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IGNORED

Meine Forderungen an ein neues Waffengesetz (@ VDB)


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Geschrieben (bearbeitet)

Aufgrund der aktuellen Aktion des VDB, das Waffenrecht zu vereinfachen, sind hier meine Forderungen, die der VDB gerne vertreten darf:

 

- Sachkunde zwingend notwendig für den Erwerb und Besitz von legalen Schußwaffen jeglicher Art nach bisherigem Gesetz

 

- keine Bedürfnispflicht

 

- keine Vereinspflicht

 

- kein Pflichtschießen

 

Alles andere erstmal wie gehabt, das ist soweit in Ordnung.

 

 

 

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben

Der VDB darf sich natürlich sehr gerne hier im Thread zu den eingangs erwähnten Forderungen äußern und erklären, warum diese Forderungen nicht umsetzbar sind.

 

Dann könnte man ja mal darüber diskutieren, warum das so ist und wie man das vielleicht doch ändern könnte.

 

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb pescator:

Waffengesetz ersatzlos streichen.

Sorry, aber das halte ich für Blödsinn.

Schau Dich mal in den Innenstädten um. Möchtet Du wirklich, das da bezüglich Waffengesetz überhaupt nichts mehr reglementiert wird?

Also ich nicht!

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb geissi:

Sorry, aber das halte ich für Blödsinn.

Schau Dich mal in den Innenstädten um. Möchtet Du wirklich, das da bezüglich Waffengesetz überhaupt nichts mehr reglementiert wird

Hallo geissi

 

ich bin Baujahr 1956. Als ich ein Knabe war (lange ist es her) konnte man sich einfach so eine Waffe kaufen. Natürlich musste man volljährig sein.

Und, ob du es glaubst oder nicht: die Straßen waren nicht mit Leichen gepflastert.

Denn, hattest du jemanden erschossen oder erstochen oder, oder, und wurdest erwischt, ging es für lange Zeit ins Gefängnis oder ins "Zuchthaus". 

Das war erzieherischer als da ganze Waffen(gedödel)gesetz.

 

Steven

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb steven:

Hallo geissi

 

ich bin Baujahr 1956. Als ich ein Knabe war (lange ist es her) konnte man sich einfach so eine Waffe kaufen. Natürlich musste man volljährig sein.

Und, ob du es glaubst oder nicht: die Straßen waren nicht mit Leichen gepflastert.

Denn, hattest du jemanden erschossen oder erstochen oder, oder, und wurdest erwischt, ging es für lange Zeit ins Gefängnis oder ins "Zuchthaus". 

Das war erzieherischer als da ganze Waffen(gedödel)gesetz.

 

Steven

Moin,ich bin bissl älter.1942.Damals,stand oder hing in jedem Hauhalt ein geladenes KK im Flur.Mit Kinder im Haushalt.Problem gab es nie.  Piet

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb steven:

Hallo geissi

 

ich bin Baujahr 1956. Als ich ein Knabe war (lange ist es her) konnte man sich einfach so eine Waffe kaufen. Natürlich musste man volljährig sein.

Und, ob du es glaubst oder nicht: die Straßen waren nicht mit Leichen gepflastert.

Denn, hattest du jemanden erschossen oder erstochen oder, oder, und wurdest erwischt, ging es für lange Zeit ins Gefängnis oder ins "Zuchthaus". 

Das war erzieherischer als da ganze Waffen(gedödel)gesetz.

 

Steven

Kenn ich auch noch so. Aber grundsätzlich war die Gesellschaft auch anders "gestrickt" (jetzt wertfrei, ob besser oder schlechter sei mal dahin gestellt, jede Zeit hat ihre Eigenarten).

Ich glaube nicht, dass man das Rad da so einfach zurückdrehen kann. Würde leider m.E. nicht auch mehr funktionieren, außerdem müssten sich dafür die polit. Verhältnisse drastisch ändern.

Das WaffG mit neuer gelber WBK (vor den nachfolgenden ganzen kleinlichen "Verschärfungen) fand ich eigentlich ganz brauchbar.

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  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Piet:

Damals stand oder hing in jedem Haushalt ein geladenes KK im Flur.

 

... das wird auch in 30 Jahren noch dort liegen (weil nie angemeldet). Im Januar 1973 ging man von 10% angemeldeten Waffen aus - nach Aufhebung der ursprünglichen 5-Jahres-Befristung der WBKs wurden insgesamt ca. 25% geschätzt, d.h. 75% der "im Volk" vorhandenen Waffen waren illegal - viele sind es heute noch !

Nach Öffnung der Grenze zu den neuen Bundesländern wurden sehr zeitnah Waffen angeboten - keiner wusste so recht, woher die stammten.

 

"Es dürfte kaum ein Gesetz häufiger missachtet werden als das Waffengesetz. Bei einer so geringen Akzeptanz beim Normadressaten sollte sich der Normgeber fragen, ob das Gesetz jetzt schon an der Wirklichkeit vorbeigeht." Oberstaatsanwalt Rainer Hofius "Stellungnahme für den Innenausschuss des Deutschen Bundestages v. 18.05.2012

 

Der VDB ist schon auf dem richtigen Weg !

 

Beste Grüße

 

sundance

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Weinberger:

Das WaffG mit neuer gelber WBK (vor den nachfolgenden ganzen kleinlichen "Verschärfungen) fand ich eigentlich ganz brauchbar.

Auch wenn das der ein oder andere hier nicht gerne hört, das war ein gutes Gesetz. Ja, die Aufbewahrung mit 0/1 ist übertrieben, die Munition zu streng reglementiert, und ständige Bedürfnisnachweise für alles immer wieder ist unnötig. Aber es gab fast nichts was wir nicht kaufen konnten, und eine harte Mengenbegrenzung gab es nicht. Man musste es halt begründen. Das war schon eins der besseren Gesetze in Europa.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb sundance:

Der VDB ist schon auf dem richtigen Weg !

Aber politisch irrelevant. Und er arbeitet nicht nur den anderen größeren, relevanten Verbänden zusammen. Die Aktion dient nur zum Geld sammeln. Auch wenn die Argumente gut und richtig sind.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb steven:

Hallo geissi

 

ich bin Baujahr 1956. Als ich ein Knabe war (lange ist es her) konnte man sich einfach so eine Waffe kaufen. Natürlich musste man volljährig sein.

Und, ob du es glaubst oder nicht: die Straßen waren nicht mit Leichen gepflastert.

Denn, hattest du jemanden erschossen oder erstochen oder, oder, und wurdest erwischt, ging es für lange Zeit ins Gefängnis oder ins "Zuchthaus". 

Das war erzieherischer als da ganze Waffen(gedödel)gesetz.

 

Steven

Damals ging das sicher noch.

 

Ich möchte nicht wissen, was in Neukölln los wäre, wenn man wie früher "Kategorie C"-Waffen einfach ab 18 Jahren kaufen dürfte.

 

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb GermanKraut:

Aufgrund der aktuellen Aktion des VDB, das Waffenrecht zu vereinfachen, sind hier meine Forderungen, die der VDB gerne vertreten darf:

 

- Sachkunde zwingend notwendig für den Erwerb und Besitz von legalen Schußwaffen jeglicher Art nach bisherigem Gesetz

 

- keine Bedürfnispflicht

 

- keine Vereinspflicht

 

- kein Pflichtschießen

 

Alles andere erstmal wie gehabt, das ist soweit in Ordnung.

 

Offenbar hast Du Dich mit den Forderungen nicht auseinandergesetzt.

Denn bei den Forderungen des VDB heißt es u.a.

Zitat
  • Wer persönlich geeignet und zuverlässig ist, dem soll zugetraut werden, eine Waffe der Kategorie B oder C zu erwerben und zu besitzen.
  • Selbstschutz muss entsprechend anderer EU-/Schengen-Länder (z.B. Österreich, Schweiz, Slowakei, Tschechien) als Bedürfnisgrund im deutschen Waffengesetz aufgenommen werden.

Quelle: https://next-guneration.de/download/03_beduerfnisprinzip_harmonisieren.pdf

 

Das heißt: das ist bereits in den Forderungen (weitestgehend) enthalten. 

 

 

Geschrieben
41 minutes ago, Pistolen-Paule said:

Ich möchte nicht wissen, was in Neukölln los wäre, wenn man wie früher "Kategorie C"-Waffen einfach ab 18 Jahren kaufen dürfte.

 

Nichts....weil ein gehöriger Teil der Typen keine weiße Weste hat und wer sie hat, es sich dann dreimal überlegt, ob er mit dem Teil Scheiße baut....

 

bj68

  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Pistolen-Paule:

Ich möchte nicht wissen, was in Neukölln los wäre, wenn man wie früher "Kategorie C"-Waffen einfach ab 18 Jahren kaufen dürfte.

 

Glaubst du ernsthaft,  die gäben sich mit "Kat C" zufrieden??

Wenn du tatsächlich glaubst,  dass das entsprechende Klientel dort heute keinen Zugriff auf entspechende Waffen hat,  nur weil das Gesetz "Kategorie C" bis zum Erbrechen reglementiert,  dann bist du sowas von naiv!

:lol: 

Der einzige, der wieder diskriminiert und gegängelt wird, ist der unbescholtene Bürger, der sich nicht adäquat wehren darf! Und das wird noch lustiger!!

 

Geschrieben
2 hours ago, Pistolen-Paule said:

Selbstschutz muss entsprechend anderer EU-/Schengen-Länder (z.B. Österreich, Schweiz, Slowakei, Tschechien) als Bedürfnisgrund im deutschen Waffengesetz aufgenommen werden.

 

Selbstschutz ist in der Schweiz kein "Bedürfnisgrund". Sport, Sammeltätigkeit oder Jagd, ansonsten musst du den Bedarf begründen. Und mit Selbstschutz kommst du nicht weit.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Pistolen-Paule:

Damals ging das sicher noch.

 

Ich möchte nicht wissen, was in Neukölln los wäre, wenn man wie früher "Kategorie C"-Waffen einfach ab 18 Jahren kaufen dürfte.

 

 

 

Ich würde mal behaupten, dass der illegale Kauf für dieses Klientel wesentlich einfacher geht als irgendeine legale Form, auch wenn man den Unfug mit den Bedürfnissen und dem Jahr Wartezeit abschaffen würde.

 

Das deutsche Waffengesetz, insbesondere in seiner jetzigen Form, ist für jegliche Art der illegalen "Betätigung" doch völlig irrelevant. Das ist nur gut, um Verbände und Behörden zu beschäftigen.

 

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb msk:

 dass der illegale Kauf für dieses Klientel wesentlich einfacher geht als irgendeine legale Form

Hallo msk

 

man munkelt, dass z. Zt. einige AKs und M16 aus der Ukraine auf dem Deutschen Markt angeboten werden.

Welcher Kategorie gehören die an? Und genügt dafür ein 1er Tresor? Wie sieht es mit der unangekündigten Kontrolle aus? Und was ist mit der Sachkunde? Eine Menge Fragen.

Und Nancy will die Legalen verschärfen.

 

Steven

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