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IGNORED

Sachlage Verbot großer Magazine


EkelAlfred

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@Raiden: Gute Frage. In der Öffentlichkeit bekommt man wahrscheinlich davon nicht unbedingt was mit. Außer bei den Schweizern und Tschechen kommt nix in den Medien auf. FU bzw. GRA könnten es evtl. früh mitbekommen und mitteilen. Da von Deren Seite bisher nix kam, siehe Gruger's Antwort.

Bearbeitet von ZaphodBeeblebrox
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Am 9.6.2018 um 10:35 schrieb Famas:

3 Leute + Protokollführer im BT anwesend, die das ganze 1:1 durchwinken.

Da kann die Alternative mal zeigen was sie kann. Und in Anbetracht der kommenden Landtagswahlen wären sie bescheuert, sich das entgehen zu lassen.

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Ich bin mir (leider) recht sicher, dass in irgendeiner Form dieser Waffenverbotszonen-Unsinn (s. kürzlich Innenministerkonferenz Eingang in das novellierte WaffG finden wird.

 

Das wird (im Gegensatz zu HA-Büchsen/Magazinen) dann einen großen Teil der Bevölkerung betreffen. Waffen-Führen ist ja schon lange den meisten Bürgern verboten. Aber diese Nonsens-Zonen bedeuten dann auch: kein Schweizermesserchen und kein Abwehrspray mehr "in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Bahnhöfen"... Also im Siedlungsraum kaum mehr vermeidbar.

 

Mal sehen, was politisch daraus gemacht werden wird.

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vor 9 Stunden schrieb erstezw:

Da kann die Alternative mal zeigen was sie kann. Und in Anbetracht der kommenden Landtagswahlen wären sie bescheuert, sich das entgehen zu lassen.

Dann lasst die Hammel mal springen. ;-)

Bearbeitet von HBM
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Am 9.6.2018 um 10:18 schrieb knight:

So einfach ist das auch wieder nicht:

  1. Einfuhr eines High-Cap Magazines in eine Kat B Waffe => verbotene Kat A Waffe
  2. Bloßer Besitz eines High-Cap Magazines für Halbautos oder Repetierer(!) ist für Besitzer einer Kat B Waffe (egal ob das Magazin dazu passt oder nicht!) zwar nicht verboten, aber er verliert dann alle seine Genehmigungen für Kat B Waffen. So lange er noch keine Kat B Waffe hat, ist alles ok.
  3. Erwerb von High-Cap Magazinen ist für alle verboten, außer man hat eine Genehmigung für Kat A.
  4. Besitz von High-Cap Magazinen ist für Leute, die keine Genehmigung für Kat B Waffen haben, völlig frei.

Die Richtlinie drückt sich ja (mit Absicht) sehr schwammig aus, entscheidend wird sein, wie die nationale Umsetzung sein wird. Daß immer noch kein Testballon in die Umgebung abgesondert wurde, allein um rechtliche Prinzipien abzuklären, stimmt mich auch nachdenklich, denn egal welche Umsetzung dieser Richtlinie folgen wird, Es werden offenkundig Bestimmtheitsprinzip, Gleichbehandlungsgrundsatz, Notwendigkeit und Durchsetzbarkeit nicht mit Füßen getreten, sondern diese Grundsätze von Gesetzgebungstätigkeit werden Nachts von der GeStaPo entführt, im Morgengrauen füsiliert, Von 2-17 Panzerkolonnen überrollt und der letzte Rest mit Napalm verbrannt.

 

Es gibt für alle Besitzer von Halbauto-Waffen ganz einfache, praktische Fragen:

- Werden die blockierten "großen" Magazine weiter als "klein" akzeptiert ? Ist ein 10er .450 BM-Magazin böser als ein 20er .223er ?

- Was passiert, wenn Karabiner und Pistole beim selben Besitzer sind ? (Beretta CX4 und Beretta 92 z.B.)

- Wird KK wirklich von der Regelung ausgenommen ?

- Wie soll die Verknüpfung mit Repetier-Waffen jetzt aussehen: In mein MVP Gewehr passen auch AR-Magazine, darf ich 30er haben, solange ich kein AR-15 habe, oder ist bereits der Besitz einer 10/22 dann verwaltungsrechtlich schädlich ?

 

Der mMn gangbare Weg kann darauf hinauslaufen, daß es nur um Zentralfeuer-Patronenwaffen geht, daß blockierte Magazine OK sind, Dual Use akzeptiert wird, und erst bei gemeinsamen Besitz von normalgroßen Magazinen mit passender Waffe entweder Ausnahmegenehmigung notwendig wird (Bestandsschutz mit Registrierung) oder Verwaltungsstrafe: Wiederruf der Erlaubnis folgt. Das ist durchsetzbar.

 

Alles dem vorgeblichen Zweck nicht förderlich, aber so werden die Hunde für die Taten der Wölfe geprügelt.

 

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Wenn das unbedingt eingeführt werden muss, weil EU Recht, könnten wir doch im Gegenzug Erleichterungen schaffen die nicht die Richtlinie betreffen.

Abschaffung des Bedürfnisprinzip

Abschaffung des Waffenscheins

Abschaffung von §42a

Freier Erwerb von Repetierlangwaffen und Einzelladern.

 

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Das BEdürfnisprinzip gilt in der ganzen EU (und darüber hinaus)

Es werden nur verschiedene Bedürfnisse anerkannt.

Das Bedürfnisprinzip anzugreifen ist daher unnütz.

Die Auslegung ist deutlich leichter zu verändern.

 

ABER: Es wird selbstverständlich keine Erleichterungen geben.

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Jeder der sich hier viel Gedanken drum macht was kommen wird hat die EU und unsere Regierung noch nicht durchschaut, es wird die grösstmögliche Einschränkung und Kriminalisierung der legalen Waffenbesitzer geben die man aus der Richtlinie rausholen kann und in ein paar Jahren gehts aufs neue los!

Rechtsstaat? Das ich nicht lache! 

Souveräner Bürger oder sogar der Bürger als Souverän des Staates? Nicht bei uns...nur auf dem Papier! Seit Wilhelm, Adolf und Erich hat sich in der deutschen Volksseele nichts geändert! Duckmäuser, Arschkriecher und Bücklinge wohin man sieht....gib dann so einem Typ noch ne besondere Mütze  oder nen Posten und es geht alles wieder los wie schon ein paar mal. Wir sind ja grad wieder gross dabei... Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Staststrojanerinstallation auch mit Einbruch in die Wohnräume der „Verdächtigen“ usw....

Bearbeitet von rieny
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vor 1 Stunde schrieb rieny:

Souveräner Bürger oder sogar der Bürger als Souverän des Staates? Nicht bei uns...nur auf dem Papier! Seit Wilhelm, Adolf und Erich hat sich in der deutschen Volksseele nichts geändert! Duckmäuser, Arschkriecher und Bücklinge wohin man sieht....gib dann so einem Typ noch ne besondere Mütze  oder nen Posten und es geht alles wieder los wie schon ein paar mal. Wir sind ja grad wieder gross dabei... Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Staststrojanerinstallation....

 

Ich sehe das nicht ganz so schwarz. "Der Deutsche" ist durchaus in der Lage, den A... hochzubekommen und für seine Sache einzutreten.

Oft muss nur der Frust groß genug sein bzw. tief genug sitzen... Siehe die Deutschen in der DDR im November 1989.    

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vor 5 Stunden schrieb karlyman:

Siehe die Deutschen in der DDR im November 1989.

Wieviele Einwohner hatte die Ostzone vor der sog. "Wiedervereinigung"?

Ca. 16 Mio.

Wieviele von denen haben ihren Protest gegen das Regime öffentlich demonstriert?

Ein paar Tausend. Der ganze Rest saß hinter geschlossenen Fenstern mit zugezogenen Gardinen und hat abgewartet was passiert.

Wenn der Schabowski sich bei der Pressekonferenz nicht verquatscht hätte, dann säßen die heute immer noch dort.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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vor 44 Minuten schrieb cartridgemaster:

Wieviele Einwohner hatte die Ostzone vor der sog. "Wiedervereinigung"?

Ca. 11 Mio.

Wieviele von denen haben ihren Protest gegen das Regime öffentlich demonstriert?

Ein paar Tausend. Der ganze Rest saß hinter geschlossenen Fenstern mit zugezogenen Gardinen und hat abgewartet was passiert.

Wenn der Schabowski sich bei der Pressekonferenz nicht verquatscht hätte, dann säßen die heute immer noch dort.

 

CM

Na es war schon deutlich anders.

Vor allem gingen vor den großen Demonstration schon andere Dinge voraus.

Bürgerrechtsbewegungen hatten Gesprächkreise/runde Tische initiiert. So sollten Verbesserungen erreicht werden.

Erst als man diese hat platzen lassen, und man das Gefühl vermittelte es ist den SED LEuten (auch schon auf Kreisebene) zu doof, ging es dann auf die Straße - und das auch in großer Zahl.

Es musste aber erst jemand beginnen. Das waren damals die Leipziger.

 

Im Westen traue ich das niemandem zu. Da zittert man vor der Abhängigkeit des Hauskredits.

 

Bearbeitet von Gast
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