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IGNORED

Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?


mrhurra

Empfohlene Beiträge

vor 3 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Damit das dann auch effektiv wird, würde ich Dir empfehlen Deiner Waffenbehörde noch ein paar Ergänzungsvorschläge über die Impfpflicht hinaus zu machen, man kann nie sicher genug vorgehen!

  • Impfpflicht einschließlich aller regelmäßigen Updates/Impfauffrischungen gegen die jeweils neuesten Mutationen
  • Nachweis des Immunstatus (wir wollen keine Impfversager auf dem Schießplatz!), z.B. div. Antikörpertests/Titer, Plaquetest...
  • Trainingsgenehmigung erst, wenn die Waffenbehörde online Zugriff auf Deine Corona-App hatte und keine kritischen Kontakte bestanden
  • Da die Impfung nicht davor schützt, Virenträger zu sein: 48 Stunden vor jedem Training ein PCR-Test und
  • am Eingang zum Schießplatz noch ein Schnelltest
  • FFP3-Masken beim Schießen Pflicht
  • Abstand, Hygiene usw. sowieso

Nein, im Ernst: Ein umfangreicher, ggf. automatisierter Datenabgleich zwischen Gesundheitsbehörden und Waffenbehörden bietet eine Vielzahl von Risiken, wo neue Daumenschrauben angesetzt werden.

Nicht nur bei Leuten, die sich gegen Corona nicht impfen lassen wollen (immerhin je nach Umfragen bis 40% der Bevölkerung), die hier (O-Ton @H.S. ) pauschal als "Spinner" diffamiert werden, sondern auch 

bei Leuten, die sich brav und blind mit jedem und allem impfen lassen, was ihrem Oberarm angeboten wird. Die Gesundheitsbehörden laufen sich in der Corona-Krise warm, zur Super-Überwachungsbehörde zu werden.

Mir ist aber nicht ersichtlich, wieso diese hochprivate Datenfülle ungefiltert und en masse den Waffenbehörden zugänglich gemacht werden soll. 

Wie gesagt: Eine punktuelle Übermittlung von Zwangseinweisungen kann man machen. Aber Leuten wie @karlyman scheint dies nicht zu reichen. Die wollen mehr. Warum?

 

Anscheinend wird dringend eine Impfung gegen Idiotie gebraucht. Hier sind anscheinend etliche schon ernsthaft erkrankt.....

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vor 3 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Nicht nur bei Leuten, die sich gegen Corona nicht impfen lassen wollen (immerhin je nach Umfragen bis 40% der Bevölkerung), die hier (O-Ton @H.S. ) pauschal als "Spinner" diffamiert werden, sondern auch 

bei denen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft wurden/werden. Gruppe 1 = Querulant, geht gar nicht. Gruppe 2 muß todkrank sein, also garantiert eigen- und fremdgefährdend. Ich würde den Zugriff auf die elektronische Krankenakte noch drauf packen, sicher ist sicher. 

Wer Ironie findet darf sie behalten. Und: Ich bin froh daß ich schon so alt bin und schon so viel Kohle auf dem Schießstand verbraten habe.:00000733:

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vor 1 Stunde schrieb Valdez:

Anscheinend wird dringend eine Impfung gegen Idiotie gebraucht. Hier sind anscheinend etliche schon ernsthaft erkrankt.....

*imho* sollte der Beitrag, auf den sich hier einige (auch ich) beziehen, provozieren.

Dem Beitragschreiber ist bekannt, das die Waffenbehörde, keine Impfungen anordnet oder beschliesst.

In diesem Kontext sind die Antworten darauf zu sehen .

(jedenfalls meinerseits)

 

mfG Long

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vor 9 Minuten schrieb Katechont:

Zumindest sollte allmählich jeder Schütze erkannt haben, dass auch die CDU/CSU unwählbar geworden ist.

Seit 2014 könnte ich die mal.......mich können die nicht, ich stehe nicht so auf rektal....

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Am 28.3.2021 um 15:51 schrieb Alex:

Lustig hier, die Grünen brauchen bestimmt Eggspärten für den neuen Entwurf. Einfach da melden!

Die Experten für Verschärfungen steuert schon die CxU bei. Die laufen sich schon wieder warm...

https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/dsb-gegen-bmi-bestrebungen-zur-verschaerfung-des-waffenrechts

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vor 12 Minuten schrieb erstezw:

 

Abgesehen von neuerlicher Gängelung, und teilweise (s. informationelle Selbstbesstimmung) Entrechtung von LWB...

 

Allein das Vorhaben, hier die aus bekanntem Grund überlasteten, von Organisation und Digitalausstattung ziemlich suboptimalen Gesundheitsämter einzuspannen und noch mehr zu belasten - ist schon reichlich "gaga". 

 

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Außerhalb der Pnemiehysterie sind die gesundheitsämter eigentlich beschäftigungslos.

Deshalb kommen die auch nicht damit klar, dass plötzlich irgendwas abgeleistet werden soll.

Nach der "pandemie"  fallen die wieder in den Schlafmodus.

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Wieder das übliche WO Geschwurbel hier.

 

Es ist Sturm im Wasserglas, großes WO-Gelaber, nur es wird nichts wirklich gemacht (in Fachkreisen Hinterzimmer Politik).

 

Dann kommt die Gesetzesänderung. Und noch bevor das Gesetz wirklich in Kraft ist, rennen die Ersten den Ärzten die Türen ein und Betteln um Termine für den Ideotentest.

 

 

Danach füllt sich dann WO mit Themen:

"Seid Ihr schon getestet?",

"Wie lange musstet Ihr auf einen Termin warten?",

"Meine Behörde will mir kein Fleißbienchen in die WBK stempeln"....

 

q.e.d. siehe Magazine....

Bearbeitet von chr
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Und dann beginnt die Rechtsgeschichte: Die Benutzung eines Magazins bedeutet nicht explizit, dass man dieses in eine Waffe einführen muss und es kann sich nur um historische Magazine handeln... :D

Bearbeitet von Gast
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Am 29.3.2021 um 18:35 schrieb Katechont:

Es ist eine wie immer gute Stellungnahme des DSB.

Klar! "Wir sind ganz Ihrer Meinung...", "Wir bitten...", "bitte nicht zu sehr", "Es wäre gut wenn.."

Das übliche Geschleime und Gebettel!!!

Am 29.3.2021 um 18:35 schrieb Katechont:

Ob es hilft, steht auf einem anderen (Koalitions-)Papier...

Wird so viel ändern wie immer bei der Top-Geheimdiplomatie...

Am 29.3.2021 um 18:35 schrieb Katechont:

Zumindest sollte allmählich jeder Schütze erkannt haben, dass auch die CDU/CSU unwählbar geworden ist.

Vegesst es. Die Amnesie wird bis September voll durchgeschlagen haben.

Hab ich diese Woche wieder erlebt. 

Hier wird vom Landratsamt der Paragraph 13 GG einfach für ausgesetzt erklärt und NIEMAND regt sich groß drüber auf..

Ich habe fertig!

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vor 6 Minuten schrieb Mozart's Ghost:

Hier wird vom Landratsamt der Paragraph 13 GG einfach für ausgesetzt erklärt und NIEMAND regt sich groß drüber auf..

 

 

Artikel 13 GG / Unverletzlichkeit der Wohnung?

"Aussetzen" können den nur Strafverfolgungsbehörden/der Polizeivollzugsdienst in besonderen Fällen.

 

Bei den Aufbewahrungskontrollen nach § 36 WaffG trickst man sich ja indirekt darum herum und setzt einen verwaltungsrechtlichen Hebel an, damit "freiwillig" der Zutritt ermöglicht wird.

Dadurch muss Art. 13 GG in dem Fall nicht hart tangiert/"ausgesetzt" werden. 

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Ach nee?

 

https://www.siegener-zeitung.de/siegen/c-lokales/rote-linie_a229299

 

https://www.siegener-zeitung.de/siegen/c-lokales/diese-corona-regeln-gelten-jetzt-in-siegen-wittgenstein_a229269?ref=curate

 

Manchmal überholt die Realität die Vorstellungskraft!

 

Aufschrei? Null, Nada, Nix !!!

Bearbeitet von Mozart's Ghost
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Lange Zeiten der Ruhe begünstigen gewisse optische Täuschungen. Zu ihnen gehört die Annahme, daß sich die Unverletzbarkeit der Wohnung auf die Verfassung gründe, durch sie gesichert sei. In Wirklichkeit gründet sie sich auf den Familienvater, der, von seinen Söhnen begleitet, mit der Axt in der Tür erscheint.”
                   (Ernst Jünger im „Waldgang“)

 

@Mozart's Ghost

in die Wohnung/ das Haus einzudringen ist natürlich ein Skandal. Vor allem: wegen nix! 👿

 

Aber keine Sorge, bei modernen 'deutschen Großfamilien' wird das Vater Staat auch weiterhin tunlichst unterlassen. 🤫

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Gast
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