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IGNORED

WBK trotz 100 Tagessätze


deinVater

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Guten Abend,

Ich wollt gerne wissen ob es möglich ist das man eine WBK trotz einer vorstrafe bekommen kann wenn einen das Bedürfniss bescheinigt wird?

Der Hintergrund ist der das ich vor ca.4 Jahren wegen betrug zu 100 Tagessätzen verurteilt wurde weil ich mich zu spät vom Jobcenter abgemeldet hatte. 

Vorstrafen oder sonstige Konflikte mit dem Staat hatte ich davor noch nicht gehabt. 

 

Mit freundlichen Grüßen

deinVater

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Nein.

Paragraf 5 Abs.2 WaffG

 

 “(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die1.

 

a)

 

wegen einer vorsätzlichen Straftat,

 

 

 

 

zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,“

 

 

 

 

 

 

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vor 15 Minuten schrieb sniper-k98:

..und selbst das hilft nicht, weil die nen vollständigen Auszug sehen. Da wird nicht gelöscht (nur ausgeblendet).

§ 5 WaffG knüpft in diesem Fall an 5 Jahre an. Sind die 5 Jahre vorbei, besteht keine Regelunzuverlässigkeit mehr. Je nach Einzelfall kann man dann immer noch die Zuverlässigkeit bezweifeln, allerdings greift keine gesetzliche Regelvermutung mehr. 

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"Vom Jobcenter zu spät abgemeldet", > Betrug, > 100 Tagessätze?

 

Ja? 100 Tagessätze, für etwas was womöglich noch ein Versehen und nicht mal Absicht war?

Und das bei einem Rechtsstaat, der bekannt dafür ist, Täter jeder Art am liebsten nur mit Samthandschuhen anzufassen?

 

Also entweder warst Du zu blöd, einen Rechtsanwalt (der schlechteste hätte es auch noch getan) zu nehmen, oder Du erzählst uns Märchen und hinter den 100 Tagessätzen steckte doch noch etwas mehr.

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vor 9 Stunden schrieb ED2:

Und das bei einem Rechtsstaat, der bekannt dafür ist, Täter jeder Art am liebsten nur mit Samthandschuhen anzufassen?

 

Mir kommt die Geschichte auch spanisch vor... aber mit Samthandschuhen werden nur diejenigen Täter, die dem Staat nichts getan haben. Bei Steuerhinterziehung und ähnlichem, da wird hart und unbarmherzig durchgegriffen.

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vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Ich würde 5 Jahre abwarten und dann den KWS beantragen, das ist preiswerter und man weiß woran man ist.

Wozu?

Wenn es sich um eine Verurteilung handelt, bei der nur die Anzahl der Tagessätze waffenrechtlich relevant ist, dann kann man sich fünf Jahre nach Ablauf der Rechtskraft die 50,-- € für einen KWS auch sparen und gleich die WBK beantragen. Einen KWS-Antrag als Testballon vorzuschieben macht nur dann Sinn, wenn sich aus dem Verfahren heraus Tatsachen ergeben, die jemandem auch über die Fünf-Jahresfrist hinaus vorgehalten werden können, also beispielsweise alles aus § 5 Abs. 1 Nr. 2 a - c oder § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG. Das dürfte bei 100 TS wegen Betruges aber eigentlich nicht der Fall sein.

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vor 10 Stunden schrieb ED2:

oder Du erzählst uns Märchen und hinter den 100 Tagessätzen steckte doch noch etwas mehr.

 

Eher letzteres.

 

Alleine 60 TS zusammenzubekommen, ist schon eine Kunst. Da wurde nichts "vergessen", sondern es handelte sich um Vorsatz.

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vor 12 Stunden schrieb deinVater:

Guten Abend,

Ich wollt gerne wissen ob es möglich ist das man eine WBK trotz einer vorstrafe bekommen kann wenn einen das Bedürfniss bescheinigt wird?

Der Hintergrund ist der das ich vor ca.4 Jahren wegen betrug zu 100 Tagessätzen verurteilt wurde weil ich mich zu spät vom Jobcenter abgemeldet hatte. 

Vorstrafen oder sonstige Konflikte mit dem Staat hatte ich davor noch nicht gehabt. 

 

Mit freundlichen Grüßen

deinVater

 

Genau. Verurteilung wegen Betrug wegen verspäteter Abmeldung vom Jobcenter. Eher vorsätzlicher Sozialbetrug. der Bereich 100 Tagessätze lässt schon auf einen 5-stelligen Betrag schließen. 

 

Vielen Dank auch für die Verschwendung meiner Steuergelder durch Nutzung von Transferleistungen sowie Belastung von Justizia. 

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vor 37 Minuten schrieb Flohbändiger:

Wozu?

Meine persönliche Meinung,

denn ich gehe davon aus dass es ev. um mehr gehen könnte.

Ev. eine möglich Vorbelastung o.ä.(ohne spekulieren zu wollen).

Es ist ein Rat an TE, er muss letztendlich wissen was geht oder eben nicht.

Wenn nichts geht sind die 50,- € günstiger als das gesamte Prozedere mit WSK, Vereinsmitgliedschaft u.s.w..

 

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Moin!

 

Ersteinschätzung: 5 Jahre ab Rechtskraft des Urteils abwarten; dann kannste beantragen.

Richtig ist: Die Behörde wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholen und "kann" auch getilgte Veruteilungen bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit berücksichtigen. Wenn Du inzwischen in einem regulären Arbeitsverhältnis tätig bist, sehe ich da aber keine Wiederholungsgefahr.

 

By the way: 100 Tagessätze für verspätetes Abmelden beim Arbeitsamt? Das ist schon ein Hammer Tobak. Biste unverteidigt vor Gericht gewesen? Das wäre ein Kardinalfehler gewesen. So lange da nicht Monate lang kassiert wurde, sollte (wenn man die Leistungen zurück erstattet hat) eigentlich eine Einstellung drin sein. Egal der Drops ist gelutscht und die 100 Tage stehen auf dem Papier...

 

frogger

 

 

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vor 8 Minuten schrieb carcano:


Nö. Für massiven Sozialleistungsbetrug ist das keineswegs ungewöhnlich.

 

Wobei das dann dem Normalbürger schwer zu vermitteln ist, wenn er sich gleichzeitig anschaut, womit man mit etwas Glück und einem verständnisvollen Richter für Gewaltdelikte, sinnfreie Sachbeschädigungen, Diebstähle usw. wegkommt. Schon klar, ein paar Monate Sozialleistungen unberechtigt kassiert ist auch geklaut, selbst wenn es aus Schusseligkeit war und nicht mit Absicht, man aber das Geld einfach behält. Aber die meisten Bürger würden das wohl weit eher verständlich finden und sich in den Täter hineinversetzen können, der sich halt sagt "Ich hab' ja auch eingezahlt", als bei den genannten anderen Deliktgruppen. Wo dann weitere Konsequenzen wie eben im Waffenrecht dranhängen wirkt das dann noch ungerechter. 

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Da hast Du schon recht. Auch ich empfinde es es so, dass Gewaltdelikte öfters verhältnismäßig milde sanktioniert werden (bei Jugendlichen und Heranwachsenden ohnehin), und Eigentums- und Abgabendelikte verhältnismäßig zu streng. Aber das ist noch ein Überhang aus dem 19. Jahrhundert. :-(

Bearbeitet von carcano
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vor einer Stunde schrieb carcano:

Da hast Du schon recht. Auch ich empfinde es es so, dass Gewaltdelikte öfters verhältnismäßig milde sanktioniert werden (bei Jugendlichen und Heranwachsenden ohnehin), und Eigentums- und Abgabendelikte verhältnismäßig zu streng. Aber das ist noch ein Überhang aus dem 19. Jahrhundert. :-(

Eben. Beim "Pack" gab es kaum Eigentumsdelikte, sie hatten ja keines. Dafür gabs halt mal öfter eins auf die Schnauze. Und dann vertrugen die sich wieder.  Wenn sich Pack allerdings am Eigentum des Adels vergriff wurde hart durchgegriffen.

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