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pulvernase

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  1. Ich vermute mal, dass das Kernproblem hier unsere 550 Waffenbehörden mit ihren 550 eigenen Waffengesetzen sind. Da gibt es mit Sicherheit die eine oder andere Behörde darunter, die mit böser Absicht Leuten Fallen stellt. Beispiele gibts ja genug wenn man sich ein bisschen umhört. Vor dem Hintergrund verstehe ich schon, dass man sicher wissen will, ob man jedem dahergelaufenen Typen, der behauptet Waffenkontrolleur zu sein, seine Waffen in die Hand geben darf. Der springende Punkt ist am Ende die Überlassung. Da muss man dann erstmal wissen, was die zuständige Behörde (550 Waffengesetze!) als Überlassung ansieht. Im nächsten Schritt kann man dann darüber diskutieren, ob ein Überlassen an einen Waffenkontrolleur zulässig ist oder nicht. Das kommt dann wieder stark drauf an, WER da als Kontrolleur auftaucht. Ein PVB unterliegt nicht dem WaffG, ein Kontrolleur, der selbst Jäger/Sportschütze ist hat in der Regel das gleiche Erlaubnisniveau, etc...
  2. Frag doch mal deinen SB, ab wann er ein waffenrechtliches Überlassen gegeben sieht: 1) Waffe vor die Nase halten 2) Waffe in die Hand geben, aber daneben stehen und jederzeit eingreifen können 3) Waffe in die Hand geben und sich im gleichen Raum aufhalten 4) Waffe in die Hand geben und den Raum verlassen Abhängig von seiner Antwort hast du deine.
  3. Okay, aber das ist doch kalter Kaffee? Das ist schon lange so und auch glasklar geregelt. Klar, viele wollen es nicht wissen/wahrhaben und halten sich nicht dran, aber jeder mit Sachkunde sollte das wissen.
  4. Jain. Wenn der Verein dir eine reindrücken will, dann kann er gegenüber deiner Behörde angeben, dass du mehrfach gegen die Anweisungen der Aufsicht verstoßen hast. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann dich im Zweifel die Zuverlässigkeit kosten.
  5. Waffenrechtlich: Kein Problem. Details im §9 AWaffV. Kurzfassung: Du darfst mit allem schießen, was nicht nach §6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist. Du kannst, musst aber nicht nach einer Sportordnung schießen. Versicherung: Die Versicherungen der Verbände zahlen logischerweise auch nur dann, wenn nach den Regeln der Verbände geschossen wird. Hausrecht: Wenn der Betreiber sagt, du schießt nur im rosa Tütü, dann schießt du nur im rosa Tütü.
  6. Wichtig ist auch noch, ob es eine eigene Waffe oder eine Leihwaffe war. Seit 2020 wird da ja unterschieden.
  7. Ich hab mal über ein paar Ecken in die Norm schauen können. Bei der Darstellung von hfd, die @Mick Jaeger zitiert fehlt ein ganz wichtiger Teil. In 4.2.1 (Der Teil, der freistehende Wertschutzschränke behandelt) heißt es: "Freistehende Wertschutzschränke mit einem Gewicht unter 1000kg müssen über mindestens eine Öffnung verfügen, durch die sie nach der Installationsanleitung verankert werden können. Die Verankerung muss an jeder Verankerungsöffnung der in Tabelle 1 aufgeführten Kraft widerstehen." Tabelle 1 spricht dann von den 50kN für 0/1. Dann gibt es noch eine Prüfvorschrift für die Verankerung in 8.1. Dabei wird eine Zugfestigkeitsprüfung durchgeführt. Man versucht also, die Verankerungsschraube aus der Tresorwand zu ziehen. Das Prüfkriterium ist, ob die Verankerung durch die Tresorwand gezogen werden konnte oder ob die Verankerungsvorrichtung zerstört wurde. Für mich heißt das: * Schränke unter 1000kg müssen eine Möglichkeit zur Verankerung haben * Die Verankerungsmöglichkeit muss mindestens 50kN widerstehen * Die Klassifizierung ist nicht davon abhängig, ob die Verankerung auch wirklich durchgeführt wird Wenn es jemand wirklich genau wissen will, dann wird er sich die Norm kaufen und selber nachlesen müssen. Mir persönlich reicht der Blick, den ich reinwerfen konnte. Unabhängig davon, ob die Klassifizierung auch ohne Verankerung erreicht wird: Jeder Schrank, den ich alleine aus dem Haus bekomme, wird aus Prinzip angeschraubt.
  8. Ich hab bei meiner P10 im Trockentraining bemerkt, dass der gesamte Schlitten beim Auslösen einen kleinen Ruck nach links macht. Schau doch mal, ob du das auch hast. Ich dachte bisher, dass das eine Eigenheit meiner P10 wegen der oben beschriebenen Probleme wäre.
  9. Ich hab auch eine P10 und kann das Problem bei meiner bestätigen. Die Waffe hat anfangs auch richtig Probleme gemacht - reproduzierbar der erste Schuss aus einem neuen Magazin deutlich außerhalb der Gruppe. Die Waffe war bei CZ, das Problem mit dem ersten Schuss ist gelöst. Trotzdem schießt sie tendenziell links. Nach ein paar Hundert Schuss war das Wandern dann auch vorbei und seit dem hat sich die Trefferlage auch nicht mehr geändert. Bei mir sitzt das Innenleben "schief" im Griffstück. Der Spritzguss scheint nicht gleichmäßig gewesen zu sein und die Löcher für die Rollpins fluchten nicht. Die Aussage von CZ dazu war "muss so, ist innerhalb der Toleranz". Unabhängig von den oben beschriebenen Problemen schießt die Waffe einwandfrei. Das ist auch der Grund, warum ich sie behalten habe.
  10. Vorsicht: Jemanden auf einem Schießstand mit einer Waffe schießen lassen ist natürlich ein Überlassen der Waffe. Man räumt einem dritten die tatsächliche Gewalt über die Waffe ein. Spätestens wenn die Waffe fertig geladen ist, kann man nicht mehr sinnvoll argumentieren, dass der Eigentümer weiterhin die tatsächliche Gewalt über die Waffe hat selbst wenn er daneben steht. Der vorübergehende Erwerb der Waffe auf dem Schießstand um damit zu Schießen ist allerdings erlaubnisfrei.
  11. Im WaffG. Zum Waffenerwerb musst du ein Bedürfnis nachweisen. Das tust du, indem du einen entsprechenden Antrag an deinen Verband schickst. Der Verband hat für ihn bindende Befürwortungsregeln. Dazu gehört der Nachweis der Trainingsteilnahme durch die Mitgliedsvereine. Und jetzt kommts: Die Vereine sind durch die Mitgliedschaft im Verband zur Mitarbeit verpflichtet. Kann man nachlesen in §15 Abs. 1 Nr. 7. Eine Ablehnung nach Nasenfaktor ist hier nicht drin.
  12. Das tut der Verein ja seit geraumer Zeit auch gar nicht mehr. Der Verein bestätigt nur, dass du regelmäßig Schießsport betrieben hast. Die Befürwortung kommt dann vom Verband auf Grundlage der Bestätigung des Vereins. Solange man also die entsprechenden Termine nachweisen kann, darf der Verein die Bestätigung der Übungstermine nicht verweigern. Man könnte natürlich argumentieren, dass nicht sportlich geschossen wurde, sondern nach §13 Abs. 1 Nr. 3 AWaffV ("Krach machen"). Aber wenn im Schießbuch eine Disziplin und dahinter die Unterschrift/Stempel einer vom Verein bestellten Aufsicht steht, dann wird das schwierig.
  13. Mir scheint, dass der Kollege aus diesem Verein vielleicht ein kleines Kommunikationsdefizit hat. So ziemlich alle Vereine schauen sich die Leute erstmal an und dass die Vereinsleitung sich einen persönlichen Eindruck machen möchte ist normal und verständlich. Die Frage ist halt immer wie man sowas kommuniziert. Das zeigt einem oft wie die Leute ticken und kann durchaus ein "red flag" sein. Wenn wir Interessenten zum Schnuppern einladen, dann tun wir das, um ihnen den Verein zu zeigen und zu erklären was wir machen. Für uns ist das Öffentlichkeitsarbeit. Wenn es für beide Seiten passt und ein Mitglied dabei rauskommt - toll. Wenn nicht, dann hat man wenigstens einem Mitbürger das Sportschießen etwas näher gebracht und gezeigt, dass wir kein Haufen alkoholisierter Nazis und potentieller Mörder sind, sondern ganz normale Menschen.
  14. Ein unverriegelter Masseverschluss mit 16" Lauflänge ist jetzt nicht unbedingt die Konstellation, bei der man eine besonders hohe Mündungsenergie im Vergleich zu anderen KK-Waffen erwarten würde...
  15. Die Ansage "Ein Jahr nur LP und/oder KK" an sich ist natürlich Käse. Es ist aber halt auch so, dass man das Schießen nicht in die Wiege gelegt bekommt und man es lernen muss, so wie viele andere motorischen Fähigkeiten auch. Für das Erlernen der grundliegenden Schießtechniken eignet sich Druckluft/KK sehr gut. Es erlaubt dir selbst deine Fehler zu erkennen und zu beheben, bevor du es dir falsch antrainierst. Und es erlaubt erfahrenen Schützen um dich herum deine Technik zu beurteilen und dir Tipps zu geben, da sie unnatürliche Bewegungen sehen können. Bei GK geht das oft im Rückstoß unter und ist für Außenstehende schwer zu erkennen. Dazu kommt, dass gerade neue Schützen oft Schussangst (umgangssprachlich "Mucken") entwickeln, wenn direkt mit größeren Kalibern gestartet wird anstatt sich langsam heranzutasten und Erfahrungen zu sammeln. Das Mucken wieder abzutrainieren ist anstrengend und zeitaufwändig. Die großen Unterschiede in Munitionskosten kommen dann noch oben drauf. Mein Tipp (unabhängig davon, wo die Reise später disziplintechnisch hingehen soll) ist: Nutze das gesetzlich vorgeschriebene "Probejahr" um ordentlich schießen zu lernen und herauszufinden, was dir liegt und Spaß macht. Wenn du erstmal eine eigene Waffe hast, dann ist die Motivation für Grundlagentraining schnell weg und es soll knallen. Da solltest du dann fit genug sein um Ergebnisse zu schießen, die deinem Anspruch gerecht werden. Nichts ist frustrierender, als mit der ersten eignen Waffe nichts zu treffen. Deswegen: Schieß' Luftpistole, lass dir das statische Präzisionsschießen beibringen. Schieß KK, sammle Erfahrung. Und immer wenn sich die Gelegenheit bietet, schieß alles an GK was du in die Hände bekommen kannst und probier aus mit was zu zurecht kommst. Das erste Jahr legt den Grundstein deiner Karriere im Schießsport. Versuche dir die bestmöglichen Startvoraussetzungen zu schaffen, wenn es dann nach dem Jahr mit der eigenen Waffe und den Wunschdisziplinen richtig los geht.
  16. Ich glaube, das Wesentliche wurde ja schon gesagt. Schießen können muss man mit beidem. Durch die Umstellung allein wird keiner zum Meisterschützen. Aus der Erfahrung hab ich aber ein paar Anhaltspunkte für mich (!) mitnehmen können, mit denen ich recht gut zurecht komme: * Bei der klassischen DSB-Präzision schieße ich aufsitzend mit der gleichen Waffe ein paar Ringe mehr als Fleck, weil ich kleine Zielfehler besser wahrnehmen kann * Auf fremden Ständen mit anderen Lichtverhältnissen fällt mir aufsitzend bei DSB-Präzision ebenfalls leichter. Beim Dynamischen ist der Unterschied für mich deutlich kleiner (oder die 10 größer) * Bei dynamischen Disziplinen im BDMP schieße ich mit minimalem Hochschuss. Das hilft bei PP1/NPA knapp unter das markante Merkmal der Scheibe zu halten anstatt es zu verdecken bzw bei EPP die Schusspflaster besser zu sehen. * Aufsitzend habe ich nur bei Waffen eingestellt, die ausschließlich für Präzisionsdisziplinen benutzt werden * Mein 686 schießt mit meinen .357 Handladungen aufsitzend und mit meinen .38er Handladungen fast perfekt Fleck
  17. Ich glaube, du hast mich missverstanden. Ich störe mich nicht daran, dass der DSB/WSV den "Ettikettenschwindel" moniert. Ganz im Gegenteil, wenn das nicht abgestimmt war, dann ist das eine Sauerei, keine Frage. Ich störe mich an der Aussage, dass das IM BW quasi gar keine andere Wahl hätte, als das WaffG zu missachten. Ich erwarte von den Verbänden, dass sie Rechtsbruch (du nanntest es "verfassungswidrig") anprangern und nicht das IM in Schutz nehmen und damit ihren Schützen in den Rücken fallen. Unterm Strich halte ich die bayrische Lösung für die vernünftigste basierend auf dem, was im Gesetz steht. Und ja, die ewige Leier mit dem "Fehler" des Gesetzgebers wird langsam langweilig - gerade beim BDS. Das haben wir aber schon oft genug durchgekaut und oft genug ist die Stimme des BDS hier spontan verstummt, wenn das Thema behandelt wurde. Das geht aber jetzt dann wirklich am Thema vorbei.
  18. Dafür bekommt das IM BW jetzt sogar Rückendeckung vom DSB und vom WSV: https://www.wsv1850.de/images/WSV-News/2023/August/Stellungnahme_des_WSV.pdf Wer solche Freunde hat....
  19. @ASE Danke! Das ist mal wieder typisch BaWü. Heißt also im Klartext, 12/18 statt 4/6 zuzüglich Wettkampfnachweise für jede ÜK-Waffe. Immerhin fordern sie nicht 12/18 mit jeder ÜK-Waffe, das war meine erste Befürchtung. Zutrauen würde ich es ihnen. Gibt genug SBs im Ländle, die das für angemessen halten und sofort durchdrücken würden.
  20. Was steht denn jetzt in diesen Vollzugshinweisen? Weichen die von der jetzt schon vorherrschenden Interpretation in BaWü ab, dass für jede ÜK-Waffe Wettkampfnachweise 2 Jahre rückwirkend und für Grundkontingent der Nachweis nach §14(4) verlangt werden?
  21. Tut die Behörde das hier wirklich? Auf Seite 1 hat @Xotzil einen Auszug aus dem Schreiben eingestellt. Da wird klar von über das Grundkontingent hinausgehenden Waffen gesprochen, für die ein Nachweis nach §14(5) vorgelegt werden muss, während für die anderen im Kontingent ein Nachweis nach §14(4) verlangt wird. Ich versteh nicht ganz, wo die Sache mit dem Wettkampfnachweis im Grundkontingent hier herkommt?
  22. Hast du die vorliegen? Ich hab bisher nur die Stellungnahme der Verbände gesehen, nicht das eigentliche Schreiben, auf das sie Bezug nehmen. Würde mich interessieren, was genau da drin steht!
  23. Obwohl das in BW ja auch wieder so eine unausgegorene Geschichte ist. Wenn ich sportlich ÜK-Waffen habe, die ich auch jagdlich benutzen kann und mir deswegen keine weiteren KW für die Jagd genehmigt werden, muss ich die Waffen aber trotzdem abgeben, wenn ich nicht genügend Wettkämpfe mit ihnen schieße. Die Logik dahinter erschließt sich vermutlich auch nur unserem göttlichen IM und ein paar speziellen Behörden in und um Stuttgart.
  24. Immer langsam. Für eine WBK brauchst du ein Bedürfnis, das ist nochmal eine ganz andere Hausnummer. Erstmal muss geklärt werden, was das für Waffen sind und wo sie herkommen. Dann, sofern erlaubnispflichtig, muss geklärt werden, ob sie legal besessen wurden. Und dann, falls das der Fall war, kann man unter bestimmten Umständen über Erben-WBKs reden. Das hier sieht nicht so aus, als ob es so ein Fall wäre. Deswegen: Polizei rufen, Waffen mitnehmen lassen. Dann alles weitere. Warum Polizei rufen? Weil man sich in Deutschland strafbar macht, wenn man gefundene Waffen selbst zur Polizei bringt. Du darfst sie nicht mal anfassen, das wäre bereits unter Umständen illegaler Waffenerwerb.
  25. Sagt ja keiner, dass man das nicht genehmigt bekommt. Aber man muss es angeben und die Behörde kann dann verlangen, dass man auf eigene Kosten ein entsprechendes ärztliches Gutachen beibringt. Darin stellt der Arzt natürlich fest, dass das jeweilige Leidem einer sicheren Waffenhandhabung nicht entgegensteht und die persönliche Eignung ist erwiesen. Das hat auch nix mit Diskriminierung zu tun, das Gesetz fordert eben die persönliche Eignung. Stell dir mal vor, ein KWS-Inhaber mit Gaspüster wird von der Polizei erschossen, weil der deren Anweisungen nicht hören konnte. Was hätten wir hier einen Shitstorm! Deswegen sichern die sich halt hab. Wenn du es nicht angibst und was passiert: Deine Schuld, wenn du dann noch lebst ist die Zuverlässigkeit weg. Wenn du es angibst und ein Arzt dir bescheinigt, dass das trotzdem OK ist: Auch gut, dann ist es aktenkundig und der SB hat sich den Rücken freigehalten. Das ist halt eine sehr deutsche Denke. Aber wir wissen aus Erfahrung ja ganz gut, wie solche Gerichtsprozesse gerne ausgehen und unter welchen Steinen überall Anwälte rausgekrochen kommen, die sich nicht zu schade sind, sowas aufzugreifen. Also: Eigenschutz.
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