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MaddinPSG

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  1. Ne chute, du hast alle möglichen Rechtsbegriffe sinnfrei in einen Topf geworfen, einmal umgerührt und dann eine allgemeine Verkehrskontrolle draus gemacht. Die war es definitiv nicht. Deine persönliche Meinung muss mann dir natürlich lassen. Aber deine "fachlichen" Ausführungen sind einfach nur Käse. Man erkennt mit jedem Satz, dass aus dir der Laie spricht, der den Leuten, die den ganzen Tag nicht anderes machen erklären will, wie sie ihre Arbeit besser machen könnten und hie Rechtsgutachten abliefert. Im nettesten Fall würde ich das als anmaßend bezeichnen. Argumentativ kommt man nur weiter, wenn das Gegenüber zumindest eine minimale Ahnung hat, wovon es redet. Das scheint mir hier mal wieder nur bei wenigen der Fall zu sein. Daher bin ich raus...
  2. @HBM Bin da völlig bei dir. Würde mich auch schussbereit machen, aber eben noch nicht GEZIELT schießen. Bei einem gezielten Schuss muss ich mit gewisser Wahrscheinlich davon ausgehen, einen Menschen zu töten. Deshalb muss ich mir überlegen, ob ich die Situation ausreichend bewerten kann, um den Tod eines Menschen bewusst in Kauf zu nehmen. Ein Randalierer oder ein einfacher Einbruch rechtfertigt da noch garnichs. Wenn die Polizei immer nach Bachgefühl schießen würde... oje... Gezielt schieße ich erst, wenn die Situation bewerten kann und ich mir sicher bin, dass ich anders nicht ohne erhebliche Verletzungen aus der Situation komme und nicht schon, wenn ich VERMUTE, dass mir jemand ans Leder will. Wer sowas nie trainiert oder erlebt hat, wird sich aber schwer tun, die eigene Reaktion im Hochstress vorherzusehen. Das läuft dann automatisch ab oder garnicht mehr. @stefan S.o.: Rechtfertigt ein Eindringen pauschal die Inkaufnahme einer Tötung, wenn ich nur vermute, was der da draußen vielleicht von mir will? Rechtlich ist Notwehr nur das geringste geeignete Mittel. Ein Warnschuss wäre m.E.n. geeignet und weit weniger gravierende gewesen. Da hatte ja noch niemand die Möglichkeit sich erkennen zu geben. Ich spreche mir das Recht auf einen gezielten Schuss in einem solchen Fall selbst auch nicht zu. Ich habe auch nicht geschrieben, dass ein Vorbestrafter jede Gewalt erdulden muss. Das ist natürlich Käse und eine Interpretation deinerseits. Als Schwerkrimineller besteht aber eine relativ große Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei klopft und nicht der Briefträger. Daraus resultiert eine erhöhte Sorgfaltspflicht, die sich wie bei jedem anderen auch aus der Bewertung des jeweiligen Einzelfalls ergibt. Das ist Rechtsprechung, die sich aus den einschlägigen Gesetzen ableitet. Schau dir mal z.B. den Aufbau der Fahrlässigkeit an. Und auf ihn wurde nicht geschossen, weil er das falsche Auto gefahren hat. Das ist doch jetzt wirklich Blödsinn. Der Schusswaffengebrauch resultierte wohl aus einer Gefährdungssituation, die wir derzeit beide nicht kennen. Btw: Wie sollte sich deiner Meinung nach ein MEK/SEK beim Zugriff legitimieren? Ausweis unter der Tür durchschieben? "Polizei" schreien kann der Böse auch. Also schießen wir jetzt alle bei jedem Zugriff, könnte ja unrechtmäßig oder ein Böser sein. Wieso will man sowas??
  3. OK - immerhin Legalbesitz. Trotzdem wäre Zeit für einen Warnschuss oder eine Ansprache gewesen. Das ist der Punkt. Ich sehe nicht, wo der Zweck die Mittel heiligt. Davon sind wir in Deutschland zum Glück meilenwert entfernt. Eher das Gegenteil ist der Fall. Du vermischt aber wieder MEK und SEK Fall. Beim SEK ging es nie darum, was die Beamten getan haben und daher auch nicht um ein solches Signal. In deinem MEK Szenario ist das tatsächlich problematisch. Überhaupt keine Frage. Aber wir wissen es eben nicht! Wenn mir aber als Krimineller (oder als Fahrer dessen PKW) jemand "Polizei" ins Gesicht brüllt, habe ich eine andere Sorgfaltspflicht, als wenn mich aus heiterem Himmel ein maskierter aus dem Auto zerrt. Devot muss niemand sein, aber vorallem als Waffenträger situationsangemessen reagieren. Ist doch nicht so, dass ich wie viele andere Blinden hier von der Farbe rede. Bin wie bereits gesagt selbst Waffenbesitzer und -träger. Deswegen kann ich doch nicht jeden umschießen, der gegen meine Tür tritt oder oder meine Fahrzeugtür aufreißt. Ob der MEK Fall in Ordnung war, blöd gelaufen oder schlichtweg unrechtmäßig, wird man beurteilen können, wenn die Fakten bekannt sind. Alle Vorverurteilungen in beide Richtungen sind zum jetzigen Zeitpunkt doch nur dumme Polemik, allein darum geht es mir.
  4. @stefan Ich muss letztendlich auch damit leben. Aber gut finden muss ich es nicht. Ich habe auch sachlich erklärt, warum ich es problematisch finde und nicht nur planlos geschwafelt, wie einige andere hier. Dass ein Schwerkrimineller mit einer illegalen Schusswaffe straffrei bei völlig unklarer Sachlage und ohne Vorwarnung einen Polizisten erschießen darf, während von Polizisten mittlerweile fast schon erwartet wird, dass er sich bei Bedarf erschießen lässt, um dem Gegenüber vor dessen Schussabgabe zu ermöglichen die Maßnahmen zu diskutieren, muss man ja nicht verstehen. Letztendlich geht es ja aber um den MEK Fall und der hat eben mit dem Rocker wenig zu tun. Dem BGH spreche ich die Fall- und Sachkenntnis auch nicht ab. Wenn dann aber ein Sondereinsatz mit Schusswaffengebrauch, von dem immernoch keiner hier weiß, was eigentlich passiert ist, mit einem eindeutigen Ansprechen eines Jägers verglichen wird, spricht das in meinen Augen von fundamentaler Ahnungslosigkeit und/oder pauschalem Hass gegen eine bestimmte Berufsgruppe. Nur ein fiktives Beispiel: Das MEK klopft nett an die Scheibe, weißt sich als Polizei aus. Der Fahrer findet das doof, zieht eine Schusswaffe und richtet sie auf einen Beamten. Das MEK schießt... In dem Fall müsste man über die Rechtmäßigkeit nicht groß diskutieren. Letztendlich ist das hier aber ein wilder Mix aus Unkenntnis des genauen Ablaufs, Tatort-Fachkompetenz und pauschaler Abneigung gegen die Polizei.
  5. Darauf habe ich gewartet ;-) Das ist aber ein völlig anderer Fall, als die von Chute angesprochene Konstellation und der von mir verlinkte Sachverhalt und unterstreicht wieder meine Aussage, dass es für eine rechtliche Beurteilung auf jedes Detail ankommt.Der Punkt ist, dass der Rocker nicht wusste, dass es sich um Polizisten handelt (Putativnotwehr). Chute argumentiert da ja ganz grundsätzlich, eben auch bei Erkennbarkeit. Das hätte nach seiner Argumentation dann wiederum die Folge, dass die SEK Beamten nicht hätten zurück schießen dürfen. Das ist doch absurd. Und wer weiß vor Ort, ob die Maßnahme rechtmäßig ist. Oft stellt sich das erst nach jahrelangen Prozessen heraus. Ich habe auch ne Waffe daheim und mache mir Gedanken, was ich tun würde, wenn es an der Tür rumpelt. Sicherlich aber nicht gezielt ohne Ansprache und Warnschuss durch die Türe schießen. Als polizeiliche Maßnahme wäre sowas in jedem Fall rechtswidrig und hätte massive Konsequenzen für den Schützen. Und außerdem: JA, Sockenschuss. Anders kann ich dieses BGH Urteil nicht zusammenfassen... Der BGH sendet ein fatales Signal. Vielleicht hat der PKW Fahrer im Ausgangsfall das MEK auch nicht erkannt. Der BGH sagt dann: Erstmal schießen, dann fragen wer klopft. Klar, dass dann die Beamten (auch) schießen (müssen). Damit provoziere ich GENAU solche Zwischenfälle. Wenn aber der Polizist erst (irrtümlich) schießt und dann fragt, gehört er regelmäßig der Katz. Das Gewaltmonopol liegt bei uns eben beim mehr oder minder ehrlichen Bürger und nicht mehr wirklich beim Staat.
  6. Du bist Jurist oder? Es gibt wirklich sehr viele Sachen, von denen ich keine Ahnung habe, aber dann halte ich mich mit fachlichen Beurteilungen zurück. Die Maßnahme kann auch bei der falschen Zielperson rechtmäßig sein (z.B. Identitätsfeststellung). Und Notwehr gegen (vermeintlich) rechtswidrige Maßnahmen wird allenfalls straffrei sein, wenn sie sich in einem verhältnismäßigen Rahmen bewegt. Da gibts eindeutige Rechtsprechung dazu. Weil sich grundsätzlich jeder erstmal falsch behandelt fühlt, dürfte er andernfalls von seiner Schusswaffe Gebrauch machen. Eine andere Notwehr gegen Polizisten wäre nämlich kaum geeignet. Das mag in deinem Interesse sein, aber nicht in dem eines Rechtsstaats. Edit: Hier noch zum nachlesen für alle Realitäts- und Autoritätsverweigerer http://www.rechtslupe.de/strafrecht/notwehr-gegen-hoheitliches-handeln-397422 "Insbesondere verkennt sie, dass bei dem Vorgehen gegen bewaffnete Polizeibeamte deren Tötung oder zumindest deren gravierende Verletzung meist die allein eine sichere und endgültige Angriffsabwehr gewährleistende Verteidigungshandlung wäre." Wer das ernsthaft gutheißt, hat nun wirklich nen Sockenschuss...
  7. Hast du dir gerade zusammenfantasiert oder? Es gibt beliebig viele Konstellationen in denen der Schuss durch die geschlossene Scheibe je nach Ablauf rechtmäßig ist oder eben nicht. Wenn er beispielsweise eine Schusswaffe zieht, würde ich nicht warten, bis er die Scheibe runter kurbelt und sie mir an die Rübe hält. Ohne den genauen Ablauf des Vorfalls, kann man überhaupt nichts (sinnvolles) dazu sagen. Hier ein Zitat aus der Lokalklatschpresse: "Nach Angaben der Polizei habe es beim Einsatz eine „Gefährdungslage“ gegeben, die den Schusswaffengebrauch vermutlich rechtfertige, sagte Sprecher der Schweriner Staatsanwaltschaft." Natürlich kannst du das jetzt erstmal in Frage stellen, aber das ist allemal greifbarer als irgendwelche Sofa-Fantasien. Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte folgendes: - den kennst du genauen Ablauf nicht - du hattest noch nie eine Schusswaffe außerhalb eines Schießstands in der Hand - du hast keine Ahnung von der rechtlichen Materie Solltest du dann über den Sachverhalt urteilen? Finde es immer schade, wenn Leute (egal in welchem Bereich) aus reiner Sympathie bzw. Antipathie urteilen - ohne Fachkenntnis und ohne Kenntnis dessen, was überhaupt passiert ist.
  8. a) Wieso "mal wieder"? Wann hat ein MEK zuletzt den Falschen getroffen? b) Dass es das richtige Fahrzeug war, wurde ja schon festgestellt. b) Meine Nachrichten sprechen von einer "Gefährdungslage". Aber der Spiegel war ja schon immer Garant für seriöse Berichterstattung (sollte man als durchschnittlich informierter WBK-Inhaber eigentlich wissen). Wenn der Fahrer ggf. die Beamten angegriffen hat, wird er mit der Konsquenz leben müssen. Und das unabhängig davon, ob der der richtige oder der falsche ist. Keiner von uns war dabei, aber bei Ruhepuls in den Sessel pupsen und dabei trotz eigener Ahnungslosigkeit mit Profi-Tipps um sich schmeißen, kann natürlich jeder Tatort-Fan.
  9. Die Aussage kann ich so pauschal nicht nachvollziehen. Der Mann hinter D*R und W*24 ist ja (wie bereits festgestellt) der gleiche. Service gab's auch bei meiner AR15 Bestellung nur sporadisch und dann meist nur heiße Luft. Die AR15 von D*R sind bekanntlich nicht die billigsten. Nach deiner Logik sollte dann auch der Service stimmen... Nach meinen Erfahrungen von damals würde es mich aber nicht wundern, wenn der Laden nun dicht ist.
  10. Langsam wirds wirklich etwas seltsam... Schau dir z.B. einfach mal das First Defence MK8 an. Das kommt dann in die Hand- oder Jackentasche und gut ist's. Wenn das Problem so präsent ist, kann man sich ja selbst auch ein wenig mit der Materie beschäftigen... Man muss aber auch wirklich keine Gefährdung konstruieren! Ich habe das Gefühl, als wäre dein Problem ein anderes. Solange du nicht mit deiner Situation klarkommst, tut es dein Umfeld auch nicht.
  11. @alzi Wahrscheinlicher als deine Konstellation ist da wohl eher eine subjektive Notwehrsituation, die objektiv nicht gegeben ist... Deswegen einfach Tierabwehrspray mitnehmen und in entsprechenden Situationen auch griffbereit haben. Mit Schreckschusswaffen und ähnlichem Blödsinn braucht man auch nicht erst anfangen.
  12. Hallo Johanna, wie viele andere hier auch, kann ich dein Anliegen gut nachvollziehen. Dass du keine realistischen Chancen auf einen Waffenschein hast, wurde ja bereits hinreichend erklärt. Deine Frage als WBK Besitzer nach einem illegalen Führen kann ich dagegen garnicht nachvollziehen. Du riskierst damit erhebliche Konsequenzen und den Verlust deiner legalen Waffen. Richtig problematisch wird es aber sicherlich spätestens , wenn du von der illegal geführten Waffe tatsächlichen Gebrauch machen solltest! Mit dem Führen allein ist es auch nicht getan... Du brauchst auch entsprechendes rechtliches Hintergrundwissen und vorallem praktisches Training. Das Führen und ggf. sogar Verwenden einer Waffe zum Zweck der Selbstverteidigung ist etwas ganz anderes als das ruhige Schießen am Stand oder im Wald. Ich bin selbst Inhaber eines Waffenscheins, führe meine Waffe aber praktisch nie, da es im Alltag ohne konkrete Gefährdung selten praktikabel ist. Ich habe aber fast immer ein Pfefferspray bei mir, mit dem ich mich für die meisten Szenarien gerüstet sehe. Das kann ich auch dir empfehlen. Wichtig ist aber auch hier wieder üben und Hemmungen in der Anwendung abbauen, sonst klappts im Ernstfall auch nicht. Im Übrigen solltest du deine Jagd- oder Sportwaffen auch auf deinem befriedeten Besitztum nicht zum Zweck der Selbstverteidigung führen (also z.B. unter dem Kopfkissen oder im Garten). Wenn deine Verwaltungsbehörde das mitbekommt, bist du deine Waffen wegen der Zweckentfremdung ebenfalls los. Zu guter Letzt auch von mir noch einmal der Tip Kampfsport zu trainieren. Zum einen kannst du dich gegen kleinere Pöbeleien wehren oder zumindest den Überraschungseffekt zum Fliehen nutzen. Viel wichtiger ist aber, dass du dadurch Selbstbewusstsein ausstrahlst und so viel wahrscheinlicher garnicht erst zum Opfer tätlicher Angriffe wirst. Das soll jetzt keine Schuldverschiebung sein, aber Opfer beeinflussen erwiesenermaßen das Handeln des Täters bereits ab dem ersten Anblick. Ich bin mir sicher, du wirst deinen Weg gehen...!
  13. Ich bin doch immer wieder verwundert, wie ausführlich man über relativ simple Themen diskutieren kann... Die AWaffV sagt ganz klar in §13: "Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden." und außerdem "In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen." Da ein 08/15-Schwenkriegelschloss quasi keine Sicherheit bietet, genügt an sich jedes anderweitige Schloss den Anforderungen. Dass der Verschlussmechanismus innen liegen muss und somit ein Vorhängeschloss nicht gesetzeskonform wäre, kann ich nicht herauslesen. Da die Aufbewahrung außerhalb ständig bewohnter Gebäude nur im Bezug auf Waffen eingegangen wird, hätte ich keine Bauchschmerzen, die Munition entsprechend im Keller zu lagern. Ein Dachlatten-Abteil im Gemeinschaftskeller ist da aber wohl i.d.R. ziemlich problematisch und in meinen Augen auch nicht als "Gebäude" anzusehen. Da hilft dann wiederum auch ein Festdübeln nichts, das im Zusammenhang mit der Munitionsaufbewahrung rechtlich ohnehin keine Rolle spielt.
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