In den 80er Jahren hatte ich auch mal die Idee, mit LG-Schiessen im Garten anzufangen.
Der Kugelfang war eine 20 Meter entfernte, sechs Meter hohe Mauer - so what?
Auf der Behörde - eine netter Nachbar hatte mich angezeigt- wurde mir exakt das erklärt, was LWB in Beitrag #30 ausgeführt hat :
"Verlassen kann" bedeutet, in irgendeine Richtung, nicht nur durch den Kugelfang. Also: Wenn er das Gewehr z.B.in entgegengesetzter Richtung des Kugelfangs hält, darf das Geschoss auch nicht das Grundstück verlassen können, auch nicht beim Abfeuern senkrecht in die Luft etc. Das solltest du dabeisagen, wenn du das Schießen "im Garten" als legal bezeichnest! Auch ein zufälliges Abfeuern unter 45 Grad beim Anlegen auf den Kugelfang gehört z.B. dazu.
Das kannst du eigentlich nur in einem geschlossenen raum sicherstellen, aber kaum in einem freien Garten ohne aufwendige Umbauten.
Du könntest es natürlich auch sicherstellen, wenn du einen "Garten" von 350x350m Größe hättest, und genau in der Mitte stehen würdest, da die max. Reichweite eines Diabolo-Geschosses mit 7.5 Joule ca. 175m beträgt. aber hast du so ein "befriedetes Grundstück"? Na gut dann mal zu...
Ich kam mit einer kleinen Geldstrafe davon, die Waffe bekam ich zurück und im gleichen Jahr noch meine erste WBK.
Heute würde ich wohl nicht mehr so glimpflich davon kommen, von einer WBK-Erteilung ganz zu schweigen.
Ich würde meine Schützen-Karriere nicht gleich mit einem Verstoß gegen das WaffG beginnen.
Sie könnte sonst schon beendet sein, bevor sie richtig begonnen hat.