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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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vor 36 Minuten schrieb EPP:

Zur Zeit gibt es glaube ich Wichtigeres, als sich ständig Stress wegen der scheiß Magazinsache zu machen. Kleinkarierter Sportschützenscheiß. man man man

Und nächstes Jahr gibt es wichtigeres, als sich um das Verbot der Scheiß Kat B für Sportschützen einen Kopf zu machen. Und danach gibt es wichtigeres ...

 

Und am Ende gibt es keine Möglichkeit mehr, sich über irgend etwas einen Kopf zu machen. Irgendwie blöd, wenn die Realität sämtliche Dystopien überholt.

Bearbeitet von drummer
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@scotty600 Auf den letzten Seiten dieses Threads wurde hier von einem recht entspannten Umgang des BKA mit dem Magazin-Genehmigungen berichtet, es wurden also ganz eindeutig unvollständige Anträge durchgewirkt (oder langjährige Mitglieder verbreiten hier mutwillig falsche Infos). Liest du hier denn mit, manchmal ist ein bisschen Kontext nämlich hilfreich für clevere Antworten? 

 

Bei Magazinen (egal ob 2 oder 20) ist es doch so, dass 3 Möglichkeiten offen stehen. 
1. Einfach nicht drum kümmern, liegen lassen ... es gibt ja wichtigeres zu tun. Bei der nächsten Kontrolle der Waffen-Aufbewahrung tauchen sie auf, Zuverlässigkeit ist weg und Waffen sind weg. 
2. Wegkloppen, zerstören, abgeben, im Garten verbuddeln für die Zombie-Apokalypse: Letztlich entschädigungsloser Verlust der gekauften und bezahlten Magazine. 
3. Bei Altbesitz nach Stichtag 2017 eine kostenfreien Antrag beim BKA stellen, den Besitz und (evtl.) auch die sportliche Nutzung für zukünftige Wettkämpfe genehmigen lassen. 
 

Was gibts denn da zu überlegen?

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vor 25 Minuten schrieb walthi:

es wurden also ganz eindeutig unvollständige Anträge durchgewirkt

hab ich nicht mitbekommen, welchen Beitrag meinst Du?

Doch nicht etwa den von Raiden, der hat nämlich mehr als erforderlich eingereicht. Als Jäger hätte er nur 1-4 als Anlage angeben müssen. Das zusätzliche Kreuz bei Sportschützen hätte er sich auch sparen können. 

Hätte ich nur zwei Magazine, hätte ich mich klar für Option 2 entschieden!

 

Da es aber im oberen zweistelligen Bereich für mehrere Waffen und Kaliber war und ich auch genug int. Wettkämpfe habe, habe ich angemeldet und auch alles bekommen.

 

 

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vor einer Stunde schrieb walthi:

Bei Magazinen (egal ob 2 oder 20) ist es doch so, dass 3 Möglichkeiten offen stehen. 
1. Einfach nicht drum kümmern, liegen lassen ... es gibt ja wichtigeres zu tun. Bei der nächsten Kontrolle der Waffen-Aufbewahrung tauchen sie auf, Zuverlässigkeit ist weg und Waffen sind weg. 
2. Wegkloppen, zerstören, abgeben, im Garten verbuddeln für die Zombie-Apokalypse: Letztlich entschädigungsloser Verlust der gekauften und bezahlten Magazine. 
3. Bei Altbesitz nach Stichtag 2017 eine kostenfreien Antrag beim BKA stellen, den Besitz und (evtl.) auch die sportliche Nutzung für zukünftige Wettkämpfe genehmigen lassen.

4. Feststellen, daß die Magazine einem Familienmitglied ohne waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnis gehören, das sich so etwas auch nie antun wird. Damit bleiben die Magazine zwar verboten, aber mangels Strafvorschrift passiert selbst im Ernstfall nicht viel. Nutzbar sind sie allerdings so auch nicht.

Bearbeitet von drummer
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vor 46 Minuten schrieb walthi:

 

@scotty600 Schau mal Seite 73 unten sowie Seite 74 oben. Das waren 2 Antworten auf meine Fragen zum Ablauf der BKA Genehmigung 

Da kann ich nichts hilfreiches zu neuen Altbesitz sehen. Auch keinem Hinweis auf "durchwinken". Eine freie Begründung ist bei beiden Antragsverfahren nicht gefordert, war es auch noch nie. Aber die verlangten Unterlagen und Nachweise müssen erbracht werden. (bei neuem Altbesitz mehr wie bei altem) WIE DAS IMMER BEI DEN WAFFENBEHÖRDEN IST. Die hypothetische Zukunft ist weder Nachweis noch Begründung.

 

Ich bin raus hier. Der Faden hatte mal ganz gut angefangen aber WO ist kein Forum zur Anleitung von Umgehungen der  Vorschriften und identifizieren von Schlupflöchern. Viel Spaß mit Deinen zwei Magazinen! Auch für die Wettkämpfe in der Zukunft (auch wenn ich keinen Wettkampf kenne wo man mit nur zwei Magazinen auskommt, gibt ja "nur" IPSC und PCC MD aber da braucht es mehr wie zwei).  

Bearbeitet von scotty600
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Am 29.4.2021 um 21:48 schrieb walthi:

Bei der nächsten Kontrolle der Waffen-Aufbewahrung tauchen sie auf, Zuverlässigkeit ist weg und Waffen sind weg.

Eine Frage: Wer würde denn seine Magazine dann freiwillig in der Nähe seines Tresores aufbewahren? Von daher absoluter Nonsens.

Bearbeitet von EPP
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vor einer Stunde schrieb EPP:

Von daher absoluter Nonsens.

Ich möchte Wetten, dass die Praxis anderes zeigt. 

Hat natürlich noch niemand eine geladene knifte bei der Kontrolle im Tresor gehabt, oder eine Patrone außerhalb... 

Völliger Nonsens... Die Kontrollen sind ja nur fürs Papier, mit Ergebnissen ist nicht zu rechnen... 

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Mein Gott macht ihr ein Wissenschaft draus, ich war bei meiner Behörde und fragte nach der Magazin Geschichte.

Er sagte ich habe noch Zeit bis zum 9.2021 und das ist und wäre kein Problem die Magazine einzutragen, selbst in meine

Halbautomatische Flinte passen im Röhrenmagazin 10 x 12/76 +1 Schrotpatronen wird nicht wie von den meisten von euch

angenommen die kleinste passende wie zb. 12/70 Patrone gerechnet sondern nur das wofür die Waffe eingetragen ist nämlich

12/76. So regelt es unsere Waffenbehörde !

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Stimmt!

Dieser Fred machte nur auf den ersten 2-3 Seiten einen Sinn!

Danach nix substanzielles mehr.

Nur noch hätte, möchte, könnte, wollte...

Und das übliche Bla-Bla der "Fachleute".

Das größte Problem wurde noch nicht angerissen!

Woher bekomme ich gesetzteskonforme 10er für mein Bumm?

Mini 14 war überall ausverkauft.

Habe jetzt zwei 10er ergattert nach einem Jahr!

Zwar nicht orig. Ruger aber immerhin in vernickelt.

Ein Kumpel sucht nach 10ern für seine Tommi-Gun. Da hat es nie kleine gegeben.

 

 

Ein Tip noch für die Freunde der Dekos: einfach vom Magazin eine Lippe abschneiden.

Dann passt es in die Deko-Plempe und rastest sogar ein, aber der Magazinkörper hat seine Eigenschaft verloren, Patronen aufzunehmen!

Ergo ist er kein Magazinkörper mehr!

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vor einer Stunde schrieb kommandant:

Ein Tip noch für die Freunde der Dekos: einfach vom Magazin eine Lippe abschneiden.

Dann passt es in die Deko-Plempe und rastest sogar ein, aber der Magazinkörper hat seine Eigenschaft verloren, Patronen aufzunehmen!

Ergo ist er kein Magazinkörper mehr!

da wäre ich GANZ vorsichtig mit der aussage,

DENN:

bei der "magazinkörper-sache" geht es IMHO eben NICHT darum ob das mag noch funzt, sondern ob <10 murmeln da rein passen...

Bearbeitet von HangMan69
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vor 1 Stunde schrieb daimler01:

So regelt es unsere Waffenbehörde !

Wo ist die? Vielleicht könnten die Problematiker dort ihre Magazine melden.

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vor 1 Stunde schrieb kommandant:

Ein Tip noch für die Freunde der Dekos: einfach vom Magazin eine Lippe abschneiden.

Dann passt es in die Deko-Plempe und rastest sogar ein, aber der Magazinkörper hat seine Eigenschaft verloren, Patronen aufzunehmen!

Ergo ist er kein Magazinkörper mehr!

Darauf wirds hinauslaufen und in rechtlicher Sicht geklärt werden.

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vor 54 Minuten schrieb HangMan69:

bei der "magazinkörper-sache" geht es IMHO eben NICHT darum ob das mag noch funzt, sondern ob <10 murmeln da rein passen...

Wenn die Patronen mangels Lippe nicht mehr im Magazin bleiben, dann passen IMHO keine 10 Patronen mehr rein. Es passt dann nicht mal eine einzige rein.

 

Ich halte die Argumentation zu sachlich korrekt und so umsetzbar. Ein Problem sehe ich nur bei Richter:Innen die sich nicht an Gesetze halten wollen, sondern die Welt mit ihrer eigenen Ideologie beglücken.

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vor 1 Stunde schrieb HangMan69:

das gesetz spricht aber (leider) von "magazinKÖRPERN", da ist es egal ob es ein funktionsfähiges mag ist oder nicht...

du kannst <10 murmeln rein drücken. es spielt keine rolle, ob sie auch von selber drin bleiben...

Richtig. MAGAZINkörper. Ein Gegenstand der KEINE Patronen aufnehmen kann ist aber kein Magazin. Ein Kunststoff- oder Holzkörper in Magazinform wäre aus meiner Sicht ebenfalls kein Magazinkörper, auch wenn er in die Waffe passt und genau das Aussehen und die Abmessungen eines Magazins hat.

 

Ich hatte aber bereits gesagt: Ob man vor Gericht damit durchkommt ist ein ganz anderes Thema. Nach meinen Erfahrungen mit deutschen Gerichten braucht man auf rechtmässige Urteile nicht zu hoffen, wenn das Thema ideologisch besetzt ist. Dafür habe ich zuviele Urteile kassiert, die juristisch klar als Rechtsbeugung einzuordnen sind.

Bearbeitet von drummer
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Am 29.4.2021 um 20:25 schrieb walthi:

„Ich weise Sie darauf hin, dass, falls ein Nachweis über die Teilnahem an national/international bedeutenden schießsportlichen Wettkämpfen nicht erbracht werden kann, nur der reine Weiterbesitz der von Ihnen beantragten Magazine genehmigungsfähig ist.“

 

Ich werde mal nachhaken, was damit gemeint ist. Es scheint, als gäbe es eine Ausnahmegenehmigung  nur für den Besitz und eine weitere, die auch die schießsportliche Verwendung beinhaltet, so wie es beim „echten“ Altbesitz vor 2017 der Fall ist....

Das finde ich sehr interessant.

 

@Sachbearbeiter

 

Deine Meinung?

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Wenn das mit den Magazinlippen gehen würde, dann müsste auch das entgegengesetzte Ende zum Erfolg führen.

 

Wenn die Befestigungsschienen für den Magazinboden dauerhaft entfernt werden, kann das Magazin seine Funktion auch nicht mehr erfüllen und müsste somit keinen Magazinkörper mehr darstellen.

 

 

 

Bearbeitet von Steinpilz
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