Ich bin im Vorstand eines Schützenvereins und einem unserer Mitglieder wurden die WBK`s widerrufen bzw. eingezogen, wegen Verlust der Zuverlässigkeit (Grund - Steuerprobleme). Er hat die eigenen Waffen auf andere Mitglieder verteilen können, hat wegen der Voreinträge etwas gedauert.
Was muß man nun im Verein beachten, wenn derjenige mit Vereinswaffen oder Waffen von anderen Schützen schießen will?
Bei uns im Verein ist aus versicherungstechnischen Gründen "das Schießen für Jedermann", also ohne WBK nicht möglich, ausser - Schupperschützen und Mitgliedern, die auf dem Weg zur WBK sind und von einem Ausbilder/Schießtrainer ständig beim Schießen begleitet werden.
Darf er überhaupt ohne Zuverlässigkeit Waffen im Verein in die Hand bekommen?
Auf Fragen nach der genauen behördlichen Anordnung reagiert er sehr unkooperativ, so daß man nicht weiß, was eigentlich genau im Bescheid steht.
Sicher ist, das er 60 Tagessätze bekommen hat und nach 5 Jahren die WBK wieder bekommen könnte.
Es geht nicht darum, demjenigen jetzt das Leben noch schwerer zu machen, keiner hat ein Problem damit, ihm eine zusätzliche Aufsicht daneben zu stellen.
Die Frage ist, darf er noch eine Waffe in die Hand bekommen?