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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle


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Geschrieben

Bayern: Vor einigen Wochen wurde bei mir kontrolliert. Die Behörde hat den Termin mehr als vier Wochen vorher angekündigt. In dem Schreiben hieß es sinngemäß: "Anlasslose Kontrolle, die Auswahl erfolgte nach dem Zufallsprinzip. Falls mir der Termin nicht recht wäre, bitte melden". 

 

Zum angegebenen Termin standen zwei Herren vor der Tür, Ausweise des Ordnungsamtes schon in der Hand. Dann Abgleich der Waffen mit ihrer Liste, danach ein Blick auf das Typenschild des geöffneten Tresors. Und das war's.

 

Ich spekuliere jetzt mal: Vermutlich waren bei nicht angemeldeten Kontrollen zu viele Leute nicht zu Hause. Und/oder die Ausweise wurden angezweifelt, denn sowas kann sich jeder am PC in 15 Minuten selber basteln. Wer kennt schon die Ausweise von Behördenvertretern? Meinen SB und die SBine kenne ich natürlich, die waren aber nicht dabei.

 

Klaas

Geschrieben

Bei mir war der SB persönlich - wir kennen uns schon einige Jahre.

 

Ich wurde nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

 

Telefonische Terminabsprache - Tresore angeschaut - Waffennummern verglichen - einige Ergänzungen vorgenommen - das war's.

 

"Wann kommen Sie wieder?" - "In diesem Leben nicht mehr!"

 

Ergänzungen: Ich habe sechs WBK's - bin Legalwaffenbesitzer seit 1969 - habe viele Waffen verkauft, andere angeschafft - Vorderlader nachgemeldet - auch wieder verkauft - also munteres Durcheinander. War einiges nicht vollständig ausgetragen oder eingetragen - Mein SWS-2000 z.B. hatte keinen Firmenschriftzug aber immerhin eine Nummer......

 

Gruß Habakuk

Geschrieben

Da die Kontrolle um eine Woche verschoben wurde mal noch eine Frage.

 

Jemand hat geschrieben das keine lose Munition, also ohne Schachtel, im Schrank liegen darf.

 

Kann mir jemand was dazu sagen? Wenn ich also auf dem Stand von nem Kollegen mal ne 12/76 M mitgenommen habe, darf ich die nicht ohne Verpackung lagern?

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Klaas:

Ich spekuliere jetzt mal: Vermutlich waren bei nicht angemeldeten Kontrollen zu viele Leute nicht zu Hause.

Und/oder die Ausweise wurden angezweifelt, denn sowas kann sich jeder am PC in 15 Minuten selber basteln.

 

Ich denke, du vermutest richtig. Das ist eine ganz einfache, praktische Frage... x-mal wiederkommen müssen, oder aber effiziente Durchführung.

 

Das mit den Ausweisen ist in der Tat auch ein Punkt - aber ich glaube, dass die Terminfrage entscheidender war.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Paddy85:

Wennn ich also auf dem Stand von nem Kollegen mal ne 12/76 M mitgenommen habe, darf ich die nicht ohne Verpackung lagern?

Wenn du eine passende Waffe dafür hast samt Munitionsberechtigung passt das im entsprechend zertifizierten Tresor schon - zumindest außerhalb von NRW ?

Geschrieben

Hatte auch ne Kontrolle. Unangekuendigt. Ich war auch zuhause - meine Hunde aber auch. Und da die im Hof waren, war der Weg zur Haustür und Klingel kein leichter. 

Deswegen hab ich am naechsten Morgen einen Zettel im Briefkasten gefunden, dass sich die Kontrolleure nicht herein getraut haetten und ich doch bitte einen Termin machen soll.

Hab ich natuerlich gemacht. Der Rest war anstandslos. Einzig was mich aergert ist, dass ich das Primborium auch noch bezahlen darf. 

Geschrieben
Am 30.9.2018 um 18:16 schrieb P22:

Was „Zack ....erledigt!“?

 

Auch wieder nicht richtig gelesen bzw. verstanden?

Unser Genosse aus dem Rheinland (MP%) hat hier gepostet, dass auch Sprengpappeninhaber anlasslos gegen ihren Willen in ihrer Wohnung geprüft werden dürfen. Dass ist aber unzutreffend. Ebenso unzutreffend wie es bei der Waffenaufbewahrung ist (aus der Perspektive der Grundrechte). Bei letzterer wird jedoch der Hebel „Unzuverlässigkeit“ gezogen (einfaches Recht), falls man - je nach Bundesland - ein oder mehrmals bei einer anlasslosen angekündigten Kontrolle nicht mitspielt.

Du hast Recht und ich meine Ruhe !

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Stunden schrieb Paddy85:

Da die Kontrolle um eine Woche verschoben wurde mal noch eine Frage.

 

Jemand hat geschrieben das keine lose Munition, also ohne Schachtel, im Schrank liegen darf.

 

Kann mir jemand was dazu sagen? Wenn ich also auf dem Stand von nem Kollegen mal ne 12/76 M mitgenommen habe, darf ich die nicht ohne Verpackung lagern?

Warum legst du die lose Munition nicht einfach in eine leere Schachtel und gut ist's? (Wobei du natürlich die Berechtigung zum Besitz der Munition haben musst) Dann kannst du besser schlafen?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
Am 30.9.2018 um 22:57 schrieb Klaas:

...oder die Ausweise wurden angezweifelt, denn sowas kann sich jeder am PC in 15 Minuten selber basteln. Wer kennt schon die Ausweise von Behördenvertretern? Meinen SB und die SBine kenne ich natürlich, die waren aber nicht dabei.

 

Ohne schriftliche Voranmeldung lass ich keinen vom Ordnungsamt rein. Könnt ja jeder kommen. Wenn ein einigermaßen versierter Hacker das NWR knacken will, wird er das auch schaffen, vermute ich.. 

 

Und am Ende, wenn dir ein falscher "Kontrolleur" ein Messer in den Bauch steckt, hast du auch noch selber schuld.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Jack Aubrey:

Warum legst du die lose Munition nicht einfach in eine leere Schachtel und gut ist's? (Wobei du natürlich die Berechtigung zum Besitz der Munition haben musst) Dann kannst du besser schlafen?

Da ich auch immer mal mit ner unangekündigten Kontrolle rechne, will ich einfach generell gesetzeskonform aufbewahren.

Geschrieben (bearbeitet)

Es ist geregelt in welchen Behältnissen Munition aufbewahrt werden Muss. In welchen Verpackungen nicht. Ich hab  Pappkartons in die ich 1000 Schuss 45 ACP einfach lose reingeschüttet habe.Da das ehemalige Munitionskartons sind ist sogar die entsprechende Aufkleber noch drauf . So nimmt mir die Munition am wenigsten Platz weg. Die stehen in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss . Alle Forderungen des Gesetzes somit erfüllt.

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)
vor 46 Minuten schrieb Paddy85:

Da ich auch immer mal mit ner unangekündigten Kontrolle rechne, will ich einfach generell gesetzeskonform aufbewahren.

Das war auch nicht bös gemeint. Manche Behörden sollen das so handhaben, dass lose Munition unerwünscht ist. Wahrscheinlich deshalb, weil die Kontrolleure keine .22er von .308er Munition unterscheiden können... Wenn du die Berechtigung für die Munition hast, kann dir jedenfalls nichts passieren. Gesetzesstelle gibt es da keine, ist eben willkürlich geregelt. Ich hab noch nie gehört, dass bei einer normalen Kontrolle Munitionspäckchen geöffnet werden würden oder dürfen, deshalb der Tipp. 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Munitionspäckchen oder irgendwas anderes  Öffnen dürfen die Herren oder Damen gerne.... dazu brauchen sie aber einen Durchsuchungsbeschluss. Das ist mir der Kontrolle der sicheren Aufbewahrung nicht abgedeckt . Genau so wenig wie " Öffnen sie mal den Waffen koffer da ". Gabs ja auch schon ( mit schlechtem Ausgang )

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Ich hab noch nie gehört, dass bei einer normalen Kontrolle Munitionspäckchen geöffnet werden würden

dann darf ich Dein Wissen erweitern:

 

während dem Abgleich der Seriennummern bei der Aufbewahrungskontrolle hat der nette Mann von der Kontrolltruppe an einer Munitionsschachten, die ausserhalb des Tresors lag, rumgefingert mit "sind da Patronen drin?". dem hab ich auf die Finger geklopft und verdeutlicht, dass er gefälligst zu fragen hat, bevor er was anfasst und ich ihm dann gerne zeige, dass in der Schachtel keine Munition ist, sondern nur leere Hülsen.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb alzi:

dann darf ich Dein Wissen erweitern:

 

während dem Abgleich der Seriennummern bei der Aufbewahrungskontrolle hat der nette Mann von der Kontrolltruppe an einer Munitionsschachten, die ausserhalb des Tresors lag, rumgefingert mit "sind da Patronen drin?". dem hab ich auf die Finger geklopft und verdeutlicht, dass er gefälligst zu fragen hat, bevor er was anfasst und ich ihm dann gerne zeige, dass in der Schachtel keine Munition ist, sondern nur leere Hülsen.

Es ging hier ja um Munition im Schrank.

Geschrieben

Was in dem Blechschrank ist, geht die nichts an. Es reicht doch zu sagen,"Hier sehen Sie meinen Munitionsschrank, dort lagere ich meine Munition".

Ob die Munition lose im Schrank liegt, in Stapelboxen, Pappkartons, original Verpackt oder schon in den Magazinen, ist vollkommen egal. Es gibt keine Vorschrift die eines dieser Methoden vorschreibt oder verbietet. Es steht lediglich geschrieben min. Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss.

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Jack Aubrey:

Es ging hier ja um Munition im Schrank.

Wenn du in einem dafür zugelassenen Tresor deine Waffen UND Munition lagerst und zb eine Packung 12/70 da sichtbar drin steht, du aber keine Berechtigung für dieses Kaliber hast, wirst du dir zumindest Fragen einfangen. Aber selbst dann geht es den nix an was drin ist. Könnten ja auch deine 9mm drin liegen. Aber dumme Fragen wirds geben. Aber wieder welche die man dann selber schuld wäre. Und wenn du dann auch noch Pech hast steht der Kontrolleur das nächste mal mit einem Papier in der Hand in deiner Tür, das ihm das Recht gibt in die Packung reinzuschauen....................

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