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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Davon ausgehend, dass ein etwaiger Prozess nach dem endgültigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens stattfände, sehe ich einen Fall einer erlaubten echten Rückwirkung wegen unklarer Rechtslage. Das heißt das neue Gesetz würde ausnahmsweise Anwendung finden. Ein weisungsgebundener Staatsanwalt, der die Verfahrens- und Rechtslage kennt, würde kein Verfahren einleiten. Ansonsten das Verfahren nach der Gesetzesänderung einstellen.

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vor 16 Stunden schrieb Bautz:

Die sind immer dann dran, wenn es um den Entzug oder die Nichtbewilligung einer Erlaubnis geht und der Instanzenweg ausgeschöpft wird. Im Bereich des Waffenbesitzes kommen solche Verfahren häufig vor (dafür sorgen schon ein paar Leute die man ohne Scham als Idiot bezeichnen könnte) und einige RA die gerne bis zum BVerwG prozessieren sind bekannt. Das Diskussionsthema um das es hier (zuletzt) ging ist gelöscht und ich wärme das nicht wieder auf (weil ich Winzis Wunsch das nicht zu diskutieren respektiere). Derzeit gibt es ein Verfahren, das das Potential hat bis ganz nach oben zu gehen und der nächste, ähnlich gelagerte Fall hat sich schon ereignet. Ich bin zuversichtlich, einer schafft es in Bälde nach Leipzig.

In den letzten Jahren war die Spruchpraxis des BVerwG nicht besonders LWB-freundlich und es gibt keinen Grund anzunehmen, dass sich dies geändert hätte oder in naher Zukunft ändern wird. Ob es an dem liegt, was die Spatzen von den Dächern pfeiffen oder an anderen Dingen ist dabei nicht entscheident. Anders als bei dem HA-Urteil braucht man auf eine Gesetzesänderung, welche den staus quo wieder herstellt nicht hoffen.

Worum geht es in den von dir erwähnten Fällen?

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vor 4 Stunden schrieb Bautz:

Das BVerwG hat den Willen des Gesetzgebers zu deuten versucht. 

Falsch. Das BVerwG hat das gesetz ausgelegt. 

 

Auch falsch. Wenigstens die Mehrheit der Richter jenes Senats hatte schlicht etwas dagegen, daß Jäger böse HA mit Wechselmag besitzen dürfen. Die Nichtbeachtung der Gesetzeshistorie, der Herkunft und Grund der Regelung ist unmißverständlich. Wir rede hier nicht über einen geplagten Richter am VG mit beschränkten Erkenntnismöglichkeiten und noch weniger Zeit, geschlagen mit zwei inkompetenten Prozeßvertretern, die ihn nicht erleuchten konnten. Wir reden vom BVerwG mit einem Rattenschwanz von wissenschaftlichen Mitarbeitern. Dieses Ergebnis war gewollt, nicht aufgrund von vorurteilsfreier und umfassender Analyse der Gesetzeslage gefunden sondern als Ergebnis selbst vorgegeben. Andernfalls müßte man die Richter wegen grober Unfähigkeit vom Dienst erlösen. Das könnte man natürlich auch mit einem anderen Begriff bezeichnen. Aber so etwas gibt es bei deutschen Richtern natürlich nicht. Also wird es allenfalls als ein bedauerlicher Irrtum bezeichnet werden, sofern man späzer überhaupt noch darüber reden wird.

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vor 4 Stunden schrieb Bautz:

.... Das BVerwG hat das Gesetz ausgelegt. ....

 

Hi,

ich denke, dass die Lektüre von Gesetz und Entscheidung zu folgender Erkenntnis führt:

 

Das (derzeit noch gültige) Gesetz enthält die vom BVerwG erst erfundene und dann angewendete Regelung gar nicht. Das BVerwG hat eine - dem BJagdG entgegenstehende - gar nicht existierende Norm erfunden und erst und nur aus deren unterstellten Existenz der erfundenen Norm dann den Schluss gezogen, der die Entscheidung letztlich trägt. 

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 und wir, das Volk, vertreten durch den Bundestag haben es geplättet. Dazu mussten wir extra ein Gesetz ändern. Also Anlassgesetzgebung gegen Wunschrechtsprechung. Ein ideologischer Kampf auf höchster Ebene. Wird abschließend in Brüssel geregelt.

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Hallo Leute,

 

sicher bin ich nicht der Einzige der anläßlich des Gerichtsurteils einen nicht kleinen Betrag an die GRA gespendet hat, in der Meinung dass die GRA eine Klage gegen das Urteil einreicht.

Ist es nun nicht so, dass die GRA diese Klage wieder zurück ziehen kann, weil das Urteil bald keine Gültigkeit mehr hat oder die Klage keinen Sinn mehr ergibt?  

 

Auf der HP der GRA steht eigentlich nur, dass die Klagen soweit vorbereitet sind, eine schon abgelehnt wurde und die Andere noch läuft. 

 

Weil hier ja einige der GRA mitlesen: Wie geht es damit weiter? Das Geld für die Klage könnte man sich auch sparen, oder?

 

 

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vor 5 Minuten schrieb prassekoenig:

Hallo Leute,

 

sicher bin ich nicht der Einzige der anläßlich des Gerichtsurteils einen nicht kleinen Betrag an die GRA gespendet hat, in der Meinung dass die GRA eine Klage gegen das Urteil einreicht.

Ist es nun nicht so, dass die GRA diese Klage wieder zurück ziehen kann, weil das Urteil bald keine Gültigkeit mehr hat oder die Klage keinen Sinn mehr ergibt?  

 

Auf der HP der GRA steht eigentlich nur, dass die Klagen soweit vorbereitet sind, eine schon abgelehnt wurde und die Andere noch läuft. 

 

Weil hier ja einige der GRA mitlesen: Wie geht es damit weiter? Das Geld für die Klage könnte man sich auch sparen, oder?

 

 

 

Falls noch Geld übrig sein sollte empfehle ich die Aufstellung einer Statue mit der Inschrift "From my dead, cold hands!". Ich meine das durchaus ernst.

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vor 47 Minuten schrieb prassekoenig:

Hallo Leute,

 

sicher bin ich nicht der Einzige der anläßlich des Gerichtsurteils einen nicht kleinen Betrag an die GRA gespendet hat, in der Meinung dass die GRA eine Klage gegen das Urteil einreicht.

Ist es nun nicht so, dass die GRA diese Klage wieder zurück ziehen kann, weil das Urteil bald keine Gültigkeit mehr hat oder die Klage keinen Sinn mehr ergibt?  

 

Auf der HP der GRA steht eigentlich nur, dass die Klagen soweit vorbereitet sind, eine schon abgelehnt wurde und die Andere noch läuft. 

 

Weil hier ja einige der GRA mitlesen: Wie geht es damit weiter? Das Geld für die Klage könnte man sich auch sparen, oder?

 

 

 

die "spendenktion" die durch die GRA UNTERSTÜTZT wurde, indem sie ein Konto zum Spenden zur verfügung gestellt hat, hat nix mit einer Klage der GRA gegen das besagte urteil zu tun!!!

Auch hat die GRA nie eine Klage gegen das urteil angestrebt! und schon gar nicht mit dem geld das gespendet wurde!!!

 

dieses geld aus der "spendenaktion" war ausschliesslich für die unterlegenen kläger, die damit die verfassungsbeschwerde finanzieren konnten!!!

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vor 1 Minute schrieb HangMan69:

 

die "spendenktion" die durch die GRA UNTERSTÜTZT wurde, indem sie ein Konto zum Spenden zur verfügung gestellt hat, hat nix mit einer Klage der GRA gegen das besagte urteil zu tun!!!

Auch hat die GRA nie eine Klage gegen das urteil angestrebt! und schon gar nicht mit dem geld das gespendet wurde!!!

 

dieses geld aus der "spendenaktion" war ausschliesslich für die unterlegenen kläger, die damit die verfassungsbeschwerde finanzieren konnten!!!

Und genau dieses Sammelsystem für unsere (berechtigten) Zwecke sollte Schule machen.

Sinnvoller Gegenwind für dieses politisch inszenierte anti Waffensystem.(Habt ihr gestern den Weltspiegel gesehen? Linksgrün anti in Reinkultur bezogen auf die US Wahl)

 

Das sollte z.B. die GRA nutzen und Forderungen aufstellen, Gerichtsprozesse führen a´la Österreich / Jäger + Waffenpass.

 

Geld für PRO GUN ich wäre dabei !

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vor 11 Stunden schrieb HangMan69:

 

die "spendenktion" die durch die GRA UNTERSTÜTZT wurde, indem sie ein Konto zum Spenden zur verfügung gestellt hat, hat nix mit einer Klage der GRA gegen das besagte urteil zu tun!!!

Auch hat die GRA nie eine Klage gegen das urteil angestrebt! und schon gar nicht mit dem geld das gespendet wurde!!!

 

dieses geld aus der "spendenaktion" war ausschliesslich für die unterlegenen kläger, die damit die verfassungsbeschwerde finanzieren konnten!!!

 

Wenn dieses Geld nur für die unterlegenen Kläger war, die damit eine Verfassungsbeschwerde finanzieren, was wird dann mit dem Rest gemacht, der noch übrig ist? 

Eine Verfassungsbeschwerde ist doch nun sinnlos. 

 

@Hangman69:

Die Aussage von Dir kann man so aber nicht auf der Homepage der GRA lesen, oder? 

Da stehts doch irgendwie anders? 

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vor 3 Stunden schrieb prassekoenig:

 

Wenn dieses Geld nur für die unterlegenen Kläger war, die damit eine Verfassungsbeschwerde finanzieren, was wird dann mit dem Rest gemacht, der noch übrig ist? 

Eine Verfassungsbeschwerde ist doch nun sinnlos. 

 

 

Für alle dies Interessiert, bei der GRA gibt es eine Seite die heisst Finanzbericht da werden alle 4 Wochen alle Einnahmen und Ausgaben veröffentlicht.

Zum Thema Geld für Verfassungsbeschwerde kann man da lesen, Zitat:

"Was steht in diesem Finanzbericht? Kurz und knapp: Alles. Jede Einnahme und jede Ausgabe wird verbucht. Aktualisierung ca. alle 4 Wochen. Bitte berücksichtigen: in der Summe sind 11.860,01 € für die Verfassungsbeschwerde enthalten, die von der GRA treuhänderisch verwaltet werden. "

So und nun können alle das Spekulieren aufhöhren, ich denke mal der Mark wird damit nicht in Urlaub fahren oder sich nach Texas absetzten.

 

Ich bin ausserdem der Meinung das man lange suchen muss bis man eine Organisation findet die so Tranparent arbeitet und sich so für unsere Sache einsetzt, vor allem Medial wie die GRA.

 

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Dankenswerterweise wurde das schon klargestellt, aber es ist doch immer wieder erstaunlich, wie resistent der eine oder andere gegen Tatsachen ist, auch wenn man konzedieren muß, daß die GRA-Veröffentlichung das Verständnis etwas erschwert und die eigene Tätigkeit zu sehr betont. Als Beteiligter unterliege ich aber der anwaltlichen Schweigepflicht und muß es bei diesem Kommentar belassen.

Nicht unrichtig ist aber die Meinung, daß die Verfassungsbeschwerden nunmehr, nach der Änderung des Gesetzes, im Grunde überholt sind. Ob das BVerfG die Verfassungsbeschwerde annimmt und ihnen gar stattgibt ist für alle anderen ohne wirkliche Bedeutung, nicht zuletzt auch aus dem Grund, daß eine waffen- oder jagdrechtsspezifische Feststellung nicht zu erwarten ist. Es geht primär um verfahrenrechtliche Fragen mit Grundrechtsbezug.

Allerdings gibt es keinen Anlaß, die Verfassungsbeschwerden zurückzunehmen. Zum einen entstehen keine weitere Kosten und sollte es tatsächlich zur mündlichen Verhandlung kommen (was grundsätzlich sehr unwahrscheinlich ist), dann könnten die Beschwerdeführer diese auch selbst wahrnehmen. Zum anderen ist es für die Kläger nicht irrelevant, ob die Entscheidungen aufgehoben werden. Denn noch sind die Behördenentscheidungen in der Welt, um die es bei den Klagen ging, und solange nicht neue Anträge verbeschieden werden bleibt es bei diesen. Zum anderen sind natürlich bis dahin nicht ganz unerhebliche Verfahrenskosten entstanden, die bei einer Aufhebung der Urteile und neuen, den Klägern günstigen Entscheidungen - die nach der Gesetzesänderung zwangsläufig sind bzw. wären - nicht mehr von diesen zu tragen wären. Und auch ein wenn auch geringer Teil der Kosten der Verfassungsbeschwerden würden erstattet werden (ein sehr geringer Teil, denn das zu erstattende gesetzliche Honorar für die aufwändige Arbeit einer Verfassungsbeschwerde ist üblicherweise unverhältnismäßig niedrig). Und letztlich ist es auch eine Frage der Genugtuung nicht nur der beiden Kläger sondern aller Jäger, wenn dem BVerwG durch Aufhebung deren Urteile kommuniziert werden würde: So nicht. Allerdings - ich hatte dies von Anfang bereits gesagt - glaube ich nicht daran, daß dies erfolgen wird. Die Kläger sind zwar zweifellos im Recht, die Entscheidungen sind nicht nur materiell falsch (was aber grundrechtlich grundsätzlich ohne Bedeutung ist) sondern auch verfahrensfehlerhaft und grundrechtsverletzend, aber das BVerfG entscheidet, wie es eben will bzw. deren Richter es wollen, und da nahezu alles - auch "offenkundige" Fälle - abgelehnt und nur höchst selten eine Begründung geliefert wird, braucht man sich im Grunde über richtig oder falsch keine Gedanken zu machen. Wenn die Herrschaften annehmen und entscheiden wollen, dann tun sie das, und wenn sie nicht wollen, dann tun sie es nicht. Das "Hüter der Verfassung" braucht man daher nicht ernst zu nehmen.

Bearbeitet von MarkF
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vor 23 Stunden schrieb G96/11:

Für alle dies Interessiert, bei der GRA gibt es eine Seite die heisst Finanzbericht da werden alle 4 Wochen alle Einnahmen und Ausgaben veröffentlicht.

Zum Thema Geld für Verfassungsbeschwerde kann man da lesen, Zitat:

...

 

Keine Ahnung wie du da drauf kommst, aber ich sagte mit keiner Silbe etwas davon dass einer mit dem Geld Schindluder betreibt. Denkst du etwa an sowas? 

Nein, ich wollte nur wissen wie es nun weiter geht mit den Beschwerden, was ja MarkF prima beantwortet hat, aber leider eben NICHT auf der HP der GRA zu lesen ist- so transparent die HP oder die Finanzen auch sein mögen. 

 

Wenn ich mir den Text von Mark so durchlese, dann merke ich dass es eigentlich unerläßlich ist diese Beschwerden weiter zu führen:

Erstens weil der Gesetzgeber merkt, dass man sich nicht alles gefallen läßt, und zweitens weil das Geld sonst total umsonst verpuffen würde. 

Hätte die GRA nämlich nichts gemacht, wären wir zum selben Ergebnis gekommen. 

 

Könnt Ihr mich mal aufklären welche Organisationen die Verantwortung darüber tragen, dass die Gesetzesänderung gestartet wurde? 

War es die so oft genannte Geheimdiplomatie der Jagdverbände? Nein ehrlich: wer hat hier federführend seine Hände im Spiel gehabt?

 

 

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vor 2 Stunden schrieb prassekoenig:

Hätte die GRA nämlich nichts gemacht, wären wir zum selben Ergebnis gekommen. 

 

Menschenskind! 

Ich halte zwar nichts vom Spalten, aber in diesem Fall beschränkt sich Tätigkeit der GRA auf die Mitwirkung beim Spendensammeln. Das Bereitstellen des Kontos etc. ist zwar nett, aber dies - ein Treuhandkonto zu führen - ist die ureigenste Aufgabe eines Notars oder auch eines RAs, auch wenn dies naturgemäß - Haftung, Arbeit, Aufwand - ein paar Euro gekostet hätte. Ohne den Leuten der GRA ans Schienbein treten zu wollen: Ein RA oder Notar als Treuhänder wäre mir lieber gewesen, und zwar nicht deswegen, weil diese vertrauenswürdiger wären (in diesem Fall spielt es keine Rolle), sodern weil im Falle eines Konflikts RA/Notar entsprechenden und derart engherzigen Regeln unterliegen, daß man sich als LWB nicht nur wie zuhause sondern fast schon privilegiert fühlt.

Soviel kann ich sagen: Hätten die Kläger nicht von sich aus, zunächst auf eigenes Risiko gehandelt, dann wären die Verfassungsbeschwerden völlig aussichtslos gewesen. Die GRA ist letztlich nur auf den fahrenden Zug aufgesprungen.

Und noch etwas: Entgegen der Darstellung auf der GRA-Seite ist das Verfassen und Einreichen der Anhörungsrüge, die einer Verfassungsbeschwerde faktisch immer vorgeschaltet, gleichwohl zu nahezu 100% erfolglos ist, Geschäft des jeweiligen Instanzanwalts. Sie gehört zum Rechtszug und ist damit mit der bereits längst verdienten Prozeßgebühr abgegolten. Was nichts daran ändert, daß hier Kenntnisse und Fähigkeiten gefordert sind, die bei weitem nicht jeder RA besitzt, wenn man den Maßstab einer optimalen und erfolgreichen Eingabe anlegt. Da sie aber faktisch ohnehin nie erfolgreich ist, ist nur wichtig, keine Kapitalfehler zu machen, die der spätere Verfassungsbeschwerde das Genick brechen würden. Da aber andererseits kaum eine solche angenommen oder mit Gründen verbeschieden wird, weiß man natürlich faktisch nie, ob da ein Fehler gemacht wurde.

Der sog. Rechtsstaat läßt grüßen. Immer wenn unsere Politiker unseren sog. Rechtsstaat über den grünen Klee loben könnte ich K****n. Von der Rechtswirklichkeit gerade dann, wenn es "um die Wurst" (Grundrechte) geht, haben die keine Ahnung.

Bearbeitet von MarkF
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vor 2 Stunden schrieb MarkF:

 

Menschenskind! 

Ich halte zwar nichts vom Spalten, aber in diesem Fall beschränkt sich Tätigkeit der GRA auf die Mitwirkung beim Spendensammeln....

 

Ok, danke für die Erklärung.

Da du ja sehr viel über den Fall weißt, kannst du mir bitte noch meine andere Frage beantworten? 

Wer hat die kommende Gesetzesänderung initiiert? Jagdverbände, Unterschriftenaktionen oder jeder Einzelne von uns der seinen Abgeordneten angeschrieben hat? 

Irgend wer muß doch für diesen Bundestagsbeschluß und vor allem die Einbringung der Änderung verantwortlich sein? 

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