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pulvernase

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  1. Ein unverriegelter Masseverschluss mit 16" Lauflänge ist jetzt nicht unbedingt die Konstellation, bei der man eine besonders hohe Mündungsenergie im Vergleich zu anderen KK-Waffen erwarten würde...
  2. Die Ansage "Ein Jahr nur LP und/oder KK" an sich ist natürlich Käse. Es ist aber halt auch so, dass man das Schießen nicht in die Wiege gelegt bekommt und man es lernen muss, so wie viele andere motorischen Fähigkeiten auch. Für das Erlernen der grundliegenden Schießtechniken eignet sich Druckluft/KK sehr gut. Es erlaubt dir selbst deine Fehler zu erkennen und zu beheben, bevor du es dir falsch antrainierst. Und es erlaubt erfahrenen Schützen um dich herum deine Technik zu beurteilen und dir Tipps zu geben, da sie unnatürliche Bewegungen sehen können. Bei GK geht das oft im Rückstoß unter und ist für Außenstehende schwer zu erkennen. Dazu kommt, dass gerade neue Schützen oft Schussangst (umgangssprachlich "Mucken") entwickeln, wenn direkt mit größeren Kalibern gestartet wird anstatt sich langsam heranzutasten und Erfahrungen zu sammeln. Das Mucken wieder abzutrainieren ist anstrengend und zeitaufwändig. Die großen Unterschiede in Munitionskosten kommen dann noch oben drauf. Mein Tipp (unabhängig davon, wo die Reise später disziplintechnisch hingehen soll) ist: Nutze das gesetzlich vorgeschriebene "Probejahr" um ordentlich schießen zu lernen und herauszufinden, was dir liegt und Spaß macht. Wenn du erstmal eine eigene Waffe hast, dann ist die Motivation für Grundlagentraining schnell weg und es soll knallen. Da solltest du dann fit genug sein um Ergebnisse zu schießen, die deinem Anspruch gerecht werden. Nichts ist frustrierender, als mit der ersten eignen Waffe nichts zu treffen. Deswegen: Schieß' Luftpistole, lass dir das statische Präzisionsschießen beibringen. Schieß KK, sammle Erfahrung. Und immer wenn sich die Gelegenheit bietet, schieß alles an GK was du in die Hände bekommen kannst und probier aus mit was zu zurecht kommst. Das erste Jahr legt den Grundstein deiner Karriere im Schießsport. Versuche dir die bestmöglichen Startvoraussetzungen zu schaffen, wenn es dann nach dem Jahr mit der eigenen Waffe und den Wunschdisziplinen richtig los geht.
  3. Ich glaube, das Wesentliche wurde ja schon gesagt. Schießen können muss man mit beidem. Durch die Umstellung allein wird keiner zum Meisterschützen. Aus der Erfahrung hab ich aber ein paar Anhaltspunkte für mich (!) mitnehmen können, mit denen ich recht gut zurecht komme: * Bei der klassischen DSB-Präzision schieße ich aufsitzend mit der gleichen Waffe ein paar Ringe mehr als Fleck, weil ich kleine Zielfehler besser wahrnehmen kann * Auf fremden Ständen mit anderen Lichtverhältnissen fällt mir aufsitzend bei DSB-Präzision ebenfalls leichter. Beim Dynamischen ist der Unterschied für mich deutlich kleiner (oder die 10 größer) * Bei dynamischen Disziplinen im BDMP schieße ich mit minimalem Hochschuss. Das hilft bei PP1/NPA knapp unter das markante Merkmal der Scheibe zu halten anstatt es zu verdecken bzw bei EPP die Schusspflaster besser zu sehen. * Aufsitzend habe ich nur bei Waffen eingestellt, die ausschließlich für Präzisionsdisziplinen benutzt werden * Mein 686 schießt mit meinen .357 Handladungen aufsitzend und mit meinen .38er Handladungen fast perfekt Fleck
  4. Ich glaube, du hast mich missverstanden. Ich störe mich nicht daran, dass der DSB/WSV den "Ettikettenschwindel" moniert. Ganz im Gegenteil, wenn das nicht abgestimmt war, dann ist das eine Sauerei, keine Frage. Ich störe mich an der Aussage, dass das IM BW quasi gar keine andere Wahl hätte, als das WaffG zu missachten. Ich erwarte von den Verbänden, dass sie Rechtsbruch (du nanntest es "verfassungswidrig") anprangern und nicht das IM in Schutz nehmen und damit ihren Schützen in den Rücken fallen. Unterm Strich halte ich die bayrische Lösung für die vernünftigste basierend auf dem, was im Gesetz steht. Und ja, die ewige Leier mit dem "Fehler" des Gesetzgebers wird langsam langweilig - gerade beim BDS. Das haben wir aber schon oft genug durchgekaut und oft genug ist die Stimme des BDS hier spontan verstummt, wenn das Thema behandelt wurde. Das geht aber jetzt dann wirklich am Thema vorbei.
  5. Dafür bekommt das IM BW jetzt sogar Rückendeckung vom DSB und vom WSV: https://www.wsv1850.de/images/WSV-News/2023/August/Stellungnahme_des_WSV.pdf Wer solche Freunde hat....
  6. @ASE Danke! Das ist mal wieder typisch BaWü. Heißt also im Klartext, 12/18 statt 4/6 zuzüglich Wettkampfnachweise für jede ÜK-Waffe. Immerhin fordern sie nicht 12/18 mit jeder ÜK-Waffe, das war meine erste Befürchtung. Zutrauen würde ich es ihnen. Gibt genug SBs im Ländle, die das für angemessen halten und sofort durchdrücken würden.
  7. Was steht denn jetzt in diesen Vollzugshinweisen? Weichen die von der jetzt schon vorherrschenden Interpretation in BaWü ab, dass für jede ÜK-Waffe Wettkampfnachweise 2 Jahre rückwirkend und für Grundkontingent der Nachweis nach §14(4) verlangt werden?
  8. Tut die Behörde das hier wirklich? Auf Seite 1 hat @Xotzil einen Auszug aus dem Schreiben eingestellt. Da wird klar von über das Grundkontingent hinausgehenden Waffen gesprochen, für die ein Nachweis nach §14(5) vorgelegt werden muss, während für die anderen im Kontingent ein Nachweis nach §14(4) verlangt wird. Ich versteh nicht ganz, wo die Sache mit dem Wettkampfnachweis im Grundkontingent hier herkommt?
  9. Hast du die vorliegen? Ich hab bisher nur die Stellungnahme der Verbände gesehen, nicht das eigentliche Schreiben, auf das sie Bezug nehmen. Würde mich interessieren, was genau da drin steht!
  10. Obwohl das in BW ja auch wieder so eine unausgegorene Geschichte ist. Wenn ich sportlich ÜK-Waffen habe, die ich auch jagdlich benutzen kann und mir deswegen keine weiteren KW für die Jagd genehmigt werden, muss ich die Waffen aber trotzdem abgeben, wenn ich nicht genügend Wettkämpfe mit ihnen schieße. Die Logik dahinter erschließt sich vermutlich auch nur unserem göttlichen IM und ein paar speziellen Behörden in und um Stuttgart.
  11. Immer langsam. Für eine WBK brauchst du ein Bedürfnis, das ist nochmal eine ganz andere Hausnummer. Erstmal muss geklärt werden, was das für Waffen sind und wo sie herkommen. Dann, sofern erlaubnispflichtig, muss geklärt werden, ob sie legal besessen wurden. Und dann, falls das der Fall war, kann man unter bestimmten Umständen über Erben-WBKs reden. Das hier sieht nicht so aus, als ob es so ein Fall wäre. Deswegen: Polizei rufen, Waffen mitnehmen lassen. Dann alles weitere. Warum Polizei rufen? Weil man sich in Deutschland strafbar macht, wenn man gefundene Waffen selbst zur Polizei bringt. Du darfst sie nicht mal anfassen, das wäre bereits unter Umständen illegaler Waffenerwerb.
  12. Sagt ja keiner, dass man das nicht genehmigt bekommt. Aber man muss es angeben und die Behörde kann dann verlangen, dass man auf eigene Kosten ein entsprechendes ärztliches Gutachen beibringt. Darin stellt der Arzt natürlich fest, dass das jeweilige Leidem einer sicheren Waffenhandhabung nicht entgegensteht und die persönliche Eignung ist erwiesen. Das hat auch nix mit Diskriminierung zu tun, das Gesetz fordert eben die persönliche Eignung. Stell dir mal vor, ein KWS-Inhaber mit Gaspüster wird von der Polizei erschossen, weil der deren Anweisungen nicht hören konnte. Was hätten wir hier einen Shitstorm! Deswegen sichern die sich halt hab. Wenn du es nicht angibst und was passiert: Deine Schuld, wenn du dann noch lebst ist die Zuverlässigkeit weg. Wenn du es angibst und ein Arzt dir bescheinigt, dass das trotzdem OK ist: Auch gut, dann ist es aktenkundig und der SB hat sich den Rücken freigehalten. Das ist halt eine sehr deutsche Denke. Aber wir wissen aus Erfahrung ja ganz gut, wie solche Gerichtsprozesse gerne ausgehen und unter welchen Steinen überall Anwälte rausgekrochen kommen, die sich nicht zu schade sind, sowas aufzugreifen. Also: Eigenschutz.
  13. Deshalb: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__6.html
  14. Sind dir da Fälle bekannt, in denen es dazu gekommen ist? Man hört ja immer wieder von Einbrüchen und verschwundenen Tresoren - meist als Beifang. Dass da LWB dafür eingefahren wäre habe ich so noch nicht gehört. Aber du hast schon recht: Der Tresor auf einem Rollbrett im Wohnzimmer an der Terassentüre ist sicher schwer zu verargumentieren, auch wenn es keine explizite Pflicht zur Verankerung gibt. Der 300kg Tresor im Keller, der durch die schmale Kellertreppe und das ganze Haus muss ist da ein anderer Fall. Die Sache ist halt: Wenn jemand an Waffen kommen will, dann wird er in der Regel nicht den Tresor ins Visier nehmen. Es ist viel leichter, jemandem die Dinger abzunehmen, wenn er sie gerade spazieren trägt. Schützenhäuser sind oft abgelegen und es gab schon Fälle (inklusive Morde), in denen LWB die Waffen auf dem Weg zu Stand/Jagd abgenommen wurden. Wie sieht hier die richtige Maßnahme zum Verhindern des Abhandenkommens aus? Waffe am Gürtel statt Futteral scheidet schon mal aus.
  15. Beim 30kg Würfel gehe ich da in der Argumentation mit. Beim 100kg Langwaffentresor auch noch. Bei einem Schrank mit >= 200kg Leergewicht gefüllt mit Waffen und Munition dann allerdings nicht mehr. Das nimmt man nicht "einfach so" mal mit, da braucht es schon etwas mehr Aufwand und Manpower. Wenn mehrere Kriminelle einen solchen Schrank aus der Wohnung tragen können ohne aufzufallen, dann können sie auch im Zweifel den Schrank vor Ort öffnen oder aus der Wand brechen. Da hätte ich viel mehr Angst vor dem Universalschlüssel: Dem Messer am Hals meiner Familie. Dagegen hilft kein Dübel der Welt etwas. Und auch kein Sicherheitsbehältnis oder Tresor.
  16. Deswegen schreibe ich ja auch "lies genau". Die Unterscheidung nach Nr 1, 2 und 3 steht da nicht aus Spaß drin. Und jetzt schau mal, wo genau in dieser Aufzählung "Sport" erwähnt wird. Du scheinst dir das Leben auf Teufel komm raus schwer machen zu wollen... Letzter Tipp: Nr. 3 hat nix mit Schießen nach Sportordnung zu tun. Das hat dir @Raiden aber auch schon gesagt.
  17. Lies genau! Du kannst entweder nach Nr. 1/2 schießen, ODER nach Nr. 3. Deswegen ist das Schießen nach Nr. 3 im nächsten Satz auch explizit aufgeführt, neben den anderen Möglichkeiten. Alternativ, wenn du unbedingt an einer Sportordnung festhalten willst: Lies mal die erste Seite der DSU Sportordnung
  18. §9 AWaffV lesen. Kleiner Denkanstoß: Nach welcher Sportordnung schießen eigentlich Teilnehmer an Jochen-Schweizer-Spaßschießen und wo genau steht das Ostereierschießen vieler Vereine in der Sportordnung? Und warum hat der Gesetzgeber das Wort "oder" anstatt "und" benutzt?
  19. Nicht falsch verstehen: Das Vorhaben an sich - nämlich die Reihen zu schließen - ist richtig und wichtig. Nur: Lippenbekenntnisse hatten wir schon viele. Ein gemeinsames Vorgehen bedeutet immer auch, dass man sich auf seine Partner verlassen können muss. Und die Äußerungen von hohen DSB-Funktionären in der Vergangenheit und das Ausbleiben von personellen Veränderungen lässt mich an dieser Verlässlichkeit dann doch stark zweifeln. Ich messe den DSB (und auch die anderen Verbände!) an ihren Taten, nicht an ihren Worten. Die letzten Jahre und insbesondere die letzten Monate sprechen da für mich eine deutliche Sprache.
  20. Ein Verband mit einem VP Sport, der im Handstreich aufgrund seiner irrationalen Ablehnung gegenüber allem "militärischen" das Ordonnanzgewehrschießen und große Teile des Vorderladerschießens verbietet, braucht mir mit sowas nicht kommen. Das hat man dann damals nach scharfem Protest der Mitglieder "entschärft" und Ordonnanzgewehre, VL und KW von dem Verbot aller militärisch aussehenden Waffen oder Waffen mit militärischer Abstammung ausgenommen. Damit ich dem DSB das abnehme muss er erstmal gründlich umstrukturieren. Solange solches Personal in dem Verband was zu sagen hat, bin ich mit ihm fertig. Das zeigt nämlich die Geisteshaltung die da vorherrscht: Mag ich nicht, brauch ich nicht, will ich nicht - verbiete ich. Woher kommt mir das nur wieder so bekannt vor?
  21. Ja, darfst du. Eine zur Aufsichtsführung berechtigte Person darf alleine schießen. Eine WBK ist nicht gefordert und das wäre auch nicht sinnvoll. Die Aufsichtsgeschichte gilt nämlich generell auf einer Schießstätte, unabhängig davon, ob die Waffen erlaubnispflichtig sind oder nicht. Druckluft und Vorderlader sind frei verkäuflich, dürfen ohne Aufsicht (oder alleine mit Berechtigung) aber trotzdem nicht geschossen werden. Aber Vorsicht: Zur Berechtigung zur Aufsichtsführung gehört immer auch die Sachkunde für die verwendeten Waffen! In deinem Fall ist das aber unkritisch, wenn du Waffensachkunde und Standaufsicht zusammen machst wie du selbst schon gesagt hast. Als Aufsicht für Vorderladerwaffen ohne eigene §27-Erlaubnis würde ich mich aber nicht einteilen lassen
  22. Zumindest hier in BaWü wird man "ermutigt" die konkrete Waffe, die beim Wettkampf benutzt wurde, im BDMP-Schießbuch aufzuführen. Anders wird sich ggü. der Behörde der Nachweis nicht erbringen lassen. Meine Frage zielte konkret auf den WSV ab, der festgelegt hat, dass zu den Wettkämpfen die Seriennummern der Waffen erfasst und durch den OSM oder Sportleiter (!) des Vereins durch Unterschrift bestätigt werden müssen. Das funktioniert bei VMs noch halbwegs ordentlich, indem man das vereinsintern erfasst und kontrolliert. Lustig wird es bei Rundenwettkämpfen. Zeichnet mir mein Sportleiter einen Nachweis über Wettkampfteilnahme mit einer bestimmten Waffe ab, wenn er nicht dabei war und der Wettkampf auswärts geschossen wurde? Wie erbringe ich den Nachweis mit Seriennummer bei einer KM/LM? Wer erfasst das? Wo fliegen dann überall meine Seriennummern rum und wer bekommt die zu sehen? Und vor allem: Wie lässt sich das im Zweifel auch nachvollziehen, wenn die Behörde Zweifel anmeldet? Bisher habe ich da leider noch keine zufriedenstellende Antwort bekommen. Und ja: Ich sehe immer noch den Verband in der Pflicht, Wettkämpfe für die Disziplinen seiner Liste B zu ermöglichen. Immerhin stellt er fleißig Bedürfnisbescheinigungen für diese Disziplinen aus. Dass das Angebot auf Kreis/Vereinsebene dann erweitert werden sollte versteht sich von selbst.
  23. KW sind weniger ein Problem beim WSV, da geht in den RWKs genug. Man muss das aber dann auch entsprechend dokumentieren. Wer zeichnet das ab? Auf welcher Gundlage? Für die VMs ist das geregelt, für überregionale Sachen nicht. Das größere Problem sind HA-Büchsen. Das geht nur über die Liste B beim WSV und da sind mir in meinem Umfeld in den letzten Jahren genau 0 Wettkämpfe bekannt. Klar kann man da selber was ausrichten, aber ich sehe da schon den WSV in der Pflicht: Wozu habe ich eine gesonderte Liste B, wenn ich als Verband dann keine Wettkämpfe dafür anbiete? RWK o.Ä. gibt es da nicht. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wettkampfmöglichkeiten gibts bei anderen Verbänden genug und ich kann mir mit Urkunden langsam die Wand tapezieren. Aber das geht halt auch nur, weil meine Lebensumstände das im Moment zulassen. Vielleicht kann ich in 5 Jahren nicht mehr 50% der Wochenenden auf Wettkämpfen im ganzen Land verteilt verbringen und brauche eine Möglichkeit, das flexibel (!) nahe meines Heimatvereins ableisten zu können. Und da sehe ich beim WSV im Bereich LW noch große Lücken.
  24. Was mach ich denn dann, wenn der WSV nicht für alle seine Disziplinen Wettkämpfe anbietet und ich deswegen mit Teilen meiner ÜK-Waffen nur VMs schießen kann?
  25. Als ebenfalls "Betroffener": Wenn möglich, dann ist ein 7° Griff zu empfehlen. Wenn nicht, dann geht es aber auch mit einem normalen Griff mit ausreichend Übung gut. Wichtig ist, dass du eine gerade Kopfhaltung beibehältst und dich hier nicht verspannst. Wie @Heimschrauber schon sagte, das Abziehen ist bei gedrehtem Handgelenk etwas eigen. Mit Trockentraining bekommt man das gut hin, aber es braucht mehr Konzentration als ein 7° Griff. Wenn du bisher mit dem rechten Auge geschossen hast und du mit den Ergebnissen zufrieden bist, dann lass es dabei. Ich schieße als Rechtshänder Kurzwaffen generell mit dem linken Auge (ein- und beidhändig), bei Langwaffen wechsle ich auf das rechte Auge. Für Kugeldisziplinen ist das gar kein Problem, solange du das nicht zielende Auge abdecken kannst. Schießen mit beiden Augen offen mit Rotpunkt ist auch kein Thema. An der Luftpistole habe ich einen entsprechend gedrehten Griff, bei GK nicht.
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