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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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Mal eine ganz dumme Frage da ich etwas den Überblick verloren habe.

Kann man das zukünftige Waffengesetz in seiner zu veröffentlichen Fassung schon irgendwo online einsehen?

Hat sich vielleicht schon mal jemand die Mühe gemacht, die Änderungen mal mit der alten Fassung ( das jetzt noch Aktuelle)gegenüberzustellen und in für einen durchschnittlich intelligenten LWB zusammenzufassen?

Leider kenne ich nur die sehr allgemein und abwertend (zurecht) geschriebenen Zusammenfassungen der einschlägigen Zeitschriften, Verbände und Intressensvertretungen.

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vor 6 Stunden schrieb Waffen Tony:

 

Ja, das ist der "Masterplan" der Kommission (zumindest Stand 2015), und einen Teil davon  konnte diese (von niemandem gewähllte) EU-Regierung mit der novellierten EU-FWR auch durchsetzen. 

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vor 8 Stunden schrieb Josef Maier:

Dann könnte "man" es ja risikoarm mal mit einer Wahlempfehlung seitens der Verbände versuchen. Natürlich nur, wenn sich eine Partei findet, die konkret etwas zusagt. Statt immer nur hinter vorgehaltener Hand mit Liebesentzug zu drohen und sich danach wieder dafür zu entschuldigen.

Da wir jetzt gelernt haben, dass eine mehr oder weniger prominente SPD Bundestagsabgeordnete aus dem Innenausschuss auch Vizepräsidentin im DSB ist, dürfen wir jetzt alle zusammen mal raten, ob in den nächsten Whalprüfsteinen ein einziges wahres Wort über die AfD stehen wird.

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Die hat sich mittels Wahlanfechtung ins DSB-Präsidium reingeklettert!

 

Und womit hat sie sich für die Interessen der legalen Waffenbesitzer eingesetzt?

 

Welches wahres Wort könnte sie über die AfD sagen?

 

 

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Ich habe lange darüber gerätselt, weshalb die SPD sich soweit weg vom Bürger entfernt hat! Marc Friedrich hat die einzige richtige Erklärung dafür! Das was Marc Friedrich ab Min.: 7:20 sagt gilt für alle Politikfelder:

 

 

Waffenrecht ist da nur ein kleines Feld! Interessant ist, dass fast jeder Bürger in irgendeinem Bereich durch die inkompetente Politik der GroKo betroffen ist!

 

 

Bearbeitet von Gast
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Nur so am Rande... https://www.welt.de/wirtschaft/article204562092/Neue-Bargeldobergrenze-Lange-Schlangen-vor-den-Gold-Handelshaeusern.html

 

Mitte November hat das deutsche Parlament ein Maßnahmenpaket beschlossen, das der Geldwäschebekämpfung dienen soll: Die Grenze für den anonymen Kauf von Edelmetallen mit Bargeld soll von 10.000 Euro auf 2000 Euro sinken. Am 29. November hat das Gesetz den Bundesrat passiert, es tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Es handelt sich bei diesem Vorgehen um sogenanntes Gold-Plating – die Bundesregierung geht mit der Maßnahme deutlich weiter, als es die Europäische Union anlässlich der vierten EU-Geldwäscherichtlinie fordert. Erst vor zwei Jahren wurde die allgemeine Bargeldobergrenze von 15.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt. Zudem belegen Zahlen aus dem Jahr 2017, dass Geldwäsche im Goldhandel ein Randphänomen ist. So entfielen im Jahr 2017 lediglich 64 von 59.845 Verdachtsmeldungen auf Edelmetalle, heißt es in einer Antwort des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler.

 

Also eine deutlich weitergehende Verschärfung einer EU Vorgabe, die zudem laut der Fakten keinen wirklichen Realitätsbezug von der Bedrohung hat. Wo hab ich das zuletzt gesehen 🙄

 

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Der Bundesrat hatte einen Initiativantrag mit 1000€. Begründung: Damit könnte man unregistrierte Goldankäufe der beliebten 1 OZ Stückelung durch Privatpersonen verhindern!

 

 

Bearbeitet von Gast
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Am 23.12.2019 um 18:20 schrieb tt22:

Was mir gerade im neuen § 13 aufgefallen ist:

 

"Der Jagdscheininhaber nach Satz 1 hat binnen zwei Wochen bei der zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen. "

 

Wenn man also eine Langwaffe über seinen Jahresjagdschein erwirbt, muss man immer einen neue WBK beantragem auch wenn man noch Platz auf einer alten WBK hat!?

Dachte ich zunächst auch. Der ehemalige Passus im § 13 Abs. 3 WaffG wurde aber ausgelagert zu den Meldepflichten und dort unter

 

§ 37g

Eintragungen in die Waffenbesitzkarte

 

(1) Der Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz hat gleichzeitig mit der Anzeige nach § 37a oder § 37b Absatz 1 die Waffenbesitzkarte und, sofern die betreffende Waffe in den Europäischen Feuerwaffenpass des Erlaubnisinhabers eingetragen ist, auch diesen zur Eintragung oder Berichtigung bei der zuständigen Behörde vorzulegen.

Bearbeitet von Sachbearbeiter
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vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Dachte ich zunächst auch. Der ehemalige Passus im § 13 Abs. 3 WaffG wurde aber ausgelagert zu den Meldepflichten und dort unter

 

§ 37g

Eintragungen in die Waffenbesitzkarte

 

(1) Der Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz hat gleichzeitig mit der Anzeige nach § 37a oder § 37b Absatz 1 die Waffenbesitzkarte und, sofern die betreffende Waffe in den Europäischen Feuerwaffenpass des Erlaubnisinhabers eingetragen ist, auch diesen zur Eintragung oder Berichtigung bei der zuständigen Behörde vorzulegen.

 

Das hört sich immerhin beruhigend an!

 

Aber: Gilt der Jahresjagdschein denn als "gleichgestellte andere Erlaubnis zum Erwerb und Besitz" ? 

 

Ich meine zum Langwaffenerwerb berechtigt der JJS ja (bzw. stellt von der Erlaubnispflicht frei), aber inwieweit gilt der JJS als Erlaubnis zum Besitz (mal abgesehen von der Leihe < 1 Monat und der Zeit zwischen Erwerb und WBK-Eintrag)?

 

Ich dachte, er berechtigt gerade nicht zum dauerhaften Besitz, denn dazu ist ja der WBK Eintrag zwingend erforderlich (den man sich ja sonst sparen könnte)!?

 

Ich will ja nicht kleinlich sein, weiß aber, dass Waffenbehörden es gerne mal sind, wenn sie das WaffG "wörtlich" auslegen wollen...

Bearbeitet von tt22
.
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Die Folgen vom ganzen, kann man bereits jetzt sehen auf egun. Da werden PPSH 41 Trommelmagazine für "Traumpreise" eingestellt. Mir ist aufgefallen, dieser Fabio42 https://www.egun.de/market/item.php?id=7768838#img  veräussert derzeit einige Glockmagazine mit hoher Magazinkapzität. Fragt sich nur, wer das dann kauft? Der Markt reagiert halt wohl jetzt darauf, Angebot und Nachfrage! :rolleyes:

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Kann ich mir gut vorstellen. Wobei ich als Schweizer nicht unbedingt in Deutschland einkaufen müsste für Glockmagazine. Zumindestens Glockmagazine gibt es auch bei uns zuhauf zu kaufen, auch die mit 30 plus Ladekapazität, für die die offiziell (ich bsp. darf ganz legal vom Gesetz aus-Altbesitz entsprechende Waffe dafür) auch dürfen. Im Ausland ist es halt anonymer und niemand fragt nach einem Nachweis für eine entsprechende Erlaubnis.

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Am 21.12.2019 um 20:34 schrieb Stefan Klein:

Nach der Synopse muss ich mir wohl Sorgen um meine 1928A1 machen.

Nicht nur Du.

Am 22.12.2019 um 06:58 schrieb gunvlog:

FvLW, sorry Jungs, ist ein Foren Betreiber. Sonst hört man auch nichts.

War ja auch nie anders geplant.

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