Zum Inhalt springen
IGNORED

Behördenwaffenträger sind zuverlässiger - Stimmt doch, oder?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb Josef Maier:

meine 2 Cent zur Sachkunde:

Und meine: es ist doch wirklich erstaunlich, dass man in der Schweiz zum Waffenerwerb keinerlei Sachkundenachweis braucht (und zum Wiederladen auch nicht), und trotzdem nicht mehr "passiert" als in Deutschland.

Den Kristallcup schiessen Dienstwaffenträger mit ihrer Dienstwaffe, und die werden wahrscheinlich auch damit trainieren. Wenn der Verschleiss so ein Problem darstellt, sollten sie in D ihre Waffen besser im gepolsterten Koffer mitführen statt im Holster.

Geschrieben

Ich hatte mal für einen ehemaligen Anwärter (Zoll) ein Schreiben für die Waffenbehörde verfasst, der seinen Waffenrechtsunterricht bei mir in Verbindung mit seiner Schießausbildung als Sachkunde nachweisen wollte, ging völlig unproblematisch (NRW). Die Behörde wollte nur mal aus Interesse wissen, was wir so machen. Also Klausur und Lehrpläne hingeschickt und somit war die Sache erledigt.

 

Fand der Sachkundeanbieter vom Verein wohl nicht so toll, aber was soll er als gewerblicher Anbieter auch sagen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Fussel_Dussel:

Dürft ihr die dienstlichen Kanonen außer Dienst führen / mit heim nehmen und zu Hause aufbewahren?

Darf ich leider nichts zu sagen, da die Dienstvorschrift VS-NfD ist.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb SEler:

ein Schreiben für die Waffenbehörde verfasst, der seinen Waffenrechtsunterricht bei mir in Verbindung mit seiner Schießausbildung als Sachkunde nachweisen wollte, ging völlig unproblematisch (NRW).

Ist im Gesetz so vorgesehen. Handhaben wir auch so, schreibende Dienststelle NRW, Waffenbehörde RLP. Problemlos.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb uwewittenburg:

Ich habe einen Präzisionsschützen kenengelernt der auch Waffenwart ist, er mußte trotzdem für seine WBK die Waffensachlunde ablegen und nachweisen.

Natürlich Berlin.

Was hat die berufliche Tätigkeit mit den Kenntnissen zu tun die ein Sportschütze über Gesetzte, Waffenkunde, Aufbewahrung, Sicherheitsregel usw. haben muss zu tun?

Gar nichts, nur weil jemand berufliche Waffenträger ist, kennt er sich noch ganz lange nicht mit den Regelungen für Privatwaffenbesitzern aus.

Ich kann das Argument also kein Stück nachvollziehen und finde es sinnvoll das Polizisten für den privaten Waffenbesitz eine Sachkunde nachweißen müssen. 

Geschrieben
14 hours ago, Bergler said:

Und meine: es ist doch wirklich erstaunlich, dass man in der Schweiz zum Waffenerwerb keinerlei Sachkundenachweis braucht (und zum Wiederladen auch nicht), und trotzdem nicht mehr "passiert" als in Deutschland.

Tja....da wird dann wohl auch erwartet, dass der Bürger halt da selber seinen Arsch bewegt und sich informiert und lernt....plus dass da einige Sachen etwas entspannter gesehen werden....z.B. beim Interview hier in ZH zur ersten WES..wo mir erklärt wurde, dass ein Schrank zur Aufbewahrung genügt, er allerdings abschließbar sein sollte, falls Besuch kommt und getrunken wird. Okay im WaffG (CH) steht allerdings nur folgendes: [...]Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitions­bestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.[...] https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de#art_26 d.h. für mich dann aber auch, dass wenn Kinder da sind...ich mir Gedanken machen muss, wie ich dem nachkomme.....umgekehrt wenn ich alleine in einer Wohnung lebe, ich die Sache dann halt auch leichter angehen kann....sprich mehr Eigenverantwortung habe....und im Fall des Falles u.U. auch eine auf den Deckel bekomme...

Ansonsten...war einer meiner ersten Wege ein Termin bei einem Schützenverein hier in ZH und in Albisgüetli wurde mit der Umgang, das Verhalten auf dem Stand usw. gezeigt...und da interessierte mich besonders das Entladen...wie sicher machen usw. 

 

Ketzerische Frage....wenn man in DE den Sachkundenachweis auch canceln würde....was wäre das Problem? Alleine schon um seine Waffen zu behalten würden sich die Leute freiwillig informieren oder sich Hilfe/Unterstützung hohlen...weil Interesse vorhanden....okay eine Einschränkung konnte es geben, weil DE-WaffG und AWaffG teilweise zu kompliziert.....und interpretationsfähig....

 

bj68 

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb PetMan:

Im Dienst sind die anscheinend andere Menschen als Privat. Im Dienst dürfen sie Waffen führen, außer Dienst nicht mal im Tresor liegen haben . Deutschland halt.................

Tja,

wenn du als Soldat im Interesse eines Staates tötest - bist Du ein Held,

wenn Du als Privatmann Dein Eigentum oder Dein Leben oder Deine Gesundheit verteidigst ... bist Du pöööööööse.

wenn Du als Privatmann Dein Leben mit einer Waffe beendest (aus welchem Grund auch immer) ... wird jeder durch die Presse erfahren, wie unverantwortlich du doch bist.

wenn du als Polizist mit Deiner Dienstwaffe (für die Du keinen Tresor zu Hause brauchst) Dein Leben beendest (aus welchem Grund auch immer) ... hat dich der Dienst gebrochen und Dein Exitus wird verschwiegen.

 

Fazit: bist Du im Staatsdienst, ist alles Richtig was im normalen Leben pöööööse ist

 

Wie üblich, mein schwarzer Humor

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb arcticwolf:

für die Du keinen Tresor zu Hause brauchst

Das gilt so aber längst nicht überall.

 

Abgesehen davon gibt es auch in den Behörden Familientragödien wo zur Waffe gegriffen wird.

 

Beispiel Bundespolizistin die ihre Kinder im Schlaf und sich selbst erschossen hat.

 

Wenn die keine Kanone gehabt hätte wäre es ein anderes Tatmittel geworden.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Fussel_Dussel:

....

Abgesehen davon gibt es auch in den Behörden Familientragödien wo zur Waffe gegriffen wird.

Beispiel Bundespolizistin die ihre Kinder im Schlaf und sich selbst erschossen hat.

Wenn die keine Kanone gehabt hätte wäre es ein anderes Tatmittel geworden.

Nichts anderes habe ich in meiner Thread zum Ausdruck gebracht.

Ich kenne tatsächlich über viele Jahre hinweg mehrere "Fälle" aus meinem erweiterten Bekanntenkreis.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten schrieb BJ68:

Ketzerische Frage....wenn man in DE den Sachkundenachweis auch canceln würde....was wäre das Problem?

Du versündigst  Dich an der (deutschen) Weltordnung!

 

Ohne Nachweise hat das Amt weniger zu prüfen. Das gefährdet Planstellen. Das gefährdet die Besoldungsstufe des politischen Beamten, der dem Amt vorsteht, weil er einen rektalen Zugang zur Regierungspartei hat (und Parteibuch) die ihn auch lieber aus Steuermitteln als mit täglich 30 Silberlingen aus der Parteikasse für seine "Dienste" entlohnen möchte.

 

Auch bestünde die Gefahr das die durch weniger Verwaltung eingesparten Steuergelder vernünftig eingesetzt werden könnten oder man sogar über Steuersenkungen nachdenken könnte...

 

Bürokratieabbau in Deutschland? In Sonntagsreden von der Politik gerne angemahnt, aber genau dort nicht gewollt.

Bearbeitet von Bounty
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Quetschkopf:

Was hat die berufliche Tätigkeit mit den Kenntnissen zu tun die ein Sportschütze über Gesetzte, Waffenkunde, Aufbewahrung, Sicherheitsregel usw. haben muss zu tun?

Gar nichts, nur weil jemand berufliche Waffenträger ist, kennt er sich noch ganz lange nicht mit den Regelungen für Privatwaffenbesitzern aus.

Ich kann das Argument also kein Stück nachvollziehen und finde es sinnvoll das Polizisten für den privaten Waffenbesitz eine Sachkunde nachweißen müssen. 

Das kann man so eng sehen. Aber das greift meines Erachtens zu kurz. Das Argument ist ja nicht, dass man als dienstlicher Waffenträger die zivilen Regularien genauso beherrscht, wie ein normaler LWB. Das Argument ist ja vielmehr, dass die dienstlichen Regularien offensichtlich ausreichend für einen anständigen Umgang mit den Waffen sind, mithin die anderen(!) zivilen Regularien keinen sinnvollen Mehrwert mehr bieten und daher auch keine Entscheidgunsgrundlage sein sollten. Da wird einem direkt von Staatsseite vorgeführt, dass die zivilen Regularien weit über das hinaus gehen, was notwendig ist.

 

Oder mit anderen Worten: Wir sind völlig überbürokratisiert und regulieren weiter, weil sich ein angeblicher Regulierungsbedarf auftut, der in der realen Welt noch nie gesehen wurde.

 

Ich schwanke noch, ob die dienstlichen Regularien überbürokratisiert sind oder nicht. Einerseits sitzen da natürlich Leute von gleichen Typ, die unbedingt Papier produzieren wollen (siehe die Armseligkeit von Bundeswehr), andererseits ist Umgang mit Waffen ein Thema, bei dem man im Ministerium lieber hohe Ansprüche an andere stellt als an die eigene Mannschaft.

 

Ich kannte mal eine, die hat bei einer bundesbekannten Behörde mit drei Buchstaben aus dem Blaulichtmilieu in der Nähe von Niedernhausen gearbeitet. Sie als Angestellte, ihr Kollege am Schreibtisch gegenüber als Beamter. Er hatte eine Dienstwaffe (war ja schließlich Beamter), sie hatte keine - war als Angestellte wohl für den Selbstschutz nicht wertvoll genug. Kannste dir wohl nur ausdenken, wenn du eine lange Ausbildung im Apparat hattest. Wobeim man zur Ehrenrettung dieser Behörde noch sagen muss, dass die waffenrechtlich noch einigermaßen vernünftig ticken.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb knight:

zivilen Regularien keinen sinnvollen Mehrwert mehr bieten

Inhaltlich sicher nicht, aber was z.B. die Aufbewahrungsregeln sind muss man auch wissen, wenn diese sinnlos sind. Das könnte man sicher entschlacken und modernisieren, auch im Ablauf. Bei den Amis ist es beispielsweise seit langer Zeit üblich und erlaubt, dass man die Theorie selbst für den Flugschein mit einem Online- oder früher Videokurs statt in einer formalen Flugschule macht, und sich dann an einer frei zu wählenden Zeit zum Test anmeldet. Wenn das für Piloten reicht, dann sollte es eigentlich auch für Sportschützen funktionieren.

 

Andererseits: Für den Waffenschein erlaubt mein Bundesstaat das nicht. Da gibt es einen Kurs zu Anfang und dann regelmäßige Wiederholungskurse, die sowohl in Theorie als auch in Praxis reine Zeitverschwendung sind, wenn man irgendwie sinnvoll eine Waffen herumtragen kann--die einzige Funktion ist eigentlich, dass ab und zu Leute bei der praktischen Prüfung freiwillig aufgeben, weil sie Angst davor haben, eine Pistole anzufassen oder dergleichen. Das könnte man ohne inhaltlichen Verlust durch den Nachweis an der Teilnahme an irgendeiner, wirklich egal welche, Disziplin mit Pistole und ein zwanzig Frage umfassendes Online-Quiz ersetzen.

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb knight:

Das Argument ist ja vielmehr, dass die dienstlichen Regularien offensichtlich ausreichend für einen anständigen Umgang mit den Waffen sind, mithin die anderen(!) zivilen Regularien keinen sinnvollen Mehrwert mehr bieten und daher auch keine Entscheidgunsgrundlage sein sollten. Da wird einem direkt von Staatsseite vorgeführt, dass die zivilen Regularien weit über das hinaus gehen, was notwendig ist.

Von der anderen Seite betrachtet steht auf der Medaille aber auch, im zivilen könnt ihr soviel mehr an Waffen, Waffenarten und Munion haben, die  vollkommen unterschiedliche Eigenschaften haben und damit auch so verschiedene Dinge tun, dass dies weit über das recht enge dienstliche Korsett mit einer Waffe, einer Munitionssorte und einer sehr kleinen Verwendungsmöglichkeit mit sehr spezifischen Sicherheitsvorgaben einhergeht.

 

Die diesntliche Sachkunde kann dem daher auch nicht gerecht werden und wird ja heutzutage auch nur noch eher selten anerkannt.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Quetschkopf:

Was hat die berufliche Tätigkeit mit den Kenntnissen zu tun die ein Sportschütze über Gesetzte, Waffenkunde, Aufbewahrung, Sicherheitsregel usw. haben muss zu tun?

Gar nichts, nur weil jemand berufliche Waffenträger ist, kennt er sich noch ganz lange nicht mit den Regelungen für Privatwaffenbesitzern aus.

Bitte mal § 7 (1) WaffG lesen! "......oder eine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist."

War bei mir so, meine Polizei-Ausbildung und die Eigenschaft als Dauerwaffenträger wurde anerkannt.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb uwewittenburg:

War bei mir so, meine Polizei-Ausbildung und die Eigenschaft als Dauerwaffenträger wurde anerkannt.

Bei mir 1976 auch. Hab auch nie eine zivile Sachkundeausbildung oder Prüfung erhalten, wenn man vom Jagdschein 10 Jahre später absieht. 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Dürft ihr die dienstlichen Kanonen außer Dienst führen / mit heim nehmen

Da behaupte ich mal, ja . Jedenfalls kenne ich Bundespolizisten die das tun .

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:

Von der anderen Seite betrachtet steht auf der Medaille aber auch, im zivilen könnt ihr soviel mehr an Waffen, Waffenarten und Munion haben, die  vollkommen unterschiedliche Eigenschaften haben und damit auch so verschiedene Dinge tun, dass dies weit über das recht enge dienstliche Korsett mit einer Waffe, einer Munitionssorte und einer sehr kleinen Verwendungsmöglichkeit mit sehr spezifischen Sicherheitsvorgaben einhergeht.

Ach....und der deutsche Sportschütze lernt das alles in seiner Sachkunde??? Träum weiter............

Geschrieben
Am 19.4.2021 um 12:09 schrieb LordKitchener:

Was ist ein Cop Standardspruch? "Man kann nicht immer mit der Dienstvorschrift unter dem Arm herum laufen!"

Ja, aber nur deshalb, weil man man die Vorschriften im Kopf hat und auch real befolgt. Die Begründung ist jedoch oft gerade denen, die den Spruch klopfen, nicht so ganz klar :teu38:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben

Bei Zivilisten habe ich gelegentlich mal Verhaltensweisen gesehen, bei deren Anblick ich den nervösen Dünnschiß bekomme.

Bei Dienstwaffenträgern habe ich habe ich schon sehr, sehr oft Dinge gesehen, die mir die Zehennägel aufrollen. Angefangen bei "Warnschüssen" (war Bestandteil der Übung - nur die mit zivilem Hintergrund wie Nachtwächter oder andere mit WS haben den in den in den Kugelfang gemacht und andere Menschen halt nach oben, im Anflugbereich eines Verkehrsflughafens) bis zu dauerndem Fummeln (während small talk in der Schießpause, richtige Männer genehmigen sich natürlich hot range) an der Kanone halb im Holster bis Einer in den Boden ging. Knapp neben dem eigenen Hinterlauf. MP5/UMP/... Schaulaufen mußte letztes Jahr ausfallen, waren ja keine Weihnachtsmärkte. Und alles dazwischen was der liebe Gott verboten hat.

Wie ist das denn bei Prominenten und §55? Sachkunde durch Handauflegen?

Also entweder unterstellt man allen Menschen, daß sie sich selbständig schlau machen oder keinem. Alles andere ist unnötiger Leichtsinn.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb BJ68:

....plus dass da einige Sachen etwas entspannter gesehen werden....z.B. beim Interview hier in ZH zur ersten WES..wo mir erklärt 

bj68 

Das machen die aber glaube ich nur in der grossen Stadt nicht auf dem Land bzw. wenn überhaupt, erst seit ein paar Jahren. Ich musste nie zum Interview, aber ist auch schon über 20 Jahre her mit der Beantragung der ersten Kurzwaffe in dem Kanton.

Geschrieben

Um zur Anfangsfrage zurückzukommen. Staatliche Waffenträger sind nicht unfehlbar. Das sagen viele von denen selbst. Habe schon einige Polizisten und Soldaten kennengelernt. Und die waren schwer in Ordnung. Aber auch Staatliche Waffenträger sind nur Menschen mit Zielen, Wünschen und Bedürfnissen. Und deshalb haben auch viele Angst um ihren  Job. Es sieht nur so aus als ob sie unfehlbarer wären. In Wirklichkeit sind sie nur loyaler und Obrigkeitshöriger wegen dieser Angst. Man darf auch nicht vergessen das diese Waffenträger die Obrigkeit,  denen sie ihre gesonderten Privilegien  verdanken, auch beschützen. Und deshalb auch viel mehr dürfen als wir. Warum sollten die Behörden ihren Beschützern keine Sonderregelungen geben? Schließlich sind sie auf die wenn es darauf ankommt angewiesen. Und auch die Antis denken das nur die berechtigt sind. Die glauben den Beschwörungen, wenn Waffen verboten wären , das dann nichts mehr passiert. Davon sind die fest überzeugt. Sehr oft ist deshalb jegliche Diskussion mit den völlig verblendeten unnötige Lebenszeit. Warum wohl liest man im Blätterwald nicht lange von Vorkommnissen staatlicher Waffenträger? Fehlbarkeiten von denen werden toleriert. Und wird mit der Aufrechterhaltung der Inneren  Sicherheit  erklärt. Wenn man sagen würde es geht um die Aufrechterhaltung staatlicher Interessen wäre man ehrlicher.  

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.