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IGNORED

Dürft ihr derzeit noch trainieren?


Commerzgandalf

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vor 11 Stunden schrieb Masta4:

@weyland Gibt es für Philippsburg eine Geheimnummer?

Ja, aber die kann ich Dir nicht verraten, sonst müßte ich Dich ... ;-)

 

Als ich diese Woche da war, war der Mitarbeiter gerade beim Beantworten von Email Nr. 150, neben der Arbeit am Empfang.

Sie können nicht ans Telefon gehen weil sie sonst die Buchungsanfragen nicht abarbeiten können.

Per Email bekommt man Antwort.

 

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vor 20 Stunden schrieb MAHRS:

Durchgebracht? Tür auf und schießen wie gesetztlich geregelt. Die Verordnung in RLP ist eindeutig ... da du ja das Dokument kennst.

Alles andere müsstest du sonst mit "deiner Stadtverwaltung" klären. Ich kenne einige Vereine in RLP die schießen. Ich kenne keine Stadtverwaltung, die das verhindert.

Es wäre halt mal Intressant zu wissen, welche Vereine das sind. Um mal mit den Vorständen sprechen zu können beispielsweise. Aber irgendwie wird da ein ziemliches Geheimnis drum gemacht? 

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Am 22.1.2021 um 18:18 schrieb Seifert:

Hallo. Es gab doch vereinzelt Meldungen, dass in RLP der ein oder andere Verein offen hat, für Einzelpersonen / für Schiessnachweise. 

Kann mal jemand davon berichten, auf welcher Grundlage der Verein das durchbekommen hat? Ich ging davon aus, in RLP lautet die Verordnung dahingehend, dass Schiessanlagen prinzipiell zu schliessen sind. 

 

Bitte nur fundierte Antworten von Mitgliedern/Vorständen offener Vereine in RLP, VIELEN Dank vorab! 

Die Aussage unseres OA (TR) war, dass die Bedürfnisüberprüfung von Erstbesitzern nicht ausgesetzt ist, aka: "Aus unserer Sicht hat der Verordnungsgeber bewusst die Nutzung [...] zugelassen, damit die waffenrechtlichen Vorschriften trotz Pandemie weiterhin eingehalten werden können. Wir sehen daher nicht, dass wir hier auf die gesetzlich erforderlichen Schiessnachweise verzichten können."

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vor 54 Minuten schrieb Seifert:

Es wäre halt mal Intressant zu wissen, welche Vereine das sind. Um mal mit den Vorständen sprechen zu können beispielsweise. Aber irgendwie wird da ein ziemliches Geheimnis drum gemacht? 

Ich kenne mehrere Vereine in Baden Württemberg die nur im Frühjahr 2020 zu waren. Seit dem wird dort geschossen. Das geht natürlich nur für die eigenen Mitglieder, keine Gäste.

Das darf man natürlich nicht an die große Glocke hängen. Auf einer geschlossenen Bahn hört man außerhalb vom Haus nichts. Zudem sind viele Schützenhäuser sehr abgelegen.

Bearbeitet von PPC Sniper
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vor 3 Stunden schrieb Seifert:

Es wäre halt mal Intressant zu wissen, welche Vereine das sind. Um mal mit den Vorständen sprechen zu können beispielsweise. Aber irgendwie wird da ein ziemliches Geheimnis drum gemacht? 

Was geht Dich das an?

Die Vorstände bzw. Sportleiter die ich so kenne sprechen Kreisintern miteinander.

 

Wenn Du kein Vorstandsmitglied bist und sonst wenig Informationen hast, könnte das einen Grund haben!

Wenn in Deinem Verein nichts läuft, dann solltest Du Eigeninitiative zeigen.....

Kann nur zu Deinem Vorteil werden!

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vor 3 Stunden schrieb Thamiel:

Die Aussage unseres OA (TR) war, dass die Bedürfnisüberprüfung von Erstbesitzern nicht ausgesetzt ist, aka: "Aus unserer Sicht hat der Verordnungsgeber bewusst die Nutzung [...] zugelassen, damit die waffenrechtlichen Vorschriften trotz Pandemie weiterhin eingehalten werden können. Wir sehen daher nicht, dass wir hier auf die gesetzlich erforderlichen Schiessnachweise verzichten können."

 

Na, wenn das in RLP (TR) so ist... ist's ja gut. 

 

Hier in meiner Ecke (in Ba.-Wü.) haben im Umfeld sämtliche Anlagen zu. Nutzung ist nur unter derart engen Bedingungen (Einzelsportler) möglich, dass das für die allermeisten Träger der Anlagen, nämlich die Schützenvereine, völlig unrealistisch ist, die machen für zwei, drei Leute nicht eine ganze Anlage auf. Ohnehin würde diese unter Pandemiebedingungen zulässige Kleinst-Kapazität (Ausnahmeregelungen) nie und nimmer für alle nachweispflichtigen Erstbesitzer reichen.

 

Eine Behörde, wenn sie o.g. Aussagen trifft, sollte dann doch aufzeigen, wo tatsächlich und für alle in Frage kommenden Personen "die Nutzung zugelassen" ist... denn grau ist alle Theorie. 

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vor 15 Minuten schrieb karlyman:

Nutzung ist nur unter derart engen Bedingungen (Einzelsportler) möglich, dass das für die allermeisten Träger der Anlagen, nämlich die Schützenvereine, völlig unrealistisch ist, die machen für zwei, drei Leute nicht eine ganze Anlage auf. Ohnehin würde diese unter Pandemiebedingungen zulässige Kleinst-Kapazität (Ausnahmeregelungen) nie und nimmer für alle nachweispflichtigen Erstbesitzer reichen.

Ach echt? Warum nicht? Hat hier in NRW bis im Dezember der Individualsport verboten wurde sehr gut geklappt. Es müssen halt nur viele einen Schlüssel haben. Von den wirklich vielleicht 60 aktiven inkl. Luft, haben das aber sowieso nur vielleicht 20 genutzt. Davon unter 10 intensiv.

Bearbeitet von callahan44er
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Also, in Ba.-Wü. sind die Vorgaben (bzw. Ausnahmemöglichkeiten) betreffend Schießanlagen tatsächlich sehr eng.

 

Der LJV Ba.-Wü. hat dazu letztens eine Konkretisierung veröffentlicht (generell zu Schießsportanlagen, also nicht spezifisch für jagdl. Zweck):

"Schießsport- und Schießsportanlagen im Freien dürfen mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes und einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, bei dienstlichen Zwecken und beim Spitzen- oder Profisport genutzt werden. Es dürfen aber nur noch öffentliche und private Sportanlagen, bei denen es sich um weitläufige Außenanlagen handelt, genutzt werden. Hierzu zählen offene und teilgedeckte Schießstände nicht!  Die Personenbeschränkung bezieht sich auf die gesamte Schießanlage."

 

Da bleibt demnach (selbst wenn die SV-/KJV-Vorstände für wenige Mitglieder jeweils die Stände öffnen oder großzügig Zugangsschlüssel verteilen würden) nicht sehr viel an nutzbarer Anlagenkapazität übrig. 

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vor 4 Stunden schrieb Micha176:

Was geht Dich das an?

Die Vorstände bzw. Sportleiter die ich so kenne sprechen Kreisintern miteinander.

 

Wenn Du kein Vorstandsmitglied bist und sonst wenig Informationen hast, könnte das einen Grund haben!

Wenn in Deinem Verein nichts läuft, dann solltest Du Eigeninitiative zeigen.....

Kann nur zu Deinem Vorteil werden!

lol. Sorry, aber das ist wieder mal so eine typische Antwort.... 

 

Was denkst Du, was ich hier gerade versuche? Einen Verein in RLP (nicht BaWü, dort gelten andere Regeln) zu finden der offen hat, damit sich die Vorstände mal unterhalten können. 

 

Ist das so schwer zu verstehen? 

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https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/

 so sieht es in RLP aus.  Wobei jetzt Auslegungssache sein kann 'Im Freien' . Wenn ein Schiesstand 'teilgedeckt' ist, zählt das ja als offener Stand.

So sollten 2 Personen aus verschiedenen Haushalten trainieren können.  Im Gesetzt bedeutet das; Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Nur der Vorstand muss mitmachen.

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vor 2 Stunden schrieb Seifert:

lol. Sorry, aber das ist wieder mal so eine typische Antwort.... 

 

Was denkst Du, was ich hier gerade versuche? Einen Verein in RLP (nicht BaWü, dort gelten andere Regeln) zu finden der offen hat, damit sich die Vorstände mal unterhalten können. 

 

Ist das so schwer zu verstehen? 

Getroffene Hunde bellen...

Ich verstehe sehr gut!

 

Kein Kontakt zu Nachbarvereinen im Kreis?

 

Oder doch wieder nur jemand mit Vollkasko-Mentalität, der sich irgendwo "einmietet"....

 

 

P.S. "Ein eigener Herd ist Goldes wert!" sagte schon meine Oma....

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vor 36 Minuten schrieb Micha176:

Getroffene Hunde bellen...

Ich verstehe sehr gut!

 

Kein Kontakt zu Nachbarvereinen im Kreis?

 

Oder doch wieder nur jemand mit Vollkasko-Mentalität, der sich irgendwo "einmietet"....

 

 

P.S. "Ein eigener Herd ist Goldes wert!" sagte schon meine Oma....

Möcht echt mal wissen, was bei Dir schief läuft. Halt Dich doch einfach zurück wenn Du ausser sinnloses Gesabbel nichts beizutragen hast. 

 

Bei solchen Leuten wundert es nicht, wenn der Sport so eine bescheidene Aussenwirkung hat. 

Im übrigen trifft nichts von deinen Unterstellungen zu

Und damit bist Du nun auf meiner Ignoreliste. 

 

Bearbeitet von Seifert
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vor 44 Minuten schrieb Micha176:

Getroffene Hunde bellen...

Ich verstehe sehr gut!

 

Oder doch wieder nur jemand mit Vollkasko-Mentalität, der sich irgendwo "einmietet"....

warum bist'n so agro drauf, der Seifert versucht doch nur die Situation zu verbessern,  ist doch sehr löblich

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vor 57 Minuten schrieb Micha176:

der sich irgendwo "einmietet"

Nicht jeder Verein hat den Luxus einer eigenen Schießanlage die alles ermöglicht was das Sporthandbuch hergibt. Viele Vereine die nicht im DSB organisiert sind haben gar kein Vereinsheim mit Schießanlage.

 

Am einmieten ist nichts verwerflich.

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vor 1 Minute schrieb Fyodor:

Am einmieten ist nichts verwerflich.

Aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass mit "... irgendwo eingemietet ..." nicht auf Vereine, sondern auf eine gewisse Mitglieder-Mentalität angesprochen wird. Bevor die Wogen noch höher schlagen ...

Ich kann die Nachfragen von @Seifert auch nicht verstehen. Die Fakten liegen auf dem Tisch, er muss nur machen. In RLP liegt die Umsetzung in der Tat nur an den Vereinen, die über Schießanlagen verfügen. Es gibt kein Komplettverbot.

Wir mieten gerade kurzfristig weitere Stände an ...

Und ich war gerade mit dem Hund: voller Schießbetrieb zu hören.

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vor 11 Stunden schrieb karlyman:

 

Na, wenn das in RLP (TR) so ist... ist's ja gut. 

 

Hier in meiner Ecke (in Ba.-Wü.) haben im Umfeld sämtliche Anlagen zu. Nutzung ist nur unter derart engen Bedingungen (Einzelsportler) möglich, dass das für die allermeisten Träger der Anlagen, nämlich die Schützenvereine, völlig unrealistisch ist, die machen für zwei, drei Leute nicht eine ganze Anlage auf. Ohnehin würde diese unter Pandemiebedingungen zulässige Kleinst-Kapazität (Ausnahmeregelungen) nie und nimmer für alle nachweispflichtigen Erstbesitzer reichen.

 

Eine Behörde, wenn sie o.g. Aussagen trifft, sollte dann doch aufzeigen, wo tatsächlich und für alle in Frage kommenden Personen "die Nutzung zugelassen" ist... denn grau ist alle Theorie. 

ganz einfach gilt in einem Rechtsstaat: 
Wer den Eintritt einer Bedingung verhindert, kann sich auf den Nichteinritt nicht berufen. 

Wenn also "der STAAT" in Persona die Executive oder sogar die Legislative die Abarbeitung von Praxisterminen verhindert, kann sie sich nicht auf die Nichtabarbeitung berufen. Das hisst allerdings nicht, dass es keines Praxisnachweises für die spätere Erlaubnis bedarf, jedoch dass eine zeitliche Streckung anzuerkennen ist.
Nebenbei: wer nicht 18 Termine in 2 Monaten hinkriegt, der ist selbst schuld, wenn er nicht bie uns nach einer Lösung nachgefragt hat. 

 

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vor 16 Minuten schrieb cavalier:

Die Jäger werden ja gerade sowieso durch den Wolf und die ASP ersetzt.

 

Ach ja....? Keines von beiden wurde hier je wirklich in relevantem Ausmaß gesehen oder registriert.

In D oder Umgebung ist kein nachweislicher Effekt auf die Schalenwildpopulationen vorhanden.    

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Am 24.1.2021 um 08:40 schrieb Thamiel:

Die Aussage unseres OA (TR) war, dass die Bedürfnisüberprüfung von Erstbesitzern nicht ausgesetzt ist, aka: "Aus unserer Sicht hat der Verordnungsgeber bewusst die Nutzung [...] zugelassen, damit die waffenrechtlichen Vorschriften trotz Pandemie weiterhin eingehalten werden können. Wir sehen daher nicht, dass wir hier auf die gesetzlich erforderlichen Schiessnachweise verzichten können."

BEHÖRDENPRAXIS BEI BEDÜRFNISNACHWEISEN IN DER CORONA-KRISE

Pandemie-bedingte Einschränkungen des Trainingsbetriebes sollen laut NRW-Innenminister Herbert Reul sowie RLP-Innenminister Roger Lewentz nicht zum Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis führen, wenn die notwendige Anzahl an Schießterminen nicht vollständig nachgewiesen werden kann.

Innenministerium RLP:

Die Aussagen aus RLP führen in die gleiche Richtung. Innenminister Roger Lewentz im Wortlaut: „Die bereits vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gegenüber dem Deutschen Schützenbund (DSB/als Dachverband des RSB) sowie auch gegenüber anderen anerkannten Schießsportverbänden getätigten Aussagen bezüglich einer angemessenen und praxisgerechten Berücksichtigung im Rahmen des waffenbehördlichen Vollzugs entsprechen den diesbezüglichen Abstimmungen im Kreis der Waffenrechtsreferenten des Bundes und der Länder. Auch mit dem 3. WaffRÄndG wird den berechtigten Belangen des Leistungs- wie auch des Breitensports Rechnung getragen. Diesbezüglich sind keine nachteiligen Auswirkungen auf den Schießsport bzw. die waffenbehördlichen Erlaubnisverfahren zu besorgen.“

Auf Anfrage des DSB hatte das BMI in Bezug auf diese Thematik bereits ausgesagt, dass das Waffengesetz hinreichende Flexibilität bietet, „um im Interesse der Schützen sachgerechte Lösungen zu finden.“ Dies werde in den Ländern auch „angemessen und pragmatisch gehandhabt.“

 

Frage: Wie kann ein OA in (TR) entgegen der dienstlichen Weisung anders handeln?

 

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