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aschnuffi

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Alle Inhalte von aschnuffi

  1. Ich habe diesbezüglich schon mal beim Amt nachgefragt, sie brauchen vom Waffenhändler eine Bescheinigung, dass der Umbau durchgeführt wurde.
  2. Es kommt auf das Anwenungsgebiet an, es gibt Geräte, die reagieren bei Strahlung sofort und schlagen Alarm. Die klassischen Geigerzähler brauchen recht lange, bis sie die Strahlung anzeigen.
  3. Die Firma Thermo Fisher in Erlangen stellt auch unterschiedliche Geräte her.
  4. Soweit ich weiss, sind die Untersuchungen nur bei bestimmten Berufsgruppen vorgeschrieben, bei denen eine gewisse Gefährdung vorliegt.
  5. Sind diese Untersuchungen nicht nur bei bestimmten Berufsgruppen vorgeschrieben?
  6. Das wird aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In Bayern gibt's solche regelmäßige Untersuchungen nicht.
  7. Ich will das nicht abstreiten, wer seine Dienstwaffe mit nachhause nimmt, soll diese ordnungsgemäß verwahren. Bevor ich als Sportschütze anfing, hatte ich keinen Waffenschrank und hab meine Dienstwaffe nie mit nachhause genommen. Das Disziplinarrecht ist kein Spaß, wenn man die evtl. anfallende Gehaltskürzung und damit resulitierende spätere Beförderung rechnet, ist dies meist mehr als eine Strafe vom Gericht.
  8. Wenn ich die Dienstwaffe nicht mit nachhause nehmen muss, brauch ich auch kein entsprechendes Behältnis und somit hat sich die Kontrolle erledigt.
  9. Dazu gibt es den Dienstausweis, in diesem ist das eingetragen.
  10. es geht hier um die Aufbewahrung zuhause
  11. Nachdem keine Verpflichtung besteht die Dienstwaffe mit nachhause zu nehmen, was soll kontrolliert werden?
  12. Wieso soll eine Kontrolle stattfinden, wenn keine Verpflichtung besteht, die Waffe mit nachhause zu nehmen. Wer es trotzdem macht, hat dafür unterschrieben, dass diese rechtskonform verwahrt wird.
  13. in der Richtlinie wird 9mm gefordert
  14. Ich hab bei Euch einmal was bestellt, es kam keine Bestätigungsmail ob die Bestellung geklappt hat. Die Lieferzeit war auch ziemlich lange.
  15. Die Beihilfestelle braucht in der Regel 3 - 4 Wochen und es werden es Anträge ab einer Höhe von 200 € bearbeitet. Also geht man erst Mal in Vorleistung.
  16. Ich kann nur von uns in Bayern sprechen, jeder Streifenbeamter muss sich privat versichern.
  17. Das ist immer dier Irrglaube, dass der Beamte ein Riesengehalt hat und keine Abgaben zahlen muss.
  18. Ist das echt dein ernst? Schau Dir mal die Gehaltstabellen an, in welchem Dienstrang man sein muss um erst mal in der Nähe von 5500 € zu kommen und dann rechne mal die Kosten für die private Krankenversicherung ab. Welche diverse Zulagen, sind 4 Euro pro Nachtstunden gerechtfertigt?
  19. Soll man alle Polizisten als Psychologen schulen? Wenn es möglich ist, werden geschulte Fachkräfte hinzugezogen, aber man hat halt nicht immer alle Zeit der Welt. Zeit hat man nur, wenn eine Gefährdung von Unbeteiligten ausgeschlossen ist und das ist schwierig, woher weiss man, dass er alleine in der Wohnung ist?
  20. Momentan mit den Feiertagen wird das wahrscheinlich ein wenig länger dauern, bis das von der Poststelle in den Auslauf kommt.
  21. Ich war vor kurzem in der selben Lage, das Versandunternehmen hat bei mir angerufen und mitgeteilt, dass sie am Vormittag kommen. Da ich nicht zuhause war, hab ich mit denen vereinbart, dass ich das Paket persönlich bei ihnen im Büro abhole.
  22. Der Begriff steht so im ADR, das ist das Problem, die die Gesetze entwerfen haben keine Ahnung.
  23. Da hast Du recht, die Ausnahme 18 kann man in Anspruch nehmen, da man die Munition für sich selbst transportiert. Bei der Schulung hat das der Lehrer so erklärt, dass das Gewicht der kompletten Patrone genommen wird, da man ja nicht genau sagen kann, wieviel Pulver in jeder Patrone ist.
  24. Ich hab jetzt das ganze im ADR nochmals nachgeschlagen und hoffe, dass es richtig ist :-). Bis 50kg: Gemäß 1.1.3.1 a) ist der Transport für Privatpersonen freigestellt, die Munition muss einzelhandelsgerecht abgepackt sein und es müssen Maßnahmen getroffen werden, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Bei einem innerstaatlichen Transport gilt die Anlage 2 GGVSEB. Laut dieser Anlage 2.1 a) ist die Menge auf 50 kg Bruttoexplosivmasse begrenzt. Man muss nur die Ladungssicherung und eine ordentliche Verpackung beachten. Über 50kg: Wenn man Munition über 50 kg befördert, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese Menge nicht mehr für den Privatgebrauch benötigt wird und man fällt von der Ausnahme 1.1.3.1 raus. Gemäß Tabelle 1.1.3.6.3 fällt Munition UN0012 laut Tabelle 3.2 unter die Beförderungskategorie 4. Bei der Beförderungskategorie 4 ist die Höchstzulässige Menge unbegrenzt. Allerdings muss nach 1.1.3.6.1 folgendes beachtet werden: 7.5.7.1 Ladungssicherung 8.1.2.1 a und 5.4.1 ein entsprechendes Beförderungspapier muss mitgeführt werden 8.1.4.2 Feuerlöscher 2 kg 8.2.3 jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter befasst ist, muss nach Kapitel 1.3 geschult sein Sondervorschrift S1 Rauchverbot beim Be- und Entladen Das sind die rechtlichen Grundlagen, nach denen vom Beitragsersteller gefragt wurden. In der Praxis dürfte das kein so großes Problem darstellen, da sich bei Verkehrskontrollen die wenigsten mit dem ADR auskennen. Problematisch wird es halt, wenn ein Unfall passiert und eine größere Menge Munition im Fahrzeug ist.
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