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IGNORED

Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?


Sebastian Neuling

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Bin in zwei Vereinen/Verbänden, beim Bds Schiessen wir nur 2x im Monat 1x kurz + 1x Lang Grosskaliber, dort sind jenachdem auch mehr oder weniger Schützen anwesend (Vergisst nicht die Urlaubszeit, oder Spätschicht) 

Im 1. Verein nur KK, findet wöchentlich statt, die Pforten sind an 5 von 7 Tagen Offen.

Da wir alle geimpft sind, habe ich innerhalb eines Quartals meine 18x voll.

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vor 10 Stunden schrieb ~Axel~:

Keine Sorge, ich bin zwischenzeitlich mit J&J geimpft und was habe ich davon?

Richtig, nichts.

Im Extremfall ersparst Du Dir selbst mit der Impfung im Falle einer Infektion einen schweren Verlauf mit langwierigen Folgen.
Zumindest darf das Deine Hoffnung sein.

 

vor 10 Stunden schrieb ~Axel~:

...

Wer noch immer nicht begriffen hat, dass das was man unter Corona hingenommen hat, nicht mehr zurückkommen wird, dem ist nicht mehr zu helfen.

 

Wer immer noch nicht verstanden hat, wozu die Impfung gut sein soll, dem ist nicht zu helfen.

Wo beiben eigentlich die öffentlichen Proteste von Hunderttausenden, gegen das Einschleusen von "Ortskräften" ? Auch d a s bekommen wir, unter Corona.

Aber ich meine ja nur....

Alles gut.

 

.

Bearbeitet von gipflzipfla
Rschrbg
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vor 39 Minuten schrieb gipflzipfla:

A) Im Extremfall ersparst Du Dir selbst mit der Impfung im Falle einer Infektion einen schweren Verlauf mit langwierigen Folgen.
Zumindest darf das Deine Hoffnung sein.

 

 

B) Wer immer noch nicht verstanden hat, wozu die Impfung gut sein soll, dem ist nicht zu helfen.

 

.

ad A: sagt nochmal wer? Auf Grund welcher Erkenntnisse? Wurde diese Behauptung schon verifiziert?

 

ad B: s.o. In der Tat, vielen ist nicht mehr zu helfen. Lasst euch impfen!

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vor 11 Stunden schrieb ~Axel~:

Keine Sorge, ich bin zwischenzeitlich mit J&J geimpft und was habe ich davon?

Richtig, nichts. .....

Ok, j e t z t verstehe ich es ;)
Du solltest das bei Dir  kontrollieren lassen..


Rein zufällig gerade eben gefunden:

https://www.nordkurier.de/aus-aller-welt/ehepaar-hat-trotz-impfung-keine-antikoerper-0244946609.html?fbclid=IwAR3iLfZCE5GHM4Bgzo0Wea5o7XA04P_AjGOF9Raw_TydN58qrYSW2G12Ojg

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vor 18 Stunden schrieb karlyman:

jagdrechtliche Konsequenzen

auf welcher Rechtsgrundlage?

vor 18 Stunden schrieb karlyman:

für Jäger bedeutsam.

Nö.

Ich kenne nur die Einschränkung bzw. Forderung eines Nachweises zum sog. "Bewegungsschießen" [lfd. Keiler] bei Einladungen zu Bewegungsjagden durch die jeweiligen Landesforstbetriebe.

Is' eben so, haste keinen Führerschein, darfste nich' Auto fahren, manche tun es trotzdem.

Bei privaten Einladungen zu Drück-/Bewegungsjagden wurde ein solcher Nachweis noch nie gefordert.

 

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In manchen Ländern ist das, wie gesagt, einfach Gesetz. Egal, wer die Bewegungsjagd veranstaltet.

Auf § 31 Abs. 1 Nr. 1 JWMG Ba.-Wü. hatte ich ja hingewiesen.

Und für jeglichen Schrotschuss auf Federwild gilt dasselbe.

 

Dass manche (wohl: wenige) das Gesetz eh "nicht juckt", steht auf einem anderen Blatt... aber kann ja nicht Diskussionsgrundlage sein.

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