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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben

Eigentlich alle Innenstädte, keine Lust auf das Klientel dort, diese in jeder Stadt gleichen Ketten an Läden und auf die Fress Franchise Ketten kann ich auch verzichten, Abzocke beim Parken, immer breitere Radwege, immer weniger Platz für Autos, ewige Baustellen, brauche ich alles nicht, was ich brauche kaufe ich entweder im Laden draußen im Gewerbegebiet oder es bringt mir der freundliche Paketfahrer.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steven:

Hallo BJ68

 

"zur Notwehr legal einsetzen kann und darf..."

Genau dies ist mit dem Führverbot für alle Messer verunmölglicht worden.

Es gibt aber auch andere Dinge, die man wirkungsvoll einsetzen kann. Man muss es nur wollen:

Faust, Arme, Beine, Zähne etc.

Mal sehen, wann und wie man daran geht.

Ich tippe, der Notwehr§ wird komplett umgestaltet.

Hast du irgendwie die Möglichkeit wegzulaufen, wird Notwehr nicht mehr anerkannt.

 

Steven

 

Ok.

 

Ich bin zum einen nicht gebaut wie ein Leichtathlet zum Anderen habe ich verschlissene Knie- und Fussgelenke.

 

Damit renne ich maximal 10m weit - hoffentlich bis zur nächsten Wand, die dann meinen Rücken frei hält während ich... singe?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steven:

Zähne

 

War da nicht was? a0656.gif

 

vor 2 Stunden schrieb steven:

Notwehr

 

Wer Frauen ihr Pfefferspray wegnimmt, weil sie durch einen Bahnhof gehen oder in die Bahn steigen, vergisst, dass sie auch irgendwie zum Bahnhof hin und dort wegmüssen. Der Bürger wird der letzten, legalen Mittel entwaffnet, weil die Politik hier Menschen eingeladen hat, die genau dort Probleme verursachen, die es vorher in dieser Masse nie gab. Kein Wunder also, wenn gerade Frauen sich im Dunkel nicht mehr vor die Tür oder an gewisse Orte trauen...

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Geschrieben (bearbeitet)

Mich würde jetzt doch mal interessieren, welche Befähigungen die Kontrollierenden auf den Weihnachtsmärkten eigentlich haben?

 

Mal angenommen, es steht nun tatsächlich ein Killer vor denen und der fängt an loszumessern.

 

Ohne spezielle Nahkampfkenntnisse dürfte es ein hohes Risiko sein, wenn so ein Typ dann in einer Menschenmasse von untrainierten Streifenbeamten mit der Schusswaffe gestellt werden.

 

Skymarshalls z.b müssen ja auch speziell ausgebildet sein und haben auch spezielle Waffen und Munition.

 

Wer haftet dann, bei einem missglückten oder eskalierten Zugriff?

 

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb JDHarris:

Wer haftet dann, bei einem missglückten Zugriff?

Kollaterschaden wird vermutlich unter den Tisch gekehrt. Die Mützenträger werden aber sensibilisiert auf eventuelle

Situationen "besonders" zu reagieren Stellt sich die Frage, wie das ausgeht.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb JDHarris:

und der fängt an loszumessern.

 

Dann bleibt von den vier Negerlein Beamten vermutlich nur einer oder zwei am Leben, sowas überfordert den normalen Beamten, die Trainingszeiten sind viel zu kurz, auch wenn in dem Video das Training angesprochen wird. Bevor der erste die Waffe raus hat, liegen schon zwei am Boden. Wird aber nicht passieren, denn die wollen alle pünktlich Feierabend haben und müssen ordentlich Zahlen bringen, dass will der Dienststellenleiter so, denn die muss er selbst auch weitermelden. Die generiert man jedoch nicht mit "ich-nix-deutsch" Menschen, die eventuell gefährlich, renitent sind oder einen noch als Nathsie bezeichnen und melden, das erreicht man mit dem devoten älteren Mitbürger, der das alles widerspruchslos über sich ergehen lässt. Eigentlich müssten die Leute mit den Füßen abstimmen und die Märkte leer und leerer werden. Vielleicht merkt es dann einer, dass da etwas übergriffig und unverhältnismäßig abläuft.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Marder:

Eigentlich alle Innenstädte, keine Lust auf das Klientel dort, diese in jeder Stadt gleichen Ketten an Läden und auf die Fress Franchise Ketten kann ich auch verzichten, Abzocke beim Parken, immer breitere Radwege, immer weniger Platz für Autos, ewige Baustellen, brauche ich alles nicht, was ich brauche kaufe ich entweder im Laden draußen im Gewerbegebiet oder es bringt mir der freundliche Paketfahrer.

Sprichst Du von Gießen? Auch wenn nicht, so isses da hunnerdprozentig.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Last_Bullet:

 

Dann bleibt von den vier Negerlein Beamten vermutlich nur einer oder zwei am Leben, sowas überfordert den normalen Beamten, die Trainingszeiten sind viel zu kurz, auch wenn in dem Video das Training angesprochen wird. Bevor der erste die Waffe raus hat, liegen schon zwei am Boden.

 

Stuttgart, Gaisburger Brücke, 1988.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb JDHarris:

Wer haftet dann, bei einem missglückten oder eskalierten Zugriff?

Ggbr. Dritten? Imho mit viel Glück und noch mehr Geduld der Dienstherr. Viel Spaß bei der Durchsetzung.

Und der Beamte hat ja dafür Dienstbezüge, Dienstunfähigkeitsbezüge, Witwenpension, Waisenpension und freie Heilfürsorge als Privatpatient. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

Eigentlich müssten die Leute mit den Füßen abstimmen

Geht leider nicht mehr!:rotfl2: Ich habe schon vor 6 oder 7 Jahren beschlossen daß Qualität und Preis der Viktualien dort meinen Geschmackssinn beleidigen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb karlyman:

 

Stuttgart, Gaisburger Brücke, 1988.


Wikipedia dazu: 

 

„Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er erhielt aber eine Duldung.[3]

 

Wohlgemerkt, 1988. 

 

kek, für manche Deutschen war das so schlimm, sie haben das Ding mit Täter-Opfer-Umkehr verfilmt. 

Bearbeitet von AmericanDad
Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Josef Maier:

Und der Beamte hat ja dafür Dienstbezüge, Dienstunfähigkeitsbezüge, Witwenpension, Waisenpension und freie Heilfürsorge als Privatpatient. 

 

Und das ist auch gut so.

 

Es steht ansonsten jedem frei, ebenfalls Beamter zu werden, wenn ihm das alles so gut gefällt und er das auch haben möchte.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb steven:

Hallo BJ68

 

"zur Notwehr legal einsetzen kann und darf..."

Genau dies ist mit dem Führverbot für alle Messer verunmölglicht worden.

Es gibt aber auch andere Dinge, die man wirkungsvoll einsetzen kann. Man muss es nur wollen:

Faust, Arme, Beine, Zähne etc.

Mal sehen, wann und wie man daran geht.

Ich tippe, der Notwehr§ wird komplett umgestaltet.

Hast du irgendwie die Möglichkeit wegzulaufen, wird Notwehr nicht mehr anerkannt.

 

Steven

Ich will auch kein Messer zur Notwehr einsetzen.

Sicher würde ich mich fühlen mit Tele & Kurzwaffe am Mann, wenn ich das WILL. 

Dann könnten die Bullen meinetwegen den ganzen Tag damit verplempern, Handtaschen zu kontrollieren.

Aber echten Bösewichten möchte ich gern robust begegnen können.

 

Aber Untertanen dürfen nur wünschen, nicht fordern.

Bearbeitet von Faust
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Geschrieben
11 hours ago, JDHarris said:

Mich würde jetzt doch mal interessieren, welche Befähigungen die Kontrollierenden auf den Weihnachtsmärkten eigentlich haben?

 

 

Sehr guter Punkt - zumal vielen Kritikern der neuen "Massendurchsuchungen" noch gar nicht aufgefallen ist, dass Faeser nicht nur der Polizei diese neuen Berechtigungen verliehen hat. Das Recht der jederzeitigen anlasslosen Durchsuchung steht nämlich ALLEN "Behörden" zu. Im Prinzip darf jede Politesse und jeder Ordnungsamt-Küchenschabeninspektor beliebige Passanten zwingen, die Hände an die Wand zu pressen und kann dann eine Leibesvisitation vornehmen. 

Geschrieben
2 minutes ago, JoergS said:

Sehr guter Punkt - zumal vielen Kritikern der neuen "Massendurchsuchungen" noch gar nicht aufgefallen ist, dass Faeser nicht nur der Polizei diese neuen Berechtigungen verliehen hat. Das Recht der jederzeitigen anlasslosen Durchsuchung steht nämlich ALLEN "Behörden" zu. Im Prinzip darf jede Politesse und jeder Ordnungsamt-Küchenschabeninspektor beliebige Passanten zwingen, die Hände an die Wand zu pressen und kann dann eine Leibesvisitation vornehmen. 

 

Nach welcher Rechtsnorm denn? Haben die an ein Gesetz gemacht? Ich dachte, die machen einfach so.

Geschrieben

§42c WaffG.

 

Quote

Die zuständige Behörde kann zur Durchsetzung gesetzlicher Waffen- und Messerverbote ... sowie von Waffen- und Messerverbotszonen ... Personen kurzzeitig anhalten, befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen sowie die Person durchsuchen. 


Die jeweilige Kommune kann also einfach dem Ordnungsamt die Zuständigkeit verleihen. 

Geschrieben
7 minutes ago, JoergS said:

§42c WaffG

 

Und das ist noch nicht vor Gericht auf sein Verhältnis zu Art. 13 (2) GG untersucht worden, der da sagt:

Quote

Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

 

Gefahr im Verzug ist wohl kaum, wenn überhaupt kein konkreter Anlass besteht. 

 

Die einzige mit Art 13 konforme Interpretation von §42c WaffG wäre, dass die Behörde einen zwar "befragen" aber keine Aussage erzwingen darf, dass sie auch in der Öffentlichkeit offen getragene Dinge angucken darf, aber Taschen aufmachen, anfummeln, usw. nicht ohne richterliche Anordnung. Ansonsten scheint es mit, dass Art. 13 vollständig entkernt wäre. 

 

Freilich, mit hinreichender Unverschämtheit könnte ein Gericht zu Ansicht kommen, dass Art. 13 von Anfang an durch Absatz (7) vollständig entkernt war, also eigentlich nur symbolisch drinsteht, und jeder wegen allem oder auch ganz ohne Grund durchsucht werden dürfe. Dann sollen sie sich aber nicht beleidigt fühlen, wenn ihre Form der Grundrechtsauslegung mit der gewisser vergangener deutscher Staaten verglichen wird.

Geschrieben
3 minutes ago, BlackFly said:

Und irgendjemand hier glaubt das ein Richter das auch so urteilen würde?

 

Der einzige sinnvolle Satz, den eine gewisse Dame im Laufe ihres Lebens herausgebracht hat: "Wir können die Herrschenden und ihre Handlanger nicht dazu zwingen, die Wahrheit zu akzeptieren; aber wir können sie dazu zwingen, immer unverschämter zu lügen."

 

Wenn ein Richter, gar noch das Verfassungsgericht wo es nötigenfalls eben einmal hinmüsste, hinschreibt (oder im Fall der höheren Gerichte stehenlässt), dass Art. 13 keinen Schutz vor einer Durchsuchung der Person ohne Anlass an einer Vielzahl von nicht klar abgrenzbaren öffentlichen Orte bietet,  ohne weitere Einschränkung nach bestimmten Personen, Vorgehensformen, Anlässen, was auch immer, dann weiß man wenigstens, wo man steht.

 

Man kann den Verfassungsfeind nicht zwingen, zum Verfassungsfreund zu werden, aber man ihn demaskieren und ihn dazu bringen, dass er seine Verfassungsfeindschaft immer grotesker herausbrüllt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Proud NRA Member:

 

Und das ist noch nicht vor Gericht auf sein Verhältnis zu Art. 13 (2) GG untersucht worden, der da sagt:

"Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden."

 

Bei den hier behandelten Durchsuchungen der Person auf der Straße/in der Öffentlichkeit...?

Art. 13 Abs. 2 GG steht in Bezug zu Abs. 1, somit geht es dort um Durchsuchungen der Wohnung.

 

 

Bearbeitet von karlyman

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