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IGNORED

John Rambo ist wieder aktiv


Floppyk

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vor einer Stunde schrieb Valdez:

Gelöscht wird nix. Einsicht haben aber NUR Richter.

 

Deswegen wundert mich eine solche Information seitens der Medien.

Die einen schnüffeln in Polizeicomputern, die andern haben geheimnisverratene Richter.

Da steht aber hier anderes. Die Frage wäre dann, woher bekommt denn ein Richter Infos, wenn denn nicht über das BZR?

 

Zitat

Weiter sind auch die Fristen, binnen derer Einträge im Bundeszentralregister wieder gelöscht werden, bei Jugendlichen kürzer als dies bei Erwachsenen der Fall ist. Jugendstrafen von nicht mehr als einem Jahr und Bewährungsstrafen von nicht mehr als zwei Jahren werden nach § 46 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) bereits nach einem Zeitablauf von 5 Jahren aus dem Register getilgt. Höhere Jugendstrafen verschwinden nach 10 Jahren aus dem Register.

Nach der Tilgung eines Eintrags aus dem Register darf eine Tat und eine Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden, wie § 51 BZRG ausdrücklich vorschreibt.

 

http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/strafrecht/fuehrungszeugnis.html

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vor 18 Minuten schrieb erstezw:

Theorie und Praxis.  Frei nach @Letzhetz: Er könnte ja dagegen klagen... Das ist Rechtsstaat.

Aber es ist Gesetz, dass Einträge im BZR nach Jugendstrafrecht nach 5 od. 10 Jahren spätestens getilgt werden müssen und zugleich, dass getilgte Einträge nicht mehr vorgehalten werden dürfen. Genau das ist ja hier passiert. Das sollte man mal nachprüfen, wie und woher diese Info gekommen ist. Das muss doch strafbewährt sein.

Unabhängig dieser aktuellen Sache finde ich unrecht und dem sollte nachgegangen werden. Wo kommen wir dahin, wenn man jedem seine kleinen Fehltritte auf ewig wieder neu auftischt, insbesondere wenn das zur Jugendzeit geschehen ist.

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vor 30 Minuten schrieb erstezw:

Ich hab mal gelernt mich pro Nacht etwa 15...30km zu verdrücken. Inzwischen müsste man den Suchradius also etwa auf das Gebiet Nancy, Bern, Ulm, Heilbronn,  Mannheim, Saarbrücken erweitern...

Nach Saarbrücken ist er nicht. So verzweifelt kann er noch nicht sein!

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vor 5 Minuten schrieb Floppyk:

Aber es ist Gesetz, dass Einträge im BZR nach Jugendstrafrecht nach 5 od. 10 Jahren spätestens getilgt werden müssen und zugleich, dass getilgte Einträge nicht mehr vorgehalten werden dürfen. Genau das ist ja hier passiert. Das sollte man mal nachprüfen, wie und woher diese Info gekommen ist. Das muss doch strafbewährt sein.

Unabhängig dieser aktuellen Sache finde ich unrecht und dem sollte nachgegangen werden. Wo kommen wir dahin, wenn man jedem seine kleinen Fehltritte auf ewig wieder neu auftischt, insbesondere wenn das zur Jugendzeit geschehen ist.

Wenn "die Guten" sich nicht an Gesetze halten ist das nicht strafbewehrt.

Wo wir hinkommen? Die Frage sollte sein wo wir sind!  Stasi 2.0

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vor 10 Stunden schrieb Varminter:

......

 

Der Gipflzipfla kennt die Gschichtn. Wie das in Dschland ausginge, möchte ich allerdings nicht wissen.

Jo, genau .....
Das ist schon fast Normalität bei uns..

Bei uns könnens auch so cool agieren, weil die pösen Purchen gleich über die Grenze abhauen. Bis die Cobras anrücken, ist da Niemand mehr.
Gab damals keinen Schlagbaum, an der Grenze.
14 Tag vorher habens in meinem Nachbarort den Bankomatn gesprengt.

 

900m entfernt, die Autobahnauffahrt und bis SLO 7 Minuten!

 

 

 

Bearbeitet von gipflzipfla
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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

....

Heute ist... Tag 5.

 

irgendwann ist "the day after".

Glaubt irgendwer ernsthaft, ausser den "german special forces" dort, dass der Typ noch dort unterwegs ist?
Ich glaube das nicht. Was aber auch wurscht is.

Die suchen, noNaa, mit den Metalldetektoren (man las davon) die 4 Knarren. Die Hoffnung stirbt, bekanntlich, zu Letzt.

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Der Junge is ja nun kein Elitesoldat, wie ich anfangs noch vermutete. Aber wenn der fit und nicht ganz doof is und sich da eben auch noch auskennt, hat der sich wohl tatsächlich verdrückt. Wenn er in den ersten kritischen Stunden Meilen gemacht hat, oder sich hat überlaufen lassen, dann kann er sonstwo sein.

Ist aber aber noch dort, dann wird es irgendwann enge, falls er Vorräte hatte, gehen die unweigerlich zu Ende. Nahrung suchen wenn man gejagd wird ist nicht drin.

 

Was mit den Kanonen ist, ist doch Wurst, wenn er clever ist, hat er die entsorgt. In nen alten Schaft geschmissen und gut.

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Abgesehen davon, das er sich an einem Baum erhängt haben kann - wir hatten das mal im Revier, zum Glück hab ich den nicht gefunden - schafft er mit einigermassen gescheiten Schuhen durchaus 25-30 Km am Tag.

 

Und wenn er gleich los ist, war im Zweifel schon weit genug weg, bis die Hubis gesucht haben ....

 

Und bei uns im Wald gibt es eine ganze Reihe versteckte Wochenendhäuschen, die kaum jemand kennt, weil schwarz gebaut. Da ist auch mal ein halbes Jahr niemand ....  wobei die bei uns alle sehr gut gesichert sind.

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vor 14 Minuten schrieb BergKrähe:

Ohne die Nutzung von Wegen nehme ich an?

Ja, das macht man auch keine 10 Nächte hintereinander. Schon gar nicht mit unnötig viel Gepäck. Wobei 4 Plastikpistolen ja immer noch leichter sind als ein G3... 

 

Wobei der ja nicht an die Einschränkung gebunden ist. Auf Feld- und Waldwegen oder Wanderpfaden geht ja doch deutlich schneller. 

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vor 3 Minuten schrieb EkelAlfred:

.... - schafft er mit einigermassen gescheiten Schuhen durchaus 25-30 Km am Tag.

 

....

Meine beste Leistung war ~56Km mit ~1800 Höhenmeter in 16 Stunden. Mit kaputten Hüften. Ich hatte aber etwas zum Essen mit.
Wenn der also einigermaßen fit ist, dann ist er über alle Berge.

Sein Problem: vermutlich die Versorgungslage.

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Hallo

 

2 Möglichkeiten sehe ich:

1. Der Mann ist irgendwo, hungernd und frierend ohne Ziel in einem Versteck. 

2. Er hat einige Entfernung hinter sich gebracht, geht zum Bahnhof (ist tatsächlich ein guter Ort dafür) und bietet die Pistolen für 500 Euro pro Stück zum Sofortkauf an. Dürften schnell weg sein. Dann besorgt er sich einen Hut/Kappe oder ähnlich, rasiert sich die Rotzbremse ab. Wenn der wirklich so abgewichst ist (glaube ich zwar nicht, aber Glauben heißt nicht Wissen und gehört in die Kirche) setzt er sich ins Ausland ab.

Ich hoffe nicht, dass da die Büchse der Pandorra geöffnet wurde. 

4 trottelige Polizisten. Wenn die vernünftig gearbeitet hätten (hier wäre Deeskalation wirklich sinnvoll gewesen) wäre nicht passiert. Jetzt sind ganz Hundertschaften tagelang Überstunden am machen.

Ich kann es nicht glauben.

 

Steven

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Zitat

Yves Rausch hat rechtsradikale Vergangenheit

Anders als bisher angenommen, hat Yves Rausch, der Flüchtige aus Oppenau, doch einen rechtsradikalen Hintergrund. Als Jugendlicher ist er unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt worden. 

NTV

 

Donnerwetter, was für eine Überraschung!

Das hat jetzt aber schon 5 Tage gedauert ehe man diese Storry zusammengebastelt hatte.

Mal abwarten wenn erst eine Verbindung zur AfD nachgewiesen werden kann.

Nicht zu vergessen Putin und Trump haben sicher auch die Finger mit im Spiel.

Bearbeitet von Bender
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vor 1 Stunde schrieb Floppyk:

Aber es ist Gesetz, dass Einträge im BZR nach Jugendstrafrecht nach 5 od. 10 Jahren spätestens getilgt werden müssen und zugleich, dass getilgte Einträge nicht mehr vorgehalten werden dürfen. Genau das ist ja hier passiert. Das sollte man mal nachprüfen, wie und woher diese Info gekommen ist. Das muss doch strafbewährt sein.

Unabhängig dieser aktuellen Sache finde ich unrecht und dem sollte nachgegangen werden. Wo kommen wir dahin, wenn man jedem seine kleinen Fehltritte auf ewig wieder neu auftischt, insbesondere wenn das zur Jugendzeit geschehen ist.

Es gibt zwei Arten von BZR-Auszügen - die Privaten, die Du Dir gegen Gebühr für Dich machen lassen kannst, um sie z.B. potentiellen neuen Arbeitgebern vorzulegen, und die für Behörden. Je nach Behörde und Abfragegrund bekommst Du ggf. mehr bis alle Informationen. :closedeyes: 

§ 51 BZRG ist ein Verwertungsverbot - keine Datenlöschungsvorschrift - und in § 52 stehen die Ausnahmen zu § 51. Auch ist nicht nur § 46 für eine Tilgung maßgebend sondern das gesamte Paket der §§ 24 bis 26, 37, 45 bis 49 sowie 63 und dort gibt es eine ganze Reihe an Tilgungshemmungen und Ausnahmen.

 

Das BZRG selbst enthält keine Strafvorschriften. Für eventuell unrechtmäßig nicht entfernte Eintragungen müsste man wohl über das allgemeine Datenschutzrecht gehen.

 

Dein

Mausebaer

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vor 6 Minuten schrieb Mausebaer:

Es gibt zwei Arten von BZR-Auszügen

und die für Behörden.

Hallo Mausebaer

 

sollte nicht alle Kraft da hinein gelegt werden, denjenigen zu finden, der die Daten "für die Behörden" (VSnfD? oder höher?) an die Presse gegeben hat? 

Ist das nicht nachvollziehbar, wer diese Daten vor kurzem abgerufen hat? Wird das nicht protokolliert? Und sollte dieses "Leck" nicht umgehend aus der Behörde, unter Aberkennung der Pensionsansprüche, entfernt werden? 

 

Steven

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