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Bluemerle

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  1. War letztes Jahr schon üblich, genau wie die kostenpflichtige Anpassung der Pulvermenge...
  2. So denken weite Teile der Bevölkerung und beileibe nicht nur die Links -Rot- Grün - Öko - Fraktion. Unser Nachbar, ein pensionierter Polizist, versteht nicht, warum Privatpersonen überhaupt Waffen besitzen müssen ? Das ist halt die andere Seite der Medaillie, die man genauso schlüssig vertreten kann, wie unsere.
  3. Tja, dumm gelaufen - vor allem für den Investor : seine öffentlichen Auftritte haben Anwesende immer an Erdogan erinnert. Und auch die Landbevölkerung sollte man nicht für dümmer halten, als sie ist. Zudem wollte niemand wirtschaftlich einen zweiten Nürburgring oder BER. Hätten die Antragsteller offener, transparenter und verantwortlicher gehandelt, dann wäre dieser Traum vielleicht wahr geworden. So drohte ein Alptraum, und den wollte fast niemand ! Die Zukunft sieht nun leider eher düster aus. Schade - eine interessante Chance vertan...
  4. Das Problem hatte ich vor einiger Zeit auch : Waffe bei egun mit dem Hinweis no international shipping eingestellt, der Höchstbieter kam dann aus der Slowakei... Ging völlig problemlos über die Fa. K. in P. Nachdem der Käufer den Kaufpreis überwiesen hatte, hab ich die Waffe an die besagte Firma K. geschickt, die sie auf Ihre WHL genommen hat. Mit der Kopie der WHL zum Amt und die Waffe austragen lassen - feddich! Vertragspartener wurde hier nur die Fa. K., die anschliessend mit dem Käufer und den Behörden alles weitere geklärt hat.
  5. Hier mal ein Text von Waffenkurier-Neu in Bexbach zu dieser Thematik : Ich habe kürzlich eine Waffe mit einem solchen Kurierdienst versand. Abgeholt hat sie ein Subunternehmer des Kurierdienstes, der mich fragte, warum ich nicht direkt zu ihm gekommen wäre ? Vorteil : pesönliche Abgabe und Empfang einer Waffe an sechs Tagen die Woche von 7-20 Uhr möglich, ohne einen Tag Urlaub für den Empfang oder Versand opfern zu müssen. Zu finden sind solche zertifizierten, lokalen Kurierdienste bundesweit recht einfach über google. Hab ich bis dato nicht gewußt - aber beim nächsten mal weiß ichs. Es wird zwar nicht billiger, aber einfacher. Mit DHL versenden heißt zocken.
  6. Hallo Bluemerle, nachdem ich Dein Beitrag zu dem Thema Mas-36 gelesen habe würde mich interessieren mit welchem Kornschieber du gearbeitet hast. Speziell einen für Mas-36? Leider im Netz nix gefunden. Oder passt ein anderer. Habe auch das Model wo das fordere Blechprägeteil mit einer Schraube über dem Korn steht.

    Gruß ZK

    mas-36.jpeg

    1. Bluemerle

      Bluemerle

      Hallo Zottel,

       

      ist bei mir schon ein paar Jährchen her, aber Kornschieber für den MAS gibts imho keine.

      Die Franzosen haben die Seitenabweichung mit exzentrisch gebohrten Kimmenblättern korrigiert.

      Damit geht das einfach und schnell.

      Nur sind Komplettsätze solcher Kimmen nur schwer zu bekommen, selbst in Frankreich.

      Und wenn, sind sie auch noch recht teuer.

      Es bleibt nur die Möglichkeit, alles abzumontieren und dann einfach zu probieren, bis es passt.

      So hab ich es zumindest gemacht.

       

      Die Waffe ist an sich zum Ordonnanzschießen recht gut zu gebrauchen, wenn man den Abzug gemacht hat.

      Aber es gibt besseres.

       

      Viele Grüße

       

      Bluemerle

       

  7. In den 80er Jahren hatte ich auch mal die Idee, mit LG-Schiessen im Garten anzufangen. Der Kugelfang war eine 20 Meter entfernte, sechs Meter hohe Mauer - so what? Auf der Behörde - eine netter Nachbar hatte mich angezeigt- wurde mir exakt das erklärt, was LWB in Beitrag #30 ausgeführt hat : "Verlassen kann" bedeutet, in irgendeine Richtung, nicht nur durch den Kugelfang. Also: Wenn er das Gewehr z.B.in entgegengesetzter Richtung des Kugelfangs hält, darf das Geschoss auch nicht das Grundstück verlassen können, auch nicht beim Abfeuern senkrecht in die Luft etc. Das solltest du dabeisagen, wenn du das Schießen "im Garten" als legal bezeichnest! Auch ein zufälliges Abfeuern unter 45 Grad beim Anlegen auf den Kugelfang gehört z.B. dazu. Das kannst du eigentlich nur in einem geschlossenen raum sicherstellen, aber kaum in einem freien Garten ohne aufwendige Umbauten. Du könntest es natürlich auch sicherstellen, wenn du einen "Garten" von 350x350m Größe hättest, und genau in der Mitte stehen würdest, da die max. Reichweite eines Diabolo-Geschosses mit 7.5 Joule ca. 175m beträgt. aber hast du so ein "befriedetes Grundstück"? Na gut dann mal zu... Ich kam mit einer kleinen Geldstrafe davon, die Waffe bekam ich zurück und im gleichen Jahr noch meine erste WBK. Heute würde ich wohl nicht mehr so glimpflich davon kommen, von einer WBK-Erteilung ganz zu schweigen. Ich würde meine Schützen-Karriere nicht gleich mit einem Verstoß gegen das WaffG beginnen. Sie könnte sonst schon beendet sein, bevor sie richtig begonnen hat.
  8. Hallo zusammen, vor einem Jahr war ein Kriminal-Hauptkommissar Patient in unserer Klinik. Natürlich bot sich die Gelegenheit eines kurzen Gespräches über das neue Waffengesetz. Er äusserte Verständnis für die Lage der legalen Waffenbesitzer, kündigte aber gleichsam zukünftige landesweite Kontrollen auf den Schießständen an (in Rheinland-Pfalz). Man hoffe, auf diese Weise illegale Waffen aus dem Verkehr ziehen und weitere Amokläufe (wie in Erfurt) verhindern zu können !!!!! Auf meinen Einwand, das selbst die vielen "harmlosen" Illegalen, die eine 08 oder ein Stgw44 als Kriegsbeute im Hobbykeller oder in der Scheune stehen hätten, bisher weder auf den Schießständen, noch kriminalstatistisch in Erscheinung getreten seien, und sich Vorkommnisse wie in Erfurt durch solche Kontrollen überhaupt nicht verhindern liessen, antwortete er : es ist so angeordnet worden, und es wird deshalb durchgeführt werden. Noch Fragen? Bluemerle
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