Zum Inhalt springen
IGNORED

Sachlage Verbot großer Magazine


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb erstezw:

Äh... - Nö.

Also, dass ein Jäger im Unterholz mit einem kurzen Gewehr besser hantieren kann, ist wohl offensichtlich.

Und zum zweiten Punkt - die Sportverbände haben ja gar keine Disziplinen für kurze Gewehre. Sie könnten ja solche einführen und dann gegen das Waffengesetz klagen ...

Geschrieben

Es ist ja noch eine Waffenrechtsänderung in der Pipeline, siehe hier.

Könnten sich die beteiligten Parteien ggf. darauf einigen das nach der Antwort der Bundesregierung als erledigt zu erklären und den "Schutz vor Terrorismus" durch einen kompletten Austausch des Textes in letzte Minute hin zu den umzusetzenden EU Regelungen vor der Sommerpause in 2.und 3. Lesung hinzubekommen?

Afair hat man es nach Winnenden rucki zucki an eine Sprengstoffgesetzänderung rangehängt, die schon im parlamentarischen Prozess weit fortgeschritten war.

Geschrieben

Bei dieser Gelegenheit mal eine Frage, weil mir dazu das technische Hintergrundwissen fehlt:

 

Welche Waffenmodelle zählen zu den sogenannten "kurzen Repetierbüchsen" (Code 7 NWR-Katalog WaffentypAnlage1: kurze Repetier-Schusswaffe (Gesamtlänge <= 60cm)) ?

 

Viele so oder als Repetierstutzen bezeichnete Waffen haben lediglich einen kurzen Lauf.

Geschrieben

Ich vermute, da hat ein übereifriger Schreiberling an das US-Gesetz gedacht. Dort gibt es das "short barreled rifle", hier gibt es aber nur Kurz- oder Langwaffen.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb LordKitchener:

Mal zurück zum Thema: Gab es nicht mittlerweile ein Urteil/Regelung für Jäger, dass sie bei Halbautomaten Magazine mit beliebigem Fassungsvermögen benutzen können solange sie nur 2 Schuss laden?

Ähm .. es handelt sich um eine Gesetzesänderung, um genau zu sein.

 

Und es dürfen insgesamt DREI Patronen geladen werden. 3 im Magazin, nix im Patronenlager oder 2 im Magazin und 1 im Patronenlager.

 

Sollte sich 'rumgesprochen haben, ist nun doch schon wieder ein paar Tage her?!

 

Was das aber mit dem zukünftigen Verbot großer Magazine durch EU-Recht (bzw. die Umsetzung in nationale Gesetze) zu tun hat verstehe ich nicht so ganz .....

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Welche Waffenmodelle zählen zu den sogenannten "kurzen Repetierbüchsen" (Code 7 NWR-Katalog WaffentypAnlage1: kurze Repetier-Schusswaffe (Gesamtlänge <= 60cm)) ?

Historisch fiele mir da die Volcanic ein:

 

 

unterhebelrepetier-pistole-volcanic-mod-

 

heute gibt es doch eine Repetierpistole als Tierarztwaffe, auch mit Schalldämpfer, die Firma fällt mir aber nicht ein.

 

Ergänzung: B+T wars:

https://www.bt-ag.ch/assets/uploads/downloads/24/VP9 Deutsch.pdf

 

 

Bearbeitet von rwlturtle
Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb Sigges:

Was das aber mit dem zukünftigen Verbot großer Magazine durch EU-Recht (bzw. die Umsetzung in nationale Gesetze) zu tun hat 

Ziemlich viel! Magazingröße egal - Sportschützen dürfen aber nur 10 Patronen laden. So könnte man das nämlich auch regeln. Oder Variante: Wer Magazine mit mehr als 10 Schuss Kapazität verwenden will, muss diese auf 10 Schuss blockieren. Dann kann man das schwachsinnige, selektive (rechtlich unzulässige) Besitzverbot damit knicken.

Bearbeitet von LordKitchener
Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb rwlturtle:

Historisch fiele mir da die Volcanic ein:

 

Das ist aber keine Büchse, sondern eine Pistole. Repetierpistolen sind nichts unübliches, jeder Revolver ist sowas.

 

vor 55 Minuten schrieb LordKitchener:

Mal zurück zum Thema: Gab es nicht mittlerweile ein Urteil/Regelung für Jäger, dass sie bei Halbautomaten Magazine mit beliebigem Fassungsvermögen benutzen können solange sie nur 2 Schuss laden?

 

Siehe Antwort von @Sigges: Grundsätzlich ja, außer in BW. Dort verlangt das Landesjagdgesetz meines Wissens immer noch ein 2-Schuß-Magazin.

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb Fyodor:

 

Siehe Antwort von @Sigges: Grundsätzlich ja, außer in BW. Dort verlangt das Landesjagdgesetz meines Wissens immer noch ein 2-Schuß-Magazin.

Zum einen haben wir in BW ein Jagd- und Wildtiermanagmentgesetz ( :D ) und zum anderen sind entgegenstehende Regelungen in den Ländern aufgrund des in Art. 72 Abs. 3 Satz 3 GG geregelten lex posterior Grundsatzes durch die Änderung des BJagdG ersetzt worden.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 5
Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb Fyodor:

Drundsätzlich ja, außer in BW. Dort verlangt das Landesjagdgesetz meines Wissens immer noch ein 2-Schuß-Magazin.

Eine Änderung dieser Bestimmung des (Landes-) JWMG war politisch möglich gewesen, der LJV war aber hysterisch hyperventilierend dagegen. Daraufhin sagte die CDU: na wenn die Jäger so vehement auf der Beibehaltung des 2-Schuss-Limits bestehen statt einer Aufhebung, warum sollen wir dann was machen?

 

Die BJG-Änderung hat dann jene landesrechtliche Regelung überholt. Siehe die korrekte Erklärung von P22.

Carcano

Bearbeitet von carcano
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 3
Geschrieben
Am 20.5.2018 um 11:06 schrieb LordKitchener:

Rechtlich unzulässig. Entweder für alle verboten oder für keinen.

Viel interessanter finde ich die Frage, wie denn die Regulierung des bloßen Besitzes sich auf den Markt auswirken soll. => Klare Kompetenzüberschreitung der EU. Aber wen interessieren heutzutage noch Recht und Gesetz oder Verfassung?

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Direwolf:

Tschechien hat ja gegen die Verordnung geklagt. Mal gucken wie das ausgeht. Politischer Druck ist ja vorhanden, schließlich will man die Visegrad-Gruppe nicht noch weiter entfremden. 

Die Tschechen hatten noch eine viel bessere Idee: Die haben das Recht auf Waffenbesitz analog zu den Amis in ihre Verfassung reingeschrieben. Da kann die EU nämlich nicht ran. 

 

Viel schlimmer ist ja, dass Waffengesetz die Innere Sicherheit betrifft welche in den Schengenverträgen explizit dem jeweiligen Staat alleinig obliegt. Ist der EU-Komission aber egal und sie macht es trotzdem. Können sie ja auch schmerzfrei, da sie sich nicht vor Wahlen fürchten müssen. Schließlich werden die nicht gewählt. 

Ein bisschen fragwürdig ist das ganze Konstrukt ja schon, finde ich... 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Raiden:

Ich dachte, die Klage wurde schon als unzulässig abgewiesen?

Nicht, dass ich wüsste. Ungarn und Polen haben sich ja angeschlossen. 

Bearbeitet von Direwolf
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb knight:

Viel interessanter finde ich die Frage, wie denn die Regulierung des bloßen Besitzes sich auf den Markt auswirken soll.

 

Ein Besitzverbot hat doch enorme Auswirkungen auf den Markt, alle müssen das Zeug los werden und keiner darf es kaufen.

Geschrieben (bearbeitet)

Wie läuft das dann, ich kauf nen 32 9mm, Händler muss jedes Magazin grösser 20/10 melden, dann überprüft jemand ob LWB oder nicht, wenn ja tschüss WBK, gibt wieder 100 mehr Beamte und Mehraufwand beim Verkäufer, schei..... EU, das Finsterste seit Römers Zeiten, immer Wir , dieser Aktionismus grenzt an Sklaverei!!!

Bearbeitet von lastunas

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.