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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
  Am 23.12.2019 um 10:07 schrieb mühli:

Wird hier (Teil 1 und Teil 2) erklärt u.a. vollautomatische Airsoftwaffen werden nun verboten.

 

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Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, ich denke es gibt etliche LWB die auch eine Airsoft irgendwo rumliegen haben. Wenn die jetzt über 0,08J hat und kein F weil unter 0,5, hat man dann eine verbotene Waffe? Was ist mit Altbesitz? Und die Full-Auto fällt jetzt unters KWG oder wie?

 

"Nur" Airsoftspieler ist das wahrscheinlich strafrechtlich  Wurst, den LWB kostst es die Zuverlässigkeit.

Geschrieben
  Am 23.12.2019 um 11:46 schrieb karlyman:

Wer "pupst"...? Ich mache eine Tatsachenfeststellung.

Im konkreten Fall die, dass ich keine relevante Änderung bezüglich (m)eines R8-Verschlussträgers sehe.

 

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Wäre dann ein wesentliches Teil einer modularen Waffe- wenn dies keine relevante Änderung mit den entspr. Folgen für dich ist......

Geschrieben
  Am 23.12.2019 um 11:59 schrieb Schwarzwälder:

So wie es aussieht erwischt die neue EU-Normgrenze sogar die 0,08 J Airsoftwaffen, die batteriebetrieben vollautomatisch die Kügelchen rausschießen...

Die 0,08er haben > 2800 J/m² Energie, liegen also über der EU-Grenze von 2500J/m²...

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Mal auf die schnelle eine Million oder noch mehr Illegale Waffen mehr in DE super arbeit.

Geschrieben (bearbeitet)

@chapmen

Ja und - wo wird der Verschlussträger der (in der Tat) modularen Waffe Blaser R8 wohl bislang bei den allermeisten R8-Eignern "aufbewahrt"...?

Und was wären über die Aufbewahrung hinaus sonst noch die Folgen?

 

Nicht falsch verstehen, ich will dieses novellierte WaffG wahrlich nicht schönreden... aber es gibt darin m.E. relevantere und spübarere Änderungen.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)

Denke doch über den Tellerrand hinaus.
Verschlussträgern wurden bei Ar15 nun wirklich viele gewechselt. Mal leichtere, mal anders beschichtete usw.
Die lagen bei den wenigsten irgendwo verschlossen. Sowas kommt einfach in Teilekisten.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ja, diese ganzen Terroranschläge mit den Airsoftwaffen, ganz grauenhaft, bestimmt kann man die in scharfe umbauen, ganz einfach.....

Übrigens, wo sich jetzt gerade wieder der Anschlag vom Breitscheidplatz gejährt hat, welche Verschärfungen hat sich da für LKW Fahrer oder die, die es werden wollen ergeben? Werden die regelmäßig durch den Verfassungschutz kontrolliert bzw. wenn man den FS machen möchte, gibt es da Vorababfragen? Fahrzeuge und Schlüssel nur noch hinter doppelwandigen Garagentoren gesichert? Gibt es regelmäßige Kontrollen, ob die Fz und Schlüssel sicher verwahrt werden? Gibt es Mengenbeschränkungen bei der Tonnage? Ein 38 Tonner macht mehr Menschenschaden als ein 12 Tonner..... Fragen über Fragen, war es doch auch nur ein Einzelfall.....

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  Am 23.12.2019 um 12:19 schrieb karlyman:

@chapmen

Ja und - wo wird der Verschlussträger der (in der Tat) modularen Waffe Blaser R8 wohl bislang bei den allermeisten R8-Eignern "aufbewahrt"...?

Und was wären über die Aufbewahrung hinaus sonst noch die Folgen?

 

 

 

 

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Der nächste Eintrag mit Folgekosten?

Das nicht alle R93 / R8 Besitzer nur einen besitzen?

Nicht falsch verstehen, schau mal über deinen Tellerrand.

Bearbeitet von chapmen
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  Am 23.12.2019 um 12:29 schrieb Last_Bullet:

...

Übrigens, wo sich jetzt gerade wieder der Anschlag vom Breitscheidplatz gejährt hat, welche Verschärfungen hat sich da für LKW Fahrer oder die, die es werden wollen ergeben? Werden die regelmäßig durch den Verfassungschutz kontrolliert bzw. wenn man den FS machen möchte, gibt es da Vorababfragen?...

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Der Bundestag hat vor ein paar Jahren ja die Verfassungsschutzanfragen für Piloten und bestimmte Flughafenmitarbeiter eingeführt.

ZÜP nennt sich das: ein Ablehnungsbescheid kostet 110 EUR und ein Widerspruch dagegen nochmals 110 EUR. https://lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/190214_Flyer_Gebuehrenerhoehung.pdf

  • So wurden vor Jahren einige zehntausend Bundesbürger (Piloten etc.) mit Verfassungsschutz-Prüfungen überzogen.
  • Jetzt mit den LWB kommt eine satte Million Bundesbürger als Legalwaffenbesitzer dazu. Wahrscheinlich mehr (Angestellte in der Waffenindustrie, beim Handel etc.)
  • M.E. wird eine der nächsten Gruppen diejenigen mit Führerschein Klasse 2 / CE / C1E / D usw. sein - das wären dann rund 22 Mio. Bundesbürger: Fahrerlaubnisbestand in D 2019
  • In der 4. Stufe ist dann der ganze Rest der Bundesbürger fällig: Wer einen neuen Perso braucht, kriegt erst mal ne Prüfung durch den Verfassungsschutz

Die meisten werden sich wahrscheinlich nur über steigende Gebühren und drastisch verlängerte Bearbeitungszeiten aufregen.

Tatsächlich aber wird unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, das Recht auf freie Meinungsäußerung etc. durch solchen geheimdienstlichen Überwachungsdruck ausgehöhlt und das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten in bester Manier wie anno 1933 und anno 1949-1989 aufgehoben mit allen Folgen für unsere Gesellschaft. 

 

Infos einer Kanzlei gibt es hier: https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/regelabfrage/ Leider sehen die wenigsten seiner Anwaltskollegen diese Problematik; auch hier bei WO schweigt man lieber und auch die FDP fand die neue Regelabfrage klasse.

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Geschrieben

Falls ihr euch mal fragt, wer hier so alles über unser Leben entscheidet:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Helge_Lindh

 

  Zitat

Lindh studierte zunächst Angewandte Kulturwissenschaften an der Universität Lüneburg und dann Soziologie, Germanistik und Geschichte an der Universität Bielefeld. An der Universität Düsseldorf folgte das Studium der Neueren Deutschen Philologie, Germanistischen Sprachwissenschaft, Neueren und Neuesten Geschichte einschließlich Landesgeschichte und Soziologie. Dieses Studium schloss er als Magister Artium ab.

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Wenn ich mich da nicht verzählt habe, werden acht Studiengänge aufgezählt (davon einer in gleich zwei Versuchen) und es wird ein Abschluss erwähnt.

 

  Zitat

Im Januar 2019 besuchte er mit vier weiteren Abgeordneten ein Schiff von Sea Watch im Mittelmeer.

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:alien7:

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Geschrieben
  Am 23.12.2019 um 14:36 schrieb erstezw:
  Am 23.12.2019 um 13:34 schrieb Schwarzwälder:

Leider sehen die wenigsten seiner Anwaltskollegen diese Problematik; auch hier bei WO schweigt man lieber und auch die FDP fand die neue Regelabfrage klasse.

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Hast du den Meyer schon an sein Versprechen erinnert?

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MAyers 3 Versprechen vom Schützentag im April?

 

1. Versprechen: nach 10 Jahren ist Schluss mit Bedürfnisprüfungen, die Mitgliedschaft im Verein reicht dann aus

-> gehalten

 

2. Versprechen: Magazinverbot wird kommen -> gehalten

 

3. Versprechen: VS-Beobachting kommt nicht, Spiegelung von NaDIS genügt -> nicht gehalten wegen Lübcke+Halle.

 

So schlecht und unzutreffend sind die Versprechen also nicht gewesen

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 23.12.2019 um 14:36 schrieb erstezw:

Hast du den Meyer schon an sein Versprechen erinnert?

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Eines der wenigen Versprechen - die "nach 10 Jahre ist Ruhe" - Bedürfnisnachweisregelung, dieses Versprechen hat Mayer ja nun gehalten.

Alle haben hier gelacht und gegrölt, aber das hat er geliefert.

Dass jetzt noch einige Verschärfungen reingerutscht sind, haben wir dem Innenausschuss im Bundestag (z.B. die Sache mit der Begrenzung der WBK gelb auf 10 ist ja via Anhörung im Innenausschuss des BT auf den Tisch gekommen) und dem Bundesrat (der wollte ja die große Regelabfrage bei Verfassungsschutz, über die sich ja aber hier auch kaum jemand aufregt) zu verdanken.

Summarisch wird der Staatssekretär Mayer zwar zugeben müssen, dass sein Ausgangsversprechen eines "minimalinvasien Eingriffs in das deutsche Waffenrecht" jetzt zwar niemals haltbar ist, aber das eben nicht von ihm, sondern vom Innenausschuss und Bundesrat (und nicht zu vergessen: von der EU) zu verantworten ist. Ich glaube, da muss man dann auch mal fair bleiben. Schuldige gibt es, aber eben längst nicht nur im Innenministerium.

 

PS Upps, Katechont war schneller.

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
  Am 23.12.2019 um 15:27 schrieb Schwarzwälder:

Eines der wenigen Versprechen - die "nach 10 Jahre ist Ruhe" - Bedürfnisnachweisregelung, dieses Versprechen hat Mayer ja nun gehalten.

 

 

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Etwas provokant gefragt, nur was nützt dies, wenn die EU gegebenenfalls 2022 ein Verbot aller Halbautomaten fordert und wohl spätestens 2027 ein GK-Verbot (Grosskaliber) haben möchte? Wird man dann eine "deutsche Lösung" für dies finden?

Geschrieben
  Am 23.12.2019 um 15:31 schrieb mühli:

...was nützt dies, wenn die EU gegebenenfalls 2022 ein Verbot aller Halbautomaten fordert und wohl spätestens 2027 ein GK-Verbot ...

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Die regelmäßigen Überprüfungen des Waffenrechts kennen wir.

Da gibt es aber keinen Automatismus für Verschärfungen.

Es liegt an uns, jetzt schon Lockerungswünsche in bestimmten schwachsinnig überregulierten Bereichen zu fordern.

Genau jetzt wäre die Zeit, damit anzufangen. So kann man auch alle 5 Jahre das Rad ein bisschen zurückdrehen.

Sowas geht tatsächlich: USA, Brasilien, Russland... sind nur einige Beispiele wo es merkliche Lockerungen gab und gibt!

Dann haben die EU-Kommissare irgendwann auch keinen Bock mehr, das Thema auf den Tisch zu holen, wenn sie sich jedesmal mit lautstark vorgetragenen Lockerungswünschen rumärgern müssen.

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Geschrieben
  Am 23.12.2019 um 15:35 schrieb Schwarzwälder:

Die regelmäßigen Überprüfungen des Waffenrechts kennen wir.

Da gibt es aber keinen Automatismus für Verschärfungen.

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🤣😂🤣 Der war gut. 😅

 

  Am 23.12.2019 um 15:27 schrieb Schwarzwälder:

Ausgangsversprechen eines "minimalinvasien Eingriffs in das deutsche Waffenrecht" jetzt zwar niemals haltbar ist, aber das eben nicht von ihm, sondern vom Innenausschuss und Bundesrat (und nicht zu vergessen: von der EU) zu verantworten ist.

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War halt ein Versprecher ....  

 

Wundern darf man sich eigentlich nur darüber, dass es tatsächlich noch Leute gibt, die auf soetwas was geben. (Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern...)

 

Naiv ist doch gar keine Bezeichnung dafür. TATEN sagen mehr als 1000 Worte! 😉

 

Un die aktuellen Änderungen kann man nur als GANZES bertrachten - und dann ist die Schlussfolgerung auch eindeutig. So einfach ist das.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 23.12.2019 um 15:27 schrieb Schwarzwälder:

Summarisch wird der Staatssekretär Mayer zwar zugeben müssen, dass sein Ausgangsversprechen eines "minimalinvasien Eingriffs in das deutsche Waffenrecht" jetzt zwar niemals haltbar ist, aber das eben nicht von ihm, sondern vom Innenausschuss und Bundesrat (und nicht zu vergessen: von der EU) zu verantworten ist. Ich glaube, da muss man dann auch mal fair bleiben. Schuldige gibt es, aber eben längst nicht nur im Innenministerium.

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Und jeden Beteiligten den du auf die Verschärfungen ansprichst wird sagen, das ER das ja nicht gewollt hat, aber man Kompromisse hätte eingehen müssen und das grade ER dafür gesorgt hat das es nicht noch schlimmer wurde. Alles verlogenes " Pack"......

Bearbeitet von PetMan
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Ja. In der CIP Homologation kann man getrennt aufrufen.
Allerdings dürfte es für die waffenbehörden vollkommen egal sein. Die Regelung zielt ins Leere.
Man kann die Dämpfer ja nutzen wie man möchte. Einen 223er SD kann man genauso auf KK verwenden und auch der einer 308 macht sich immer noch gut.

Es handelt sich also eher um eine Regelung zu Nutzungsverhalten, als um eines zur Genehmigung.

 

https://bobp.cip-bobp.org/de/tdcc_public?page=1&cartridge_type_id=5

https://bobp.cip-bobp.org/de/tdcc_public?page=1&cartridge_type_id=12

 

17er und 22er findet man zahlreich mit Rand- und mit Zentralfeuer. Letztere mit und ohne Rand ;) Nehmen wir nurmal die 17 Hornet oder die 22 Hornet
Die Waffenbehörde braucht nur Vorhandensein einer jagdlich zugelassenen Langwaffen für Zentralfeuerpatrone für eine SD Genehmigung prüfen.

Danach geht sie das nix mehr an.

Im Grunde gibts auch kein Kleinkaliber im Waffenrecht. Und dem Geschossdurchmesser ist es egel, wie schnell das Geschoss letztendlich wird. Das kann von unter 300m/s bis über 1000m/s für das Kaliber 22 (5,6) sein.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
  Am 23.12.2019 um 16:18 schrieb Waffen Tony:

 

Die Waffenbehörde braucht nur Vorhandensein einer jagdlich zugelassenen Langwaffen für Zentralfeuerpatrone für eine SD Genehmigung prüfen.

Danach geht sie das nix mehr an.

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Eigentlich nicht einmal mehr das. Der Erwerb ist dann ja ohne Voreintrag auf Jagdschein möglich. Eine vorherige Genehmigung braucht es nicht mehr.

Geschrieben

Was mir gerade im neuen § 13 aufgefallen ist:

 

"Der Jagdscheininhaber nach Satz 1 hat binnen zwei Wochen bei der zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen. "

 

Wenn man also eine Langwaffe über seinen Jahresjagdschein erwirbt, muss man immer einen neue WBK beantragem auch wenn man noch Platz auf einer alten WBK hat!?

Geschrieben
  Am 23.12.2019 um 12:34 schrieb chapmen:

Der nächste Eintrag mit Folgekosten?

Das nicht alle R93 / R8 Besitzer nur einen besitzen?

Nicht falsch verstehen, schau mal über deinen Tellerrand.

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Über den Tellerrand sehe ich durchaus, und da sehe ich zwar diverse R93/R8-Eigner mit Wechselläufen, z.T. (wg. Wechsel der sog. Kalibergruppe) auch mit mehreren Verschlussköpfen....

Aber mit mehreren Verschlussträgern dafür, das dürfte ziemlich selten sein. 

 

Wie gesagt, ich will den Novellen-Murks nicht schönreden - aber ausgerechnet die Verschlussträgersache beim Blaser-Repetierer, das ist ein Thema, das wohl wirklich nicht Viele betrifft. 

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