Zum Inhalt springen

pulvernase

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    756
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von pulvernase

  1. Wichtig zu wissen ist auch, dass Ladehülsen/Papierpatronen/etc für Perkussionshinterlader rechtlich keine Munition sind. Sie werden wie loses Pulver behandelt, daher gelten dafür auch die gleichen Aufbewahrungsvorschriften. Je nach Behörde findet sich in der §27-Erlaubnis die Auflage, dass Treibladungspulver nur in der Originalverpackung des Herstellers aufbewahrt werden darf. Wenn man diese Auflage hat heißt es im Klartext: Ladehülsen/Papierpatronen dürfen erst unmittelbar vor dem Schießstandbesuch gefüllt werden und übrig gebliebene Patronen dürfen nicht aufbewahrt werden. Sie müssen delaboriert und das Pulver entweder vernichtet oder wieder in der Originalverpackung gelagert werden. Das gleiche gilt dann auch für abgewogene Ladungen für Vorderlader.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.