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IGNORED

BR-Ausschuss empfiehlt HA-Verbot


P22

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vor 8 Stunden schrieb Jack Aubrey:

Das ist erst einmal eine Gesetzesinitiative des Bundesrates. Das muss jetzt erst dem Bundestag vorgelegt werden. Dort wird dann über das Gesetz abgestimmt. Oder liege ich falsch? Das heißt also, dass es jetzt etwas bringen könnte, wenn man sich an seinen Bundestagsabgeordneten schriftlich wendet. 

 

vor 8 Stunden schrieb karlyman:

Das HA-Verbot wird ja über die Bremer Bundesrats-Initiative eingebracht. Und nicht nur da, sondern im gesamten Bundesrat - wie sind da die politischen "Farb"- bzw. Kräfteverhältnisse?

In den Ländern dominieren längst schon Rot-Grün-geführte Landesregierungen. Die Union führt nur noch in ganz wenigen Ländern die Regierung.

Entsprechend agiert auch der Bundesrat (inkl. seiner Ausschüsse) - die  transportieren die Verbotsagenda, nicht die CDU/CSU.

Wenn ich den "Schwarzen" etwas vorwerfe, dann, dass sie dem R-R-G-Mist nicht früh und entschlossen etwas entgegensetzen.

 

Aber eigentlich nutzt das politische Gezänk jetzt nichts. Denn entscheidend ist, was im dt. Bundestag aus dieser üblen BR-Initiative wird...

 

 

Ich blicke da so langsam nicht mehr durch.

 

Also fest steht, diesen Fr, 10.03 wird im Bundesrat unter Anderem  Top 30 drankommen  http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/954/tagesordnung-954.html

Klickt man Top 30 an, stehen folgende Dokumente zur Verfügung http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/954/erl/30.pdf?__blob=publicationFile&v=1   

 

sowie

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/61-1-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1   die Empfehlung der Bundesratschüsse 

 

 

Ist das jetzt das Ergebnis der Bremer Bundesratsinitiative oder etwas Anderes?

 

Klar ist aber auch, dass am Freitag noch gar nichts entschieden wird. Der Bundesrat kann den Gesetzesentwurf aber  beschließen und dann  dem Bundestag vorlegen https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesratsinitiative.

Dort kann der Gesetzesentwurf dann aber mit der Regierungsmehrheit abgelehnt werden.

Es hängt jetzt im Grunde alles von der CDU/CSU ab. 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von shooter2015
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vor 7 Stunden schrieb P22:

Nein, es ist eine Empfehlung des BR im Hinblick auf den Gesetzesentwurf des Innenministeriums zur Änderung des WaffG, der nunmehr im Bundestag behandelt wird.

Die Sache hier hat mit dem Antrag aus Bremen nichts zu tun.

 

Hast du auch irgendeinen Link parat, der belegt das es sich um unterschiedliche Vorgänge handelt?

 

vor 7 Stunden schrieb Tyr13:

Bitte ?

Er hat "formal" nichts damit zu tun. Die Formulierungen der Ausschuss-Empfehlungen sind wortwörtlich abgekupfert. Kein Wunder. Es sind dieselben handelnden Personen. Tu doch nicht so, als müssten wir unsere Hosen mit der Kneifzange zumachen. Hier hat ein findiges SPD-Mitglied den Vorschlag aus Bremen direkt abgeschrieben und in die Ausschussempfehlung eingefügt.

 

Die Frage ist hierbei, ob die Bundesratsauschussempfehlungen direkte  Folge der Bremer Bundesratsinitiative sind oder nicht.

 

Ich denke, die Empfehlungen der Bundesratsauschüsse sind  eine  direkte Folge der Bremer Bundesratintiative. Die Auschüsse müssen zu derartigen Initiativen Stellung nehmen.

 

Siehe dazu  http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2017/0001-0100/0005-17.html?nn=4353138

 

Unter dem Link lässt  unter Grunddrucksache  die Bremer Initiative wiederfinden http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/61-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1 .

 

Am 23.02 tagte deshalb unter Punkt 4 der Innenauschuss http://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/in/termine-to/2017-02-23.html?nn=4353138

 

Und wenn man sich die Zusammensetzung des Bundesratsinnenauschusses anschaut http://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/in/in-node.html

weiß man um die dortigen  Mehrheitsverhältnisse gegen den Legalwaffenbesitz. Daher auch die entsprechende Auschussempfehlung für die Sitzung am 10.03 

 

Aber sicher bin ich mir da nicht. Es schlägt derzeit von allen Seiten ein und man verliert wirklich den Überblick, welcher Einschlag jetzt welche Folgen haben kann. 

 

 

 

Bearbeitet von shooter2015
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vor 6 Stunden schrieb Paddy85:

Waffengesetz vereinfachen? JA! Aber sinnvoll, und zwar:

 

-2Waffen/6Monate Regelung weg

-2Kurzwaffen Jäger weg

-Aufbewahrungskontrollen nur wenn kein Bildbeweis des Aufbewahrungsbehältnisses vorliegt oder bei Anfangsverdacht

-Lauflängenregelung Sportschützen weg

-§42a gilt nur für Personen die laut WaffG Unzuverlässig sind (kleiner Waffenschein legitimiert für Einhandmesser etc)

 

Bedürfnis weg... 

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vor 2 Stunden schrieb low-ready:

... bei einigen aus legal, illegal und scheißegal.

 

Wer soll das sein ? Jeder, den ich kenne, der Knarren hat, der hat auch etwas zu verlieren, keiner von denen würde sich hierbei auf die dunkle Seite stellen... und die welche schon heute auf der dunklen Seite stehen, von deren Knarren wusste der Obertan noch nie etwas... 

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vor 2 Stunden schrieb Axel Junghans:

Türkei :

Ein Gesetzesentwurf, der von einem parlamentarischen Unterausschuss genehmigt wurde , bringt die Türken näher an Amerikanische verhältinisse als an die konservative Hoplophobe Europaische Realität .Es wird das Alter für den Waffenerwerb von 21 auf 18 gesenkt und der Besitz von Faustfeuerwaffen liberalisiert bis zu 5 Faustfeuerwaffen kann jeder türkische Bürger dann besitzen .

 

Vielleicht müssen wir LWB in der entstehenden neuen Welt-(Europa)ordnung auch kreative neue Wege gehen ; jetzt wo auch die AKP in Deutschland auch auf " Wahltour " geht . Ich denke,die doppelte Staatsbürgerschaft kann keine Einbahnstraße sein.

Und wenn ich bedenke, das die türkische Gemeinschaft in Deutschland als Wählergemeinschaft fast die gleiche Größe hat im Vergleich zur deutschen Gemeinschaft der LWB`s , muß ich feststellen :

Die wissen,wie man sich bemerkbar macht.Egal ob in Gaggenau,Berlin oder Hamburg.(wobei ich hier keine politische Wertung vornehmen möchte)

Vielleicht schießen ja dann bald einige deutsche LWB`s mit türkischem Bedürfnis in deutschen Schützenvereinen. Ich weiß das hört sich krank an, aber die Rotgrünschwarzen Enteignungsversuche machen kreativ.

Ich druck mir schon mal die türkische Nationalhymne aus.

 

Das dürfte die Lösung sein!

Denn schliesslich: "Türkei ist überall da, wo Türken leben."

 

Und ich bin mir sicher, es ist ganz genauso einfach, als Deutscher ein Türke zu werden wie umgekehrt. 

Einfach ins Türkenkonsulat, glaubhaft darlegen dass man seit langem in der Türkei lebe (genauer: in der Nord-West-Provinz "Almanya"), 3x irgendso ein auswendiggelerntes Sprüchlein aufsagen, und dann zack, schon hat man den begehrten Pass mit dem Halbmond.

 

Den deutschen Pass kann man sich bestimmt nachträglich noch bei den deutschen Stellen besorgen, aber nur wenn es keiner merkt. Und herzeigen kann man den auch nicht so recht, klar.

 

Ach, ich freu mich ja! 

Hätte nie gedacht, dass eines Tages die Welt sich so dermassen zum Positiven für uns entwickelt, echt nicht.

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vor 8 Stunden schrieb shooter2015:

 

Und wenn man sich die Zusammensetzung des Bundesratsinnenauschusses anschaut http://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/in/in-node.html

weiß man um die dortigen  Mehrheitsverhältnisse gegen den Legalwaffenbesitz. Daher auch die entsprechende Auschussempfehlung für die Sitzung am 10.03

 

 

Ja, eben. Das gilt generell für den derzeitigen Bundesrat. Schaut man sich dessen Zusammensetzung (= "Farben" der Mehrheit der Landesregierungen, nämlich tief rotgrün) an, dann wundert einen nichts mehr, was vom BR kommt. 

 

Die einzeige Hoffnung ist, dass ein so vom BR eingebrachtes Gesetz im Bundestag dann keine Mehrheit bekommt; d.h. letztlich verhindert oder zumindest stark abgeschwächt wird.

 

Und dafür ist es wichtig, die CDU-/CSU-Abgeordneten im BT zu gewinnen.

 

Denn eine dort (noch) nicht vorhandene AfD und FDP bewirken dort jetzt nichts. Und wenn sie nach Herbst dieses Jahres im BT in der Opposition sitzen, bewirken sie auch wenig, vor allem können sie absehbar nichts von dem Verbots-Mist mehr rückgängig machen.

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vor 54 Minuten schrieb karlyman:

 

Und dafür ist es wichtig, die CDU-/CSU-Abgeordneten im BT zu gewinnen.

 

Denn eine dort (noch) nicht vorhandene AfD und FDP bewirken dort jetzt nichts. Und wenn sie nach Herbst dieses Jahres im BT in der Opposition sitzen, bewirken sie auch wenig, vor allem können sie absehbar nichts von dem Verbots-Mist mehr rückgängig machen.

Ganz gross ausdrucken und versuchen zu verstehen !!!!

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vor 19 Stunden schrieb 6/373:

 

Das mag z.B. für wenige Waffen gelten, wie z.B. der Thompson, ansonsten schlicht und ergreifend gelogen.

Punkt 2, mal eben so umbauen ist auch gelogen.

 

An ihren Taten, Zielen und wie sie sie zu erreichen gedenken sollt ihr sie erkennen!

Hallo,

leider nicht nur Thomson

ist § 6 Absatz 1 Nummer 2 AWaffV ersatzlos
Empfehlungen, 61/1/17 - 12 -
...
zu streichen. Ein Bedürfnis, im Schießsport derartige Waffen zu verwenden, ist zu negieren und widerspricht zudem dem aktuellen Trend im Leistungssport hin zu weniger gefährlichen Waffen wie Druckluftwaffen und Lichtpunktpisto-len, die heute schon durch Olympiateilnehmerinnen und -teilnehmer verwendet werden. Die Notwendigkeit, in möglichst kurzer Zeit möglichst große und viele Magazine abzufeuern - eine Eigenschaft der kriegswaffenähnlichen halbauto-matischen Schusswaffen - ist im Schießsport nicht erforderlich. Darüber hinaus bedarf es dort nicht Waffen, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild Aus-druck kriegerischem oder militärischem Handeln sind.
9. Zu Artikel 1 Nummer 29
Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - (Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG)
In Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b ist dem Doppelbuchstaben aa folgender Doppelbuchstabe voranzustellen:
'aa0) In Nummer 9 wird nach dem Wort "feilhält," das Wort "feilbietet," ein-gefügt.'
Begründung:
Der weit überwiegende Teil von Straftaten wird nicht mit legalen, sondern mit illegalen Waffen begangen. Bei der Fortentwicklung des Waffenrechts ist der Fokus daher künftig stärker auf die Bekämpfung des Umgangs mit illegalen Waffen zu richten.
Der sich ausbreitende Markt mit illegalen Waffen, insbesondere der illegale Waffenhandel auf anonymen Online-Plattformen des so genannten "Darknet" wird mit großer Sorge betrachtet. Die Anonymität der Tatbeteiligten lässt be-fürchten, dass diese Handelsformen künftig noch stärker genutzt werden als bisher. Gerade die Anonymität der Online-Plattformen und die grenzüber-schreitenden Sachverhalte führen dazu, dass aufgrund von Beweisschwierig-keiten oftmals keine Verurteilungen wegen des Handeltreibens mit Waffen er-folgen. Nach der bisherigen Begriffsdefinition des Handeltreibens (Ankaufen, Feilhalten, Entgegennahme von Bestellungen, Überlassen, Vermitteln) ist das bloße Unterhalten eines Verkaufsangebots zum Beispiel im "Darknet" nicht ohne Weiteres strafbar. Das bloße Unterhalten eines Verkaufsangebots befindet sich in der Regel noch im Bereich der straflosen Vorbereitung; die Schwelle zum strafbaren Versuch ist erst überschritten, wenn Vertragsverhandlungen so weit fortgeschritten sind, dass ein hinreichend bestimmtes Angebot besteht, mit dem der Vertragspartner einverstanden ist (vgl. BGH NStZ 1994, 135). Aufbauend auf dem Antrag Nordrhein-Westfalens im Rechtsausschuss zu prü-fen, ob im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens die Strafvorschriften um ein generelles Verbot des öffentlichen Feilbietens von Schusswaffen zum illegalen Erwerb ergänzt werden können, unterbreitet der Freistaat Bayern ei-
In

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vor 9 Stunden schrieb BigMamma:

 

Wer soll das sein ? Jeder, den ich kenne, der Knarren hat, der hat auch etwas zu verlieren, keiner von denen würde sich hierbei auf die dunkle Seite stellen... und die welche schon heute auf der dunklen Seite stehen, von deren Knarren wusste der Obertan noch nie etwas... 

 

vor 2 Minuten schrieb Schakal:

Sind die Preise für Plastikrohre im Baumarkt schon gestiegen?

Grün war schon leer....

 

Frage beantwortet :hi::heuldoch:

Bearbeitet von low-ready
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Es war ja klar, dass "nach" der Neuregtelung der EU Feuerwaffenrichtlinie (91/477) dann die Umsetzung in nationales Recht kommen wird.

 

Das, was die von Bremen ausgehende Bundesrats-Initiative zur WaffG-Verschärfung (u.a. HA-Verbot) beinhaltet, ist diesbezüglich ein Vorpreschen; deutlich verschärfte Version dessen, was voraussichtl. von der EU vorgegeben werden wird.

 

Die WaffG-Änderung gemäß Kabinettsentwurf (hauptsächl. Änderung des Aufbewahrungsrechts) ist wiederum eine andere Sache und davon losgelöst zu sehen.

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kann nicht einmal prolegal oder eine andere vertretung unserer gruppe ganz öffentlich sich erklären lassen, welche "mehrere fälle" von der verwendung kriegswaffenähnlicher halbautomaten (die zudem leicht in vollautomaten umgebaut werden können) bei amoktaten es gegeben hat? mir ist nämlich keine bekannt.

 

die frage sollte vom innenminister bremes ja schnell beantwortet werden können, schließlich gründet sogar eine gesetzesintiative darauf.

 

 

 

wenn er tatsächlich darauf antworten lässt, wäre die nächste stufe, sich beim aktuellen thema mal vom dortigen lka zeigen zu lassen, wie schnell die denn aus einem deko mg eine schussfähige waffe machen. zu diesem termin sollte man die herren dann zu einem ort außerhalb des lka einladen. nicht dass irgendwelche originalen verschlüsse und läufe herumliegen und auf einmal zufällig in die waffe wandern, weil es so einfach geht

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Als Interessierter Betroffener staune ich nur darüber, wie die aus drei Richtungen kommenden Vorschläge sich auftürmen. Niemand kommt auf die Idee zu sagen: Das kann rausgelassen werden. Alles wird kumuliert:

- Die EU-Kommission will die HA von B7 nach A7 verschieben, also verbieten, Das Parlament und die Ausschüsse der EU entschärfen das gerade noch so, mit dem Magazin-Kapazitäts-Quatsch. Der BR bringt's wieder zurück, aus der Bremer Initiative

- Das Kabinett macht der Tresor-Industrie ein Geschenk und verpflichtet zur neuen Norm, der BR schafft Bestandsschutz, aber die vernünftige Norm wird weiter ignoriert

- In der EU-Richtlinie wird medizinische Überwachung gefordert, daraus macht Bremen dann wiederkehrende Prüfungen.

 

Mir kommt das vor, als ob ein Wettbewerb laufen würde, "Wer kann am Besten verbieten ?"

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