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IGNORED

Verlängerung Pulverschein


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

vielleicht kann jemand eine Aussage dazu treffen. Wie verhält es sich denn, wenn der Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis nach §27 (Wiederladen) rechtzeitig (4 Wochen vor Ablauf) eingereicht wurde, die Dauer der Zuverlässigkeitsprüfung aber das Ablaufdatum der Erlaubnis überschreitet?

 

Also hinsichtlich der "Verlängerbarkeit" der Erlaubnis und des im Besitz befindlichen Pulvers?

 

Nach meiner Auffassung (welche ich aber nicht mit Gesetzestexten belegen kann) sollte es da kein Problem geben, aber wer weiss es vielleicht rechtssicher?

 

Danke.

Geschrieben

Ich glaube 4 Wochen kann man nicht als rechtzeitig bezeichnen...

Als Rechtzeitig würde ich als 3 Monate vor Ablauf betrachten...

Du darfst nach Ablauf des Scheines kein Pulver mehr besitzen.... mehr sollte nicht passieren.

 

Wohnst Du im EN Kreis ?

Geschrieben

Nun, ich hatte das Verlängerungsformular beantragt (geht bei uns noch nicht online, dieses kam dann per Post) und diesem lag ein Anschreiben bei in welchem stand, ich soll (Zitat) den Antrag auf Verlängerung 4-6 Wochen vor Ablauf einreichen.

 

Dann werde ich die Behörde mal anschreiben wie die sich das vorstellen...mein Pulver bekomme ich in 1 Woche die jetzt noch bleibt nicht verladen. Danke Dir.

 

Nein, ich komme nicht aus dem EN Kreis (sagt mir auch nichts).

Geschrieben

Nichts anderes wie das lösen/verlängern  des Jagdscheins. 

Behörden können ihre selbstgesetzten Fristen nicht einhalten, der Dumme ist der Nutzer. 

Nach meinem Verständnis sollte der fristgerecht gestellte Antrag bis zur erfolgten (oder auch nicht erfolgten) Verlängerung ausreichen, bzw. rechtliche Sicherheit geben.

Leider ist dies jedoch nicht die gelebte Praxis. 

 

Ich würde mich mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen und fragen wie das Verfahren nun nach Ihrer Ansicht weitergeht. 

Geschrieben (bearbeitet)

Moin!

In so einem Fall gibt meine Behörde dem Aspiranten die Gelegenheit zu einer Selbstauskunft, erteilt die Gnehmigung und weist darauf hin, dass die Erlaubnis bei Vorliegen von Versagungsgründen widerrufen werden kann.

Das gilt ausdrücklich nicht für Erst-Anträge.

Bearbeitet von frosch
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Seifert:

wenn der Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis nach §27 (Wiederladen) rechtzeitig (4 Wochen vor Ablauf) eingereicht wurde

Zumindest bei meiner Behörde muss ich die Erlaubnis zusammen mit dem Antrag abgeben. D.h. man kann gar keine abgelaufene Bescheinigung haben.

Wenn die Behörde dann lange für die Zuverlässigkeitsprüfung benötigt ist das sie Sache der Behörde, der Antrag wurde rechtzeitig eingereicht.

Bei mir im Verein hat mal einer einen Tag vor Ablauf bemerkt, dass er vergessen hatte, die Verlängerung zu beantragen. Die Behörde hat das trotzdem akteptiert.

Bei den Gebühren aktuell sehe ich es auch nicht ein, mehrere Monate Gültigkeit zu verschenken. 

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb heinzaushh:

Ich würde mich mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen und fragen wie das Verfahren nun nach Ihrer Ansicht weitergeht. 

Hab ich gemacht, bevor ich in den ISAF Einsatz ging. War überhaupt kein Problem. 

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Andor:

Zumindest bei meiner Behörde muss ich die Erlaubnis zusammen mit dem Antrag abgeben. D.h. man kann gar keine abgelaufene Bescheinigung haben.

Wenn die Behörde dann lange für die Zuverlässigkeitsprüfung benötigt ist das sie Sache der Behörde, der Antrag wurde rechtzeitig eingereicht.

Bei mir im Verein hat mal einer einen Tag vor Ablauf bemerkt, dass er vergessen hatte, die Verlängerung zu beantragen. Die Behörde hat das trotzdem akteptiert.

Bei den Gebühren aktuell sehe ich es auch nicht ein, mehrere Monate Gültigkeit zu verschenken. 

 

Meine Behörde hat extra darauf hingewiesen, die Erlaubnis NICHT zusammen mit dem Antrag einzureichen, weil man diese für den Nachweis zur Berechtigung des im Besitz befindlichen Pulvers benötigt. So steht es im Anschreiben.

Geschrieben

Es ist nicht Sache der Behörde-

Ist eine Genehmigung abgelaufen - ist sie abgelaufen.

Hat man dann noch Pulver, hat man dieses Widerrechtlich.

Es ist beim Jagdschein genau das gleiche.

Und

es ist nicht das Problem der Behörde, es ist das Problem des ANtragstellers......

 

 

Aber ich würde das nicht mit WO Leuten diskutieren sondern mit der Behörde - enn nur DEREN schriftl Aussage ist rechtsverbindlich

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb ALBA:

es ist nicht das Problem der Behörde, es ist das Problem des ANtragstellers......

Verursacht einzig und allein durch die Behörde. 

Wenn wie im Eingangsfall die Behörde angibt "4 -6 Wochen vor Ablauf" dann ist der Antrag mit 4 Wochen Vorlauf fristgerecht gestellt. 

Es ist traurig und ein Armutszeugnis für die Verwaltung wenn dadurch dem Antragsteller ein Problem entsteht. 

 

Das dies im direkten Kontakt mit der zuständigen Behörde zu klären ist steht ausser Frage. 

Geschrieben

Verlängerung im Januar eingreicht (für Mai) - verlängert im November...

Anruf im Mai bei der Behörde : würde noch dauern (wg. neuer Vorschriften).

Sei aber kein Problem, da es eine Übergangsfrist von sechs Monaten gäbe.

War dann wirklich kein Problem.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Bluemerle:

War dann wirklich kein Problem.

Na ja, wenn ich von Juni bis November kein Pulver kaufen dürfte wäre das für mich schon ein Problem.

 

vor 7 Stunden schrieb ALBA:

es ist nicht das Problem der Behörde, es ist das Problem des ANtragstellers...

Nein, aber wie geschrieben hängt das von der Kommunikation mit der Behörde ab. Und woher soll ich wissen, wie lange entsprechende Abfragen aktuell dauern? Bei meiner ersten Verlängerung war ich auch 3 Monate vor Ablauf auf dem Amt. Dort hat man mich dann gefragt, was ich schon hier wolle, ich solle am besten einen Monat vor Ablauf noch mal kommen.

 

vor 7 Stunden schrieb Seifert:

Meine Behörde hat extra darauf hingewiesen, die Erlaubnis NICHT zusammen mit dem Antrag einzureichen, weil man diese für den Nachweis zur Berechtigung des im Besitz befindlichen Pulvers benötigt.

Das hängt wohl stark von der jeweiligen Behörde ab. Mir wurde von der Behörde auf meine entsprechende Nachfrage hin gesagt, dass ich ggf. sagen soll, dass die Erlaubnis zur Verlängerung auf dem Amt liegt.

Geschrieben

Meines Erachtens genügt die Antragstellung innerhalb der Laufzeit der zu verlängernden Erlaubnis und spielt es keine Rolle, wie lange sich die Behörde Zeit zur Verlängerung nimmt. Geht der Antrag erst danach ein, darf nicht mehr verlängert werden und kann nur noch eine Neuerteilung erfolgen. Hierauf werden die Erlaubnisinhaber von "guten" Sprengstoffbehörden aber normalerweise hingewiesen.

 

Wenn man weiß, dass die Verlängerung nicht mehr innerhalb der Laufzeit erfolgen wird, würde ich das Restpulver entweder bis dahin verbrauchen oder einem anderen Berechtigten überlassen.

 

Gruß SBine

Geschrieben

Ich habe mich etwa sechs Monate vor Ablauf bei meiner zuständigen Behörde erkundigt. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich den Antrag frühestens sechs Wochen vor Ablauf einreichen soll. Jede Behörde arbeitet hier offensichtlich anders.

Geschrieben

So ist es wohl. Mittlerweile hat man mir mitgeteilt, dass die Überprüfung durch ist. Der Schein liegt jetzt bei der Behörde.

Ich habe nochmal explizit nachgefragt, wie sich das mit dem im Besitz befindlichen Pulver bei der Verlängerung verhält - hier im Thread wurde ja auch von einer "Übergangsfrist" gesprochen.

 

Meine Behörde sagte mir - sobald die Gültigkeit abgelaufen ist, darf man kein Pulver mehr im Besitz haben. Selbst wenn der Antrag zu Verlängerung bereits gestellt wurde. 
Erst ab dem Zeitpunkt, ab welchem die Erlaubnis von der Behörde auch tatsächlich verlängert wurde, darf man (wieder) Pulver in Besitz haben. Ob die Erlaubnis DANN noch per Post unterwegs ist spielt keine Rolle. Aber sie muss gültig sein.

 

Ich gebe das hier nur wieder, sicher scheiden sich hier die Geister und ggf. sagt auch jede Behörde was anderes...

 

Wie auch immer, danke an alle für die Beteiligung hier. 

Geschrieben

Einem kleinen Herrgöttchen mit Arbeit drohen kann schon helfen. Und es kostet kein Geld. Mit einer Selbstanzeige wegen ggfs. unerlaubtem Pulverbesitzes wegen Bummelei der Behörde zu drohen erfordert dann schon etwas dickere härte Eier aus Stahl. Und immer daran denken: Mon Cheri nicht vergessen!

Geschrieben (bearbeitet)

oder Polente informieren, dass die das Pulver in Verwahrung nehmen...u.U. kennt man jemanden bei der Polizei, der dann da auch mitmacht....besonders, wenn die Behörde zur Verlängerung etwas von 4 bis 6 Wochen vor Ablauf schreibt, aber halt nicht in die Pötte gekommen ist d.h. der Antragsteller da laut Schrieb von der Behörde alles richtig gemacht hat d.h. entweder sollten die ihre Fristen anpassen (und ein Sicherheitspolster z.B. 3 Monate vor Ablauf einpflegen) oder eine temporäre Bescheinigung ausstellen, so dass der Besitzer nicht von der Behörde in die Illegalität getrieben wird. 

 

bj68

Bearbeitet von BJ68

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