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IGNORED

Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz


geissi

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

..ist es ein enteignungsgleicher Eingriff. 

Meinst du, das hebt irgendeinen (außer uns paar wenigen LWB) an?

 

https://www.spiegel.de/politik/ausland/christchurch-attentat-neuseeland-verbietet-sturmgewehre-und-halbautomatische-waffen-a-1258919.html

(Nur ein kleines Beispiel)

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Moin!
Bisher hat der Gesetzgeber darauf geachtet, die Verbotsgestaltung so auszuführen, dass gerade keine Entschädigung geleistet werden muss.

 

Das Grundschema sieht so aus:

Dem Besitzer eines nunmehr verbotenen Gegenstandes wird aufgegeben:

Den verbotenen Gegenstand innerhalb einer Frist an einen Berechtigten zu überlassen (Berechtigte mit einer BKA Ausnahmegenehmigung gibt es so gut wie nicht, und selbst wenn, wären die Verwaltungsgebühren für eine Ünberlassung häufig höher, als der Wert des Gegenstandes).

Der Besitzer kann eine BKA Ausnahmegenehmigung beantragen und kommt dafür, selbst wenn die Genehmigung kostenfrei erteilt wird, in den Genuß einer 3-Jahres Zuverlässigkeitsüberprüfung mit Gebühren von 60 Euro. Keine Ausnahme für Sportschützen und Jäger, die eh von ihrer Behörde überprüft werden. Ist ja ein anderer Sachverhalt.

Der Besitzer kann den verbotenen Gegenstand entschädigungslos an eine zuständige Behörde abgeben.

 

Über dieses Konstrukt wird eben eine Entschädigung aus Enteignungs-gleichem Eingriff VERMIEDEN.

 

Nur bei den verbotenen Repetierflinten hat sich nach meiner Kenntnis das BKA so unnachgiebig gezeigt, dass eine Entschädigung hätte ausgelöst werden können.

Hier haben die Betreffenden die Gelegenheit bekommen einen Standarf-Schaft bzw einen längeren Austauschlauf zu erwerben und zu montieren, die zu kurzen Läufe wurden entschädigungslos eingezogen.

Den mir bekannten Betroffenen wurden keine Entschädigungen für die eingezogenen Läufe angeboten oder bezahlt.

Mittels NWR Abfrage wurden bei uns die Besitzer in Frage kommender Modelle mit Termin in die Genehmigungsbehörde zitiert, um die Waffe einem LKA-Sachverständigen vorzulegen. Die Flinte von meinem Kumpel war zum Glück lang genug; wenn auch nur knapp.

 

Ganz ehrlich- Ich wüßte noch nicht einmal, an welche Behörde ein Entschädigungsantrag zu richten wäre. Da Bundesgesetz das Bundesverwaltungsamt?

 

Im KWKG ist im Übrigen die Entschädigungsfrage bei Genehmigungsrücknahme im Gesetz in §9 geregelt.

 

frogger

 

 

Bearbeitet von frosch
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vor einer Stunde schrieb frosch:

..

Den mir bekannten Betroffenen wurden keine Entschädigungen für die eingezogenen Läufe angeboten oder bezahlt.

Mittels NWR Abfrage wurden bei uns die Besitzer in Frage kommender Modelle mit Termin in die Genehmigungsbehörde zitiert, um die Waffe einem LKA-Sachverständigen vorzulegen.

Mir ist auch kein Fall einer Entschädigung bekannt..  das Verbot der kurzen VRF ist am 01.10.2008 in Kraft getreten, das NWR wurde erst 2013 in Betrieb genommen.

 

Vorzeigen musste ich meine Flinte damals nicht. Den kurzen Lauf habe ich im LRA abgegeben (Änderung in der WBK war Kostenlos) Die Sache war zwar ärgerlich aber von den Kosten überschaubar und so hat man halt in den saueren Apfel gebissen.  Bei einem generellen Verbot von HA schaut das dann bei vielen schon etwas anders aus.. da wird es dann ins Geld gehen.

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vor 18 Stunden schrieb Matze_CZ:

Gibt es einen Bestandsschutz für HA in privatem Besitz? Ich besitze zwar selber noch keinen, meine Anmeldung beim BDS läuft aber seit zwei Monaten. Wie seht Ihr das, versuchen noch schnell einen HA zu bekommen solange noch möglich oder wird das ganze so enden dass private HA abgegeben werden müssen, was schätzt ihr? Das käme doch einer Enteignung gleich, das kann ich mir nicht vorstellen...

Genau diese Frage stelle ich mir auch.. Wbk grün mit HA 223 über BDS beantragt..

Überlege mir erst einmal die weitere Entwicklung abzuwarten, bevor ich das Geld verbrenne. 
Sollte sich die Lage wieder etwas entspannen, kann ich im Herbst immer noch kaufen. Sollte es bis dahin verboten 

sein , wäre ja auch ein Kauf eine falsche Entscheidung gewesen. 

Allen noch einen guten Start.. 😊
 

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Ähnliches hatten wir doch schon im Bereich Salutwaffen und "Bestandsschutz"..... Ich klage durch alle Instanzen hatte u. a. AfD Vertreter "Steven" angekündigt......

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vor 3 Stunden schrieb Balkenkorn:

Überlege mir erst einmal die weitere Entwicklung abzuwarten,

Dann kann es Dir passieren, dass Du bis an Dein persönliches Ende abwartest...

Diese Diskussionen gab und gibt es schon immer; seit ich 1990 mit dem Großkaliberschießen angefangen habe.

 

Kaufe einfach und freue Dich, solange es geht...

 

Ich habe, was das zivile Großkaliberschießen jagdlich/sportlich anbelangt alles mitgemacht, was geht.

Die mir liebsten Veranstaltungen waren das Küstenterrainschießen mit Kurzwaffen und Repetiergewehr in Halk/Dänemark. Besser geht es nicht.

Und mit einer Desert Eagle Cal 44/50 im Gepäck ist jeder Däne dein Freund!

Unvergeßlich war es in Borris bei der dänischen Heimwehr zu Gast zu sein. Mir wurden Sturm- und Maschinengewehre aus aller Herren Länder zur Gaudi gereicht.

(Die Dänen dürfen nur Sportwaffen bis 9,25mm und mit einer Mindestlänge erwerben und sind ganz versessen, auf alles was richtig Magnum ist)

 

DAS kann mir keiner mehr nehmen und ich kann sagen: Ich war dabei!

 

frogger

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vor 33 Minuten schrieb frosch:

Dann kann es Dir passieren, dass Du bis an Dein persönliches Ende abwartest...

Diese Diskussionen gab und gibt es schon immer; seit ich 1990 mit dem Großkaliberschießen angefangen habe.

 

Kaufe einfach und freue Dich, solange es geht...

 

Exakt so! Ich habe 1993 mit dem Schießsport begonnen und seitdem heisst es jedes Jahr, dass die Politik demnächst alles verbieten wird. Hätte ich damals schon den Kopf in den Sand gesteckt, wäre mir ein wunderbares Hobby für fast 3 Dekaden entgangen. 

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Am 31.12.2022 um 18:11 schrieb frosch:

Das Grundschema sieht so aus:

Dem Besitzer eines nunmehr verbotenen Gegenstandes wird aufgegeben:

Den verbotenen Gegenstand innerhalb einer Frist an einen Berechtigten zu überlassen (Berechtigte mit einer BKA Ausnahmegenehmigung gibt es so gut wie nicht, und selbst wenn, wären die Verwaltungsgebühren für eine Ünberlassung häufig höher, als der Wert des Gegenstandes).

Der Besitzer kann eine BKA Ausnahmegenehmigung beantragen und kommt dafür, selbst wenn die Genehmigung kostenfrei erteilt wird, in den Genuß einer 3-Jahres Zuverlässigkeitsüberprüfung mit Gebühren von 60 Euro. Keine Ausnahme für Sportschützen und Jäger, die eh von ihrer Behörde überprüft werden.

 

Über dieses Konstrukt wird eben eine Entschädigung aus Enteignungs-gleichem Eingriff VERMIEDEN.

 

Was du beschreibst, IST ein Eingriff, der einer Enteignung gleichkommt.  

 

Es ist de facto/realistischer Weise nicht möglich (Verwertungsmöglichkeiten; Wahrscheinlichkeit Ausnahmegenehmigung) den Gegenstand zu verwerten bzw. weiter über ihn zu verfügen. 

Wenn das nicht enteignungsgleich ist, dann weiß ich auch nicht, was darunter überhaupt noch zu verstehen sein soll. 

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vor 7 Stunden schrieb frosch:

Diese Diskussionen gab und gibt es schon immer; seit ich 1990 mit dem Großkaliberschießen angefangen habe.

 

Das ist allerdings richtig. 

 

Ich bin zwar dafür, die Entwicklung stets im Auge zu behalten und soweit es geht noch politisch dagegen tätig zu werden; im Einzelfall vielleicht auch juristisch. 

Aber vermiesen ließ und lasse ich mir das Schießen dadurch nicht im Vorhinein.  

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Durch so ein paar kleine Enteignungen alle paar Jahre lasse ich mir mein bißchen Hobby nicht vermiesen. 

 

Von so ein wenig einkassieren der Unverletzlichkeit der Wohnung lasse ich mir mein bißchen Hobby nicht vermiesen.

 

Von so ein wenig (von Frau Innenminister avisiertem) teurem Idiotentest, mit oder ohne teure Vorbereitungskurse,  ab und zu mal, lasse ich mir mein bißchen Hobby nicht vermiesen. 

 

Ich habe schließlich nichts zu verbergen.

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vor 54 Minuten schrieb Josef Maier:

Durch so ein paar kleine Enteignungen alle paar Jahre lasse ich mir mein bißchen Hobby nicht vermiesen. 

...

 

Du kannst ja dein Zeug verkaufen, es zwingt dich keiner dieses Hobby zu bertreiben. Man kann sich natürlich über die ständigen Gängeleien und Sinnbefreiten Verschärfungen des WaffG aufregen und über den bösen fiesen Staat schimpfen. Hat das gejammere und geschimpfe inkl. Protestwählen bisher irgend etwas gebracht?

 

Das ganze Gelaber ist doch für die Tonne, man kann das Spielchen mit machen und den Spaß an der Sache so lange geniesen wie es geht oder auf alles verzichten und jammern.  Ich kann nur jedem empfehlen nicht auf das Gejammer zu hören und sich an den schönen Dingen des Lebens zu erfreuen.. dazu gehört halt auch schießen und jagen, was man hatte kann einem keiner mehr nehmen.

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vor 24 Minuten schrieb Faust:

weil der Mensch ein auf Zukunft gerichtetes Wesen ist..

 

Was die Zukunft bringt wird uns auch beim WaffG keiner sagen können... wie oft wurde der Untergang des LWB schon vorher gesagt? Das Restrisiko, gerade bei HA wird immer bleiben.. damit muss man leben und braucht sich auch nichts vor zu machen. Es kann überhaupt nichts kommen aber es kann auch schon Ostern vorbei sein.. alles ist möglich.

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vor 12 Stunden schrieb Hunter375:

...und über den bösen fiesen Staat schimpfen....

Hast Du Deine Leseschwäche immer noch nicht therapieren lassen? Ich schimpfe nicht über irgend einen Staat. Also außer über Putin natürlich. Ich finde die aktuell geplante Waffenrechtverbesserung gut! Wenn nur 1 Leben gerettet werden kann bin ich gerne dabei! Außerdem habe ich nichts zu verbergen, am wenigstens den Inhalt meines Gehirns.

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vor 4 Stunden schrieb erstezw:

Das entscheidet im Zweifel ja in unserem Rechtsstaat ein unabhängiges Gericht.

 

 

 

...ob die dann zu einem veganen Diner geladen werden?

Tja, Schmidt sagte einmal:

 

Wer in die Politik gehen will, soll einen Beruf gelernt und ausgeübt haben, in dem er jederzeit zurückkehren kann, denn nur so kann er sich seine Unabhängigkeit bewahren.
Helmut Schmidt

 

Heute kommt es entscheidend auf die Tugenden an. Denn die Rechte des Einzelnen erscheinen als hinreichend gesichert, die gemeinsame öffentliche Moral hingegen erscheint als gefährdet.
Helmut Schmidt

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