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IGNORED

Waffen und Munition während der Arbeit aufbewahren (rechtssicher)


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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb switty:

ich denke auch, dass es unzulässig ist, Waffe und Munition im Auto für mehrere Stunden liegen zu lassen. …..

Die Munition darf man allerdings nicht im Auto lagern, allerdings ….

Upps, Wissesnslücke? Ich sehe nicht, was da bei Munition (bei einigen Stunden) dagegen spricht? Bitte erklär es mir. 

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb erstezw:

Muss man da dann nicht zwei Fächer mieten? Die Munition muss ja getrennt gelagert werden? Und was sagt die Hausordnung der Bank? 

 

Nächste Frage , welche VDS Klasse hat so ein Schließfach ? 😉

 

Ich habe einen Tresor , der stammt von einer Bank. Inventarnunner ist noch vorhanden . Da wären hohe 6 stellige Summen darin gelagert. 

Theoretisch würden 5 Langwaffen sauber reingehen . Gewicht 850 Kilogramm. Dementsprechend Dick sind Wände und Tür. 

Zahlenschloss in Kombination mit Schlüssel. 

Aber .... keine VDS Klasse . Der Behörde nicht sicher genug 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb raze4711:

 

Nächste Frage , welche VDS Klasse hat so ein Schließfach ? 😉

 

Ich habe einen Tresor , der stammt von einer Bank. Inventarnunner ist noch vorhanden . Da wären hohe 6 stellige Summen darin gelagert. 

Theoretisch würden 5 Langwaffen sauber reingehen . Gewicht 850 Kilogramm. Dementsprechend Dick sind Wände und Tür. 

Zahlenschloss in Kombination mit Schlüssel. 

Aber .... keine VDS Klasse . Der Behörde nicht sicher genug 

Ich kenne jetzt einige Schützen im Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Behörden bei denen ein alter Tresor kein Problem war.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb raze4711:

. Inventarnunner ist noch vorhanden

Ohne Typenschild schwierig. Schreib mal den Hersteller an.
Ich habe auch einen alten 1 to Tresor. Dem Hersteller Bilder und Maße geschickt, der hat mir bestätigt, dass 
Klasse 1 gleichwertig bzw erfüllt ist.

Hat der SB anerkannt.

 

 

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb webnotar:

Upps, Wissesnslücke? Ich sehe nicht, was da bei Munition (bei einigen Stunden) dagegen spricht? Bitte erklär es mir. 

Sehe ich auch nicht.
Er kann sich ja aber auch ein Blechkästchen mit ins Büro nehmen und die Mun dort dauerhaft lagern.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb raze4711:

Das war und ist für mich mehr als beängstigend. 

Schau dir an, wer da arbeitet. Die Sicherheitskontrolle ist Aufgabe der Bundespolizei, hat aber an Subunternehmer abgegeben. Aber letztendlich verantwortlich sind die.

 

Bei meiner letzten Schulung ging es genau um die von dir genannten Beispiele. Da ist irgendwas schief gelaufen weil das so hätte eigentlich nicht passieren dürfen.

 

Die Cleaner dürfen z.B. auch nur lose Müllbeutel mitnehmen, keine Rollen. Die Staubsauger werden auch kontrolliert, incl. Staubsaugerbeutel und Schlauch.

 

Das Personal hat aber auch einen Vertrauensvorschuss. Sind ja alle überprüft. Aber auch als Personal kommst du oft unter die große Lupe, da reicht die einfache Kontrolle nicht. Da kommt dann auch mit Röntgen usw. nach den Standard Wischtests.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Auch ein Techniker der vor dem Flieger durchsucht wird, wieder raus kommt um einen Schraubendreher zu holen und wieder rein will muss wieder durchsucht werden.

Hallo,

ich arbeite seit über 30 Jahren bei LH als Flugzeugelektriker in Frankfurt und bin noch nie vor dem Betreten des Flugzeuges durchsucht worden.

Ausweiskontrolle kommt vor, aber nur Ausweikontrolle und sonst nichts.

Ein Kabelmesser gehört zum Werkzeugsatz der Firma.

Und bei der Zufahrt vom LH Gelände auf das Vorfeld muß ja nur der Fahrer seinen Ausweis beim Schlagbaum durchziehen, alle anderen im Auto nicht. Also keine Lückenlose Überwachung wer wie lange auf dem Vorfeld ist.

 

Gruß Helmut

Bearbeitet von lightjear
Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb lightjear:

ich arbeite seit über 30 Jahren bei LH als Flugzeugelektriker in Frankfurt und bin noch nie vor dem Betreten des Flugzeuges durchsucht worden.

Liegt wohl an den Richtlinien für „Deine“ Flugzeuge. Jede Airline kann da unterschiedliche Anforderungen stellen. In den Papieren die mir an die Hand gegeben wurden, stand deutlich drin: vor jedem Betreten des Flugzeuges… Ausweiskontrolle, Dokumentation Datum und Uhrzeit, Absonden.

 

vor 27 Minuten schrieb lightjear:

Und bei der Zufahrt vom LH Gelände auf das Vorfeld muß ja nur der Fahrer seinen Ausweis beim Schlagbaum durchziehen, alle anderen im Auto nicht. Also keine Lückenlose Überwachung wer wie lange auf dem Vorfeld ist.

LH Gelände. Ja. Alle anderen Zufahrten: alle steigen aus, gehen durch die Personenkontrolle, das Auto wird in der Schleuse durchsucht. Nachverfolgung wer wo wie warum war erfolgt durch die Arbeitgeber. Alle Zugangslisten usw. müssen mindestens 24h aufbewahrt werden.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Mittelalter:

Ohne Typenschild schwierig. Schreib mal den Hersteller an.
Ich habe auch einen alten 1 to Tresor. Dem Hersteller Bilder und Maße geschickt, der hat mir bestätigt, dass 
Klasse 1 gleichwertig bzw erfüllt ist.

Hat der SB anerkannt.

 

 

 

Der Hersteller existiert schon viel Jahre nicht mehr.

Ist aber auch bei  Problem , ich habe einen VDS 1 bekommen . Nur ist er mir jetzt zu groß . Will und werde mich verkleinern . 

Das Ding ist 1,8m hoch . Passen locker 25 Gewehre rein und hast noch 2 Fachböden. Aber auch 750 Kilogramm. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fussel_Dussel:

Schau dir an, wer da arbeitet. Die Sicherheitskontrolle ist Aufgabe der Bundespolizei, hat aber an Subunternehmer abgegeben. Aber letztendlich verantwortlich sind die.

 

Bei meiner letzten Schulung ging es genau um die von dir genannten Beispiele. Da ist irgendwas schief gelaufen weil das so hätte eigentlich nicht passieren dürfen.

 

Die Cleaner dürfen z.B. auch nur lose Müllbeutel mitnehmen, keine Rollen. Die Staubsauger werden auch kontrolliert, incl. Staubsaugerbeutel und Schlauch.

 

Das Personal hat aber auch einen Vertrauensvorschuss. Sind ja alle überprüft. Aber auch als Personal kommst du oft unter die große Lupe, da reicht die einfache Kontrolle nicht. Da kommt dann auch mit Röntgen usw. nach den Standard Wischtests.

 

Genau das ist das Problem .

Akkuschrauber wurde  geröntgt,  aber alle was zu schwer für das Band war , wurde durchgewunken. 

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb lightjear:

Hallo,

ich arbeite seit über 30 Jahren bei LH als Flugzeugelektriker in Frankfurt und bin noch nie vor dem Betreten des Flugzeuges durchsucht worden.

Ausweiskontrolle kommt vor, aber nur Ausweikontrolle und sonst nichts.

Ein Kabelmesser gehört zum Werkzeugsatz der Firma.

Und bei der Zufahrt vom LH Gelände auf das Vorfeld muß ja nur der Fahrer seinen Ausweis beim Schlagbaum durchziehen, alle anderen im Auto nicht. Also keine Lückenlose Überwachung wer wie lange auf dem Vorfeld ist.

 

Gruß Helmut

 

Das ist leider der Sicherheitsstand auf fast allen Flughäfen. 

100% Sicherheit gibt es nicht , aber was da so abgeht ist beängstigend. 

 

Aber Sicherheitsgebühr bezahlen 🤣

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb raze4711:

 

Das ist leider der Sicherheitsstand auf fast allen Flughäfen. 

 

 

Es ist eben immer ein Spannungsfeld zwischen Sicherheit und halbwegs reibungslosem Funktionieren des Betriebes... 

Wie du selbst schreibst, Hundertprozent-Sicherheit gibt es nicht.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Mittelalter:

Sehe ich auch nicht.
Er kann sich ja aber auch ein Blechkästchen mit ins Büro nehmen und die Mun dort dauerhaft lagern.

Wenn das wirklich so ist mit der Munition, dürfte doch folgendes Gesamtkonstrukt möglich sein:

1. Munition im verschlossenen Blechkästchen im Auto

2. Griffstück verdeckt im Auto lagern

3. Lauf in der Hosentasche/Rucksack

 

Oder seh ich das falsch?

grafik.thumb.png.926338f33e78504ee8c2cd319ccefd2d.png

Geschrieben (bearbeitet)

und den von dir zitierten punkt 1. lässt du aussen vor?!?

janee, is klaa...

 

OHNE erlaubniss des "grundstückeigentümers" geht ´gar NIX!

 

ausserdem sehe ich nicht das es erlaubt wäre wärend der arbeitszeit "waffen/-teile" so einfach mit sich "herum zu führen"!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb lightjear:

Zufahrt vom LH Gelände auf das Vorfeld muß ja nur der Fahrer seinen Ausweis beim

In Köln Bonn wird jeden Tag alles kontrolliert wenn du RTH fliegst, bevor du auf das Gelände kommst. Zusätzliche Personen müssen vorher angemeldet sein.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben (bearbeitet)

Also bevor man sich dazu Gedanken macht, erst mal mit der Firmenleitung reden. Wenn die sagt "Njet" - dann ist es eh vorbei. Dann kann man die Kanonen noch im Auto lagern und hoffen.

 

Ich habe meinen AG gefragt, der hat einen kleinen A/B Schrank genehmigt in meinem Einzelbüro, solange ich nicht cocked and locked auf dem Weg zum Kaffeeautomaten durch den Flur laufe ist das 

für ihn OK (Ich habe meinen GF mal mitgenommen zum Schiessen, das hat ihn bei dem Thema seeehr entspannt). Der SB hat mit der Beschreibung der Umstände auch kein Thema damit gehabt.

 

Das ich damit privilegiert bin weiss ich auch.....

 

Wenn das nicht geklappt hätte, dann würden meine Waffen im Auto vor dem Gebäude liegen. 20km pro Weg im Frankfurter Feierabendverkehr - das kannste knicken....so sind es nach Feierabend 3km bis auf den Stand.

 

 

Bearbeitet von weissblau
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Jede Airline kann da unterschiedliche Anforderungen stellen

Nein, Du musst lediglich unterscheiden zwischen Mitarbeitern der Fluggesellschaften auf dem Gelände des Airport, teilweise als Mieter sowie fremden Handwerkern etc., die kontrolliert werden wie ein Fluggast und unter Umständen gewisse Gegenstände nicht mitnehmen dürfen.

 

Verstehen fällt mir teilweise auch schwer, aber wäre es anders, wäre es eine Lücke die der eine oder andere mit schlechten Absichten ausnutzen würden.

 

Da gibt es in der Betrachtung schon sehr große Unterschiede. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb weissblau:

Wenn das nicht geklappt hätte, dann würden meine Waffen im Auto vor dem Gebäude liegen. 20km pro Weg im Frankfurter Feierabendverkehr - das kannste knicken....so sind es nach Feierabend 3km bis auf den Stand.

Sehe ich auch so, aber der Themenstarter hatte ja ausdrücklich nach Rechtssicherheit gefragt. 
btw. Es geht hier um TRANSPORT von Waffen und Munition und nicht um Lagerung! So Sachen wie Blechkiste, VDS, getrennte Munition sind andere Themen.

 

„WO“ typisch, Exkurs zu Flughafensicherheit und BPol Kontraktoren …. hätte ich auch einiges zu erzählen ist aber off-topic.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb karlyman:

 

Ist das eine spezielle Branche? Mich wundert es, dass so etwas in D (anders als etwa in USA) explizit vertraglich behandelt bzw. geregelt wird.

Ist quasi das Kleingedruckte zum Vertrag (kein Alkohol, keine Waffen, keine Drogen, kein „ausleihen“ von Betriebsmittel). Vor 20 Jahren hat man sowas als kleines Heftchen zum Vertrag mit dazu bekommen. Ich glaube heute ist das nicht mehr so. Lediglich Schulen beschreiben das explizit in ihrer Schulordnung. In unseren Niederlassungen in USA steht tatsächlich, das Firmenwagen nicht zum Transport von Waffen und nicht zur Jagdausübung genutzt werden dürfen.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Joseg:

Hier einfach mal die Meinung der zuständigen Behörde zu erfragen scheint den gehobenen Ansprüchen der Forumsspezialisten nicht zu genügen.

Nur das ist hier der richtige Weg, denn die Waffenbehörde kann bei guter Begründung auf Antrag ggf. eine Ausnahme nach § 13 Abs. 6 AWaffV zulassen.

 

Wenn das nicht zustandekommt, muss man halt eine andere Lösung finden.

 

Gruß SBine

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb HangMan69:

und den von dir zitierten punkt 1. lässt du aussen vor?!?

janee, is klaa...

 

OHNE erlaubniss des "grundstückeigentümers" geht ´gar NIX!

 

ausserdem sehe ich nicht das es erlaubt wäre wärend der arbeitszeit "waffen/-teile" so einfach mit sich "herum zu führen"!

Die Nr. 1 im Abs 3 des §12 WaffG steht auf gleicher Hierarchieebene wie die Nr. 6. D.h. ich brauche aus waffenrechtlicher Sicht nicht die Zustimmung des Besitzers des Grundstücks für das Führen der Waffenteile. Ich darf die Waffenteile sogar ohne einen vom bedürfnisumfassten Zweck führen. Einzig eine Hausordnung könnte dem entgegensprechen, das ist aber erstmal ein zivilrechtliches Thema.

Bearbeitet von switty
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Mittelalter:

Hat der SB anerkannt.

@raze4711

Meinem Bruder wurde ein "Tresor " aus einem Erbfall ( der älter war als die damals gültigen Zertifizierungen ) mit Fotos und einer Beschreibung als A Schrank von der Waffenbehörde anerkannt. Und ich weiß von anderen Behörden im Saarland das die das auch machten. Da scheint deine komisch drauf zu sein, Ralf.

Geschrieben (bearbeitet)

Gefragt war nach Rechtssicher:

§12 Waffg

Zitat

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

Nr 1 ist raus, das ist der "Türsteherparagraph" der verhindern sollte das Legalwaffenbesitzer bewaffnete Wachdienst schiebt. Zum Einverständnis. Das darf man in dieser Diskussion nicht verwechseln.

 

Es geht also gar nicht tum Führen auf dem Gelände der Firma, sondern lediglich um das erlaubnisfreie Führen zur Firma nach Nr 2 Hier stellt sich lediglich die Frage, was für von einem Bedürfnis umfassten Zweck bedeut. Die Waffe zum anschliessenden Training mit zur Arbeit zu nehmen ist definitiv vom Bedürfnis umfasster Zweck. Es gibt keinen Unterschied ob ich zur Firma fahre, oder ob ich in irgendein Hotel fahre, um vllt 5 Tage später schiessen zu gehen.

 

Das Problem ist nur die Verwahrung. Im Auto geht nicht, auch nicht in der Tiefgarage, gibt dazu ein Urteil wo jemand die Waffen aus dem Auto aus der Bewachten Tiefgarage gestohlen wurden. Zuverlässigkeit futsch.

Auch dürfte hier das Problem der Regelmässigkeit zu beachten sein: Wenn du das regelmässig machst, könnte dir der StA im ernstfall vorhalten, daß du dadurch die Gefahr des Abhandenkommens erhöht hast und die Regeln des §12  vom GG vor dem Hintergedanken der gelegentlichen Aufbewahrung ausserhalb der Eigenen Wohnung&Waffenschrank erlassen hat.

 
Wenn du bei deinem Arbeitgeber einen Waffenschrank aufstellen darfst, dann sehe ich eigentlich auch bei regelmäßiger Nutzung von §12 Abs 3 Nr 2 kein Problem. Die Waffe wird ordnungsgemäß verwahrt und nur abends dann zum Training mitgenommen.

Das ist definitiv ein vom Bedürfnis umfasster Zweck und der Schutzzweck des WaffG wird bei Aufbewahrung nach §36 nicht unterlaufen.

Bearbeitet von ASE
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