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IGNORED

Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG


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Geschrieben

Gar nicht.

 

Als Beschuldigter muss man nicht auftauchen und sollte auch niemals auftauchen.

Auch nicht, um "nur" die Personalien zu nennen.

Sobald man da sitzt, wird probiert eine Aussage zu bekommen und die Polizisten sind darauf geschult. Das sind keine Idioten.

 

Akte zuklappen, bisschen Smalltalk und Kaffee, wie lange man schon schießt und ist ja ne krasse Sache und unter uns, was hat der denn da gebrüllt? Oder auf dieselbe Ebene gehen "Ich hätte genau so reagiert und den vom Stand geschubst" und schon sagt man so was, wie "ja ich hab den ja raus gedrängt weil der nicht gehen wollte" - Zack, Aussage, notiert und dann beginnt das Verfahren mit "Herr roman-1 wurde gegen X körperlich aggressiv, indem er ihn angepackt und zur Tür gedrängt hatte. In Notwehr hat sich X nicht anders zu helfen gewusst als zuzuschlagen."

 

Denk immer dran, der andere wird auch ein Anwalt haben und dafür bezahlen, das er ihn raus haut!

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Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Merkava3:

Eine Polizeiliche Aufforderung zur Beschuldigtenvernehmung MUSS man wahrnehmen.

Sprich: Man muss aufkreuzen.

Dem ist nicht so..

Man kann und sollte einen Anwalt konsultieren, der die Akte anfordert und alles weitere mit einem bespricht.

Originalspruch eines Richters, aus meiner Schöffenzeit:" Wer quatscht, sitzt länger."

 

Alles andere wurde schon gesagt.

 

 

Long

 

 

Bearbeitet von Longhair
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Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb goodoldrebel:

Zumal der Standbesitzer evtl. für die "Doppelbelegung" verantwortlich ist

Darauf hätte ich als erstes getippt. Passiert ja öfters mal, bisher konnten wir uns immer "irgendwie" einigen. Anstatt die Gelegenheit zu nutzen und seinen Schülern mal etwas "andere" Waffen zu zeigen (da hätte der Leitende sicher zugestimmt) hat der Proll vor seinen Schülern den Gorilla gemacht und möglicherweise seine berufliche Existenz aufs Spiel gesetzt. 

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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Merkava3:

Eine Polizeiliche Aufforderung zur Beschuldigtenvernehmung MUSS man wahrnehmen.

Sprich: Man muss aufkreuzen.

Das ist absolut falsch!

Genauso wenig musst du einer Zeugenvernehmung durch die Polizei Folge leisten, anders die Vorladung als Zeuge durch den Staa. oder Richter.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Cannon Balls:

Darauf hätte ich als erstes getippt. Passiert ja öfters mal, bisher konnten wir uns immer "irgendwie" einigen. Anstatt die Gelegenheit zu nutzen und seinen Schülern mal etwas "andere" Waffen zu zeigen (da hätte der Leitende sicher zugestimmt) hat der Proll vor seinen Schülern den Gorilla gemacht und möglicherweise seine berufliche Existenz aufs Spiel gesetzt. 

 

Und wenn nicht, dann geht man sich deswegen doch auch nicht körperlich oder auch nur verbal an. Ist vielleicht auf einem DSB-artigeren Stand keine ganz so große Nummer, wie auf denen, wo ich verkehre, und viele eine Pistole im Holster, einen umgehängten Karabiner, usw. haben, geht aber trotzdem gar nicht. Eigentlich geht es auch sonst gar nicht, aber im Zusammenhang mit Schusswaffen geht es noch weniger.

 

Ich würde allerdings auch niemanden physisch angehen, der da meines Erachtens nichts zu suchen hat, solange er nicht gerade Leute angreift, sich an anderer Leute Waffen ranmacht, oder dergleichen. Soll die Polizei machen, die wird dafür bezahlt und ist bei uns eh großenteils Mitglied.

Geschrieben
Am 9.9.2022 um 21:57 schrieb sealord37:

Mein Tipp in so einem Fall: scholzen

Oder noch besser, gleich alles über einen guten Anwalt

 

 

Sooo schlecht ist der Scholzen nun auch wieder nicht.

----------------------

Jedes Mal wieder ein Knaller wenn Rechtsunkundige über simpelste Dinge mit Inbrunst falsche Tatsachen verbreiten, sogar die Polizeibeamten blamieren sich hier. 🤣

Geschrieben
Am 9.9.2022 um 22:46 schrieb HBM:

Dann gilt aber (in Deutschland wie folgt) ein Auskunftsverweigerungsrecht: Lt. § 55 StPO darf jeder Zeuge die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung eine Strafverfolgung gegen Ihn selbst auslösen könnte

Schon, aber wie schnell hat man was falsches gesagt und sich selbst belastet, noch bevor man es selber merkt. 

Die Vernehmenden Beamten machen da gern mal ein lockeres Gespräch draus, ne freundschtliche Plauderei würde man meinen. Aber das Ziel ist klar, deshalb ist schweigen Gold. Und als Zeuge eben so wenig wie möglich sagen. Nicht plappern, was über konkrete Fragen hinaus geht.

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Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Qnkel:

Läd die Staatsanwaltschaft zu einer Zeugenvernehmung durch die Polizei

Ist die Polizei nicht Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft und daher mit der Zeugenvernehmung beauftragt? Ich bin kein Jurist, meine aber, dass du als Zeuge auf jeden Fall bei der Polizei aussagen musst.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb sealord37:

Schon, aber wie schnell hat man was falsches gesagt und sich selbst belastet, noch bevor man es selber merkt. 

Bin ich komplett bei Dir. Mir ging es bei meinem Post darum, dass die oft verwendete Formulierung "Man muss nicht aussagen wenn man sich selbst belastet." zwar richtig ist, aber eben oft dazu führt, dass doch geredet wird da "man sich ja nicht belastet" und es in Deutschland aber für Zeugen schon als Grund für "nichts sagen" reicht wenn durch die Aussage "begonnen wird gegen einen selbst zu ermitteln" und da ist die Grenze selbst bei "ich war vor Ort" schon erreicht, daher finde ich (ok, da geht es nicht um Zeugen, aber trotzdem gut), dieses Video sehr lehrreich (zwar Thema PC bzw. Online): 

 

 

PS: Das Video ist zwar schon alt und daher z.B. das Thema "Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft" nicht berücksichtigt, aber trotzdem sehr interessant bzw. auch auf Waffen anwendbar.

Bearbeitet von HBM
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb sealord37:

Ist die Polizei nicht Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft und daher mit der Zeugenvernehmung beauftragt? Ich bin kein Jurist, meine aber, dass du als Zeuge auf jeden Fall bei der Polizei aussagen musst.

 

Es kommt auf die Ladung an.

Läd "nur" der ermittelnde Beamte, musst Du nicht kommen.

Läd der Staatsanwalt dich vor mit dem Hinweis, deine Aussage bei der Polizei zu machen, dann musst Du kommen.

 

 

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb sealord37:

Schon, aber wie schnell hat man was falsches gesagt und sich selbst belastet, noch bevor man es selber merkt. 

Die Vernehmenden Beamten machen da gern mal ein lockeres Gespräch draus, ne freundschtliche Plauderei würde man meinen. Aber das Ziel ist klar, deshalb ist schweigen Gold. Und als Zeuge eben so wenig wie möglich sagen. Nicht plappern, was über konkrete Fragen hinaus geht.

Kann ich bestätigen, ein Polizist ziemlich unwissend und scheinbar mit vorurteilen behaftet wollte mir unbedingt eins reinwürgen. Als ich im Krankenhaus war kam dann eine Schwester an und meinte der Polizist hätte angerufen ich solle nochmal vorbeikommen wegen ein paar formalitäten. Ich, jung und naiv wie ich war, bin dann also nochmal auf die Polizeistation und der hat einfach meine Adresse, Geburtsdatum usw abgefragt, eigentlich nix was er nicht schon hatte durch meinen Ausweiss, danach hatte er mich gefragt ob ich etwas zur Sache sagen will was ich verneinte. Dann machte er die Akte zu, warf ein oder zwei freundliche sätze ein und meinte dann sowas wie: "Nachdem jetzt die formalitäten geklärt sind, die Akte geschlossen ist, so mal unter uns, wie war das denn". Ich hab dann (dummerweise, auch wenn es in dem Fall mir jetzt nicht mehr geschadet hat) noch was dazu gesagt. 

15 Wochen später war dann die Verhandlung, der Richter hat mich befragt und dann gesagt das ich beim Polizisten eine ganz andere aussage gemacht hätte. Ich entgegnete dann das ich bei Polizisten gar keine Aussage gemacht habe, habe aber niemals erfahren was in der Akte stand das ich gesagt haben sollte (weil eigentlich hatte ich auch bei dem Polizisten nix nennenswert anderes erzählt als in der Verhandlung).

 

Also ich würde nach der erfahrung sagen: Sofern nur der geringste Verdacht bestehen könnte das man selber in irgendeiner weise einen persönlichen Nachteil erfahren könnte (und das sollte eigentlich fast immer der Fall sein) schriftlich festhalten das man nix sagt und auch wirklich nix sagen. Das verhindert dann allerdings nicht das der Polizist nicht doch etwas aufschreiben kann. Als "unbeteiliger Zeuge" dürfte die Gefahr eigentlich relativ gering sein, wenn man allerdings selber in dem Verfahren oder einem parrallel laufenden Verfahren als eventuell beteilgter gilt sollte man echt vorsichtig sein.

Geschrieben (bearbeitet)

Das liest sich ja wie im Antifa Foum hier...

Bei solchen Einstellungen gegenüber einer Personengruppe wundern mich schlechte Erfahrungen nicht. Meistens werden es aber allenfalls Vorurteile und Flüsterpost und nichtmal eigene  Erfahrungen sein.

 

Wie schon geschrieben wurde: Polizisten sind (in der Regel) auch nicht doof. Die können sich durchaus eine Vorstellung davon machen, was passiert ist und wie die Beteiligten ticken.

Wenn ich aber als eigentlicher Geschädigter die Aussage verweigere, erschwere ich auch die Ermittlungen in meinem Sinne maximal.

 

Man kann sich durch unkooperatives Verhalten und beharren auf Rechten das Leben auch selbst schwer machen und die Sache in die Länge ziehen.

Wir reden hier ja nicht über ein Kapitaldelikt, sondern über einen relativ einfach gelagerten Bagatellvorgang - der unbestritten  individuell belastend ist. Und Gegenanzeigen sind nicht unüblich und machen den Aggressor per se nicht glaubwürdiger. Wenns so einfach wäre...

 

Wenn ich natürlich (unbewusst) bei der Polizei was anderes erzähle als beim Richter, ist das nicht sonderlich schlau und kann dann auch nicht viel mit der Wahrheit zu tun haben. Wer also Sch*** erzählen möchte, darf das je nach Status im Verfahren tun, sollte dann aber auch clever genug sein 😉

Bearbeitet von MaddinPSG
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb MaddinPSG:

Das liest sich ja wie im Antifa Foum hier...

 

Wie schon geschrieben wurde: Polizisten sind (in der Regel) auch nicht doof. Die können sich durchaus eine Vorstellung davon machen, 

 

Man kann sich durch unkooperatives Verhalten und beharren auf Rechten das Leben auch selbst schwer machen und die Sache in die Länge ziehen.

Ich bin nicht in Antifa Foren unterwegs..kann aber aus der Presse entnehmen, das dieser Menschenschlag, bestens um seine Rechte weiss....

Gesetze gelten halt in unserer Gesellschaft auch für jene, denen sie sonst egal sind.

 

Polizisten sind in keinem Falle doof, sie sind sogar sehr gut geschult und schliessen alles mögliche aus den oft unbedacht gemachten Äusserungen ohne Rechtsbeistand.

Noch ein Fall aus meiner Schöffenzeit:" Ein mit Haftbefehl (schwere Körperverletzung) gesuchter Jungerwachsener wurde von der Polizei, in einem Linienbus ausgemacht und festgenommen. In der Verhandlung wurden die an der Festnahme beteiligten Beamten, über das Verhalten des Festgenommenen, während und nach der Festnahme befragt.

Der äusserte sinngemäss, "Ach du Scheisse, das Ihr mich doch noch gekriegt habt wegen der und der Sache."

 

Das Recht auf Schweigen in bestimmten Situationen, hat nichts mit unkooperativ, zu tun.

Und wenn " in die Länge ziehen" bedeutet, das in einem Verfahren, dadurch Nachteile für mich vermieden werden, liegt das in der Natur der Sache..

 

Long

 

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Geschrieben
11 minutes ago, Longhair said:

Man kann sich durch unkooperatives Verhalten und beharren auf Rechten das Leben auch selbst schwer machen und die Sache in die Länge ziehen.

 

Keine Aussagen zu machen die einen selbst belasten könnten (!) sind kein unkooperatives Verhalten.

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Geschrieben

@sniperd der von Dir (unter meinem Namen) verlinkte Satz, stammt nicht von mir..sondern von @MaddinPSG...ich habe ihn selbst nur zitiert..

 

vor 44 Minuten schrieb sniperd:

 

Keine Aussagen zu machen die einen selbst belasten könnten (!) sind kein unkooperatives Verhalten.

Das sehe ich genauso...

 

Long

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