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Maverick0707

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  1. Ich hatte schon geschrieben, das Thema ist erledigt, die Behörde hat geschrieben, das er auf dem Stand mit Waffen schießen darf, unter Aufsicht! Es wurde kein Waffenverbot verhängt!
  2. Ich bin im Vorstand eines Schützenvereins und einem unserer Mitglieder wurden die WBK`s widerrufen bzw. eingezogen, wegen Verlust der Zuverlässigkeit (Grund - Steuerprobleme). Er hat die eigenen Waffen auf andere Mitglieder verteilen können, hat wegen der Voreinträge etwas gedauert. Was muß man nun im Verein beachten, wenn derjenige mit Vereinswaffen oder Waffen von anderen Schützen schießen will? Bei uns im Verein ist aus versicherungstechnischen Gründen "das Schießen für Jedermann", also ohne WBK nicht möglich, ausser - Schupperschützen und Mitgliedern, die auf dem Weg zur WBK sind und von einem Ausbilder/Schießtrainer ständig beim Schießen begleitet werden. Darf er überhaupt ohne Zuverlässigkeit Waffen im Verein in die Hand bekommen? Auf Fragen nach der genauen behördlichen Anordnung reagiert er sehr unkooperativ, so daß man nicht weiß, was eigentlich genau im Bescheid steht. Sicher ist, das er 60 Tagessätze bekommen hat und nach 5 Jahren die WBK wieder bekommen könnte. Es geht nicht darum, demjenigen jetzt das Leben noch schwerer zu machen, keiner hat ein Problem damit, ihm eine zusätzliche Aufsicht daneben zu stellen. Die Frage ist, darf er noch eine Waffe in die Hand bekommen?
  3. Man kann auch eine reine Munitionshandelslizenz erhalten! Dann wird man dafür bei der IHK geprüft und erhält von der Behörde auch nur diese MHL.
  4. Manche können es nicht lassen mit ihren an den Haaren herbei gezogenen Vergleichen und ungefragt erhobenen Zeigefinger! Die braune Farbe von deinem Holzgriff in deinem Bild ist dann auch ein Hinweis auf etwas braunes aus vergangener Zeit?!
  5. ok, Norec Kompensator, verdammte Autokorrektur...hab ich nicht gesehen
  6. An alle die es interessiert zum Thema Import aus Russland , ich hab eine Antwort auf meine Anfrage bei Waffen-Schumacher bekommen, das Embargo betrifft NICHT Waffen, die zum Zeitpunkt des Eintritts des Embargos gegen Russland schon in der EU waren. Dafür kann man also ganz legal Ersatzteile und Zubehör kaufen, man muß es wahrscheinlich dem Zoll nur erklären, da die Fragen stellen werden. Der entscheidende Satz ist im § 77 der AWV (Aussenwirtschaftsverordnung) des BAFA: Absatz (4) Satz 1. Zitat:
  7. Danke Hajo, ja, in Wernsdorf bin ich ja auch regelmäßig , ist nur 10 Minuten weg von mir, also beste Voraussetzungen. Dann freu ich mich, dich dort mal zu treffen. Ja, Wannsee ist klar für Flinte und Büchse, hab jemand, der IPSC schon lange mit schießt, der versucht was in Wannsee zu organisieren und dann hab ich noch bei Hot Range aus Potsdam nachgefragt, ob man bei deren Trainings mitmachen kann. Gruß Andreas
  8. Ich werd bei Schmeisser nachfragen, es gibt nur einen Vorbesitzer, sehr guter langjähriger Freund von mir, auch den frag ich nach den Papieren...
  9. Nix für ungut, aber nicht "dürfte", wenn schon dann "ist" Weltweit die einzige M5 mit 20"...das Gewinde am Lauf ist bei 50,8 cm zu Ende, dem Komp hab ich jetzt nicht extra abgeschraubt. Ich glaube aber, man kann sich bei Schmeisser zusammenbauen lassen, was man möchte.
  10. steht bei mir im Schrank ... und auch so in der grünen WBK ... ist ein Sondermodell mit VTAC / Troy Alpha Rail ;-)
  11. Auch wenn meine Frage erst jetzt kommt, betrifft das also auch Ersatzteile für eine Molot Vepr 12, die ich mir von Verwandten aus Moskau mitbringen lassen möchte? Z.B. Hinterschaft, Gas-Puk, MFD GK03++
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