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IGNORED

Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?


Sebastian Neuling

Empfohlene Beiträge

vor 3 Minuten schrieb ~Axel~:

Und auf welcher Grundlage bestätigt der Verband das?

Der Verein kann dir die Termine im Verein bestätigen ( sollte er zumindest ) . Wenn du dem Verein gegenüber Termine ausserhalb des Vereins glaubhaft machen kannst könnte der die auch bestätigen (z.B.: Ausserdem wurden Nachprüfbar XX Termine auf vereinsfremden Ständen Wahrgenommen ) Um sowas "Glaubhaft " zu machen sollte ein persönliches Schiessbuch ausreichen. Zweifelt jemand deine persönlichen Eintragungen in deinem Schiessbuch an solltest du dir Gedanken machen warum...............je öfter man dich im eigenen Verein Schiessen sieht , um so eher " glaubt " man auch fremde Termine. Mein LV des BDS akzeptiert zb auch Wettkampftermine im DSB . Zum Nachweis solcher bzw aller meiner Termine reichte bisher IMMER mein persönliches Schiessbuch, auch für Waffen deutlich über Grundkontingent. Wenn hier geschrieben wird das manche ob ihrer Nachweise schon extra Schubladen auf der BEHÖRDE haben kann zumindest ich das nicht nach vollziehen. Mit solchen " Nachweisen " hat sich schon so mancher ein Eigentor geschossen, vor gar nicht all zu langer Zeit wurde hier wieder so ein Fall besprochen..............." Schütze " gibt zum Nachweis der letzten 12 Monate sein persönliches Schiessbuch aufs Amt und die sehen das er in keinem der letzten Jahre, auch in den nicht abgefragten Zeiten, zu wenig Termine hatte. Mit Anlauf selber in den Arsch getreten. 

Wenn es einfach nix zu bestätigen gibt hat man also wirklich ein Problem. Aber das hat man dann wenigstens nicht mehr lange...................

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Ich für mich kann sagen, keine Zeit ist einfach keine Lust (oder einfach andere Prioritäten gesetzt).

Selbst wenn ich es in den Verein nicht mehr schaffen sollte, könnte ich mich immer noch beim nächsten Schießstand einmieten. Hannover nach Magdeburg ist für mich nicht so weit, kleiner Tagesausflug , Schießen nebst kleinen Preisen und wieder einen Haken auf meiner Liste machen.

 

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Hallo erstmal vielen Dank für die Rückmeldungen.

 

Also dann will ich mal auf die eine oder andere Frage eingehen.

 

Besitze eine Waffe. Alles ganz legal. Prüfung abgelegt. Die erforderlichen Schießnachweise erbracht usw.... Erforderlicher Waffenschrank.

War 2017 und 2018 regelmäßig schießen. 2019 wurde es halt etwas weniger. 2020 war ich gar nicht. Hauptsächlich wegen Corona.

Und dieses Jahr habe ich einfach noch nicht die Zeit gefunden, weil ich so viele andere Dinge zu tun hatte.

 

Bei uns im Kreis wurde das bisher eher locker gehandhabt, was die alten Hasen so erzählt haben. Aber unser Nachbarkreis Wetteraukreis muss da sehr streng sein.

Angeblich auch mal Hausbesuche. Hab keine Ahnung ob das rechtlich überhaupt gestattet ist und wirklich der Wahrheit entspricht?

 

Mir ging es nur darum für den Fall, dass tatsächlich bei einer Überprüfung auffällt, dass ich für das Jahr 2020 (Corona drücken die vielleicht auch ein Auge zu) und voraussichtlich 

dieses Jahr 2021, die Schießnachweise fehlen, mir keine rechtlichen Konsequenzen drohen, außer Waffe abgeben und die entsprechende Erlaubnis verliere. 

 

 

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Am 1.9.2021 um 13:25 schrieb PetMan:

Du hats keine Waffen mehr. Und bei deiner Frage stellt sich mir die Frage, ob du überhaupt schon welche hast. Das Prozedere und die Konsequenzen sollten jedem legalen Waffenbesitzer bekannt sein. Und nach neuer Regelung braucht man je Waffenart, Kurz - UND Langwaffe EINEN Termin im Quartal. So wenig Zeit kann man gar nicht haben das nicht zu erfüllen. Ansonsten, viel Spaß mit einem dann neuen Hobby

Dir ist aber schon klar, dass die WO Benutzer was das Wissen über die einschlägigen Gesetze angeht, eher die Ausnahme als die Regel sind?

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vor 37 Minuten schrieb Sergej:

... die juristischen Quellen.

WaffVwV, zu § 8 Bedürfnis

Zitat

8.1.1 [...]

Durch Schießnachweise und Bescheinigungen eines Schießsportvereins ist insbesondere die regelmäßige Tätigkeit als Sportschütze zu belegen.

Bitte mal die juristische Quelle benennen, nach der der Sportschütze verpflichtet ist einen eigenen Trainings- u. Wettkampfnachweis (Schießbuch) zu führen.

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Formatierung korrigiert
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vor 15 Minuten schrieb cartridgemaster:

WaffVwV, zu § 8 Bedürfnis

 

Dies tangiert die Masse der Sportschützen (§ 14 WaffG) und Vereine nicht, oder? Ich kann da auch keine Pflicht(!) für die Vereine herauslesen.

 

vor 10 Minuten schrieb Anmark52023:

bei uns im Verein darf ich nicht mehr schiessen weil ich die 3G-Regel nicht erfülle. Da fehlen schnell mal einige Schießtermine und -nachweise.

Es steht dir frei dir auf anderen Wegen Schießtermine zu generieren.

Bearbeitet von Sergej
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Paragraph 15 (1) Nr. 7 b)

 

Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

 

b)

einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen, sofern nicht ein Fall des § 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt, 

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Wobei ich mich schon frage ob es irgendeinen Verband gibt, der

Zitat

im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft

daß diese Aufzeichnungen führen. Oder auch nur ein "festgelegtes Verfahren" dafür existiere...

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Erwas ulkig, wie hier trotzig über Schießbuchpflicht diskutiert wird.

 

Es ist klar definiert, wieviel Schießtermine zu erbringen sind. Ein Nachweis darüber muss auf nachvollziehbar Dokumentation basieren. Auf was auch sonst?!? Vorsätzlich unrichtige Schießbücher und Vereinsbescheinigungen erfüllen den Straftatbestand der Urkundenfälschung und darüber Hinaus kann die waffenrechtliche Unzuverlässig abgeleitet werden.

Bei Verbandsbescheinigungen droht obenauf noch die Infragestellung aller Verbandsbescheinigungen....

 

 

Was ist eigentlich so schwer daran, nach dem Schiessen einen Schiessbucheintrag vorzunehmen?

Muss ja nicht mal jedesmal sein, nur die jeweilige Mindestmenge erreichen.

 

Aber ne, lieber kompletter Schlendrian und dann den Vorstand anranzen, warum er keine Urkundenfälschung begehen will, wenns einem einfällt das man ad Hoc nen Wisch braucht.

 

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vor 18 Stunden schrieb Sebastian Neuling:

[...]

Bei uns im Kreis wurde das bisher eher locker gehandhabt, was die alten Hasen so erzählt haben. Aber unser Nachbarkreis Wetteraukreis muss da sehr streng sein.

Angeblich auch mal Hausbesuche. Hab keine Ahnung ob das rechtlich überhaupt gestattet ist und wirklich der Wahrheit entspricht?

[...]

Ja, so locker dass die Waffenbehörde MKK einem seit Jahrzehnten psychisch Kranken eine WBK ausstellte. Eine Regelabfrage hätte ausgereicht um das zu verhindern. Da wir aber in Bürokratistan mit Gaga- Gesetzen leben sind sogar an innerbehördliche Abfragen hohe Zugangshürden geknüpft. Die man sich gern mal spart. Was somit den Paragraph 6 Abs. 1 Satz 2 Waffg zum Papiertiger macht. Nun ja, das Ergebnis ist bekannt.

 

Behörde versagte (wie in allen anderen Fällen der zu Amokläufen stilisierten erweiterten Tötungsdelikten mit legalen Waffen), die legalen Waffenbesitzer, die sich seit Jahrzehnten nichts zu Schulden kommen ließen müssen es büßen.

 

Was den Wetteraukreis angeht: lass dir keinen erzählen. ;)

Bearbeitet von Asgard
ver*** Autokorrektur
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vor 19 Stunden schrieb Sebastian Neuling:

Besitze eine Waffe. Alles ganz legal. Prüfung abgelegt. Die erforderlichen Schießnachweise erbracht usw.... Erforderlicher Waffenschrank.

War 2017 und 2018 regelmäßig schießen. 2019 wurde es halt etwas weniger. 2020 war ich gar nicht. Hauptsächlich wegen Corona.

Und dieses Jahr habe ich einfach noch nicht die Zeit gefunden, weil ich so viele andere Dinge zu tun hatte.

Du hast also 2019 das letzte Mal Deiner einzigen Waffe geschossen?

2020 und 2021 bislang kein einziger Termin?

Und das -neben Corona- aus Zeitmangel? 

Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber meinst Du, der Schießsport ist in dem Fall das geeignete Hobby für Dich?

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vor 8 Minuten schrieb Katz:

Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber meinst Du, der Schießsport ist in dem Fall das geeignete Hobby für Dich?

Ich kenne auch Motorradfahrer, die schon drei Jahre lang nicht mehr gefahren sind. 

Ich kenne Leute mit Motorboot, daß schon fünf Jahre lang kein Wasser mehr gesehen hat... 

 

Mal von den gesetzlichen Vorgaben abgesehen: 

Wo ist das Problem? 

 

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vor 8 Minuten schrieb Mittelalter:

Wo ist das Problem? 

In den von Dir genannten Fällen könnte--muss nicht, aber könnte--die Sicherheit so eine Sache sein. Als Pilot z.B. muss man jedenfalls zur Beförderung von Passagieren in letzter Zeit schon mal geflogen sein. Ohne Passagiere ist es flexibler, aber langlebige Piloten, denen die Umstände z.B. eine längere Winterpause erzwingen, finden es auch keine doofe Idee, bei den ersten Übungen im Frühjahr einen Fluglehrer oder sonst einen Sicherheitspiloten mitzunehmen. Insofern sind deine Beispiele vielleicht suboptimal. Der Motorradfahrer z.B. mag eine geplante Kurve usw. noch problemlos hinkriegen, aber sind seine Sinne für das vorzeitige Erahnen der Fahrfehler von Müttern in Riesenautos mit quengelnden Kindern noch so scharf, wie sie es waren?

 

Beim Schießen natürlich kein großes Problem, erst recht nicht in den Disziplinen, welche die Fast-gar-nicht-Schützen aller Wahrscheinlichkeit nach präferieren.

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