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Inhalte mit der höchsten Reputation seit 27.03.2025 in Beiträge anzeigen

  1. Sers, nach der langen Zeit bin ich gestern mal auf der Schießbahn gewesen. KK mit Diopter auf 100 Meter Distanz. Nicht schlecht für den Anfang nur einer ging ins weiße. Hat Suchtfaktor. Neben mir waren die Jungs mit den AR15 die haben ganz schön was rausgejagt. Wiederholung folgt..... Grüße aus Bayern
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  2. ....aus dem Bericht, der am Freitag vorgestellt wurde, geht auch hervor, dass mindestens 52 Waffen und gefährliche Gegenstände aus der Vergleichswaffensammlung des LKA verschwunden sind. Dies war bereits im vergangenen Jahr bekannt geworden. 40 der fehlenden Waffen waren laut Prüfung an die Fachhochschule der Polizei verliehen und dort abhanden gekommen.... Warum verlieren wir Jäger, Sportschützen z.b. wg einer herausrepitierten KK Patrone auf dem Schießstand die sich im Hosenumschlag "versteckt" hat, unsere Zuverlässigkeit. Oder wir werden, bei genauer Beachtung der von Waffenbehörden herausgegeben Informationen zur Aufbewahrung von Altbesitzmagazinen, mit Anzeigen und Verlust der Zuverlässigkeit bestraft. Gibt es jetzt ein zwei Klassen Recht zum sorgfältigen Umgang mit Waffen. Der eine oder andere Vorgesetzte im Bereich der Waffensammlung sollte mal über seinen Beamtenstatus und die damit verbundenen Privilegien nachdenken (müssen). Am besten vor einer Disziplinarkommision. Ich glaube ja , die sind schlicht zu xxx ihre Leihkarten ordentlich zu führen, vielleicht braucht es ein bundesweites Waffenregister für Behördenwaffen.
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  3. hi, als eingang die frage: bist du auch in einem verband gemeldet ? wenn ja in welchem ? was mich extrem verwundert: du schreibst, dass du seit mehreren jahren in einem verein aktiv bist. da unterhält man sich doch mit den schützenkollegen über gott und die welt und ganz besonders das thema waffen und waffengesetz. das dürften die von dir genannten fragen eigentlich automatisch beantwortet werden ? oder sprecht ihr nicht miteinander ?
    7 Punkte
  4. Das ist mal wieder ein wunderbares Beispiel des Stockholmsyndrom. Als ob irgendwie der Missbrauch von Schusswaffen etwas zu tun hätte mit der Anzahl Waffen, die jemand besitzt. Oder dieser vermindert wird, weil er irgendwie eine Arbeit zusammengeschustert hat, die nach dem Gusto eine Behörde ist. Das ist doch völlig sinnbefreit. Ich identifiziere mich als Ansammler von Waffen mit meinen nahezu 100 Waffen, davon 40 Vollautomaten. Das Ganze ohne je eine Zeile geschrieben zu haben, und selbst ohne Sachkunde, oder sonstigen Schnickschnack. Das Einzige, was ich je vorweisen musste, ist nicht vorbestraft zu sein und älter als 18 Jahre zu sein. Allerdings wegen den VA, gibt es so alle 10 Jahre eine Kontrolle, ob diese immer noch existieren und ob sie auch vorschriftsmässig aufbewahrt sind. Weisst wie viele Missbräuche es in der CH gegeben hat mit VA? Wo doch sehr viele welche besitzen und viele ohne irgendein Papier, weil vor 1989 erworben. NULL in den letzten 50 Jahren....
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  5. Außerdem bleibt es weiterhin verboten toten Kojoten die Hoden zu verknoten
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  6. hi dinesh, ipsc kannst du in deutschland nur beim bds schiessen - ja ? und der verband agiert oft SCHÜTZENFEINDLICH und fordert, den abbau von teilen bzw. umbau von waffen... , damit die betreffende waffe in einer anderen disziplin geschossen werden kann ? erkläre uns allen doch bitte mal, wo du diese blödsinnige behauptung her hast.........
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  7. Ich hatte oben ins Unreine gedacht/überlegt, ob die nach Meinung des BayVGH erforderliche analoge Anwendung anderer Aufbewahrungsvorschriften als § 13 Abs.2 Nr.5 AWaffV nicht dazu führen kann/muß, daß nicht auch die Aufbewahrung in einem B-Schrank zulässig sein muß. Greift man auf § 36 Abs.4 WaffG zurück, dann erscheint die Aufbewahrung jedenfalls in "Altbesitz/-nutzung"-A/B als zwingend zulässig - sofern man überhaupt eine Verpflichtung zu einer "sicheren" Aufbewahrung bejahen möchte (was ich aus den bereits ausführlich erläuterten Gründen für evident falsch halte). Denn: Nach § 36 Abs.4 WaffG gelten die in § 13 AWaffV "festgelegten Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition ... nicht bei Aufrechterhaltung der bis zum 6. Juli 2017 erfolgten Nutzung von" A- und B-Schränken. Hier ist zwar ausdrücklich von Schußwaffen und Mun die Rede, wie überhaupt § 36 WaffG sich nur auf diese bezieht. Woraus ja (wie schon gesagt) zwingend folgt, daß der BayVGH, der sich ja ausdrücklich auf § 36 WaffG bezieht, mit seiner Behauptung einer Regelungslücke völlig daneben liegt. Denn da § 36 WaffG nicht für nur Zubehör gilt, besteht keine Verpflichtung zur sicheren Aufbewahrung von Mags jenseits des Wortlauts der - wie ja auch der BayVGH sagt - nicht anwendbaren § 13 Abs.2 Nr.5 AWaffV. Aber egal, der BayVGH meint ja, daß § 36 WaffG dennoch auch für Zubehör gelte. Dann gilt aber auch diese Altbesitzregelung des Abs.4. Und damit kann anstelle eines 0er Schrank auch weiterhin ein A-Schrank verwendet werden, sofern er zum Stichtag in Benutzung für die Aufbwahrung von jedenfalls erlaubnispflichtigen Langwaffen war. Aus § 13 Abs.3/4 AWaffV, die der BayVGH anlog anwenden will. ergibt sich aber, daß neben Langwaffen die Aufbewahrung einer unbegrenzten Zahl dieses Zubehörs zulässig sein soll. Da und wenn anstelle eines 0er Schranks der alte A-Schrank weiterverwendet werden darf, gilt dies folglich auch für den A-Schrank. Das paßt auch wertungsmäßig: Wenn zur Eigentumswahrung in A-Schränken weiterhin bis zu 10 Langwaffen aufbewahrt werden dürfen und das Zubehör als so unerheblich gilt, daß es neben sogar einer unbegrenzten Zahl von Langwaffen in unbegrenzter Zahl aufbewahrt werden darf, dann gilt diese Bewertung ungeachtet der konkreten Aufbewahrung und bei Vorrang des Eigentums. Insbesondere auch, wenn man bedenkt, daß durch die Altbesitzregelung sogar die berechtigten Erben die alten Schränke bis zu ihrem Tode verwenden dürfen, also die Aufbewahrung von Waffen noch viele zig Jahre in A/B erfolgen wird - was dem Gesetzgeber offensichtlich als völlig problemlos und unbedenklich erscheint. Und da hier ohnehin nur die analoge, also entsprechende, Anwendung der § 13 Abs.2 Nr.3/4 AWaffV erfolgen soll/kann ....
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  8. Um das Bedürfnis in Zweifel zu ziehen reicht es, wenn es halt der vierte 223 Halbautomat ist, der erworben wird. Natürlich kann es Gründe geben, warum auch der benötigt wird, aber ich kann andererseits auch ganz rational betrachtet die Behörde verstehen, die dann entweder nachfragt oder erst mal, wenn sie nicht anders klären kann, dass eben ein entsprechende Bedürfnis besteht, die Eintragung ablehnt. Ich sage auch nicht, dass diese Herangehensweise ohne weiteres vom Gesetz gedeckt ist, aber wirklich überraschend ist sie je nach Sachlage nicht.
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  9. Quark. Beim BDS mit Sicherheit nicht. Und bei WSV ist das was genannt wurde in der Bedürfnisrichtlinie als "unzumutbarer Umbauaufwand" definiert worden. @Nebu88 Mein Rat Aufgrund der individuellen Bedürfnisprüfung für jede Überkontingentswaffe: Hol dir das ins Grundkontingent (= nächster Waffenerwerb) was du weniger wettkampfmäßig schießen wirst, bzw wo es weniger Wettkämpfe für gibt. Wenn du IPSC schiesst, wäre es vermutlich besser den Revolver als 2. KW und die 9mm mit offener Visierung ins ÜK zu nehmen. Dann schießt du halt mal Standard oder Production mit und gut ist. Oder ggf. Production optics. Zudem immer die Möglichkeit im Standardprogramm oder bei anderen Verbänden mitzuschiessen.
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  10. hi, die befürwortungsrichtlinien sind beim bds länderübergreifend - und offiziell stellt nur der bundesverband ( durch seine beauftragten in den landesverbänden ) diese bedürfnisbescheinigungen aus. und da gibt es meines wissens nichts zum rückbau um mehrere wertungen mit einer waffe schiessen zu können. aber ich habe da eine frage an dich: die beiden kw im grundkontingent- entsprechen die den disziplinen, für die sie beantragt und befürwortet wurden oder wurden die nachträglich aufgerüstet ? und selbstverständlich erzählen alle anderen keinen pauschalen blödsinn......sorry ! wenn mir der erste ein schriftstück zeigen kann, in dem der rückbau einer vorhandenen waffe ( die zur ehemals beantragten disziplin passt ) fordert, entschuldige ich mich für alle "bösartigen behauptungen"....... die konnte oder wollte aber in den vergangenen 25 jahren keiner....... see you on stage !
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  11. dürfte Behörde sein,....... hat auf jeden Fall noch ein paar extra Keramikplatten oder nen Schweinebraten mit Knödel unter der Weste,...........
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  12. Ne gebrauchte Hämmerli 208/International und dazu die Griffschalen von Nill damit geht schonmal sehr viel
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  13. ausserdem sind sie ja nicht wech, es hat sie jetzt nur ein anderer!!!
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  14. Ja, aber so richtig schlimm ist das nicht. Die verschwundenen Granatwerfer sind ja nicht gefährlich. Sagt die Polizei.
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  15. 2 Punkte
  16. So, ein paar Neuigkeiten: Heute gab es Post. Die Eintragung wird nach 7-1/2 Monatern abgelehnt. Man bezieht sich nach wie vor auf das Urteil aus Hessen. Von 20 anstatt 12 Stück ist keine Rede mehr, die Sache mit dem identischen Kaliber hat etwas "abgenommen", dafür versucht man jetzt verstärkt über eine vermeintlich baugleiche Waffe die Ablehung zu stützen. Den Artikel aus dem RWJ scheint dort niemand zu interessieren.
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  17. Wir treffen uns in drei Monaten nochmal hier...
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  18. Der obligatorische Blick auf das heutige Datum 😅 Allerdings hätte ich es auch geglaubt. In diesem Land wundert mich nichts mehr......
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  19. Andere Idee: "Sweetheard Grips" Haben die Soldaten aus den Cockpithauben abgeschossener Flieger gemacht. Durchsichtige Griffe, auf der rechten Seite kam ein Foto der Liebsten drunter (daher der Name). Die linke Seite blieb frei, so konnte man den Füllstand des Magazins sehen.
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  20. 2 Punkte
  21. Es gibt einen Zeitungsbericht über einen Vorfall beim Amtsgericht Neu-Ulm Anfang 2012, dort wurde wohl eine Patrone 7,65 (?) bei einem als Zeugen geladenen Jäger gefunden. Die Sache zog einen Polizeieinsatz nach sich, auch das Landratsamt soll involviert gewesen sein. Letztliches Ergebnis/Folgen nicht bekannt. Ebenfalls Neu-Ulm: https://www.pirsch.de/news/kampf-um-zuverlaessigkeit-jaeger-gewinnt-vor-gericht-nach-waffenkontrolle-39767
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  22. In der Konsequenz dessen brauchte es im Grunde gar keine gesetzliche Regelung mehr... Die Behörden strickten sich ihr eigenes Waffenrecht, und fänden stets Verwaltungsrichter, die ihr Spiel mitspielten...
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  23. Versteife dich mal nicht zu sehr auf IPSC, dafür brauchst du erstmal einen BDS Verein der idealerweise auch ein wenig im IPSC unterwegs ist, dann den SURT, nur um dann festzustellen dass IPSC KK in D ziemlich tot ist. Eine 1911 kannst du später immer noch kaufen, als GK Version, diese 22 l.r Clone sind nunmal nicht das Wahre. Schau dir mal die Walther CSP an, Ruger wurde ja bereits genannt. Zum Revolver gibt es nicht viel mehr zu sagen, S&W 17 oder 617. Vorsicht mit Beamten, egal wie gut du sie kennst oder zu kennen glaubst.
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  24. Ich schieße seit länger Zeit einen S&W 17-2 in 6 Zoll. Aus meiner Sicht jeder Druckguss .22 meilenweit überlegen was Präzession, Verarbeitung und Preis Leistung angeht. Gebraucht werden diese Model aktuell zwischen 150-300 gehandelt und daher auf jeden Fall einen Blick wert!
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  25. Am besten hat man beides. Ich einen S&W 617 und ein Wechselsystem für meine 1911er in 22 hab ich auch. Der Revolver macht MIR irgendwie mehr spaß und ist präziser.
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  26. Du beantragst eine halbautomatische Pistole im Kaliber .22lr mit einem Munitionserwerb. Dieser beinhaltet auch die HV Patrone, da musst Du die Behörde gar nicht fragen. einzig die Stanger von CCI (so heißen die, glaube ich) dürfen laut Frankonia, nur von Jägern erworben werden, warum auch immer. Ob die HV in der zu erwerbenden Pistole vernünftig funktioniert, muss man testen, sie kann aber auch zu Fehlfunktionen führen und zu einem erhöhten Verschleiß an der Pistole. Besser mit Standard Velocity anfangen und schauen. Mein Erleben ist, das ist aber bei jedem etwas anders, die HV Patrone ist oftmals etwas unpräziser und meist auch teurer. Kleiner Tipp am Rande, da wir ja alle nicht wissen, wie Dein Verein so tickt, kann es sein, dass die nicht so begeistert sind, wenn Du mit einer KK 1911er um die Ecke kommst, da das keine typische SpoPi ist, wie sie im DSB verwendet wird. Wenn Du aber zusätzlich IPSC schießen möchtest, schau Dir ggf. die Ruger MK Serien, Browning Buckmark oder auch die Hämmerli x-esse an. Bei diesem KK Pistolen gibt es eine Vielzahl unterschiedliche Modelle und auch einiges an Zubehör auf dem Markt und recht präzise sind sie auch. Ich habe eine SpoPi (FN/Browning International II, die richtig Laune macht, über ein 10 Schuss Magazin verfügt und in unterschiedlichen Varianten sehr günstig gebraucht zu bekommen ist. z.B. in der Version FN 150. Zusätzlich habe ich eine CZ P07 Kadett. Das ist ein richtiges Spaßgerät das auf kürzeren Entfernungen auch recht präzise ist. Hat halt nur einen kurzen Lauf, aber sie macht richtig laune. BDS K4 Mehrdistanz macht da gut Spaß mit. Magazine gibt es da auch relativ günstig und sie ist zuverlässig. Alternative dazu ist die P09 Kadet, also eine Fullsize. Nur so als Alternative
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  27. Das ist genau die (deutsche) Mentalität, die uns Waffengesetze wie das in Deutschland eingebracht hat. Das harte Misstrauen gegen jede Form von Eigenverantwortung bei allen anderen (ausgenommen man selber, selber ist man natürlich ganz korrekt und verantwortlich). Vergleichbare Gesellschaften mit deutlich liberaleren Filtermechanismen wie die Schweiz, Österreich oder Tschechien, mit exakt denselben Charakteren an Menschen, zeigen deutlich, wie unsinnig und absurd das ist. Hinzu kommt, dass das Verbot von einzelnen Tatmitteln, um eigentlich verbotene und viel härter sanktionierte Taten zu verhindern, von Juristen ernsthaft als sinnvolles Instrument angesehen wird. Auch das ist an Absurdität kaum zu überbieten. Statistisch zeigt sich das alles überdeutlich an den vergleichbaren Mordraten vergleichbarer Länder wie D, CH, Ö oder ähnlichen westlichen Wohlstandsgesellschaften mit hohen sozialen Standards. Einzig die Tatwerkzeuge werden sich in ihrer Häufigkeit unterscheiden, je nach Verfügbarkeit, was aber die Sache im Zweifelsfall für Mordopfer in Ländern mit strengen Waffengesetzen noch erheblich brutaler und steinzeitlicher macht.
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  28. Die Dauer im Verein ist da eher zweitrangig, die Dauer im Verband ist ausschlaggebend. Die 12 Monate Verbandszugehörigkeit müssen zwangsläufig verstreichen, damit sind die 12 Monate erfüllt. Wie dann die Termine verteilt sind ist eher zweitrangig. Wer sagt das? Es ist eine "normale" Waffe, es gibt keine .22lr <200J und .22lr >200J sondern nur eine .22lr die die vorgaben erfüllt. Und ja, die Fragen sollte in einer Sachkunde geklärt werden. Der Hinweis darauf ist aber (wie in den meisten Fällen) etwas daneben. Wenn ich mir überlege ob ich Motorrad fahren möchte mache ich ja auch nicht sofort einen Führerschein sondern erst dann wenn ich mich entschieden habe das ich ein Motorrad haben fahren möchte.
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  29. Der "Clou" in Ba.-Wü. ist allerdings, dass sie da betreffend ÜK-Waffen ständig mit neuen Anforderungen aus dem Innenministerium um die Ecke kommen. Gefühlt mehrfach im Jahr kommen da, z.T. recht fantasievolle, Erlassschreiben an die unteren Waffenbehörden zur fortgesetzten Bedürfnisprüfung (Bedürfniserhalt)... - Anfangs mit der Vorgabe: Wettkampf-Belege für jede ÜK-Waffe nach § 14 Abs. 5 WaffG - dann mit der Erweiterung/Behauptung: u.a. die VRF sei auch eine ÜK-Waffe, mit denselben Anforderungen - jetzt anscheinend (wohl "Vorabinformation" einer Behörde) mit der weiteren Ergänzung, nun sei für jede ÜK-Waffe zusätzlich Trainings-Aktivität 12/18 mal jährlich zu belegen. Das scheint kein Ende zu nehmen. Es soll ersichtlich ein "Erwürgungs"-/Vergrämungseffekt auf den schießsportlichen Waffenbestand erzielt werden. Die Anforderungen sind weit hergeholt, und die Erlassschreiben liefern keine konkrete Begründung aus dem WaffG (weswegen es die meisten anderen Bundesländer eben auch nicht so auslegen..). Auch der engagierte schießsportliche LWB kann das perfide Spiel nicht endlos lange mitspielen, zumindest die meisten nicht. Ich frage mich, ab wann da mal eine harte Gegenrede von den Sportverbänden (die im Übrigen für die Mitglieder entsprechende Verbandsbescheinigungen zum Bedürfniserhalt ausstellen müssen) kommt.
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  30. Ich denke, so geht es vielen. Direkt ausgedrückt: Die zu belegende Nutzung der ÜK-Waffen (lt. Auslegung in Ba.-Wü.) zum Bedürfniserhalt war bei Ersterwerb nie Teil des "Deals". Wobei man m.E. noch differenzieren kann: - Die zu belegende Wettkampfaktivität des Schützen mit § 14(5)er-Waffen lässt sich wohl aus dem Gesetz ableiten. - Die belegende Wettkampfteilnahme mit jeder seiner § 14(5)er-Waffen ist schon weit hergeholt, also eine extreme Auslegung. - Darüber hinaus nachzuweisende Trainingsaktivitäten 12/18 mit jeder § 14(5)er Waffe, sowie zu belegende Wettkampfteilnahmen mit per Auslegung geschaffenen "weiteren ÜK-Waffen" wie VRF (gar nicht in § 14 Abs. 5 enthalten) entspringen der Fantasie des ba.-wü. Innenministeriums und sind aus dem Gesetz nicht ableitbar, um nicht zu sagen, Unsinn.
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  31. Auf Grün werden z.B. auch Erbwaffen eingetragen. Diese dürfen von WBK-Inhaber auch ohne Bedürfnis ohne Blockiersystem besessen werden. @Fyodor: Der Gesetzeswortlaut in eindeutig: § 14 Abs.5 WaffG verlangt nur, daß "der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat". Und gerade nicht, daß dies mit den betreffenden (gar allen) Waffen oder gar in den für das Bedürfnis geltend gemachten Disziplinen/Wettkämpfen getan hat. Und mangels anderweitiger Regelung gilt dies genauso auch für das Besitzbedürfnis. Die Obergerichte sind aber anderer Auffassung und fordern zumindest eine regelmäßige (intensive) schießsportliche Betätigung mit jeder eingetragenen Waffe (z.B. VGH KAssel https://openjur.de/u/2259783.html Rdnr.18). Selbst wenn man die auf Gelb eingetragenen Waffen davon ausnehmen wollte wäre dies selbst für das sog. Grundkontingent für eine Normalo nicht zu erfüllen. Zwar bezieht sich dies auf das bis 2020 geltende Recht; die maßgeblichen Regelungen sind aber identisch. Wie gesagt, das Gesetz differenziert in Abs.5 in keiner Weise zwischen Erwerb und Besitz und da diese Forderung der Teilnahme an den entsprechenden Wettkämpfen der betreffenden Disziplin oder auch nur schießsportlichen Betätigung mit der konkreten Waffe beim Erwerbsbedürfnis (selbstverständlich) nicht erhoben wird ... Natürlich wäre nicht abwegig, wenn der Gesetzgeber hier differenzieren würde/wollte, etwa meinen könnte, daß das Besitzbedürfnis weiter gehe als das Erwerbsbedürfnis, d.h. daß derjenige, der mit einem "schwachen" Erwerbsbedürfnis die sog. Überkontingentswaffen (oder auch alle Waffen) zwar erwerben kann aber danach auch für diese Disziplinen zumindest im Training benutzen muß. Das Gesetz gab und gibt es aber definitiv und völlig eindeutig nicht her und da diese Regelung(en) schon lange existieren und seither öfter das Gesetz geändert wurde, diese Regelung aber nicht entsprechend geändert wurde, und auch die amtliche Begründung keine vom Wortlaut abweichende Absicht erkennen läßt, halte ich die Meinung der Obergerichte für schlichtweg falsch. Dabei ist besonders zu beachten, daß dem Gesetzgeber die Differenzierung zwischen Erbwersb- und Besitzbedürfnis durchaus bewußt war und er die Möglichkeit der differenzierenden Regelung auch bewußt genutzt hat, wie die "neuen" Abs.3 und Abs.4 belegen - eine Änderung - Verschärfung - des Wortlauts der Überkontingentsregelung (jetzt Abs.5) aber gerade nicht erfolgte. Und außerdem zeigt die Regelung zum Besitzbedürfnis der Kontingentswaffen im "neuen" Abs.4 S.3, daß der Gesetzgeber das Weiterbestehen des Besitzbedürfnisses wesentlich weniger streng und weniger bedeutend bewertet wie die Gerichte glauben machen möchten bzw. gerne hätten. Das Entfallen des Besitzbedürfnisnachweises für "altgediente" WBK-Inhaber spricht eine mehr als deutliche Sprache und spricht eindeutig gegen die behauptete Absicht, das Weiterbestehend des Besitzbedürfnis bei Überkontingentswaffen entgegen des Wortlauts so zu verschärfen bzw. so extrem zu verstehen, daß dies jedenfalls im Breitensportbereich praktrisch niemand erfüllen könnte. Denn die "Rechtfertigung" für die contra Wortlaut erhobene Forderung nach regelmäßiger und intensiver Benutzung aller Waffen, "möglichst wenig Waffen ins Volk", beschränkt sich natürlich nicht auf Überkontingentswaffen sondern naturgemäß auf alle Waffen, und wenn bei Kontingentswaffen die bloße Vereinsmitgliedschaft für das Weiterbestehen des Besitzbedürfnisses genügt, dann kann es mit diesem Ziel und dieser Absicht des "möglichst wenig Waffen ins Volk" nicht ganz so weit her sein und eine gegen den Gesetzeswortlaut faktische Verunmöglichmachung des Besitzes von Überkontingentswaffen definitiv nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen. Aber das sind alles nur Argumente, Worte, wenn die Richter nicht wollen, dann wollen sie nicht.
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  32. Wenigstens ist es aber ein "Ferienhaus"-Format, aus dem man etwas lernen kann.
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  33. @Speedmark eins vorweg....Ich würde sofort mit deiner Tauschen! Lecker! Der Fanghebel ist schon bestellt. Über den Abzug habe ich noch nicht Final nachgedacht, da er zu den (spätern) Griffschalen passen soll. Die sind schon in USA bestellt (kommen aber, glaube ich, aus der Türkei) Das Motto bei der Springfield ist "PORNO" die Griffe jetzt (siehe Foto) sind nur ein "Platzhalter" für 10€ von EBay. kein Problem, trotzdem danke, für´s darüber Nachdenken. Ach so; das Bushing ist noch schwarz, kommt aber wahrscheinlich ein gestrahlter Kompensator drauf.
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  34. Bezüglich Reihenfolge, wenn eine Waffe hauptsächlich für den Spaß an der Freude ohne Ambitionen sein soll: diese im Kontingent erwerben. Denn bei ÜK-Waffen muss auch zum weiteren Besitz ein Bedürfnis nachgewiesen werden, am einfachsten geht das mit Wettkampfteilnahmen.
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  35. Probiere es mal bei Schmiedewelten Dünnebacke. Er macht echt schöne Arbeiten, ist im Sauerland beheimatet.
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  36. Ist zwar in Österreich aber hört sich gut an http://www.eisengarten.at/themes/kategorie/detail.php?artikelid=65 Dorfschmiede Stubenberg Wolfgang Tilp Buchberg 62 8223 Stubenberg am See Phone: 0043 3176 88 88 E-Mail: schmiedefeuerwerk@aon.at
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  37. Also ich mag Revolver lieber als Pistolen. Aber auch Pistolen sind okay, solange Magnum drinn ist!
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  38. jepp......DSB Ableger.............das halbe Jahr das ich nciht gemeldet wurde musste der Verein auch keine Abgabe an den Verband zahlen. War da irgendwie "Programm" in dem Verein. War aber das einzige negative da für lange Zeit. Beim nächsten " Vorfall" bin ich gewechselt, aber das war erst 6 Jahre später. Da wollte ich in die BDS Gruppe des Vereins und der Vorsitzenden von der sagte mir, ich müsse wieder 12 Monate warten bis er einen Antrag an den BDS unterschreibt. Da ich ja noch keine HA LW geschossen hatte. Nur war ich da schon etwas schlauer als 6 Jahre davor und sagte dem Verein dann Tschüß. Wechselte in meinen jetzigen Verein wo ich genau 4 Monate nach BDS Eintritt meine HA LW bekam. Und in dem Verein fühle ich mich jetzt seit 13 jahren sehr gut Aufgehoben. Da geht alles regulär über die Bühne und die Möglichkeiten sind ganz andere.
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  39. Du KÖNNTEST Dir einen freien ,passenden LG-Dämpfer in 22 in Deutschland kaufen. Wenn das Land in dem Du schiesst, Dämpfer im Besitz und Einfuhr nicht reglementiert, kannst du den dann dort auf dein Gewehr schrauben und damit schiessen. Halt nicht in Deutschland.
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  40. https://www.golem.de/news/bundesratsbeschluss-analysesoftware-der-polizei-soll-gesundheitsdaten-auswerten-2503-194605.html 24. März 2025, 13:00 Uhr Linnemann fordert Register für psychisch Kranke Um dies umzusetzen, müsse "eine bundesweite Vernetzung der Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls Ausländerbehörden sichergestellt werden". Linnemann forderte weiter: "Und da braucht es einfach einen Austausch der Behörden untereinander, der Sicherheitsbehörden, auch mit der Psychiatrie, mit Psychotherapeuten und vielem mehr. Einem Bericht von Heise.de zufolge befindet sich die Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform (Vera) von Palantir in Bayern seit dem 25. Dezember 2024 im Echtbetrieb. Über einen bereits abgeschlossenen Mantelrahmenvertrag könnte die Software für die Polizei in ganz Deutschland zum Einsatz kommen. Der Pilotbetrieb von Vera lief demnach vom 2. September 2024 bis 24. Dezember 2024. Vera soll dazu auf Millionen Daten aus allen Bereichen der bayerischen Polizei zugreifen, damit Ermittler sie durchsuchen und analysieren können. *** Ich habe schon vor Monaten hier in einem Beitrag gemutmaßt, dass die Waffenbehörden Zugriff auf die Elektronische Patientenakte (ePA) haben möchten. Falls man dem nicht zustimmt oder keine hat, gibt es halt keine WBK oder Widerruf. Dass es jetzt so schnell gehen soll und dann auch noch weit darüber hinaus für Normalbürger zwecks polizeilicher Gefahrenabwehr, dass schockiert mich wirklich. Vermutlich werden die das waffenrechtlich umsetzen können aber polizeiliche anlasslose Zugriffe auf Patientendaten von Normalbürgern (=Rasterfahndung), ohne WBK, ohne Pilotenschein ist definitiv verfassungswidrig. Versuchen werden die es trotzdem; das wird dann wie die Vorratsdatenspeicherung mehrere Jahre laufen, bis es vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt wird. Und vermutlich gibt es dann für alle laufenden und erledigten Verfahren auch kein Verwertungsverbot. Ich denke, das ist jetzt genau der Zeitpunkt, juristisch mit erheblichen finanziellen Mitteln von allen Legalwaffenbesitzern und Büchsenmachern gegen diese geplante Gesetzgebung vorzugehen.
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  41. Wenn es andere, reale Probleme gibt, können sie den Unsinn doch auch gleich ganz bleiben lassen. Und was mit "Argumenten" gemeint ist, da kann man auch rätseln... Irgendwelche Idioten, die mit irgendwelchen Gegenständen Unsinn treiben, wird es immer geben (Stichwort z.B. Ludwigsburg/Schwieberdinger Straße..).
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  42. Da wirst du ganz sicher keine Antwort bekommen, Anmeldung 1. Juli 24' , letzter Besuch 2. Juli 24'...
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  43. Tatsächlich wäre es geboten, dass JEDER zuverlässige Bürger sich Schusswaffen zulegen kann. Egal ob zur Jagd, für den Sport, zum Sammeln oder zur Selbstverteidigung. Ausserdem wäre es geboten, dass ich Gewalttäter gar keine gefährlichen Gegenstände zulegen dürfen. Sie werden das zwar trotzdem machen, aber dann müssen irgendwelche schwachsinnigen Idioten bei der Polizei wenigstens nicht mehr so dämlich herumjaulen, sie hätten keine Handhabe gegen bekannte Gewalttäter und müssten deshalb die Oma auf dem Weihnachtsmarkt durchsuchen.
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  44. Eine Les Baer fällt bei diesem Schussbild durch!
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  45. Persönlich bekannt, Kurse bei ihm besucht (und werde es wieder tun) und in geschäftlicher Beziehung. Ollis Kurse sind extrem gut! Er nimmt den Lehrauftrag sehr ernst ohne jemals oberlehrerhaft zu wirken oder kleinlich zu werden. Und ja, auf seinem Pistol 2.0 bist du mit einer striker fire im duty holster definitv besser aufgehoben als mit einer DA SA mit Sicherungshebel 😉
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  46. ich kann Dir nur sagen das Olli ein sympathischer und sehr höflicher Zeitgenosse ist.
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  47. Ernsthaft? Ich liebe guten Döner!!
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