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MaddinPSG

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Alle Inhalte von MaddinPSG

  1. Eine Waffeneigenschaft (Kampfmesser?) an der Farbe festzumachen halte ich für etwas weit hergeholt. Würde da eher auf die Widmung/Werbung des Herstellers abzielen. Die wenigsten Messer sind als Waffen gewidmet. Wenn es Rinnen zum Abfließen des Blutes hat, dürfte die Sache wohl auch klar sein 😉
  2. Geht mir jetzt weniger um Tiervergleiche sondern drum, eine ganze Bevölkerungsgruppe als Feind zu titulieren. Vielleicht ist aber in meiner Erziehung etwas falsch gelaufen und mir fehlt das Gespür für einen angemessenen Umgangston. Wenn hier schon vom "Feind" geredet wird, wäre das nach meinem Verständnis der Aggressor, der um sich schlägt und nicht die Behörden jedweder Art, die ja noch garnichts falsch gemacht haben. Aber hey, pauschale Diffamierungen sind eh viel geiler als ein differenzierter, freundlicher Umgang. Mit jedem nett artikulierten "A***" ins Gesicht des Gegenübers bestätigt sich schließlich an seiner Reaktion, wie unfreundlich er ist 🙂
  3. Ich denke @Proud NRA Member hat das gut differenziert. Wenn ich hier "Bulle = Feind" lese und niemand mit solchen Aussagen ein Problem hat, muss man sich schon fragen.... Wenn der Sachverhalt verzwickt ist, kann die Inanspruchnahme des Aussageverweigerungsrechts durchaus sinnvoll sein - keine Frage. Ich kann aber nicht erkennen, was der Threadstarter hierdurch gewinnen kann. Er könnte vielmehr das Verhalten des Agressors darlegen. Der ist bislang der einzige, der die Abläufe (falsch) geschildert hat. Und bei aller gebotenen Neutralität der Ermittlungen hinterlässt das sicherlich einen Eindruck. Einer sagt er wurde geschlagen, der andere schweigt...
  4. Das liest sich ja wie im Antifa Foum hier... Bei solchen Einstellungen gegenüber einer Personengruppe wundern mich schlechte Erfahrungen nicht. Meistens werden es aber allenfalls Vorurteile und Flüsterpost und nichtmal eigene Erfahrungen sein. Wie schon geschrieben wurde: Polizisten sind (in der Regel) auch nicht doof. Die können sich durchaus eine Vorstellung davon machen, was passiert ist und wie die Beteiligten ticken. Wenn ich aber als eigentlicher Geschädigter die Aussage verweigere, erschwere ich auch die Ermittlungen in meinem Sinne maximal. Man kann sich durch unkooperatives Verhalten und beharren auf Rechten das Leben auch selbst schwer machen und die Sache in die Länge ziehen. Wir reden hier ja nicht über ein Kapitaldelikt, sondern über einen relativ einfach gelagerten Bagatellvorgang - der unbestritten individuell belastend ist. Und Gegenanzeigen sind nicht unüblich und machen den Aggressor per se nicht glaubwürdiger. Wenns so einfach wäre... Wenn ich natürlich (unbewusst) bei der Polizei was anderes erzähle als beim Richter, ist das nicht sonderlich schlau und kann dann auch nicht viel mit der Wahrheit zu tun haben. Wer also Sch*** erzählen möchte, darf das je nach Status im Verfahren tun, sollte dann aber auch clever genug sein 😉
  5. Was Fußballeinsätze angeht, sehe ich das ein wenig differenzierter. Zumindest in Bayern zahlt der "Gefahrenverursacher" für polizeiliche Maßnahmen. Ob das jetzt zwangsläufig ein Fußballverein ist, ist sicherlich diskussionswürdig. Andererseits machen die Vereine unsummen an Umsatz mit den Spielen und die Steuerzahler begleichen die Rechnungen für den Polizeieinsatz. Mein Gerechtigkeitsempfinden meldet sich da zu Wort... Objektiv betrachtet gibt es auch andere Bereiche, wo wir regelmäßig zahlen dürfen. Z.B. TÜV, Schornsteinfeger, etc. Das ist aber zumindest kakulierbar. Bei anlasslosen Waffen-Kontrollen führt das eindeutig zu weit. Was die Demonstranten angeht: Richtig so!! Wer nach Aufforderung nicht geht und dann rechtmäßig weg getragen wird, der zahlt eben. Ist gesetztlich klar so geregelt: Kosten für unmittelbaren Zwang. Theoretisch könnte die Behörde sogar Geld dafür verlangen, wenn der Polizeibeamte dem Demonstranten rechtmäßig eine aufstreicht. Im Verfahren ging es nur um die Höhe der Forderung, da ist man offensichtlich über das Ziel hinausgeschossen.
  6. Finde ich beides ähnlich übel. Wobei bei der anlasslosen Kontrolle der Willkür theoretisch Tür und Tor geöffnet wäre. Als nächstes kommt die gebührenpflichtige Verkehrskontrolle...
  7. Wenn du Glück hast veranlasst die Anzeige (die selbst mit ermitteltem Täter sicherlich eingestellt wird) dein Gegenüeber doch noch zu leisten. Sonst darfst du dir noch über das Mahngericht einen zivilrechtlichen Titel holen. Bei der Gelegenheit wollte ich noch nachsehen, ob über meiner Toilette Platz ist. Da könnte ich meinen vollstreckbaren Titel aus einer Egun-Transaktion nämlich hinhängen...
  8. Warum nicht...? So unkonvetionell ist das nicht. Du kaufst, es ist deine Waffe, aber sie "erwirbt" im Sinne des WaffG und trägt die Waffe in ihre WBK ein. Du erhälst die Waffe dann jeweils am Stand. In einem Jahr wird deine Waffe umgetragen und du "erwirbst". Du solltest natürlich außerhalb des Standes vorerst keinen Zugriff haben.
  9. Man kann sich's tatsächlich auch selbst kompliziert machen. Manchmal hilft eine Portion gesunder Menschenverstand... Ich käme jetzt nicht unbedingt auf die Idee, in einem Mietshaus mit mehreren Parteien meine Waffen offen durch die Gegend zu tragen. Selbst wenn die Nachbarn damit kein Problem haben, gibt es vielleicht doch mal Parteiverkehr durch Dritte. Theater gibt's dann im Endeffekt trotzdem. Nicht alles was irgendwie rechtlich begründbar ist, macht in der Praxis auch Sinn. Reinige doch mal in einer anonymen Großstadt deine Waffe auf dem Balkon... Btw: Wenn es hart auf hart kommt, ist es m.M.n. ohne explizite Erlaubnis des Vermieters gar nicht sooo unproblematisch. WaffG, §12, Abs. 3, S. 1: (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen ... befriedetem Besitztum ... zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt.
  10. Hauptsache erstmal pöbeln, bis eine sinnvolle Antwort kommt. Kennt man hier ja, echt schade... Nebenbei bemerkt hat es nichts mit "WaffG lesen können zu tun". Die relevanten Punkten stehen in § 13 AWaffV. Da muss man als Unbedarfter erst mal drauf kommen und weiß dann immer noch nicht, ob es vielleicht irgendwo noch eine Ausnahme gibt.
  11. Ich bin von meinem Waffenhändler gewohnt, dass er die Waffe im Laden sichtbar am Mann führt. Habe mich darüber nie gewundert und ich finde es im Endeffekt auch völlig in Ordnung bzw. nachvollziehbar.
  12. Ich verstehe deine Irritation aus Sicht eines Sportschützen. Bei Behörden - und da vor allem in der Ausbildung - gibt es Situationen, in denen es sich nicht immer vermeiden lässt, dass die Waffe auf eine Person zeigt (z.B. Handhabungsübung im Klassenverband oder insbesondere Einsatztraining/"Rollenspiele" mit der Schusswaffe). ABER es gibt hierfür den Safetystick, mit dem die Waffe zweifelsfrei als sicher gilt und dann auch anders behandelt werden darf als sonst üblich. Der Stick ist im Video übrigens auch zu sehen. Einem Zivilisten mag das zu Recht sauer aufstoßen, aber es geht manchmal eben nicht anders.
  13. Meiner Meinung nach darf bei einer Waffe nach 30-35 Jahren und überwiegend schlechter Pflege auch mal was kaputt gehen. Bei den (wenigen?) Kritikern in Bayern wird das alter ihrer Waffen oft verkannt. Unfälle gibt es schon noch... Sind aber sehr selten und in der Regel Schützenfehler. Das kann man letztendlich nie ganz vermeiden. Durch die Spannsicherung hat die P7 den riesen Vorteil des geringen Abzugsgewichts. Wenn man sie mit den Nachfolgern vergleicht, wird das ziemlich deutlich. Mir hat beispielsweise die PPQ M2 erstaunlich gut gefallen. Wegen Vorgaben zum Abzugsgewicht müsste es aber letztendlich wohl die M3 werden und die ist gar nicht mein Fall.
  14. MaddinPSG

    Waffenschrank 10 LW

    @Staju1985 Phänomenales Teil...! Was bedeutet in dem Zusammenhang "günstig" und wie kommt man an so ein Gerät konkret ran? PS: Soweit nicht öffentlich, natürlich gerne auch per PN...
  15. Es hat schon seine Gründe, warum zumindest Polizeikurzwaffen keine Sicherung haben dürfen. Ist halt doch ein Unterschied, ob dir als Jäger das Wild beim Entsichern weg hüpft oder als Scharfschütze der böse Bubi...
  16. - Ghost Steuerfeder, schön poliert (klasse Trigger-Reset) - Ghost Federnsatz (ohne leichte Schlabo-Feder, die zündet bei mir unzuverlässig) - Truglo Fiberoptik Visier (Geschmackssache) Alles bezahlbar und trotzdem eine deutliche Verbesserung Ist und bleibt trotzdem eine Glock... Ist für mich nichts zum Ringe schießen. Die größte Steigerung habe ich immer bei Verwendung eines CAA Roni G2 mit Burris Fastfire III
  17. Ganz so einfach ist es leider doch nicht. Ich finde den Taser als Einsatzmittel toll und habe ihn auch selbst (als "Opfer") schon getestet. Allerdings hat der Taser zwei Probleme: a) Er wirkt z.B. bei dicker Kleidung nicht zuverlässig (das tut eine Schusswaffe zumindest beim richtigen Trefferbild schon) b) Es ist eine spezielle Ausbildung notwendig. Aufgrund der Wirkungsweise ist das Ziel beim Taser-Schuss keine lethale Zone, sondern möglichst ein Bereich mit viel Muskelmasse (z.B. Rücken, Beine, etc. aber nicht Brustbereich). Die völlig unterschiedliche Handhabung von Schusswaffe und Taser im Hochstress würde ich nicht jedem Beamten so ohne Weiteres zutrauen bzw. zumuten. Es sollte aber zumindest möglich sein, eine ausreichende Anzahl ausgewählter Beamte speziell zu beschulen, die dann bei Problemeinsätzen hinzugezogen werden.
  18. WaffG: Geschosse im Sinne dieses Gesetzes sind als Waffen oder für Schusswaffen bestimmte 3.1 feste Körper, 3.2 gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen Keine Ahnung, was man in der Sachkunde so alles erzählt. In der Regel (und so auch bei meiner) werden die von rechtlichen Laien gehalten. Und das merkt man hin und wieder auch. @Terrex dito
  19. Ich müsste mich doch sehr täuschen, wenn der Anscheinsparagraph von der Einstufung des Gegenstands als Waffe abhängt. Der ganze § 42a ist systemwidrig, da viele der Gegenstände garnicht unter das WaffG fallen und der 42a damit eigentlich auch keine Anwendung finden kann. Tut er aber trotzdem... Beispiel: Faschings-Knifte. Und eine Flüssigkeit ist natürlich kein Geschoss! Insofern unterliegt der Jet Protector dem Anscheinsparagraphen. Ich persönlich würde ihn im Zweifelsfall als solche einstufen bzw. vor dem Führen schriftlich bei der Waffenbehörde anfragen. Den BKA Bescheid kenne ich nicht. Sollte der aber ein Führen einer Version gestatten, sehe ich keinen Grund, warum es in einer anderen Version (ohne erhebliche optische Änderungen) nicht so sein sollte.
  20. Für dich dann sicher weniger witzig. Für solche Witzbolde gibts dann doch ein paar Ahnungsmöglichkeiten + Kostenrechnung.
  21. Ne chute, du hast alle möglichen Rechtsbegriffe sinnfrei in einen Topf geworfen, einmal umgerührt und dann eine allgemeine Verkehrskontrolle draus gemacht. Die war es definitiv nicht. Deine persönliche Meinung muss mann dir natürlich lassen. Aber deine "fachlichen" Ausführungen sind einfach nur Käse. Man erkennt mit jedem Satz, dass aus dir der Laie spricht, der den Leuten, die den ganzen Tag nicht anderes machen erklären will, wie sie ihre Arbeit besser machen könnten und hie Rechtsgutachten abliefert. Im nettesten Fall würde ich das als anmaßend bezeichnen. Argumentativ kommt man nur weiter, wenn das Gegenüber zumindest eine minimale Ahnung hat, wovon es redet. Das scheint mir hier mal wieder nur bei wenigen der Fall zu sein. Daher bin ich raus...
  22. @HBM Bin da völlig bei dir. Würde mich auch schussbereit machen, aber eben noch nicht GEZIELT schießen. Bei einem gezielten Schuss muss ich mit gewisser Wahrscheinlich davon ausgehen, einen Menschen zu töten. Deshalb muss ich mir überlegen, ob ich die Situation ausreichend bewerten kann, um den Tod eines Menschen bewusst in Kauf zu nehmen. Ein Randalierer oder ein einfacher Einbruch rechtfertigt da noch garnichs. Wenn die Polizei immer nach Bachgefühl schießen würde... oje... Gezielt schieße ich erst, wenn die Situation bewerten kann und ich mir sicher bin, dass ich anders nicht ohne erhebliche Verletzungen aus der Situation komme und nicht schon, wenn ich VERMUTE, dass mir jemand ans Leder will. Wer sowas nie trainiert oder erlebt hat, wird sich aber schwer tun, die eigene Reaktion im Hochstress vorherzusehen. Das läuft dann automatisch ab oder garnicht mehr. @stefan S.o.: Rechtfertigt ein Eindringen pauschal die Inkaufnahme einer Tötung, wenn ich nur vermute, was der da draußen vielleicht von mir will? Rechtlich ist Notwehr nur das geringste geeignete Mittel. Ein Warnschuss wäre m.E.n. geeignet und weit weniger gravierende gewesen. Da hatte ja noch niemand die Möglichkeit sich erkennen zu geben. Ich spreche mir das Recht auf einen gezielten Schuss in einem solchen Fall selbst auch nicht zu. Ich habe auch nicht geschrieben, dass ein Vorbestrafter jede Gewalt erdulden muss. Das ist natürlich Käse und eine Interpretation deinerseits. Als Schwerkrimineller besteht aber eine relativ große Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei klopft und nicht der Briefträger. Daraus resultiert eine erhöhte Sorgfaltspflicht, die sich wie bei jedem anderen auch aus der Bewertung des jeweiligen Einzelfalls ergibt. Das ist Rechtsprechung, die sich aus den einschlägigen Gesetzen ableitet. Schau dir mal z.B. den Aufbau der Fahrlässigkeit an. Und auf ihn wurde nicht geschossen, weil er das falsche Auto gefahren hat. Das ist doch jetzt wirklich Blödsinn. Der Schusswaffengebrauch resultierte wohl aus einer Gefährdungssituation, die wir derzeit beide nicht kennen. Btw: Wie sollte sich deiner Meinung nach ein MEK/SEK beim Zugriff legitimieren? Ausweis unter der Tür durchschieben? "Polizei" schreien kann der Böse auch. Also schießen wir jetzt alle bei jedem Zugriff, könnte ja unrechtmäßig oder ein Böser sein. Wieso will man sowas??
  23. OK - immerhin Legalbesitz. Trotzdem wäre Zeit für einen Warnschuss oder eine Ansprache gewesen. Das ist der Punkt. Ich sehe nicht, wo der Zweck die Mittel heiligt. Davon sind wir in Deutschland zum Glück meilenwert entfernt. Eher das Gegenteil ist der Fall. Du vermischt aber wieder MEK und SEK Fall. Beim SEK ging es nie darum, was die Beamten getan haben und daher auch nicht um ein solches Signal. In deinem MEK Szenario ist das tatsächlich problematisch. Überhaupt keine Frage. Aber wir wissen es eben nicht! Wenn mir aber als Krimineller (oder als Fahrer dessen PKW) jemand "Polizei" ins Gesicht brüllt, habe ich eine andere Sorgfaltspflicht, als wenn mich aus heiterem Himmel ein maskierter aus dem Auto zerrt. Devot muss niemand sein, aber vorallem als Waffenträger situationsangemessen reagieren. Ist doch nicht so, dass ich wie viele andere Blinden hier von der Farbe rede. Bin wie bereits gesagt selbst Waffenbesitzer und -träger. Deswegen kann ich doch nicht jeden umschießen, der gegen meine Tür tritt oder oder meine Fahrzeugtür aufreißt. Ob der MEK Fall in Ordnung war, blöd gelaufen oder schlichtweg unrechtmäßig, wird man beurteilen können, wenn die Fakten bekannt sind. Alle Vorverurteilungen in beide Richtungen sind zum jetzigen Zeitpunkt doch nur dumme Polemik, allein darum geht es mir.
  24. @stefan Ich muss letztendlich auch damit leben. Aber gut finden muss ich es nicht. Ich habe auch sachlich erklärt, warum ich es problematisch finde und nicht nur planlos geschwafelt, wie einige andere hier. Dass ein Schwerkrimineller mit einer illegalen Schusswaffe straffrei bei völlig unklarer Sachlage und ohne Vorwarnung einen Polizisten erschießen darf, während von Polizisten mittlerweile fast schon erwartet wird, dass er sich bei Bedarf erschießen lässt, um dem Gegenüber vor dessen Schussabgabe zu ermöglichen die Maßnahmen zu diskutieren, muss man ja nicht verstehen. Letztendlich geht es ja aber um den MEK Fall und der hat eben mit dem Rocker wenig zu tun. Dem BGH spreche ich die Fall- und Sachkenntnis auch nicht ab. Wenn dann aber ein Sondereinsatz mit Schusswaffengebrauch, von dem immernoch keiner hier weiß, was eigentlich passiert ist, mit einem eindeutigen Ansprechen eines Jägers verglichen wird, spricht das in meinen Augen von fundamentaler Ahnungslosigkeit und/oder pauschalem Hass gegen eine bestimmte Berufsgruppe. Nur ein fiktives Beispiel: Das MEK klopft nett an die Scheibe, weißt sich als Polizei aus. Der Fahrer findet das doof, zieht eine Schusswaffe und richtet sie auf einen Beamten. Das MEK schießt... In dem Fall müsste man über die Rechtmäßigkeit nicht groß diskutieren. Letztendlich ist das hier aber ein wilder Mix aus Unkenntnis des genauen Ablaufs, Tatort-Fachkompetenz und pauschaler Abneigung gegen die Polizei.
  25. Darauf habe ich gewartet ;-) Das ist aber ein völlig anderer Fall, als die von Chute angesprochene Konstellation und der von mir verlinkte Sachverhalt und unterstreicht wieder meine Aussage, dass es für eine rechtliche Beurteilung auf jedes Detail ankommt.Der Punkt ist, dass der Rocker nicht wusste, dass es sich um Polizisten handelt (Putativnotwehr). Chute argumentiert da ja ganz grundsätzlich, eben auch bei Erkennbarkeit. Das hätte nach seiner Argumentation dann wiederum die Folge, dass die SEK Beamten nicht hätten zurück schießen dürfen. Das ist doch absurd. Und wer weiß vor Ort, ob die Maßnahme rechtmäßig ist. Oft stellt sich das erst nach jahrelangen Prozessen heraus. Ich habe auch ne Waffe daheim und mache mir Gedanken, was ich tun würde, wenn es an der Tür rumpelt. Sicherlich aber nicht gezielt ohne Ansprache und Warnschuss durch die Türe schießen. Als polizeiliche Maßnahme wäre sowas in jedem Fall rechtswidrig und hätte massive Konsequenzen für den Schützen. Und außerdem: JA, Sockenschuss. Anders kann ich dieses BGH Urteil nicht zusammenfassen... Der BGH sendet ein fatales Signal. Vielleicht hat der PKW Fahrer im Ausgangsfall das MEK auch nicht erkannt. Der BGH sagt dann: Erstmal schießen, dann fragen wer klopft. Klar, dass dann die Beamten (auch) schießen (müssen). Damit provoziere ich GENAU solche Zwischenfälle. Wenn aber der Polizist erst (irrtümlich) schießt und dann fragt, gehört er regelmäßig der Katz. Das Gewaltmonopol liegt bei uns eben beim mehr oder minder ehrlichen Bürger und nicht mehr wirklich beim Staat.
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