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SIG-Fan

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  1. Ich sehe das ähnlich. Wo ist das Problem? Ich habe auch kein Problem damit, falls ich als Zuschauer bei der Live-Übertragung Bundesgartenshow im Bild erscheinen sollte. Punkt für dich VG Sig
  2. Hallo Mittelalter, die Dauer der Videospeicherung ist ja noch mal ein ganz anderes Thema. Der User Steven stellt ja generell in Frage, ob überhaupt Videoaufzeichungen legitim sind. Er würde also auch bei den von dir genannten 24-48 Stunden meckern. VG Sig
  3. ok, dann bitte einen (als Zahl: 1) konkreten Nachweis, bei welchem der Untermieterverein gesagt hat:"Videoüberwachung finde ich doof", mit der Folge, dass der Vermieter-Verein eine Kündigung geschickt hat.
  4. der Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Gelände sind dir bekannt? Vermutlich überfordert dich die Idee, dass man das Recht auf Video-Überwachung des eigen Grundstücks befürwortet, aber gleichzeitig "großflächige Videoüberwachung des öffentlichen Raums" ablehnt? Merke: nicht nur den Max Musculo trainieren, sondern auch mal mal das eigene Logikverständis.
  5. Vorweg: Wenn du als Vereinsmitglied wegen deiner Meinung gekündigt wirst: Bullshit. Als Vereinsmitglied musst du für den Rausschmiss schon vereinsschädigend agieren, damit eine Kündigung deiner Mitgliedschaft eine Chance auf Rechtswirksamkeit hat. Für Details hierzu siehe Vereinsrecht: https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Deutschland) also Butter bei die Fische: Zeige mir ein(!) Kündigungsschreiben, wo jemand wegen seiner Meinung (ja, wir haben Meinungsfreiheit in D) die Mitgliedschaft gekündigt wurde. Kannst du nicht? oha, ich dachte mir schon, dass es sich nur um Dummschwätz handelt. -SIG
  6. Hallo Black, mag sein, dass es speziell für unser IPSC Match anders gehandhabt wird (das weiss ich tatsächlich nicht), weil da ja immer ein RO hinter dem Schützen steht. Aber für den regulären Trainingsbetrieb? Wie sollen dann Decken, Wand, oder Bodentreffer im laufenden Trainingsbetrieb nachgewiesen werden? Ohne Videobeweis wären die Löcher im Boden mal wieder vom "Herrn Niemand". VG Sig
  7. Wow! Da müssten dir aber alle WO-Mitglieder extrem dankbar sein, dass Du uns jeden Tag kostenfrei mit Allerlei Alltagsweisheiten segnest! Nochmal BTT: Also, nun Butter bei die Fische: Warum ist Videoüberwachung auf Tankstellen-Privatgelände legal, aber deiner Meinung nach nicht legal auf (Schützen-)Vereinsgelände? Hierbei Frage ich nicht den höchst-offiziellen Rechtsberatungs-EkelAlfred, sondern den ekeligen Privat-Alfred, der auch sonst ungefragt seine Privatmeinung(!) kund tut. SIG
  8. Es wird auf jeden Fall bei uns gespeichert, nicht nur live Bild. Für Details müsste ich den Vorstand fragen, wenn ich mich richtig erinnere wird aktuell 2 Wochen gespeichert. -SIG
  9. Komisch, unser Verein mit knapp 400 Mitgliedern ist vollständig videoüberwacht. Wir vermieten unsere Stände an Fremdvereine, Sicherheitsdienste und Bundesbehörden. Ferner veranstalten wir auch seit Jahren erfolgreich unser IPSC Match, siehe: Noch nie hat sich jemand an unserer umfangreichen Videoüberwachung gestört. Vielleicht liegt das Problem ja woanders. VG SIG
  10. Video-Überwachung auf Privatgelände ist legal: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/mit-ueberwachungskameras-nur-das-eigene-grundstueck-filmen-12960 Also, nun Butter bei die Fische: Warum ist Videoüberwachung auf Tankstellen-Privatgelände legal, aber deiner Meinung nach nicht legal auf (Schützen-)Vereinsgelände? -SIG
  11. Wenn schon, dann Kubisch innenzentriert. Und nein, verdichten tut sich da auch nichts. Solltest du mehr wissen als ich: wie hoch ist die Dichte des Materials nach der Verdichtung? VG Sig
  12. der Bericht ist von 2003, und das stimmt ja auch mit der offiziellen statistik überein: man sieht das der höchste Stand 2002 war. Seit dem ist der Trend stark rückläufig, wenn man die Jahre 2002 bis 2021 betrachtet. Wenn also User "Bear42" behauptet, dass die Schusswaffenkriminalität in den letzten Jahren explosionsartig angestiegen ist, so ist dies nicht anhand offizieller Zahlen zu bestätigen. der link ist leider gesperrt. VG Sig
  13. 1. nichts für ungut, aber dieses "wikibrief" ist höchst unseriös. kein impressum, kein garnichts. Gib mal in das Suchfeld von der Wiki das Wort "Deutschland" ein, dann wird da Unterwäschewerbung und folgendes angezeigt: 2. Selbst wenn die offiziellen Statistiken systematisch einen Teil der Verbrechen unterschlagen, so müsste dennoch ein explosionsartiger Anstieg dennoch sichtbar sein. 3.Wenn du den Statistiken nicht traust, woher nimmst du dann die Erkenntnis, dass die Kriminalitätsrate in UK die letzten Jahre steigt? Irgendwo musst du diese Erkenntnis ja her haben. VG Sig
  14. Woher hast du diese Information? Quellen? Wieso stimmt deine Behauptung nicht mit den öffentlich zugänglichen Informationen nicht überein? 1.Mordrate mit Schusswaffen: https://researchbriefings.files.parliament.uk/documents/CBP-7654/CBP-7654.pdf Man sieht: die Letzten 10 Jahre sind die Zahlen Rückläufig, verglichen mit den 90ern und den 2000er Jahren. 2. Gesamte Anzahl Straftaten mit Schusswaffen:https://www.nationalworld.com/news/crime/shootings-rise-uk-firearme-offences-liverpool-gun-violence-3817332 Auch hier: In den letzten 10 Jahren etwa gleich bleibend. VG Sig
  15. ok Der verlinkte Thread ist von 2018. Zu dem Zeitpunkt gabs kaum Zubehör für die S2, für die Gewichtsreduktion war selber basteln angesagt. Habe ich z.b. auch gemacht, indem ich mir Kunststoffgriffschalen selbst gebaut habe. Da es mittlerweile kommerzielle Lösungen gibt, um die S2 unkompliziert unter 1300 g zu bekommen, könnte die Situation anders gewertet werden. Interessante Frage. Gibt Argumente sowohl dafür als auch dagegen sprechen.
  16. User Bigtao hat ja den Bedürfnisantrag vom LV 4 verlinkt. Scheint wohl unterschiede bei den LVs zu geben. VG Sig
  17. Bitte mich vollständig zitieren. Ich schrieb: Das "siehe hierzu" bedeutet, dass ich mich konkret auf den link bezogen habe. Nun klick mal bitte auf den link, und schau mal nach, um was es dabei geht. Spoiler: nicht um die offene Klasse. VG Sig
  18. LV 6: https://bdshessen.de/wp-content/uploads/2022/04/BDS_Beduerfnisantrag.pdf
  19. Beim Antrag auf Beführwortung muss angegeben werden, welches Modell man beabsichtigt zu erwerben. Ob letztlich der Verbandsbescheinigung dann das konkrete genannte Modell drinsteht, weiss ich leider nicht mehr. Wie auch immer: Ich vermute mal ganz schwer, dass der Landesverband nicht sonderlich happy ist, wenn man dann was völlig anderes kauft, was mit dem beführwortenden Model nichts mehr zu tun hat. Ich frug nicht, ob man nachträglich auf unter 1300 gramm kommt. Das weiss ich, dass das geht. Ich frug, ob das so bisher genehmigt wurde. Also: hast du eine S2 auf 1001 genehmigt bekommen? VG SIG
  20. Ist das so? Ich habe meine auf IPSC Production beantragt. Alle S2 Besitzer, die ich kenne, haben das genau so gemacht. An die S2 owner bei WO: Wer hat die S2 über BDS Disziplin K3 Klasse 1001 genehmigt bekommen? Klar, man könnte auch über die offene Klasse gehen, aber wer ist schon so doof, seinen "Joker" für ne schnöde S2 zu verbraten? Mit der S2 wirst du in der offenen nicht mal nen Blumentopf gewinnen können. damit man die S2 auch zusätzlich für 25m Präzi nutzen kann, obwohl man diese ursprünglich über ein anderes Bedürfnis (IPSC, Fallplatte) erwerben durfte.
  21. K 2.07 Freie Klasse mind. 7,62 mm/.30 In den Disziplinen „Freie Klasse mind. .30/7,62 mm“ dürfen nur Waffen eingesetzt wer- den, die über eine optische oder elektronische Visiereinrichtung und / oder eine Mündungsbremse / einen Kompensator verfügen oder die wegen anderen technischen Spezifikationen (z. B. zu hohes Waffengewicht) in einer anderen Disziplin des Kurzwaf- fenteils nicht eingesetzt werden können. Zusätzlich montierte Gewichte sind nur dann erlaubt, wenn sie mit handelsüblichem Werkzeug nicht schnell abmontiert werden kön- nen. Ich habe mich mit der freien Klasse bisher thematisch nicht beschäftigt. Vom Wortlaut würde ich es so verstehen, dass weder optik noch kompensator erforderlich sind. Angabe ohne Gewähr.
  22. 1) naja, ein Mindestmaß als Textverständnis setze ich halt voraus. Wenn ich von BDS 25m Präzi mit Gewichtslimit schreibe, muss es sich offensichtlich um die Klasse Pistole bis 9mm (1001) handeln, denn die offene klasse 1011 hat ja kein Gewichtslimit. und nein, auch wenn ich es nicht explizit erwähnt habe, ich rede auch nicht von der Klasse Pistole über 9mm (1002), nicht von Revolvern und auch nicht über Thermounterwäsche, weil ich davon ausgehe, dass jeder mitdenken kann, dass es in diesem Thread 9mm Pistolen geht. 2)Ferner habe ich mich bezogen auf den link https://waffenforum.gun-forum.de/forum/thread/71688-cz-shadow-ii-welche-bund-deutscher-sportschützen-diziplin/ Darin steht:"Dieser wurde nun abgelehnt, da die beantragte Waffe CZ Shadow II für die angegebene Disziplin 1101 (25 m Präzision) zu schwer ist"
  23. Auch dieser LWB hat nur nach damals geltendem Gesetz gehandelt. https://openjur.de/u/2392667.html Ja, es gibt immer Leute, die meinen, die Grenzen des Waffenrechts ausreizen zu müssen. Der Gesetzgeber lässt sich aber nicht für dumm verkaufen. Als Ergebnis wurde dann das Gesetz halt nachgeschärft. Die Konsequenzen tragen dann halt alle Anderen. Keine Ahnung ob du mich nicht verstehst, oder eher nicht verstehen willst. Was dagegen spricht ist das Bedürfnisprinzip. WaffG § 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze (2) die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind. Nun zum Vergleich nochmal dein Eingangspost: Die CZ Checkmate ist eine speziell für IPSC optimierte Waffe. Sie ist geeignet und erforderlich für IPSC-Schießsport. Welches glaubhafte schießsportliche Bedürfnis für die CZ Checkmate liegt bei dir vor, wenn du noch nicht einmal weißt, wie du sie schießsportlich sinnvoll einsetzen kannst? Solche Frechheiten kannst du dir sparen. Zusammenfassend: Auch wenn es dir nicht passt, "Haben-Wollen" ist kein anerkanntes Bedürfnis in D. Wenn du mit der Checkmate schießen möchtest, heb deinen Hintern und melde dich in einem IPSC Verein an, geh IPSC trainieren, mach deinen SURT. -SIG
  24. Nein. Über den BDS kannst du die Shadow 2 über Fallplatte/Speed oder über IPSC beantragen. In beiden Fällen ist die S2 out of the box für die beantragte Disziplin "geeignet und erforderlich", ohne dass das Gewicht angepasst werden muss. Für 25m Präzi ist die S2 zu schwer und daher nicht geeignet. Der BDS wird dir daher (zurecht ) was husten bei Bedürfnis für 25m Präzi. Siehe hierzu: https://waffenforum.gun-forum.de/forum/thread/71688-cz-shadow-ii-welche-bund-deutscher-sportschützen-diziplin/ Ein anderer Fall ist der, dass du fürs Fallplattenschießen eine S2 erworben hast, und dann nachträglich die S2 modifizierst mit anderen Magazine/Griffschalen, um zusätzlich zum Fallscheiben-Schießen diese Pistole auch in Präzi verwenden zu können.
  25. au weia. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber ich habe das Bedürfnisprinzip dann doch ein Wenig anders verstanden. Bedürfnisprinzip: ich möchte eine bestimmte Disziplin schießen--->was ist geeignet? nicht: ich möchte etwas haben und biege mir irgendetwas zusammen, um irgendwie dran zu kommen, wohlwissend, dass man die beantragte Disziplin ja eh nicht trainiert, weil eben diese nur als Vorwand genutzt wurde und nicht aus sportlichem Interesse. naja, was auch immer. -SIG PS: Nancy Faeser wirds freuen. Für Sie ist das weiterer Beweis, dass Schießsport missbräuchlich als Vorwand für Waffenbeschaffung genutzt werden kann. Tolle Wurst!
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