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IGNORED

Alec Baldwin erschiesst Kamerafrau


horidoman

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vor 21 Minuten schrieb highlower:

Eigentlich war das eher eine klitzekleine Relativierung der hier in diesem Thread vielgelesenen Behauptung, dass mit entsprechender Waffensachkenntnis dieser Unfall nicht stattgefunden hätte.

War ist hier mit der klitzekleinen Relativierung gemeint?

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vor 53 Minuten schrieb Joseg:

Recht fühlen kann man auch ohne Jurist zu sein.

Wobei die Grundlage des Rechtstaats eben ist, dass niemand nur wegen des "gefühlten Rechts" verknackt wird. Mit gegenteiligen Ansätzen hat gerade Deutschland hinreichend üble Erfahrungen gemacht, dass sich da jede Diskussion erledigt hat.

 

Dafür, dass einen niemand nur wegen des Gefühls, man sei eine verkommene Person, verknacken darf, muss man natürlich hinnehmen, dass nach eigenem Dafürhalten und vielleicht auch nach allen moralischen Maßstäben der letzten 3000 Jahre Moral- und Religionsgeschichte wirklich verkommene Personen frei herumlaufen. Das ist aber immer noch besser als jede andere Lösung.

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Am 26.10.2021 um 19:30 schrieb chapmen:

 

Wär doch ein triftiger Grund das verwenden von Schusswaffen in Filmen zu verbieten. Zumindest in D wäre da durchaus Potential vorhanden.

 

 

Meinst Du, da geht noch was?  🤔

 

Die üblichen Verdächtigen wie Frau Mihalic, Herr Wendt und Herr Pfeiffer sind jedenfalls merkwürdig still.

 

Werfen wir einen Blick auf die gesetzlichen Bestimmungen in DE:


 

Zitat

 

WaffG § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt.
Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig...

3. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
a) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen,

§ 39b Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen
(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Salutwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer
1.5 ist insbesondere anzuerkennen, wenn der Antragsteller die Salutwaffen für
1. Theateraufführungen,
2. Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen ...


§ 40 Verbotene Waffen
(3) Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen dürfen
abweichend von § 2 Abs. 3 Umgang mit Faustmessern nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.2 haben, sofern sie
diese Messer zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen. Inhaber sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse (§§ 7 und 27
des Sprengstoffgesetzes) und Befähigungsscheine (§ 20 des Sprengstoffgesetzes) sowie Teilnehmer staatlicher
oder staatlich anerkannter Lehrgänge dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 Umgang mit explosionsgefährlichen
Stoffen oder Gegenständen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.4 haben, soweit die durch die Erlaubnis oder
den Befähigungsschein gestattete Tätigkeit oder die Ausbildung hierfür dies erfordern. Dies gilt insbesondere
für Sprengarbeiten sowie Tätigkeiten im Katastrophenschutz oder im Rahmen von Theatern, vergleichbaren
Einrichtungen, Film- und Fernsehproduktionsstätten sowie die Ausbildung für derartige Tätigkeiten...

 

§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen
für Verbotszonen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten
oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino-, und
Diskothekenbesuche und für Tanzveranstaltungen.

 

(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden
1. auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu
diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden,


§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

 

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen

Salutwaffen
Salutwaffen sind
1.5.1
veränderte Langwaffen, die unter anderem für Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen
bestimmt sind, wenn sie die nachstehenden Anforderungen erfüllen:


a) das Patronenlager muss dauerhaft so verändert sein, dass keine Patronen- oder pyrotechnische Munition
geladen werden kann,
b) der Lauf muss in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel mindestens sechs kalibergroße, offene
Bohrungen oder andere gleichwertige Laufveränderungen aufweisen und vor diesen in Richtung der
Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen sein,
- Seite 50 von 63 -Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
sowie des Bundesamts für Justiz ‒
c) der Lauf muss mit dem Gehäuse fest verbunden sein, sofern es sich um Waffen handelt, bei denen der Lauf
ohne Anwendung von Werkzeugen ausgetauscht werden kann,
d) die Änderungen müssen so vorgenommen sein, dass sie nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen
rückgängig gemacht und die Gegenstände nicht so geändert werden können, dass aus ihnen Geschosse,
Patronen- oder pyrotechnische Munition verschossen werden können, und
e) der Verschluss muss ein Kennzeichen nach Abbildung 11 der Anlage II zur Beschussverordnung tragen;

 

 

 

Das kann man doch bestimmt noch durch die eine oder andere VO ergänzen? ;)

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Mister Alec Gungrab scheint nach der ganzen Aufregung wieder ganz der alte zu sein. 😃 Die Expertise hat er ja jetzt.

https://www.krone.at/2544604

 ... Baldwin zeigte sich „sehr interessiert“ an der Kampagne zur Beschränkung von Waffen an Filmsets. ...

 

Ps: Und seine Sorge gilt natürlich auch der Fertigstellung seines Films.

 https://www.tmz.com/2021/10/30/alec-baldwin-speaks-first-time-on-camera-halyna-hutchins/

Bearbeitet von horidoman
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vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Ja. Weil nicht wie du schreibst IRGENDJEMAND eine Waffe aufzunehmen und zu kontrollieren hat!

 

Hm....offene Auslage bei einem Waffenhändler...ich sehe mir die Teile an und frage, ob ich verschiedene Waffen ausprobieren kann z.B. wie sie in der Hand liegen, Gewicht usw.  

Frage: Soll ich mich drauf verlassen, dass da kein Fehler passiert ist oder soll ich nachsehen d.h. wenn ich eine Waffe aufnehme kontrollieren? 

Anderer Fall Händler gibt mir eine Waffe....soll ich da auch drauf verlassen, dass die ungeladen ist oder lieber selber kontrollieren?

 

bj68

 

 

 

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Das Baldwin hat nicht nur den Status der Waffe nicht überprüft, sondern. darüber hinaus mit eben dieser ungeprüften Waffe auf einen Menschen gezielt und abgedrückt.

Sich auf andere bedingungslos zu verlassen mag ja in einer Mutter-Baby Situation Sinn machen. Das Baldwin Schein mir aber aus dem Alter langsam herausgewachsen zu sein. Obwohl... er vertraut auf Mönschen, die sich impfen lassen...ist ggf. Sogar selbst geimpft😄👍. Nur, Dummheit schützt vor Strafe nicht. In seinem Fall sollte seine Borniertheit, äch bün Waffengenah döshalb ünteressieren disöh Kuhper-Regeln mich nicht, strafverschärfend ausgelegt werden. 

Wird in dem Bundesstaat eigentlich noch mit dem elektrischen Stuhl hingerichtet?

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vor 10 Minuten schrieb HillbillyNRW:

Das Baldwin hat nicht nur den Status der Waffe nicht überprüft, sondern. darüber hinaus mit eben dieser ungeprüften Waffe auf einen Menschen gezielt und abgedrückt.

Damit ist alles gesagt. Und dem ist nichts hinzuzufügen. Egal wer vorher am Eisen war, er hat abgedrückt.

 

hab lange überlegt, ob ich mich zu dem Fall überhaupt äußere.

 

vor 11 Minuten schrieb HillbillyNRW:

Nur, Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Dummheit nicht, es war schlicht grob fahrlässig. Und dafür wird man in der Regel bestraft. Zu Recht. Egal ob Pro oder Anti Gun.

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vor 56 Minuten schrieb BJ68:

Hm....offene Auslage bei einem Waffenhändler...ich sehe mir die Teile an und frage, ob ich verschiedene Waffen ausprobieren kann z.B. wie sie in der Hand liegen, Gewicht usw.  

Frage: Soll ich mich drauf verlassen, dass da 

 

 

 

Willst oder kannst du es nicht verstehen?! DU bist sachkundig (vermute ich mal), der Schauspieler oder Regieman nicht!!!!! Der Laie muss sich beim Händler auch auf dessen Aussage verlassen!

Bearbeitet von callahan44er
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vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Der Laie muss sich beim Händler auch auf dessen Aussage verlassen!

Wie kommst du darauf? Was hält irgendwen davon, den Ladezustand einer Waffe zu kontrollieren, bevor man damit rum hantiert. Ein Gesetz bestimmt nicht und das einzige was man "muss" ist sterben.

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Ich mag den Baldwin auch nicht, weil es ist heuchlerisch mit Knarren und töten von Menschen sein Leben zu verdienen und gleichzeitig sich einen Heilgenschein anziehen indem man anti Waffen ist.

 

Aber es ist nun mal so das der Schauspieler sich darauf verlässt eine ungefährlich Waffe zu kriegen. Bin auch sicher das jeder wenn er sein Auto von der Werktstatt abholt erst einmal eine Vollbremsung macht um zu kontrollieren das die alles richtig gemacht haben.

 

Wo er aber haftbar ist, ist wenn aus Geiz eben die Sicherheit nicht gegeben war und er der Produzent ist von dem Netflix Streifen.

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vor 3 Stunden schrieb callahan44er:

DU bist sachkundig (vermute ich mal), der Schauspieler oder Regieman nicht!!!!!

Jemand, der seinen Lebensunterhalt damit verdient, daß er mit Waffen hantiert, hat auch sachkundig zu sein.

 

Das ist nicht mal zu viel verlangt, kein Hexenwerk.

 

Und wenn er es selbst nicht gebacken kriegt, bei komplizierteren Waffensystemen zB, dann ist es nicht zu viel verlangt, daß er zumindest Hilfe holt und sich so selbst im Vieraugenprinzip davon überzeugt.

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vor 2 Stunden schrieb HangMan69:

gibt es das überhaupt "rechtlich gesehen" in us of a?!?

 

Die waffenrechtliche Sachkunde deutscher Art natürlich nicht. Sorgfaltspflichten schon. Aber dass man zu denen rechnen kann, dass ein Schauspieler für alle Gegenstände, die er als Requisite bekommt, wissen müsse, was er tut, scheint mir unwahrscheinlich. Wenn einer eine Szene auf der Brücke eines großen Schiffes dreht, darf er sich dann nicht darauf verlassen, dass der hinter ihm stehende echte Kapitän, weiß was er tut, oder muss er dann erst ein Kapitänspatent machen? Eher schon kann man ihm vielleicht als Produzent an den Karren fahren wenn er wusste, dass die Waffenmeisterin sogar nach eigener Ansicht völlig überfordert war, und sie nur aus Gefälligkeit angestellt hat, im Wissen um die Gefährlichkeit inkompetenter oder auch nur schüchterner Ausübung dieser Funktion.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

[...] darf er sich dann nicht darauf verlassen, dass [...] oder muss er dann erst ein Kapitänspatent machen?

Diese Argumentation ist nun auf über 11 Seiten bereits drölfzig Mal durchgekaut worden, aber einige haben sich halt in ihrem Urteil einzementiert.

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vor 21 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Diese Argumentation ist nun auf über 11 Seiten bereits drölfzig Mal durchgekaut worden, aber einige haben sich halt in ihrem Urteil einzementiert.

Nenee, der Vergleich hinkt ja. Wenn er selbst das Schiff steuert (aus irgendwelchen dramaturgischen Gründen), dann hat er die Sorgfaltspflicht, dies so zu tun, daß niemand stirbt.

Wenn er es nicht kann, soll er es entweder bleiben lassen oder sich einweisen zu lassen, und sich haargenau dran zu halten.

 

Und so sehe ich das bei einer scharfen Waffe halt auch, wenn diese auf jemand gerichtet wird und abgefeuert wird, hat derjenige mehr Sorgfaltspflicht zu beachten, als auf irgendeinen Assistentenmokel zu vertrauen, der „cold gun“ quäkt.

Und als Produzent schon mal viermal mehr.

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