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SIG-Fan

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  1. SIG-Fan

    CK Arms

    hat doch niemand geschrieben, dass die Firma Mist herstellt. Aber wo bitteschön liegt für den typischen WO-Nutzer der Nutzen in der Info, dass es in den USA den x-ten Hersteller von Custom-2011 gibt? Das WO-Forum ist deutschsprachig, daher ist die Mehrzahl der User im deutschsprachigen Raum beheimatet. Gibt es einen Vertrieb der Firma CK im deutschsprachigen Raum? Wer repariert deine CK 2011er, wenn sie nicht läuft? Als Privatperson das Teil in die USA einschicken zur Reparatur? Na dann, viel Spass. VG SIG
  2. Da hast du Recht, ich hatte nicht bedacht, dass bezogen nur auf GK die Mitgliederverteilung wahrscheinlich ganz anders aussieht! (keine Ahnung ob es dazu Zahlen gibt. Die Anzahl an Wettkampf-Starts im GK Bereich je nach Verband wäre aber auch schon mal ein Indiz) VG Sig
  3. Hallo Q, die Message kann man so interpretieren, keine Ahnung ob das so vom DSB gemeint ist. Ich beispielsweise interpretiere die Stellungnahme wie folgt: Der DSB repräsentiert >90% der deutschen Schützen (Mitgliederanzahl laut Statista ca. 1,3 Millionen, versus 0,08 Millionen BDS versus 0,03 BDMP). Daher ist es journalistisch nicht seriös, in einer Reportage den Eindruck zu erwecken, dass das deutsche Schützenwesen sich im Wesendlichen ums dynamische Schießen dreht. Denn es ist faktisch ja das genaue Gegenteil der Fall: Otto-Normalschütze schießt statisch. Schlichtweg auch deshalb, weil es viel weniger zugelassene Stände fürs dynamische Schießen gibt. Ich gebe dir aber in einem Punkt recht: es wäre ein feiner Zug gewesen vom DSB, sich auch hinter die dynamischen Schützen zu stellen, auch wenn diese Disziplinen nicht im DSB angeboten werden. DENN: viele BDS/BDMP/DSU Mitglieder sind AUCH Mitglieder im DSB. VG SIG
  4. guten Morgen, bitte aufwachen. Die halbautomatischen mp5 Klone sind nicht zum sportlichen schiessen zugelassen, daher siehst du sie auch nicht auf dem Schießplatz. Sorry, für deine starke Meinung ist dein zugrunde liegendes Fachwissen arg dünn.
  5. Hallo, ich kann mich nur den Vorrednern anschließen. Ohne fundierte Kenntnisse, gibt es zu viele Fallstricke, mit denen du dich unwissentlich straffällig machen könntest (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht). Beispiel: Der Jäger besitzt ein halbautomatisches Gewehr inclusive 20-Schuss Magazine. Diese waren bis vor einigen Jahren für jedermann zu kaufen, mittlerweile ist der Erwerb nur mit einer Berechtigung erlaubt. Wenn du also das Gewehr zusammen mit den Magazinen an jemanden Verkaufst, der das Gewehr erwerben darf aber nicht die Magazine, ist das ein Verstoss gegen das Waffengesetz incl. Gerichtsverfahren. Mein Tipp: Wende dich an den Vorstand vom örtlichen Jagdclub oder Schützenverein und frage nach, ob eine sachkundige Person den Verkauf organisiert. Im Gegenzug könntet Ihr ja den Verein eine Spende machen, zb. 15% des Verkaufserlöses. VG Sig
  6. Bin ich voll bei Dir! Was ich leider nicht verstehe, ist warum manche Leute hier im Forum so tun, als wäre die Gesetzeslage total eindeutig, so nach dem Motto "muss man doch wissen". Ich habe kein Problem damit, mich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Allerdings muss ich halt auch wissen, was das Gesetz sagt. Wenn die StGVO sagt, <0.5 promille ok, dann mache ich das. Ich habe aber kein Verständnis dafür, wenn man für einen Tatbestand bestraft wird, der im Vorhinein überhaupt nicht definiert ist.
  7. sorry, ich weiss nicht, wieso du gleich so beleidigt reagierst, habe ich dich irgendwie angegriffen? Dein Beleg passt halt nicht zu meiner Nachfrage. Bei meiner Nachfrage ging es ja ganz konkret um den Transport der Waffe nach Hause, nachdem man geschossen hat und ein Bier getrunken (also geht es lediglich um den transport). In deinem Beispiel hat jemand vor dem schießen was getrunken. Ergo Waffenbenutzung unter Alkoholeinfluss. Findest du nicht, dass dies ein erheblicher Unterschied ist? VG Sig
  8. Hallo Max, so schauts aus. In einem anderen Thread zum Thema "Blitzer-App" (Allgemein Forum) fordert ja auch so ein Hansel, dass bei einmaliger Geschwindigkeitsübertretung von 20 km/h gleich der Führerschein, die WBK und das Auto eingezogen werden. Echt faschistoide Gedankengänge, die man hier im Forum lesen kann... VG Sig
  9. Dann bring mit doch einfach ZDF (Zahlen, Daten, Fakten). Dann raff ich es auch! Wenn halt nur Dummgelaber kommt, stelle ich halt konkrete Fragen. Ist halt peinlich für manchen Maulhelden. VG Sig
  10. Aus dem Artikel: Auch aus der Urteilsbegründung des BVerwG lassen sich keine konkreten Vorgaben für die Praxis ableiten, dort heißt es nur allgemein: „Schusswaffengebrauch unter Alkoholeinfluss stellt ein Fehlverhalten dar, das bereits für sich genommen eine Unzuverlässigkeit begründet …“ Es wird weder ausgeführt, ab welchem Promillewert eine Unzuverlässigkeit üblicherweise noch nicht anzunehmen ist, noch konkret eine Null-Promille- Grenze definiert. Alkoholkonsum führe aber typischerweise zur Minderung von Reaktionsgeschwindigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit und Enthemmungen, also zu Ausfallerscheinungen, die bei Schusswaffengebrauch Dritte gefährden können. Der Jäger hatte argumentiert, seine Alkoholkonzentration habe unterhalb entsprechender im Straßenverkehrsrecht definierter Schwellenwerte gelegen. Dazu stellte das BVerwG fest, dass waffenrechtliche Maßstäbe mit denen im Straßenverkehr nicht vergleichbar seien. Das Gericht bezieht sich zwar nur auf den Schusswaffengebrauch (also nicht das Führen und Transportieren), gibt aber auch dafür letztlich keine Entwarnung. Zur Erinnerung: Das Thema war: Ist es ok, nach dem Training(=Schusswaffengebrauch) ein Bier zu trinken und die Waffe nach Hause zu transportieren? Siehst du den Unterschied zu dem von dir geschilderten Fall? VG Sig
  11. ok, ich fasse zusammen: du konntest mir keine Gesetzespassage nennen, aus der hervor geht, dass man seine EWB verlieren kann, wenn man nach einem Bier nach dem Schießtraining nach Hause fährt.
  12. Also, das ist ja mal eine Freche Unterstellung. Zur Erinnerung, ich habe mich konkret auf folgende Aussage bezogen: Wenn also der User "drummer" konkret sich auf §5 Abs.1 bezieht, dann darf ich ja konkret nach ausschließlich diesem Absatz fragen, woher er seine Schlussfolgerung zieht. Gleiche antwort wie zum User Callahan44: Nebelkerze! Nun mal Butter bei die Fische: Existiert in der deutschen Rechtssprechung nur ein (1!) Fall, wo jemand nach Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe mit >0.0 und <0.5 (ergo 1 Bier) seine EWB verloren hat? JA oder NEIN?!?
  13. Wieso beantwortest du mir meine Frage nicht? Nochmal: Wo steht eine Promillegrenze im Waffengesetz? Meine Frage ist übrigens ganz unabhängig, mit welchem Transportmittel man die Waffe transportiert. Wo steht, dass ich mich beispielsweise nicht mit 1 promille mit meinem abgeschlossenen Waffenkoffer mit einem Taxi nach Hause fahren lasse? Dein Hinweis mit "probiere es aus" ist übrigens eine ganz schwache Nebelkerze! Damit kann man ja jede sachliche Nachfrage im Keim ersticken! Toller Job! Ich kann das auch, pass auf: Grüne, lange Kopfbehaarung kostet dich die WBK! Weil charakterliche Eignung, verstehst du? Rückfrage: Bitte nenne mir mal die konkrete Stelle im Gesetz Antwort: " mir doch egal was du machst. probiere es aus" VG Sig
  14. jo, steht im Anhang haste recht! und jetzt wirds spannend: wenn tatsächliche Gewalt/Verfügbarkeit = führtén bedeutet, wieso macht der Gesetzgeber offenbar einen riesigen Unterschied (auch Strafrechtlich) ob ich eine Waffe im Koffer ungeladen TRANSPORTIERT wird oder geladen in der Jacke GEFÜHRT wird? Wenn Transportieren und Führen synonyme begriffe wären, wieso wird der Begriff "transport" explizit vom Gesetzgeber erwähnt? Im Gegensatz zum "erlaubnisfreien Führen", welcher vom Gesetzgeber nur im Zusammenhang mit Armbrust und Perkussionswaffen erwähnt wird! VG sig
  15. ok ganz konkret: § 5 Abs 1 WaffG (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 1. die rechtskräftig verurteilt worden sind a) wegen eines Verbrechens oder b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,.... Fahren unter Alkoholeinfluss <0,5 promille = kein Verbrechen Fahren unter Alkoholeinfluss <0,5 promille bis 1.1 = Ordnungswiedrigkeit Frage: Welchen Verbrechens hat man sich schuldig gemacht? 6 Abs 1 WaffG: 1) 1Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie 1. geschäftsunfähig sind, 2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder 3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht. Erneut: Wenn man nach dem Training mit <0,5 promille nach Hause fährt, ist man dann 1.geschäftunfähig, 2. abhängig/psychisch krank/debil, 3.kein sachgemäßer umgang/konkrete Fremd-oder Selbstgefährung? wenn ja: bitte näher erläutern Auch Behördenmitarbeiter und Richter haben sich an das geltende Recht zu halten, oder nicht?
  16. ok, dann erläuchte uns mal mit Fakten bitte! Wo steht im WaffG, dass man mit >0.0 Promille keine Waffen transportieren darf? Zweitens: Der Begriff "erlaubnisfreies führen" ist im WaffG Anlage 2 (zu §1 Abs.2 bis 4) definiert: 3. Erlaubnisfreies Führen 3.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; 3.2 Armbrüste; 3.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen. Also, wo hat der Gesetzgeber den Transport von erlaubnispflichtigen Waffen als "erlaubnisfreies führen" definiert. Bitte die genaue Stelle im Gesetztext!
  17. ok, ich lerne gerne dazu! Wo steht im WaffG, dass man mit >0.0 promille verschlossene Waffen nicht nach Hause transportieren darf? Welcher Paragraf, welcher Absatz? Dafür, dass das Thema ja angeblich so abgefrühstückt ist, lese ich in diesem Thread viel wiedersprüchlichen Kram! VG Sig
  18. danke für die Antwort VG Sig
  19. Hallo, ich habe zu diesem Thema folgende Frage: Hat der/die Kontrolleur*in das Recht den gesamten Tresorinhalt zu sichten? Oder darf ausschließlich die Tresorklasse die Registriernummern der Waffen überprüft werden. Sprich: Wenn im Tresor nicht waffenbezogener Privatkram in einem Kästchen gelagert wird, muss der Inhalt gezeigt werden? VG Sig
  20. Ok, weiter gehts: ich hatte ja bereits folgden Reviewartikel genannt: An evidence review of face masks against COVID-19 https://www.pnas.org/content/118/4/e2014564118 Cochrane (7) and the World Health Organization (8) both point out that, for population health measures, we should not generally expect to be able to find controlled trials, due to logistical and ethical reasons, and should therefore instead seek a wider evidence base. This issue has been identified for studying community use of masks for COVID-19 in particular (9). Therefore, we should not be surprised to find that there is no RCT for the impact of masks on community transmission of any respiratory infection in a pandemic. Im Endeffekt geht es darum, dass man den Fremdschutz im Rahmen einer RCT nur untersuchen könnte, indem man Infizierte Leute eine Maske tragen lässt und dann in kontakt mit nicht-infizierten Leuten lässt. Weil es eben nicht ethisch vertretbar ist, hat sich das Thema RCT gegessen. Daher muss halt auf andere valide Methoden zurückgegriffen werden, zB. physikalisch technische Untersuchungen. Ausgangspunkt hierbei ist das Wissen, dass Covid durch Aerosole oder Tröpfchen übertragen wird. Also schaut man sich entweder an, wie Maske Aerosole aufhalten. Zusätzlich kann man auch überprüfen, ob Virenpartikel auch in der Maske bleiben und nicht herauswandern. Folgende Beispiele, die ich hierzu gefunden habe: a)Respiratory virus shedding in exhaled breath and efficacy of face masks https://www.nature.com/articles/s41591-020-0843-2 Here we aimed to explore the importance of respiratory droplet and aerosol routes of transmission with a particular focus on coronaviruses, influenza viruses and rhinoviruses, by quantifying the amount of respiratory virus in exhaled breath of participants with medically attended ARIs and determining the potential efficacy of surgical face masks to prevent respiratory virus transmission. We detected coronavirus in respiratory droplets and aerosols in 3 of 10 (30%) and 4 of 10 (40%) of the samples collected without face masks, respectively, but did not detect any virus in respiratory droplets or aerosols collected from participants wearing face masks, this difference was significant in aerosols and showed a trend toward reduced detection in respiratory droplet b)Efficacy of face masks, neck gaiters and face shields for reducing the expulsion of simulated cough-generated aerosols https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/02786826.2020.1862409 Our results show that face masks and neck gaiters can significantly reduce the expulsion of small respiratory aerosol particles during coughing. This suggests that various types of face coverings can make an important contribution to reducing the quantity of aerosol particles containing SARS-CoV-2 released into the environment by people who are infected c) Effectiveness of Face Masks in Preventing Airborne Transmission of SARS-CoV-2 https://journals.asm.org/doi/10.1128/mSphere.00637-20 A cotton mask led to an approximately 20% to 40% reduction in virus uptake compared to no mask (Fig. 2B). The N95 mask had the highest protective efficacy (approximately 80% to 90% reduction) of the various masks examined; however, infectious virus penetration was measurable even when the N95 mask was completely fitted to the face with adhesive tape (Fig. 2B). d) Infectious Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2 (SARS-CoV-2) in Exhaled Aerosols and Efficacy of Masks During Early Mild Infection https://academic.oup.com/cid/advance-article/doi/10.1093/cid/ciab797/6370149?login=false Overall, our results demonstrate that people with mild or asymptomatic SARS-CoV-2 infections released infectious aerosols in their exhaled breath. Face masks provided significant source control suggesting that community-wide masking even with loose-fitting masks can reduce viral aerosols in indoor air by half, making a significant contribution to reducing the spread of COVID-19. Die Methodiken sind jeweils unterschiedlich, manche lassen C-positive Probanden auf Probenträger husten, einmal mit einmal ohne Maske. Eine Andere Gruppe hat eine vernebelungs-apparatur verwendet. Letztendlich konnte jeweils in den Studien darlegt werden, dass die an die Umgebung abgegebene Aerosolmenge (bzw. die Partikellast) bei Verwendung einer Maske sich substantiell unterscheidet. Bei verwendung von FFP2 Masken sind die Ergebnisse natürlich noch mal ein Stück besser als mit OP-Masken. Wenn man sich nicht nur auf Studien an Covid19 anschaut, sondern Studien die die Schutzwirkung von Masken auf Virenpartikel von MERS und SARS zum gegenstand haben, wird der Eindruck bestätigt. Beispielsweise diese Meta-Analyse, die ich dazu gefunden habe: https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S0140-6736(20)31142-9 Ansonsten, zum Thema Studien und Anzahl: Die CDC hat eine Auflistung über Kohortenstudien bezüglich Masken/Impfektionshäufigkeit. https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/science/science-briefs/masking-science-sars-cov2.html?CDC_AA_refVal=https%3A%2F%2Fwww.cdc.gov%2Fcoronavirus%2F2019-ncov%2Fmore%2Fmasking-science-sars-cov2.html#anchor_1634654759193 -SIG
  21. Hallo Sealord, das ist jetzt überhaupt nicht ok, dass du mir Worte in den Mund legst. Ich habe nicht gesagt, dass alle Ärzte, die Fake-Maskenattests bzw. Gefälligkeitsgutachten ausstellen Coronaleugner sind, sondern habe klar geschrieben, dass alle in den von mir verlinkten Zeitungsartikeln Coronaleugner sind. Sprich, ich habe mir konkret und ausschließlich auf die paar Hanseln bezogen, und nicht auf die gesamte Ärzteschaft. Unzweifelhaft gab es da auch Ärzte, die damit einfach nur den schnellen Reibach machen wollten, aber es gibt offenbar einige Fälle, wo die motivation eben politischer Natur ist. Sprich: Es gibt Anhaltspunkte (keine Beweise!) auf einen Zusammenhang zwischen Impfablehnung und Maskenablehnung. Ich hatte ferner GANZ KLAR BETONT, dass ich auch denke, dass es sich nur um eine Schnittmenge handeln könnte, sprich: nicht jeder der eine Impfung ablehnt, lehnt notwendigerweise Maskentragen ab, bzw. vice versa. Jetzt klar? Zum 2. Punkt: Steile These. Ich bin einer der wenigen im Forum mit regelmäßiger Zitierung von Quellenangaben. Könntest du beispielhaft darlegen, wo ich nachweislich (!) falsche Behauptungen von mir gegeben habe? Ziviler Ungehorsam ist ok, wenn kein anderer zu schaden kommt. Die ist meines Erachtens nach beim Maskenverweigern mittels Fakeattest eben nicht gegeben, weil die Nutzung der Maske einen substantiellen Unterschied in der Fremdgefährdung macht. Sprich: Zieh die Maske nicht für dich auf, sondern für deine Mitmenschen! (Belege zitiere ich nach der Arbeit) Und das ist exakt der Punkt, der mich so frustriert. Die These, die du offenbar mit dem User Joker_ch teilst, ist einfach falsch. Ich verfüge da über kein geheimes Wissen. Eine halbe Stunde recherche auf PubMed oder von mir aus auch gerne auf Google sollte jedem klar machen, dass zu dem Thema wissenschaftlicher Konsens herscht. (wie gesagt, belege später) zu deinem anderem Post äusser ich mich später vg sig
  22. Kleiner Nachtrag: Hier möchte ich dir widersprechen. Die conclusion obliegt den Autoren. Die Autoren der Studie haben erstmal die Deutungshoheit. Wenn die Conclusion den Peer-Rewievern unlogisch erscheint, wird der Artikel garnicht erst angenommen. Ansonsten: Wenn dir die conclusion nicht gefällt, so hast du 2 Möglichkeiten: a) Du bringst deinen eigenen Fachartikel, in welchem du begründet darlegst, warum du der Conclusion nicht übereinstimmt b) Du meldest dem Journal deinen Einspruch. Daraufhin wird der Artikel inclusive Conclusion von einem Expertenteam begutachtet. Wenn dann das Expertenteam feststellt, dass die Conclusion der Autoren nicht durch die Faktenlage gedeckt ist, so wird der Autor entweder gezwungen, die Conclusion zu ändern, oder im worst-case wird der Artikel retracted. schönes Beispiel hierfür (https://www.acpjournals.org/doi/10.7326/L20-0745😞 Rezo würde dazu sagen: wat für dullies
  23. Danke! Mehr wollte ich gar nicht hören! Die Studie wurde zwar in Science veröffentlicht, ist aber tatsächlich gar nicht so geil, wie von Joker_ch behauptet. Alleine die Tatsache, dass die Testgruppe 43% Masken trägt vs. Kontrollgruppe mit 13% Maskenträgern. Was soll der Käse!?! Wenn, dann richtig, mit 0% Maskenträger vs. 100% Maskenträgern. Warte einfach mal auf morgen, wenn ich meine Quellenangaben bringe. Spoiler: Die von mir zitierten Studien zeigen nicht nur signifikante, sondern auch substanzielle Unterschiede. Ferner selbstverständlich von Top Autoren von Weltklassse Institutionen. Dann schauen wir mal weiter, wer hier der Hanswurst ist. VG Sig
  24. korrekt. Wikipedia sagt dazu: "Genormte Masken mit CE-Kennzeichnung können bei sachgerechter Anwendung vor lungengängigen Stäuben und Flüssigkeitsnebeln innerhalb ihres jeweiligen Anwendungsbereichs schützen. Sie besitzen zusätzlich zum stützenden Filtermaterial Lagen aus einem elektrostatischen Material (Elektret, siehe auch Elektret-Filter). Hierbei werden kleine Staubpartikel, Flüssigkeitstropfen und Aerosole durch vier physikalische Mechanismen (Siebeffekt, Trägheitseffekt, Diffusion, Elektrostatik) gebunden" D.h. ein Viruspartikel, der dem Maskenvließ anhaftet, bleibt an selbigen "gefangen".
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