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schopy

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  1. krank melden und beide Waffen zuhause im Hosenbund führen, bis der neue Schrank eintrifft. Oder einfach nicht öffentlich nachfragen, wenn so etwas passiert.
  2. hätte jetzt auch gedacht, per Leihschein an einen Berechtigten übergeben und derweil einen neuen 1er Würfel kaufen. Sei froh, dass er offen war, als er kaputtging...
  3. schopy

    BKA Freigabe

    Die regel ist wohl den deutschen Panzersauen geschuldet...hatte grad nicht aufm Zettel, dass Du aus dem normal gebliebenen Teil Europas bist.
  4. schopy

    BKA Freigabe

    Kann jeder selbst entscheiden, ob und wie er sich ans Jagdgesetz hält...aber er soll dann nicht heulen, wenn das Kind im Brunnen landet.
  5. schopy

    BKA Freigabe

    Als Schwarzwildbüchse. Bei .458 Socom könnte es Probleme mit der E100 geben. Aber nur so ein Gedankenspiel, nachdem ich heute meine Sharps mal wieder in der Hand hatte.
  6. schopy

    BKA Freigabe

    Aber das Kaliber an sich in Verbindung mit Halbautomt. .338 Lapua Magnum ist m.W. dasselbe Problem. Ein AR-10 in 45-70 wäre hingegen wieder interessant...
  7. Ist ausgelegt auf Prüfungsvorbereitung...ich habs parallel beackert. Bin aber auch ein Dorfkind, manches wusste man einfach schon.
  8. Ich fand die Büffeln-App ganz praktisch...man kann am Handy immer mal wieder, wenn man grad Leerlauf hat, den Fragenkatalog der schriftlichen Prüfung durchgehen und lernt auch schon mal ein wenig das Vokabular der Jägersprache.
  9. Löschfristen bei der Polizei sind nicht länger, als die bei Gericht. Eher kürzer. Dort wird in der Regel nach offenen Verfahren gefragt, die noch nicht bekannt wird und ob aus der Aktenlage Anhaltspunkte vorliegen für aggressives Verhalten und/oder Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen , z.B. Reichsbürger, Clans oder Rocker.
  10. Bei pingeliger leseweise des §12 sind die Voraussetzungen: -Inhaber einer WBK (hat deine Frau - dass schon etwas Bestimmtes eingetragen sein muss, wird mit keinem Wort erwähnt). Aber wenn man spitzfindig ist, muss die WBK bereits vorhanden sein. Ein Jagdschein allein reicht dann nicht. -Ein vom Bedürfnis (Jäger) umfasster Zweck (Nutzung zur Jagd) ist vorhanden -Ob Dein Bedürfnis zu dieser Waffe ein sportliches ist, sollte dabei egal sein. Denn das individuelle Bedürfnis ist ja personengebunden (bei Deiner Frau eben die Jagd), nicht an die Sache. Du kannst ja auch eine sportlich erworbene Waffe an einen Jäger (=Deine Frau) verkaufen, der/die sie jagdlich weiternutzt.
  11. Da es wohl noch keine Urteile dazu gibt, meine schnelle Meinung: Die neuen Verbote für solche angemeldeten Magazine wurden nicht wirksam. Demnach müssten die Rechtsverhältnisse von vor dem Stichtag gelten, d.h. frei erwerbbare und im Besitz nicht beschränkte oder mit Auflagen verbundene Gegenstände. Ob irgendein Richter das genauso sieht, steht in den Sternen...
  12. Irgendwie sehe ich da nichts Überzogenes. Bei einer Kontrolle eines italienischen Transporters mit vermutlich tiefliegendem Heck direkt hinter der Grenze wurden Sachen sichergestellt, die nicht ordnungsgemäß transportiert wurden und für die kein erforderlicher Nachweis für die erlaubte Durchfuhr vorgelegt werden konnte. Am oben verlinkten Textende steht: "Am Mittwochvormittag meldeten sich die beiden Italiener unter anderem mit Waffenkoffern bei der Bundespolizei in Kempten. Die Sportschützen konnten schließlich ihre Fracht wieder in Empfang nehmen und ordnungsgemäß abtransportieren." Also etwas Aufwand und Tickets für den vorschriftswidrigen Transport und die Ladungssicherung (mal ehrlich: eine halbe Tonne Geschosse in glatten Plastiktüten auf Teppich, nur durch ein Brettchen gegen Verrutschen nach Vorn in Richtung Fahrerfußraum gesichert...hüstel...). Dann später notwendige Nachweise erbracht und ausreichende Transportbehältnisse mitgebracht, Sachen zurück. Fertig. Achtung, Mutmaßung: Wie wäre wohl abgelaufen, wenn zwei Deutsche mit gleichem Fehlverhalten so nach Italien eingereist wären?
  13. Direkt vorgeschrieben ist es nicht, denn: "mindestens in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis" Darf also nur nicht unsicherer als ein Schwenkriegelschloss sein. Wobei mir nicht viele Schlösser einfällen, die noch einfacher aufgebaut sind...
  14. Vermutungen: -Viele Händler haben immer schon mit Kurierdienst versendet, die Angst vor dem Neuen hemmt aber noch - zumal die Logistikkosten eh auf den Kunden umgelegt. -Händler bekommen je nach Auftragsmenge andere Konditionen bei Overnight&Co., können aber zu Privatversenderkosten die Versandkosten beim Kunden abrechnen... Ich frage mich eher, warum DHL (noch) nicht den eigenhändig-Service für Privatleute anbietet. Macht ja auch Sinn bei höherwertigen Waren, die z.B. nicht auf der Terrasse abgestellt werden sollen und nicht nur bei EWB-Sendungen.
  15. Hausdurchsuchung nach Einziehungsgegenständen (=dem Führerschein). Ist bei (zumindest unseren) richterlichen Anordnungen Standard. Du glaubst gar nicht, wie viele verlorengeglaubte Lappen innerhalb 5 Minuten vom Besitzer wiedergefunden werden, wenn man den Beschluss mal in Ruhe mit dem Patienten bis zu dem Passus durchgeht .
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