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IGNORED

Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?


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Geschrieben

Hallo ich bin hier im Forum ganz neu also bitte nicht gleich steinigen, wenn ich jetzt eine dumme Frage stelle. 

 

Meine Frage ist was passiert eigentlich wenn ich nicht mehr regelmäßig schießen gehen kann (Zeitmangel), somit die nötige Schießnachweise nicht erbringen kann

und die zuständigen Institutionen (Waffenbehörde) das bei einer Überprüfung feststellen sollte?

Bekomme ich dann nur die Waffe abgenommen oder muss ich da auch eine Strafe zahlen? Was sind mögliche Konsequenzen?

 

Die zuständige Waffenbehörde Main-Kinzig-Kreis in Hessen.

 

Vielen Dank im Voraus. 

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Sebastian Neuling:

Meine Frage ist was passiert eigentlich wenn ich nicht mehr regelmäßig schießen gehen kann (Zeitmangel), somit die nötige Schießnachweise nicht erbringen kann

Man wird dir, wenn du keinen besonderen Grund angeben kannst, das Bedürfnis aberkennen. 10 Jahre nach der ersten WBK reicht aber mittlerweile der Nachweis noch Vereinsmitglied zu sein.

 

vor 8 Minuten schrieb Sebastian Neuling:

Bekomme ich dann nur die Waffe abgenommen oder muss ich da auch eine Strafe zahlen?

Ich finde das Waffen abgeben Strafe genug ist, Eine weitere Strafe ist nicht vorgesehen

 

vor 9 Minuten schrieb Sebastian Neuling:

Was sind mögliche Konsequenzen?

Du hats keine Waffen mehr. Und bei deiner Frage stellt sich mir die Frage, ob du überhaupt schon welche hast. Das Prozedere und die Konsequenzen sollten jedem legalen Waffenbesitzer bekannt sein. Und nach neuer Regelung braucht man je Waffenart, Kurz - UND Langwaffe EINEN Termin im Quartal. So wenig Zeit kann man gar nicht haben das nicht zu erfüllen. Ansonsten, viel Spaß mit einem dann neuen Hobby

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb PetMan:

Man wird dir, wenn du keinen besonderen Grund angeben kannst, das Bedürfnis aberkennen. 

Sollten die fehlenden Nachweise mit den behördlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen zusammenhängen, könnte man davon ausgehen das dies der besondere Grund ist.
Prinzip Hoffnung, ich weiß.

 

Zitat

10 Jahre nach der ersten WBK reicht aber mittlerweile der Nachweis noch Vereinsmitglied zu sein.


Aus dem Grund bekommen die jungen Kameraden bei uns die (durch Maßnahmen) beschränkten Trainingskapazitäten.
Es gibt hier alte Hasen, die haben seit März 20 keinen Stand mehr von innen gesehen.
 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sebastian Neuling:

Meine Frage ist was passiert eigentlich wenn ich nicht mehr regelmäßig schießen gehen kann (Zeitmangel), somit die nötige Schießnachweise nicht erbringen kann

und die zuständigen Institutionen (Waffenbehörde) das bei einer Überprüfung feststellen sollte?

Bekomme ich dann nur die Waffe abgenommen oder muss ich da auch eine Strafe zahlen?

 

 

Willkommen hier im Forum!

 

Die Frage lässt sich im Grunde einfach beantworten.

Wir sind im geschilderten Fall im Bereich des Verwaltungsrechts. Also hat das Nicht-Schießen auch "nur" verwaltungsrechtliche Konsequenzen (im schlimmsten Fall Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse/WBK und Pflicht zur Waffenabgabe).

Im strafrechtlichen Bereich ist man dadurch - ersichtlich - nicht.

Auch ist nicht erkennbar, dass durch das Nicht-Schießen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des Waffenrechts verwirklicht würden... also kann eigentlich auch keine Bußgeld-Sache draus werden.

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb chief wiggum:

Sollten die fehlenden Nachweise mit den behördlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen zusammenhängen, könnte man davon ausgehen das dies der besondere Grund ist.

Er schrieb ja von " keine Zeit mehr ". Wobei ICH die Erfahrung gemacht habe das " keine Zeit " mehr mit " keine Lust mehr " entschuldigt wird. Aber Waffen haben um des habens Willens sieht das deutsche Gesetz leider nicht ( mehr ) vor. Das sollte jedem Neuling aber bekannt sein. Und so manchem alten wird das auch noch sauer aufstossen, weil die lassen sich ja auch nix sagen. 

Geschrieben

Unabhängig der Fragestellung würde mich interessieren ob die Frage einen konkreten Hintergrund hat. MKK ist der Landkreis der im Fall Tobias Rathjen kläglich versagten. Ist dort evtl behördlicher Aktionismus ausgebrochen?

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb JuergenG:

Bei uns ist auch eine neue Stelle geschaffen worden, Schwerpunkt wohl "Nachschau".

Sieht man in letzter Zeit häufiger in den Jobbörsen des ÖD. Meist Teilzeit, geringer Verdienst, Nutzung vom privaten Auto.

 

Scheint etwas z.B. für ehemalige Verwalter/Beamte/Cops zu sein um sich etwas zur Rente/Pension hinzuzuverdienen.

 

@Sebastian Neuling ist ja schon beschrieben worden. Laut Gesetz nach 5 und 10 Jahren Prüfung der vorangegangenen 24 Monate, danach Vereinsmitgliedschaft.

 

Geh schießen!

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb karlyman:

 

Willkommen hier im Forum!

 

Die Frage lässt sich im Grunde einfach beantworten.

Wir sind im geschilderten Fall im Bereich des Verwaltungsrechts. Also hat das Nicht-Schießen auch "nur" verwaltungsrechtliche Konsequenzen (im schlimmsten Fall Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse/WBK und Pflicht zur Waffenabgabe).

Im strafrechtlichen Bereich ist man dadurch - ersichtlich - nicht.

Auch ist nicht erkennbar, dass durch das Nicht-Schießen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des Waffenrechts verwirklicht würden... also kann eigentlich auch keine Bußgeld-Sache draus werden.

Wir können ja anfangen zu konstruieren:

Legaler Waffenbesitz nur mit Bedürfnis.

Ich habe Waffen, schieße aber nicht. Somit kein Bedürfnis.

-> illegaler Waffenbesitz. 

-> Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

 

(Ist übrigens alles grün)

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb JuergenG:

Schwerpunkt wohl "Nachschau".

Genau mein Humor....

Die Amtsstube für den Publikumsverkehr seit über 1½ Jahren geschlossen halten...aber zum 08/15 Otto zur "Nachschau" rausfahren....

 

 

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Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Sieht man in letzter Zeit häufiger in den Jobbörsen des ÖD. Meist Teilzeit, geringer Verdienst, Nutzung vom privaten Auto.

Nee, war Vollzeit aber mau bezahlt. Lag m.W. bei E9 TVÖD was in Stufe 1 ca. 38k p.a. sind. In die Amtsstube kommt man schon, nach Terminvereinbarung.

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Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Sebastian Neuling:

Die zuständige Waffenbehörde Main-Kinzig-Kreis in Hessen.

Rufe den Daseking an und vereinbare einen Gesprächstermin, der Mann ist ein sehr

verständiger und sachkundiger Mensch, mit dem kann man reden.

Aber um Schießtermine wirst Du nicht rumkommen

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Raiden:

Nichtschießen als Starftatbestand - auch nicht schlecht!

Hat nichts mit einer Straftat zu tun, lediglich Aberkennung eines Bedürfnisses und Widerruf der Erlaubnis.

Lediglich ein Verwaltungsakt.

Nichtschießen wegen Corona weil die Stände geschlossen waren, wäre ein Argument, aber keine Zeit nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb JuergenG:

Es scheint sich was in Sachen Personalausstattung der Waffenbehörden zu tun. Bei uns ist auch eine neue Stelle geschaffen worden, Schwerpunkt wohl "Nachschau".

Hier in Berlin ist das eine neue Arbeitsgruppe, die sich mit den Nachschauen befaßt, hatte ich aber auch schon mal etwas dazu geschrieben.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben (bearbeitet)

Noch einfacher, Sebastian Neuling

Auf die Webseite deiner Schießsportverbände gehen, Wettkämpfe in dein Handy eintragen, Termine blocken. An den Wettkämpfen teilnehmen, Urkunden kopieren und ab damit zu deinen SB* in !

Mach ich seit 30 Jahren, meine Waffenrechtsakte hat ne Höhe von ca.1,50m (eigene Schublade im Amt😃) und den Vermerk: "Herr L. schießt; keine Schießleistungsnachweise mehr verlangen, lebenslanges Bedürfnis liegt vor !!! "

Schießleistungsnachweise führe ich nur für die Verbände, die verlangen sowas, wenn ich ein neues Spielzeug will....

Gruß

GKLDRangemaster 

Bearbeitet von GKLDRangemaster
Geschrieben

Bei der Fragestellung drängt sich mir noch eine andere Frage auf:


Was wird von der Behörde als Schießnachweis anerkannt?

 

Meinetwegen bin ich in einem Verein XY, schieße dort allerdings nicht und bin dafür 5x im Jahr auf einem beliebig anderen Stand.

Ist dann der Stempel im Schießbuch mein Nachweis? Was genau wollen die sehen?

Geschrieben (bearbeitet)

Bestätigung des Verbands, dass du entsprechend der Vorgaben geschossen hast. Steht auch im Gesetz. 
 

Das Amt bekommt keine Schießnachweise.

 

PS: und bis 2025 darf auch der Verein dies bescheinigen. Steht auch im Gesetz, aber etwas weiter hinten 🙂

 

 

Bearbeitet von Gruger
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