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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Red dich nicht raus. Als ob es jetzt schon persönliche Erfahrungen mit übelwollenden Organen des Staates gäbe. Ich lasse mal die Sondereinsätze wie anerkannte NSF außen vor.

Was zählt ist die Rechtslage. Und die ist sowohl theoretisch als auch eindeutig. Was in BW daraus wird, hat carcano skizziert. Eine Anpassung an die Vernunftsregelung, damit nicht nur Juristen wissen, was Recht ist, wird durch seltsam denkende Kreise blockiert.

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vor 2 Stunden schrieb Hephaistos:

Was in BW daraus wird, hat carcano skizziert. Eine Anpassung an die Vernunftsregelung, damit nicht nur Juristen wissen, was Recht ist, wird durch seltsam denkende Kreise blockiert.

 
Die seltsam denkenden Kreise haben Namen und können daher auch konkret benannt werden, kein Grund zu höfischer Diskretion.

 

In das baden-württembergische JWMG wurde eine Parallelbestimmung zu dem neuen § 19 Abs. 1 Nr. 2 c) BJG *nicht* übernommen. Man hätte so etwas zwar noch schnell in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren hineinschießen können, wollte aber nicht. Wer ist "man"? Nein, NICHT die Grünen. Die hätten hier nämlich mitgespielt, wie sie signalisiert haben. Auch nicht der Tierschutz.

Die CDU hat es massiv verhindert (der Minister Peter Hauk zusammen mit der Fraktion). Hochinteressant. Etwaige Beschwerden (oder inniges Lob) bitte an die Abgeordneten Manuel Hagel und Patrick Rapp.

 

Die kann und darf man alle ganz konkret ansprechen und anschreiben.

Carcano

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Du hast schon recht, dass es nicht primär um die Partei geht. Da hätte man ja eher - durchaus begründeterweise - mutmaßen können, dass die Grünen mauern würden. So wegen deren genereller innenpolitischer Haltung zu Waffen und so.
Haben sie hier aber nicht. Sie ließen sich nämlich - dank einiger Alliierter - überzeugen. Sie hätten also im Ausschuss eine solche Änderung, wenn vorgeschlagen, auch mitgetragen. Wollten sie aber (was politisch nachvollziehbar ist) nicht von sich aus aufbringen.

Dann könnte man als nächstes natürlich sofort wieder den "üblichen Verdächtigen" anprangern, also den, der in BW fast immer schuld ist. ;-) Er scheint es hier aber auch nicht zu sein; denn der Landesjägermeister des LJV BW hatte in Heft 9 der Verbandszeitschrift genau eine solche Änderung und Anpassung des § 31 JWMG schriftlich gefordert. Tja.

 

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vor 1 Stunde schrieb carcano:

Du hast schon recht, dass es nicht primär um die Partei geht. Da hätte man ja eher - durchaus begründeterweise - mutmaßen können, dass die Grünen mauern würden. ....Haben sie hier aber nicht. Sie ließen sich nämlich - dank einiger Alliierter - überzeugen.
Dann könnte man als nächstes natürlich sofort wieder den "üblichen Verdächtigen" anprangern, also den, der in BW fast immer schuld ist. ;-) Er scheint es hier aber auch nicht zu sein....

Tja.

 

 

Tja, wer.... Vielleicht ist es ja etwas zu  spekulativ...

Aber dem Herrn Strobl (für die Nicht-Ba.-Wü.'ler: Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident; CDU-Landesvorsitzender; jedoch wohl ohne echte Hausmacht der CDU-LT-Fraktion) ist auch nicht so ganz über den Weg zu trauen. Von ihm hat man im Themenkreis legaler, privater Waffenbesitz auch schon seltsame Statements gehört.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

 

Tja, wer.... Vielleicht ist es ja etwas zu  spekulativ...

Aber dem Herrn Strobl (für die Nicht-Ba.-Wü.'ler: Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident; CDU-Landesvorsitzender; jedoch wohl ohne echte Hausmacht der CDU-LT-Fraktion) ist auch nicht so ganz über den Weg zu trauen. Von ihm hat man im Themenkreis legaler, privater Waffenbesitz auch schon seltsame Statements gehört.

 

 

Es sei jedem legalen Waffenbesitzer ans Herz gelegt KEINE Altparteien und deren Bauernfänger / Hexenmeister / innen zu wählen.

 

Ausser er möchte über kurz oder lang seinen Krempel an einen nicht existenten Berechtigen zu überlassen.

Lasst Euch nicht verarschen.

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Am ‎10‎.‎11‎.‎2016 um 02:13 schrieb MarkF:

Oh, die werden kaltlächelnd sagen, daß ihre Praxis mitnichten rechtswidrig gewesen sei, und auf die beiden Urteile des BVerwG verweisen, die solange, wie sie in Karlsruhe nicht kassiert wurden, eben bestehen und diese rechtswidrige Praxis als rechtmäßig "belegen".

Die beiden Urteile des BVerwG haben das aber garnicht thematisiert.

Geurteilt hatten diesbezüglich die zwei Gerichte davor und deren Urteil ist nie rechtskräftig geworden.

Die Behörde müsste daher den Beleg nicht aufbringen können.

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Um Mal zum Thema zurück zu kommen bei mir in NRW wurde meine HA heute nicht eingetragen, da so mein SB eine Dienstanweisung von oben fehlt. Solange die nicht da ist kann nicht eingetragen werden. Er war aber sehr nett und meinte ich solle mir keine Sorgen machen die wird zeitnah kommen. Er wäre auch bereit mir die Waffe 2 Schüssig einzutragen und sobald die neue Anweisung da ist diese Eintragung zu streichen habe aber dankend abgelehnt und gesagt das ich warten werde.

 

Gruß

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Ich habe ja zwei Wochen Zeit habe ja am Donnerstag erworben. Werde also am Mittwoch den 23.11. nochmal dahin. Dann muss er ja, man wird es sehen. Er meinte und das glaube ich ihm, weil er auch pro ist, das ich mir keine Sorgen machen müsse. Rechtlich sei alles sauber, ich war ja da, dass weiß er ja auch und es geht lediglich um die Verwaltungspraxis.

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Hast Du Dir eine Bestätigung geben lassen, daß Du rechtzeitig den Erwerb angezeigt hast? Wie lange die Behörde dann für den Eintrag braucht ist erstmal egal, gesetzlich verpflichtet bist Du, den Erwerb anzuzeigen. Das solltest Du im Zweifelsfall nachweisen können. Mein SB hat mir da schon einen Zettel mitgegeben mit der schriftlichen Bestätigung (damals war die EDV nicht einsetzbar).

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vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

Hast Du Dir eine Bestätigung geben lassen, daß Du rechtzeitig den Erwerb angezeigt hast? Wie lange die Behörde dann für den Eintrag braucht ist erstmal egal, gesetzlich verpflichtet bist Du, den Erwerb anzuzeigen. Das solltest Du im Zweifelsfall nachweisen können. Mein SB hat mir da schon einen Zettel mitgegeben mit der schriftlichen Bestätigung (damals war die EDV nicht einsetzbar).

Nein habe ich nicht, habe ja wie gesagt noch 13 Tage Zeit. Am letzten Tag vor Ende der Frist, werde ich meine Meldung abgeben und etwas schriftliches verlangen. Oder ich lasse halt meine WBK zur Eintragung da. Ich werde Sie dann halt wieder bekommen, wenn es soweit ist. Dauert ja sonst bei Eintragungen auch gerne mal ne Woche oder 2.

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