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Geschrieben

Wichtig ist auch, die Unions-Abgeordneten mit der Nase darauf zu stoßen:

 

Hier kommt ein rot-grünes Gesetzesmachwerk, das Verbots- und Enteignungscharakter hat und dem die elementarsten Nachweise über Erfordernis, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit fehlen.

 

Eigentlich ist das, auch wenn es "nur" eine abgegrenzte Gruppe (LWB) treffen wird, in Wahlkampfzeiten eine Steilvorlage. Mit so einem unausgegorenen Mist des politischen Gegners kann man sich profilieren.

 

Um so wichtiger, wenn es bei der Wahl knapp werden wird!

Geschrieben

Und dann denkt sich jeder Politiker "hmm.. auf jeden LWB kommen 9 Helikopter-Muttis, denen ich sagen kann, dass ihre Nachbarschaft nun viel sicherer geworden ist! Wo muss ich unterschreiben?"

Geschrieben (bearbeitet)

Dann lass uns nichts tun .........

Ist dann auch nicht so eine Umstellung für den überwiegenden Teil der deutschen Waffenbesitzer.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Das ist erst einmal eine Gesetzesinitiative des Bundesrates. 

Nein, es ist eine Empfehlung des BR im Hinblick auf den Gesetzesentwurf des Innenministeriums zur Änderung des WaffG, der nunmehr im Bundestag behandelt wird.

Die Sache hier hat mit dem Antrag aus Bremen nichts zu tun.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb karlyman:

Mit so einem unausgegorenen Mist des politischen Gegners kann man sich profilieren.

 

Dafür müsste man dies aber auch wollen... und wenn es aber doch die eigene Position wieder gibt, was macht man denn dann ?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb P22:

nichts zu tun.

Bitte ?

Er hat "formal" nichts damit zu tun. Die Formulierungen der Ausschuss-Empfehlungen sind wortwörtlich abgekupfert. Kein Wunder. Es sind dieselben handelnden Personen. Tu doch nicht so, als müssten wir unsere Hosen mit der Kneifzange zumachen. Hier hat ein findiges SPD-Mitglied den Vorschlag aus Bremen direkt abgeschrieben und in die Ausschussempfehlung eingefügt.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Tyr13:

Bitte ?

Er hat "formal" nichts damit zu tun. 

Richtig.

Inhaltlich betrachtet sind wir nicht nur in Bremen, sondern auch nahe an der EU Kommission.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Paddy85:

Entspann Dich ...

 

Wurde ja jetzt oft genug durchgekaut:

https://forum.waffen-online.de/topic/443132-die-eu-will-ein-verbot-von-halbautomatischen-gewehren/?do=findComment&comment=2470223

Zum besseren Gesamtverständnis empfehle ich im o.a. verlinkten Thread auch die Folgebeiträge zu lesen.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Dreckfuhler korrigiert
Geschrieben

 

Wir @spdde fordern Schulterschluss der Demokraten gegen Mittel wie manipulative „Social Bots“ und den gemeinsamen Kampf gegen „Fake-News“! pic.twitter.com/pXHfVMeWqO

— Sigmar Gabriel (@sigmargabriel) 12. Dezember 2016

 

Ich bin nicht bei Twitter. Kann evtl. jemand mal die Fake-News von Hr. Mäurer publik machen?

Evtl. mit ein paar Erläuterungen?

 

 

Hier noch mal die Quelle:

http://www.inneres.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.1273.de

Geschrieben

Wäre schön wenn mal eine Partei oder Interessenvertretung sinnvolle Lockerungen des bestehenden Waffengesetzes zur Debatte stellen würden.


 

Stattdessen geht es immer nur um weitere Verbote.


 


 

Waffengesetz vereinfachen? JA! Aber sinnvoll, und zwar:


 

-2Waffen/6Monate Regelung weg

-2Kurzwaffen Jäger weg

-Aufbewahrungskontrollen nur wenn kein Bildbeweis des Aufbewahrungsbehältnisses vorliegt oder bei Anfangsverdacht

-Lauflängenregelung Sportschützen weg

-§42a gilt nur für Personen die laut WaffG Unzuverlässig sind (kleiner Waffenschein legitimiert für Einhandmesser etc)

 

 

Stattdessen schreiben einige von uns hunderte Emails und Briefe und der Großteil der Waffenbesitzer schafft es nicht mal eine Onlinepetition zu zeichnen.

Geschrieben

Mal ein paar Antworten.....

 

Herr Dr. Weiler bedankt sich ganz herzliche für Ihre E-Mail und bat mich, Sie in seinem Namen zu beantworten:

 

Herr Dr. Weiler ist selber Jäger und hat sich intensiv dafür eingesetzt und wird es auch weiter tun, dass es nur möglichst geringe Einschränkungen geben wird. Er weiß, dass Straftaten fast nie mit legal erworbenen und aufbewahrten Waffen verübt werden. Herr Dr. Weiler ist der Auffassung, dass es absolut notwendig ist, dass Waffen vernünftig weggeschlossen werden. Aber eine Überregulierung für zertifizierte Sportschützen und Jäger sei völlig fehl am Platze. In diesem Sinne wird er sich auch weiter in die Diskussion in Berlin einbringen.

 

Mit den besten Grüßen aus Berlin

 

 

 

und......

 

 

für Ihr Schreiben vom  03.03.2017 zur Änderung des Waffenrechts danke ich Ihnen sehr herzlich.

 

Es freut mich, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich gewendet haben, denn Ihre Kritik kann ich in großen Teilen gut nachvollziehen. Oftmals sehen sich die Legalwaffenbesitzer in unserem Land nämlich zu Unrecht einem Generalverdacht ausgesetzt, der in keiner Weise zu rechtfertigen ist. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vertritt daher seit jeher den Standpunkt, dass ungerechtfertigte Belastungen von Legalwaffenbesitzern nicht hinnehmbar sind.

 

Der Schießsport, die Jagd und das Sammeln historischer Waffen gehören sowohl zu den bürgerlichen Freiheiten wie auch zur Tradition unseres Landes  und werden in Deutschland besonders verantwortungsbewusst praktiziert. Auch deshalb waren wir zu Recht stolz auf unsere Schützen in Rio bei den Olympischen Spielen im vergangenen Jahr. Für eine grundlegende Verschärfung des deutschen Waffenrechts besteht auch vor diesem Hintergrund aus Sicht der Union keine Notwendigkeit.

 

Ein sehr aktuelles Thema, an dem sich in diesem Zusammenhang nicht ganz zu Unrecht die Gemüter erhitzt haben, ist der Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes“, welches derzeit im Deutschen Bundestag parlamentarisch beraten wird.

 

Hier ist es mit Blick auf die Änderung der bisherigen Aufbewahrungsvorschriften zunächst zu Irritationen gekommen. Grund hierfür waren Befürchtungen, wonach künftig all diejenigen Waffenschränke auszutauschen gewesen wären, die lediglich die alte VDMA 24992-Norm mit den Sicherheitsstufen A und B erfüllen. Hier konnte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag allerdings bereits sehr früh zu Beginn der Erstellung des Gesetzentwurfs erreichen, dass für bereits vorhandene Waffenschränke ein umfassender und zeitlich unbeschränkter Bestandsschutz vorgesehen wird! Ein Verbot aller Behältnisse, die nicht der Norm DIN EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entsprechen und sei es nur eine Übergangzeit konnte im Interesse der Legalwaffenbesitzer vermieden werden.

 

Hierbei handelt es sich aus Sicht der Union um einen deutlichen Erfolg unserer Politik, denn dieser zeigt deutlich, dass wir die berechtigten Belange der Sportschützen, Jäger und Waffensammler im Blick behalten.

 

Leider wird, obgleich ein umfassender Besitzstandsschutz erreicht werden konnte, an den vorgesehenen Aufbewahrungsvorschriften noch weitergehende Kritik geübt.

 

Hier stellt sich der Sachstand wie folgt dar:

 

Mit dem „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ wurde die 2003 in das Waffengesetz aufgenommene Regelung, wonach Waffen und Munition grundsätzlich in Sicherheitsbehältnissen nach der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 aufzubewahren sind, bestätigt. Die im geltenden Waffengesetz geregelte fiktive Gleichwertigkeit von Sicherheitsbehältnissen nach dem Einheitsblatt VDMA 24992 mit den Sicherheitsstufen A und B zu Sicherheitsbehältnissen nach der Norm DIN/EN 1143-1 soll aus folgenden Gründen dagegen nicht länger gelten:

 

Das Einheitsblatt VDMA 24992 wurde bereits zum 31. Dezember 2003 vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. zurückgezogen, es findet daher seit 2004 keine Marktüberwachung für Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B nach diesem Einheitsblatt mehr statt.

Hersteller bieten seit 2004 Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B zur Aufbewahrung von Schusswaffen an, die nicht durch eine zertifizierte Stelle auf Einhaltung der Qualitätsstandards geprüft werden.

Die Aufbruchssicherheit von Sicherheitsbehältnissen nach der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 liegt deutlich über der Aufbruchssicherheit von Sicherheitsbehältnissen nach dem Einheitsblatt VDMA 24992.

 Zehn Länder haben für die Jahre 2014 und 2015 jeweils rund 120 Fälle des Aufbruchs und 180 Fälle der Wegnahme von Sicherheitsbehältnissen festgestellt, bei denen mindestens eine Waffe abhandengekommen ist.

Bei einer Erhöhung des Sicherheitsstandards für Behältnisse zur Aufbewahrung von Waffen werden der Aufbruch und wegen des höheren Gewichts auch die Mitnahme der Behältnisse erschwert. Somit wird die Zahl abhandenkommender Waffen effektiv reduziert.

Für die vorhandenen Sicherheitsbehältnisse VDMA 24992 Sicherheitsstufen A und B wird es dagegen eine sehr umfassende Besitzstandsregelung geben.

 

Dem vorgetragenen Argument, Sicherheitsbehältnisse der DIN/EN 1143-1 könnten aufgrund ihres höheren Gewichts im Vergleich zu VDMA-Sicherheitsbehältnissen die zulässige Nutzlast von Gebäudedecken überschreiten, kann nach Auffassung des zuständigen Bundesministeriums des Innern pauschal nicht zugestimmt werden. Decken in Wohngebäuden sind für Nutzlasten durch Möbel, Menschen etc. von 1,5 kN/m2 bis 2 kN/m2 ausgelegt. Gebäudedecken mit einer zulässigen Nutzlast von 2 kN/m2 könnten auf jeden Quadratmeter Deckenfläche mit ca. 200 kg belastet werden (1 kN = 101,971 kg). In den Ecken eines Raumes mit tragenden Wänden kann dabei die Nutzlast gegebenenfalls höher sein, auch der einzelne Quadratmeter einer Gebäudedecke kann gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Gesamtbelastungsgrenze der Decke mit mehr als 200 kg belastet werden. Eine genaue Berechnung für den Einzelfall sollte dabei einem Baustatiker überlassen werden.

 

Es darf aber auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass gerade bei Altbauten noch bis vor wenigen Jahrzehnten regelmäßig große Kachelöfen zu Heizzwecken benutzt wurden, deren Gewicht in den meisten Fällen deutlich über dem Gewicht von Sicherheitsbehältnissen der Norm DIN/EN 1143-1 gelegen haben dürfte und die Decken dafür ausgelegt waren. Auch die heute wieder beliebten Kaminöfen wiegen meist mehrere hundert Kilo. Auch etwa Holzmöbel, gefüllt mit Büchern oder Geschirr, größere Aquarien und Wasserbetten belasten Gebäudedecken in vergleichbarem Maß wie große und schwere Sicherheitsbehältnisse zur Aufbewahrung von Waffen.

 

Sicherheitsbehältnisse nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 kosten bei vergleichbarer Größe und Ausstattung etwa 300 Euro mehr als Sicherheitsbehältnisse nach - nicht mehr gültiger - VDMA. Verglichen mit den Preisen für Jagd- und Sportwaffen sowie für Munition (Jagdwaffen, zum Beispiel bei Frankonia, kosten ab etwa 300 Euro, die vier beliebtesten Modelle in einem großen Onlineshop im Schnitt etwa 1.400 Euro, Jagdmunition für Büchsen ab 1 Euro pro Patrone, bleifreie Jagdmunition für Büchsen etwa 2 Euro pro Patrone) ist die finanzielle Belastung durch den Kauf eines vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnisses nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0, mit deutlichem Sicherheitsmehrwert, vergleichsweise gering.

 

Ich halte die vorgeschriebenen Änderungen daher für vertretbar, zumal im Übrigen ein umfassender Besitzstandsschutz durchgesetzt werden konnte.

 

Unser Ziel, ungerechtfertigte Belastungen zu verhindern, hat im Übrigen auch dazu geführt, dass im Rahmen der Novellierung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie im Hinblick auf den ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf deutliche Verbesserungen erzielt werden konnten. Zwar sind die Verhandlungen, die nunmehr im Rahmen eines Trilogs zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament geführt werden, noch nicht endgültig abgeschlossen, es ist jedoch bereits absehbar, dass der ursprüngliche Entwurf deutlich abgeschwächt werden konnte.

 

Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament und dem Bundesminister des Innern konnte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag erreichen, dass etliche ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Regelungen entweder gestrichen oder deutlich abgeschwächt werden. So sollen die ursprünglich vorgesehenen flächendeckenden medizinischen Untersuchungen für Waffenbesitzer, die generellen zeitlichen Befristungen von waffenrechtlichen Erlaubnissen und das generelle Verbot von halbautomatischen Waffen nicht weiter verfolgt werden.

 

Im Hinblick auf die geplante Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie ist daher bereits absehbar, dass diese wohl zu weitaus weniger Änderungsbedarf an unserem nationalen Waffenrecht führen wird, als von vielen zunächst befürchtet. Mit einer Umsetzung der europäischen Vorgaben in das deutsche Recht ist indes nicht mehr in dieser Wahlperiode zu rechnen. Umso wichtiger ist es, die grundlegenden Entscheidungen bereits jetzt in der Richtlinie festzulegen.

 

Selbstverständlich wird die Union auch im Rahmen der dann anstehenden Umsetzung in das nationale Recht den sich aus der Reform ergebenden Änderungsbedarf so gering wie möglich halten.

 

Ich darf Ihnen daher versichern, dass ich mich auch weiterhin für einen maßvollen Umgang mit den Legalwaffenbesitzern in unserem Land einsetzen werde. Nun hoffe ich, Ihnen mit den obigen Ausführungen insbesondere die Änderung der Aufbewahrungsvorschriften erläutert zu haben und würde mich freuen, wenn Sie der Union auch weiterhin verbunden bleiben.

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit sehr gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Cemile Giousouf

 

 

 

Von den meisten kommt aber......

 

 

vielen Dank für Ihre E-Mail.

 

Angesichts der Vielzahl der täglich eingehenden Stellungnahmen und Anfragen ist es innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion üblich, dass nur Anfragen aus dem eigenen Wahlkreis beantwortet werden. Gerne würde Herr Seif auch Ihnen eine Antwort zukommen lassen, sofern Sie in seinem Wahlkreis, d.h. im Kreis Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II (Wahlkreis 92), wohnen. Bitte teilen Sie uns hierzu Ihre Anschrift mit. Vielen Dank!

 

Mit freundlichen Grüßen

Geraldine Krencissa

Geschrieben (bearbeitet)

Bla bla bla, mehr nicht.

 

Kein Wort davon das mir unterstellt wird früher oder später psychisch auffällig zu werden und dies dringend anlasslos überprüft werden muss.

 

Zitat:"......Ich darf Ihnen daher versichern, dass ich mich auch weiterhin für einen maßvollen Umgang mit den Legalwaffenbesitzern in unserem Land einsetzen werde......" ????????

 

Ich sehe keinerlei maßvollen Umgang, im Gegenteil.

 

Zitat: "Der Schießsport, die Jagd und das Sammeln historischer Waffen gehören sowohl zu den bürgerlichen Freiheiten wie auch zur Tradition unseres Landes  und werden in Deutschland besonders verantwortungsbewusst praktiziert. Auch deshalb waren wir zu Recht stolz auf unsere Schützen in Rio bei den Olympischen Spielen im vergangenen Jahr. Für eine grundlegende Verschärfung des deutschen Waffenrechts besteht auch vor diesem Hintergrund aus Sicht der Union keine Notwendigkeit."

 

Welches Land ist gemeint? Oder gibt es tatsächlich doch Parallelwelten(Länder)?

 

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb callahan44er:

für Ihr Schreiben vom  03.03.2017 zur Änderung des Waffenrechts danke ich Ihnen sehr herzlich.

 

......

Leider wird, obgleich ein umfassender Besitzstandsschutz erreicht werden konnte, an den vorgesehenen Aufbewahrungsvorschriften noch weitergehende Kritik geübt.

 

Hier stellt sich der Sachstand wie folgt dar:

 

Mit dem „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ wurde die 2003 in das Waffengesetz aufgenommene Regelung, wonach Waffen und Munition grundsätzlich in Sicherheitsbehältnissen nach der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 aufzubewahren sind, bestätigt. Die im geltenden Waffengesetz geregelte fiktive Gleichwertigkeit von Sicherheitsbehältnissen nach dem Einheitsblatt VDMA 24992 mit den Sicherheitsstufen A und B zu Sicherheitsbehältnissen nach der Norm DIN/EN 1143-1 soll aus folgenden Gründen dagegen nicht länger gelten:

 

Das Einheitsblatt VDMA 24992 wurde bereits zum 31. Dezember 2003 vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. zurückgezogen, es findet daher seit 2004 keine Marktüberwachung für Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B nach diesem Einheitsblatt mehr statt.

 

Hersteller bieten seit 2004 Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B zur Aufbewahrung von Schusswaffen an, die nicht durch eine zertifizierte Stelle auf Einhaltung der Qualitätsstandards geprüft werden.

 

 

Die Aufbruchssicherheit von Sicherheitsbehältnissen nach der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 liegt deutlich über der Aufbruchssicherheit von Sicherheitsbehältnissen nach dem Einheitsblatt VDMA 24992.

 

Zehn Länder haben für die Jahre 2014 und 2015 jeweils rund 120 Fälle des Aufbruchs und 180 Fälle der Wegnahme von Sicherheitsbehältnissen festgestellt, bei denen mindestens eine Waffe abhandengekommen ist.

 

Bei einer Erhöhung des Sicherheitsstandards für Behältnisse zur Aufbewahrung von Waffen werden der Aufbruch und wegen des höheren Gewichts auch die Mitnahme der Behältnisse erschwert. Somit wird die Zahl abhandenkommender Waffen effektiv reduziert.

 

Für die vorhandenen Sicherheitsbehältnisse VDMA 24992 Sicherheitsstufen A und B wird es dagegen eine sehr umfassende Besitzstandsregelung geben.

 

Dem vorgetragenen Argument, Sicherheitsbehältnisse der DIN/EN 1143-1 könnten aufgrund ihres höheren Gewichts im Vergleich zu VDMA-Sicherheitsbehältnissen die zulässige Nutzlast von Gebäudedecken überschreiten, kann nach Auffassung des zuständigen Bundesministeriums des Innern pauschal nicht zugestimmt werden. Decken in Wohngebäuden sind für Nutzlasten durch Möbel, Menschen etc. von 1,5 kN/m2 bis 2 kN/m2 ausgelegt. Gebäudedecken mit einer zulässigen Nutzlast von 2 kN/m2 könnten auf jeden Quadratmeter Deckenfläche mit ca. 200 kg belastet werden (1 kN = 101,971 kg). In den Ecken eines Raumes mit tragenden Wänden kann dabei die Nutzlast gegebenenfalls höher sein, auch der einzelne Quadratmeter einer Gebäudedecke kann gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Gesamtbelastungsgrenze der Decke mit mehr als 200 kg belastet werden. Eine genaue Berechnung für den Einzelfall sollte dabei einem Baustatiker überlassen werden.

 

Es darf aber auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass gerade bei Altbauten noch bis vor wenigen Jahrzehnten regelmäßig große Kachelöfen zu Heizzwecken benutzt wurden, deren Gewicht in den meisten Fällen deutlich über dem Gewicht von Sicherheitsbehältnissen der Norm DIN/EN 1143-1 gelegen haben dürfte und die Decken dafür ausgelegt waren. Auch die heute wieder beliebten Kaminöfen wiegen meist mehrere hundert Kilo. Auch etwa Holzmöbel, gefüllt mit Büchern oder Geschirr, größere Aquarien und Wasserbetten belasten Gebäudedecken in vergleichbarem Maß wie große und schwere Sicherheitsbehältnisse zur Aufbewahrung von Waffen.

 

Sicherheitsbehältnisse nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 kosten bei vergleichbarer Größe und Ausstattung etwa 300 Euro mehr als Sicherheitsbehältnisse nach - nicht mehr gültiger - VDMA. Verglichen mit den Preisen für Jagd- und Sportwaffen sowie für Munition (Jagdwaffen, zum Beispiel bei Frankonia, kosten ab etwa 300 Euro, die vier beliebtesten Modelle in einem großen Onlineshop im Schnitt etwa 1.400 Euro, Jagdmunition für Büchsen ab 1 Euro pro Patrone, bleifreie Jagdmunition für Büchsen etwa 2 Euro pro Patrone) ist die finanzielle Belastung durch den Kauf eines vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnisses nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0, mit deutlichem Sicherheitsmehrwert, vergleichsweise gering.

 

Ich halte die vorgeschriebenen Änderungen daher für vertretbar, zumal im Übrigen ein umfassender Besitzstandsschutz durchgesetzt werden konnte....

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Cemile Giousouf

 

Soweit eine wirklich gründliche Aussage eines Politikers. Man hat sich für die Antwort Zeit genommen und eben nicht nur blabla geliefert.

 

Trotzdem sind die Argumente teilweise falsch und es rächt sich, dass unsere Lobby und auch viele hier bei WO einfach nur eines wollten: Besitzstandswahrung.

Die haben wir bekommen, aber ansonsten viel Mist.

Natürlich - auch wenn das bei WO viele nicht einsehen wollten - treibt der Umstand, dass die alten VDMA-Normen A+B ausgelaufen sind, die Politiker zum handeln.

 

3 Kritikpunkte von mir dazu:

  • Der o.g. Abgeordnete ist dabei offenbar nicht im Ansatz auf die eigentliche Nachfolgenorm EN 14450 bzw. S1/S2 statt A/B hingewiesen worden. Das rächt sich jetzt.
  • Desweiteren ist die Betrachtungsweise zur Deckenlast von 1,5 kN/m² natürlich ein Witz. Ein 0er Schrank wiegt günstigensfalls leer 200 kg bei einer Standfläche von ggf. 60x40cm = 0,24 m²Jetzt stecke ich 5 Waffen mit Glas a 5 kg und 100 kg Munition+Zubehör rein, dann habe ich 325 kg/0,24 m² = Flächenlast von 13,3 kN/m². Somit habe ich die vom Politiker als ausreichend empfundene Deckenlast von 1,5 kN/m² um fast das Zehnfach übertroffen! 
  • Sodann ist natürlich die Aussage, in 10 Ländern Europas seien in den letzten Jahren 120 Schränke aufgebrochen worden, etwas witzlos. Was für Schrankklassen hatten wir denn da? Kleiderschränke? In welchen Ländern Europas ging das denn ab? Nicht vergessen: In manchen Ländern Europas herrscht(e) Bürgerkrieg! Das ganze taugt doch als Argument sehr wenig, um EN14450-konforme Waffenschränke S1/S2 jetzt zu verbieten.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Es ist so eonfach: Den Finger zeigen, AfD wählen und die Affe damit von den Futtertrögen verjagen.

WIe lange wollt ihr euch denn noch verarschen lassen?

Waren die letzten 10 Jahre nicht aufschlussreich genug, um eindeutig zu erkennen, dass diese Typen nichts für uns tun.

Es bleibt nur die deutliche Ansage und dann auch konsequent das entsprechende Wahlverhalten.

 

Dann kann man den Abgesetzten auch einen schönen Brief mit markigen Worten schicken.

Ihre Abwahl tutu mir sehr leid, aber ich musste leider die AfD wählen. Leider bekommen Sie nun weniger STeuergelder geschnekt. Ich denke aber das dies vertretbar ist, da der Bundestag immer noch voll gefüllt ist und alle FRaktionen besetzt sind.

Daher ist das hinnehmbar, dass Sie fortan nichts mehr zu melden haben.

blablabla

Geschrieben (bearbeitet)

Es soll noch etliche Schützen undJäger geben, die ein SPD Parteibuch besitzen:spiteful:

diese sollten mal in ihrer Partei aufmucken....aber was die Nomenklatura beschließt.... und da sind alle Parteien gleich- die Basis darf applaudieren und malochen......wie im Staat. Es ist zum K****n:redface1:....den Maden im Parlamentsspeck ist es doch egal was der Bürger denkt- der Untertan hat diese politischen Drohnen zu unterhalten und klaglos zu funktionieren...das wird dann als Demokratie verkauft....Machen wir uns nichts vor, die totale Entwaffnung der Bürger kommt....entweder jetzt durch diese rotzgrüne Initiative oder aber sobald dieses Gesindel ( sorry der Wortwahl) die Regierung stellt. Und Raub/Diebstahl bleibt Raub/ Diebstahl- selbst, wenn es im Gewand eines Gesetzes daherkommt.....ich glaube der Hl.Augustinus nannte solche Stasten/Regierungen : gleich einer Räuberbande....

Bearbeitet von nemrod
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb schiiter:

Es ist so eonfach: Den Finger zeigen, AfD wählen und die Affe damit von den Futtertrögen verjagen.

WIe lange wollt ihr euch denn noch verarschen lassen?

 

So isses. Wir können jedes Mal in Panik verfallen und hundert Mails pro Tag an jeden Abgeordneten schreiben. So lange der nicht um sein Mandat und damit um Kohle, Macht und Ansehen fürchten muss, macht er was er will. Wenn ich ständig nur sich selbst erfüllenden Prophezeiungen nachlaufe, wie "mein Wahlverhalten ändert eh nix", dann wird es so kommen wie von den Herrschenden geplant, ein Waffengesetz wie in der DDR, die vollständige Entwaffnung des Bürger. Am Ende haben dann nur noch Beamte und Verbrecher Schusswaffen. 

 

Zitat

Zehn Länder haben für die Jahre 2014 und 2015 jeweils rund 120 Fälle des Aufbruchs und 180 Fälle der Wegnahme von Sicherheitsbehältnissen festgestellt, bei denen mindestens eine Waffe abhandengekommen ist.

 

Ist der bescheuert? Das ist die Rechtfertigung? 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb erstezw:

Und du und ich und alle anderen auch.

Aber noch können wir uns wenigstens aussuchen wem wir ggf. egal sind.

Für wen ergibt dieser Satz Sinn?

Bitte mal melden. Keiner? Danke.

 

Die Politik sollte vor dem Tag Angst haben an dem sie es wirklich mal zu weit treiben. Irgendwann wird nämlich bei einigen aus legal, illegal und scheißegal.

Hoffen wir mal das es nicht soweit kommen muss.

Geschrieben

Türkei :

Ein Gesetzesentwurf, der von einem parlamentarischen Unterausschuss genehmigt wurde , bringt die Türken näher an Amerikanische verhältinisse als an die konservative Hoplophobe Europaische Realität .Es wird das Alter für den Waffenerwerb von 21 auf 18 gesenkt und der Besitz von Faustfeuerwaffen liberalisiert bis zu 5 Faustfeuerwaffen kann jeder türkische Bürger dann besitzen .

 

Vielleicht müssen wir LWB in der entstehenden neuen Welt-(Europa)ordnung auch kreative neue Wege gehen ; jetzt wo auch die AKP in Deutschland auch auf " Wahltour " geht . Ich denke,die doppelte Staatsbürgerschaft kann keine Einbahnstraße sein.

Und wenn ich bedenke, das die türkische Gemeinschaft in Deutschland als Wählergemeinschaft fast die gleiche Größe hat im Vergleich zur deutschen Gemeinschaft der LWB`s , muß ich feststellen :

Die wissen,wie man sich bemerkbar macht.Egal ob in Gaggenau,Berlin oder Hamburg.(wobei ich hier keine politische Wertung vornehmen möchte)

Vielleicht schießen ja dann bald einige deutsche LWB`s mit türkischem Bedürfnis in deutschen Schützenvereinen. Ich weiß das hört sich krank an, aber die Rotgrünschwarzen Enteignungsversuche machen kreativ.

Ich druck mir schon mal die türkische Nationalhymne aus.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb nemrod:

Es soll noch etliche Schützen undJäger geben, die ein SPD Parteibuch besitzen:spiteful:

 

Kenn einen. Der findet es gut so wie es ist. Wenn er seine Knarre bei der Polizei abholen und nach 3 Stunden zurückbringen muss wird er es sich auch noch schönreden. Ein typischer Gutmensch. 

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