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MaddinPSG

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  1. Du bist Jurist oder? Es gibt wirklich sehr viele Sachen, von denen ich keine Ahnung habe, aber dann halte ich mich mit fachlichen Beurteilungen zurück. Die Maßnahme kann auch bei der falschen Zielperson rechtmäßig sein (z.B. Identitätsfeststellung). Und Notwehr gegen (vermeintlich) rechtswidrige Maßnahmen wird allenfalls straffrei sein, wenn sie sich in einem verhältnismäßigen Rahmen bewegt. Da gibts eindeutige Rechtsprechung dazu. Weil sich grundsätzlich jeder erstmal falsch behandelt fühlt, dürfte er andernfalls von seiner Schusswaffe Gebrauch machen. Eine andere Notwehr gegen Polizisten wäre nämlich kaum geeignet. Das mag in deinem Interesse sein, aber nicht in dem eines Rechtsstaats. Edit: Hier noch zum nachlesen für alle Realitäts- und Autoritätsverweigerer http://www.rechtslupe.de/strafrecht/notwehr-gegen-hoheitliches-handeln-397422 "Insbesondere verkennt sie, dass bei dem Vorgehen gegen bewaffnete Polizeibeamte deren Tötung oder zumindest deren gravierende Verletzung meist die allein eine sichere und endgültige Angriffsabwehr gewährleistende Verteidigungshandlung wäre." Wer das ernsthaft gutheißt, hat nun wirklich nen Sockenschuss...
  2. Hast du dir gerade zusammenfantasiert oder? Es gibt beliebig viele Konstellationen in denen der Schuss durch die geschlossene Scheibe je nach Ablauf rechtmäßig ist oder eben nicht. Wenn er beispielsweise eine Schusswaffe zieht, würde ich nicht warten, bis er die Scheibe runter kurbelt und sie mir an die Rübe hält. Ohne den genauen Ablauf des Vorfalls, kann man überhaupt nichts (sinnvolles) dazu sagen. Hier ein Zitat aus der Lokalklatschpresse: "Nach Angaben der Polizei habe es beim Einsatz eine „Gefährdungslage“ gegeben, die den Schusswaffengebrauch vermutlich rechtfertige, sagte Sprecher der Schweriner Staatsanwaltschaft." Natürlich kannst du das jetzt erstmal in Frage stellen, aber das ist allemal greifbarer als irgendwelche Sofa-Fantasien. Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte folgendes: - den kennst du genauen Ablauf nicht - du hattest noch nie eine Schusswaffe außerhalb eines Schießstands in der Hand - du hast keine Ahnung von der rechtlichen Materie Solltest du dann über den Sachverhalt urteilen? Finde es immer schade, wenn Leute (egal in welchem Bereich) aus reiner Sympathie bzw. Antipathie urteilen - ohne Fachkenntnis und ohne Kenntnis dessen, was überhaupt passiert ist.
  3. a) Wieso "mal wieder"? Wann hat ein MEK zuletzt den Falschen getroffen? b) Dass es das richtige Fahrzeug war, wurde ja schon festgestellt. b) Meine Nachrichten sprechen von einer "Gefährdungslage". Aber der Spiegel war ja schon immer Garant für seriöse Berichterstattung (sollte man als durchschnittlich informierter WBK-Inhaber eigentlich wissen). Wenn der Fahrer ggf. die Beamten angegriffen hat, wird er mit der Konsquenz leben müssen. Und das unabhängig davon, ob der der richtige oder der falsche ist. Keiner von uns war dabei, aber bei Ruhepuls in den Sessel pupsen und dabei trotz eigener Ahnungslosigkeit mit Profi-Tipps um sich schmeißen, kann natürlich jeder Tatort-Fan.
  4. Die Aussage kann ich so pauschal nicht nachvollziehen. Der Mann hinter D*R und W*24 ist ja (wie bereits festgestellt) der gleiche. Service gab's auch bei meiner AR15 Bestellung nur sporadisch und dann meist nur heiße Luft. Die AR15 von D*R sind bekanntlich nicht die billigsten. Nach deiner Logik sollte dann auch der Service stimmen... Nach meinen Erfahrungen von damals würde es mich aber nicht wundern, wenn der Laden nun dicht ist.
  5. Langsam wirds wirklich etwas seltsam... Schau dir z.B. einfach mal das First Defence MK8 an. Das kommt dann in die Hand- oder Jackentasche und gut ist's. Wenn das Problem so präsent ist, kann man sich ja selbst auch ein wenig mit der Materie beschäftigen... Man muss aber auch wirklich keine Gefährdung konstruieren! Ich habe das Gefühl, als wäre dein Problem ein anderes. Solange du nicht mit deiner Situation klarkommst, tut es dein Umfeld auch nicht.
  6. @alzi Wahrscheinlicher als deine Konstellation ist da wohl eher eine subjektive Notwehrsituation, die objektiv nicht gegeben ist... Deswegen einfach Tierabwehrspray mitnehmen und in entsprechenden Situationen auch griffbereit haben. Mit Schreckschusswaffen und ähnlichem Blödsinn braucht man auch nicht erst anfangen.
  7. Hallo Johanna, wie viele andere hier auch, kann ich dein Anliegen gut nachvollziehen. Dass du keine realistischen Chancen auf einen Waffenschein hast, wurde ja bereits hinreichend erklärt. Deine Frage als WBK Besitzer nach einem illegalen Führen kann ich dagegen garnicht nachvollziehen. Du riskierst damit erhebliche Konsequenzen und den Verlust deiner legalen Waffen. Richtig problematisch wird es aber sicherlich spätestens , wenn du von der illegal geführten Waffe tatsächlichen Gebrauch machen solltest! Mit dem Führen allein ist es auch nicht getan... Du brauchst auch entsprechendes rechtliches Hintergrundwissen und vorallem praktisches Training. Das Führen und ggf. sogar Verwenden einer Waffe zum Zweck der Selbstverteidigung ist etwas ganz anderes als das ruhige Schießen am Stand oder im Wald. Ich bin selbst Inhaber eines Waffenscheins, führe meine Waffe aber praktisch nie, da es im Alltag ohne konkrete Gefährdung selten praktikabel ist. Ich habe aber fast immer ein Pfefferspray bei mir, mit dem ich mich für die meisten Szenarien gerüstet sehe. Das kann ich auch dir empfehlen. Wichtig ist aber auch hier wieder üben und Hemmungen in der Anwendung abbauen, sonst klappts im Ernstfall auch nicht. Im Übrigen solltest du deine Jagd- oder Sportwaffen auch auf deinem befriedeten Besitztum nicht zum Zweck der Selbstverteidigung führen (also z.B. unter dem Kopfkissen oder im Garten). Wenn deine Verwaltungsbehörde das mitbekommt, bist du deine Waffen wegen der Zweckentfremdung ebenfalls los. Zu guter Letzt auch von mir noch einmal der Tip Kampfsport zu trainieren. Zum einen kannst du dich gegen kleinere Pöbeleien wehren oder zumindest den Überraschungseffekt zum Fliehen nutzen. Viel wichtiger ist aber, dass du dadurch Selbstbewusstsein ausstrahlst und so viel wahrscheinlicher garnicht erst zum Opfer tätlicher Angriffe wirst. Das soll jetzt keine Schuldverschiebung sein, aber Opfer beeinflussen erwiesenermaßen das Handeln des Täters bereits ab dem ersten Anblick. Ich bin mir sicher, du wirst deinen Weg gehen...!
  8. Ich bin doch immer wieder verwundert, wie ausführlich man über relativ simple Themen diskutieren kann... Die AWaffV sagt ganz klar in §13: "Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden." und außerdem "In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen." Da ein 08/15-Schwenkriegelschloss quasi keine Sicherheit bietet, genügt an sich jedes anderweitige Schloss den Anforderungen. Dass der Verschlussmechanismus innen liegen muss und somit ein Vorhängeschloss nicht gesetzeskonform wäre, kann ich nicht herauslesen. Da die Aufbewahrung außerhalb ständig bewohnter Gebäude nur im Bezug auf Waffen eingegangen wird, hätte ich keine Bauchschmerzen, die Munition entsprechend im Keller zu lagern. Ein Dachlatten-Abteil im Gemeinschaftskeller ist da aber wohl i.d.R. ziemlich problematisch und in meinen Augen auch nicht als "Gebäude" anzusehen. Da hilft dann wiederum auch ein Festdübeln nichts, das im Zusammenhang mit der Munitionsaufbewahrung rechtlich ohnehin keine Rolle spielt.
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