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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Raiden:

1.) Ist das so oder will man uns das nur weismachen?

2.) Warum wurden einem bekannten Islamisten nicht sämtliche Erlaubnisse entzogen? Eindeutig Behördenversagen. Ausbaden dürfen es die ehrlichen Waffenbesitzer.

Nach dem Tagesschau-Bericht:

1.: Ja, er war wohl Schütze, hatte zwei Pistolen und ein Gewehr. (Was das für ein Gewehr war: ???). Er hatte weitere 6 meldepflichtige Waffen (analog gelbe WBK ???)

 

2.: Die Waffen besaß er seit 2010, 2015 sollte Erlaubnis verlängert werden, die haben eine Expertise des Geheimdienst angefordert, der Geheimdienst hat gesagt: nicht die Erlaubnis entziehen, wäre nicht zielführend. (Ermittlungstaktik ? Nicht verschrecken ?)

 

Aber Spekulatius, bzw immer noch Nachrichten, kein Ermittlungsbericht.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Tyr13:

Nach dem Tagesschau-Bericht:

1.: Ja, er war wohl Schütze, hatte zwei Pistolen und ein Gewehr. (Was das für ein Gewehr war: ???). Er hatte weitere 6 meldepflichtige Waffen (analog gelbe WBK ???)

 

Das Gewehr muss Kategorie B gewesen sein, also Halbautomat, Repetierflinte...was halt so auf Grün geht.

 

Die 6 anderen Gewehre waren dann Kategorie C, also analog unserer Gelben...sowie auf 2-Schuss begrenzte Halbautomaten mit Klappmagazin.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Tyr13:

Nach dem Tagesschau-Bericht:

1.: Ja, er war wohl Schütze, hatte zwei Pistolen und ein Gewehr. (Was das für ein Gewehr war: ???). Er hatte weitere 6 meldepflichtige Waffen (analog gelbe WBK ???)

 

2.: Die Waffen besaß er seit 2010, 2015 sollte Erlaubnis verlängert werden, die haben eine Expertise des Geheimdienst angefordert, der Geheimdienst hat gesagt: nicht die Erlaubnis entziehen, wäre nicht zielführend. (Ermittlungstaktik ? Nicht verschrecken ?)

 

Aber Spekulatius, bzw immer noch Nachrichten, kein Ermittlungsbericht.

 

Vor allem: es würde ja bestätigen wie gut die Prozesse zum Entzug bei Gefährdung funktionieren, und wenn überhaupt nur wegen Ermittlungstaktik wurde es nicht gemacht.

Geschrieben

Kann bitte jemand, der der französichen Sprache mächtig ist, die beiden letzten Sätze übersetzen.

Der google-Babelfisch ergibt noch weniger Sinn, als meine bescheidenen Sprachkenntnisse.

Wie hat sich der Vorsitzende des Schützenvereins genau geäußert?

 

Geschrieben

Es kommt kein Magazinverbot. Magazine werden auch weiterhin frei "im Supermarkt" erhältlich sein.

 

Nur wenn Du gleichzeitig ein "zu großes" Magazin und eine passende Waffe im Besitz hast, wird man Dir die waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen. Das Magazin ist aber nicht verboten. Vorausgesetzt, der Schwachsinn wird wenigstens nur 1:1 umgesetzt, und nicht noch ordentlich drauf geschippt.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Fyodor:

Es kommt kein Magazinverbot. Magazine werden auch weiterhin frei "im Supermarkt" erhältlich sein.

Afaik werden die über 10 bzw. 20 nur noch in Verbindung mit einer Kat. A Erlaubnis zu kaufen sein.

Geschrieben
Am 20.6.2017 um 15:57 schrieb Raiden:

Dreimal dürft ihr raten, welche Hexenjagd jetzt weiter geführt wird ....

 

Raiden das hört niemals auf ... irgendwann is alles weg und zerstört

und trotzdem hört der eig. Grund nicht auf  ... aber was solls ... da kannst nix machen ...

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb tar:

Afaik werden die über 10 bzw. 20 nur noch in Verbindung mit einer Kat. A Erlaubnis zu kaufen sein.

 

Wenn man genauer darüber nachdenkt wird also jedes leere über 10/20 Magazin als gefährlicher eingestuft wie die Munition selbst. Denn die bekomme ich weiterhin ohne Kat. A Erlaubnis. Wauu die EU Kommissionen sind voller Genies.

Geschrieben
Afaik werden die über 10 bzw. 20 nur noch in Verbindung mit einer Kat. A Erlaubnis zu kaufen sein.


Also, das liest sich aber in den bisherigen Stellungnahmen zur Richtlinie anders.
Da heisst es überall, der Besitz eines "übergrossen" Magazins bei gleichzeitigen Besitz einer Waffe in die dieses Magazin eingesetzt werden kann, führt zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis.

Da steht nirgends, dass der Besitz, oder der Handel mit diesen Magazinen verboten wird, oder die Magazine nur noch mit Sondergenehmigung gekauft werden dürfen.
Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb detlef86:

....
Da steht nirgends, dass der Besitz, oder der Handel mit diesen Magazinen verboten wird, oder die Magazine nur noch mit Sondergenehmigung gekauft werden dürfen.

 

 

 

 

Na, dann warte mal ab was die deutsche Gesetzgebung bei der Umsetzung der Richtlinie machen wird.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb detlef86:

Da steht nirgends, dass der Besitz, oder der Handel mit diesen Magazinen verboten wird, oder die Magazine nur noch mit Sondergenehmigung gekauft werden dürfen.

 

 

Naja der Besitz ist nicht verboten man verliert nur seine Lizenz für Kategorie B Waffen, also solange du keine Kategorie B Waffen hast darfst du sie besitzen:

 

Zitat

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:

a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder

b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,

es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt.

 

Der Erwerb wird aber ein eine Erlaubnis für Kat A erfordern:

 

Zitat

Der Erwerb von Ladevorrichtungen für halbautomatische Zentralfeuerwaffen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, bzw. für Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können, darf nur Personen gestattet werden, denen eine Genehmigung nach Artikel 6 erteilt wurde oder eine Genehmigung gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde.

 

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben
Am ‎23‎.‎06‎.‎2017 um 09:31 schrieb Fyodor:

Es kommt kein Magazinverbot. Magazine werden auch weiterhin frei "im Supermarkt" erhältlich sein.

 

Nur wenn Du gleichzeitig ein "zu großes" Magazin und eine passende Waffe im Besitz hast, wird man Dir die waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen. Das Magazin ist aber nicht verboten. Vorausgesetzt, der Schwachsinn wird wenigstens nur 1:1 umgesetzt, und nicht noch ordentlich drauf geschippt.

Ich sehe keine rechtliche Grundlage solch einen Unsinn durchzusetzen - vor allem auch noch mit selektivem Besitz !

  • 2 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Ja, ja, das (auch  hier) öfter mal so gelobte Norwegen...

 

(Zusatzanmerkung:

Rückwirkende Besitzverbote....Na ja, Geld genug für die entsprechenden Entschädigungszahlungen hat der norweg. Staat ja).

 

 

Bearbeitet von karlyman

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