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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Proud NRA Member:

Wenn's aber erst vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist, dann brauchst Du es nach dieser Argumentation nicht mehr...

 

 

Das ist dann aber auch wurscht.

 

Jedenfalls entscheiden das nicht Leute wie dieser Tophunter!

Geschrieben
Am 5.1.2017 um 17:06 schrieb Der_Fuchs:

Das mit den 5,5 Mio Schusswaffen auf 2,3 Mio LWB kommt mir nicht realistisch vor, das sind im Schnitt 2,4 Waffen pro Besitzer.

 

Nicht 2,3 Mio Besitzer. Sondern 2,3 Mio Erlaubnisse. Ich allein habe ja schon 6 Stück davon. WBKs, EFPs, Jagdschein. Alles Waffenrechtliche Erlaubnisse.

 

Und der "Durchschnittswaffenbesitzer" ist auch heute noch der KK-Schütze mit 1 bis 2 Waffen. Das WO-Publikum ist kein repräsentativer Querschnitt.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Fyodor:

 

Und der "Durchschnittswaffenbesitzer" ist auch heute noch der KK-Schütze mit 1 bis 2 Waffen.

 

Kann sein, dass es momentan noch so ist. Ich schätze aber, dass sich das im Lauf der Zeit ändert.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Aber dann bitte nicht mit dem Softair-Modell einer pösen "optischen Kriegswaffe"...

Wo kämen wir denn da hin.

 

Bei mir dürfte er allerhöchstens vielleicht so grade noch Softair-Drilling schiessen, und zwar ausschliesslich den Soft-Aireinstecklauf!

An hohen Feiertagen natürlich nur, und das auch nur dann wenn er mir keine Widerworte gibt!

Geschrieben

Solche Typen gibt es auch in unseren Verbänden. Da wird der böse AK Clon und das noch bösere lange Magazin geopfert um nicht alles zu verlieren. Diese miese Salaminummer betreiben Politiker seit Jahren und kommen damit durch weil sich 1. unsere Verbänden untereinander nicht absprechen und 2. jeder Verband nur an sich denkt. Zusammen wären sie stark, so lassen sie sich gegeneinander ausspielen.

Statt selbst zu fordern - Waffe zum Selbstschutz- wird allem nachgegeben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb detlef86:



 

Dieser unsägliche "Innensenator" ist ein Waffenhasser par excellence - zumindest, wenn Waffen in Hand normaler Bürger sich befinden. Dem Unwesen gewisser Strukturen ( Miri-Clan) ein Ende zu bereiten ist dieser Politruk entweder nicht in der Lage oder aber - eher noch - nicht willens. Es ist ja einfacher Otto Normalbürger ( Legalwaffenbesitzer) zu kujonieren und zu entrechten....Aber in Bremen blühen gewisse Ideologen besonders erfolgreich....es ist nur noch zum K.....

Aber vlt haben gewisse Gestalten in Bremen (und leider auch sonst in dieser Republik) ein anderes Grundgesetz.... Artikel 1 des Waffenhasser GG:

Die Würde des Waffenbesitzer ist nicht vorhanden. Sie zu beschneiden und ihn zu drangsalieren bis zur Enteignung ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.!!!

Einem solchen Staat gegenüber noch Loyalität zu erweisen..15.gif..dachte immer der Bürger sei der Souverän und nicht irgendwelche Parteibonzen....12.gif

 

 

Bearbeitet von nemrod
Geschrieben (bearbeitet)

Ich schreibe gerade wieder die nächste Ladung Briefe.

 

Was sollten wir vorrangig ansprechen, bei den Briefen an IMCO, bezüglich Abstimmung am 26.01. ?

Ich bin fit bei den Themen selbst, aber welche der Kompromisse sind vorrangig zu kritisieren ?

 

Kann mich gerade nicht durch das 2. Dokument wühlen.

http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/agenda/201701/IMCO/IMCO(2017)0125_1/sitt-3789868

 

Bearbeitet von Sebastians
Geschrieben

Kurze Frage:

Unter welchem Buchstaben im Trilog-Dokument steht, dass Erlaubnisse entzogen werden, wenn man ein größeres Magazin besitzt ?

Ich finde nur Point 7c:

"Acquisition of loading devices only if authorisation is granted"

 

Geschrieben
Am ‎10‎.‎01‎.‎2017 um 10:22 schrieb ED2:

 

Bei mir dürfte er allerhöchstens vielleicht so grade noch Softair-Drilling schiessen, und zwar ausschliesslich den Soft-Aireinstecklauf!

An hohen Feiertagen natürlich nur, und das auch nur dann wenn er mir keine Widerworte gibt!

 

Noch besser ist es solche Idioten nach Hause zu schicken. Ich habe keine Lust darauf mit solchen Charakteren zusammen zu sein.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sebastians:

Kurze Frage:

Unter welchem Buchstaben im Trilog-Dokument steht, dass Erlaubnisse entzogen werden, wenn man ein größeres Magazin besitzt ?

Ich finde nur Point 7c:

"Acquisition of loading devices only if authorisation is granted"

 

 

"Article 5, paragraph 3" in folgendem Dokument sieht ganz danach aus:

 

http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/download.do?docUrl=http%3A%2F%2Fwww.europarl.europa.eu%2Fmeetdocs%2F2014_2019%2Fplmrep%2FCOMMITTEES%2FIMCO%2FDV%2F2017%2F01-25%2FFirearms_4columns_EN.pdf

Geschrieben

Briefe sind raus, alle mit persönlicher Anrede. Wenn man einmal die Vorlagen hat, ist es gar nicht mehr so viel Arbeit.

 

Ich hab mich auf Magazine und bisschen auf die nächsten Wahlern in Niederlande, Frankreich und Deutschland konzentriert.

dual-use erlaubt,

blockierte magazine, rückbaubar wegen reinigung und wartung,

nur Nutzung verboten, nicht Besitz,

Ausnahmen für IPSC,

Jäger und Sammler den Sportschützen gleichgestellt ,

Magazine für Repetiergewehre unsinnigerweise auch erfasst,

usw.

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sebastians:

Kurze Frage:

Unter welchem Buchstaben im Trilog-Dokument steht, dass Erlaubnisse entzogen werden, wenn man ein größeres Magazin besitzt ?

 

Da auch das verlinkte *.pdf-Dokument sehr unübersichtlich ist, hier auszugsweise die entsprechende Textpassage:

Zitat

 

Article 5

Paragraph 3

3. Member States shall ensure that an authorisation to acquire and an authorisation to possess a firearm classified in category B of Annex I shall be withdrawn if the person who was granted the authorisation is found to be in the possession of a loading device apt to be fitted to centre-fire semi-automatic firearms or repeating firearms with one of the following characteristics:

(a) loading devices which can hold more than 20 rounds;

(b) loading devices for long firearms which can hold more than 10 rounds,

unless that person was granted an authorisation under Article 6 or Article 7(4a).

 

CM

Geschrieben

Als ich das mit den Repetiergewehren geschrieben hab, haben alle sagt das wäre nicht die endgültige Version, und jetzt steht es doch drin und Bestandsschutz gibt es auch nicht.

 

Das hier ist auch interessant:

Zitat

The arrangements for the acquisition and possession of ammunition shall be the same as those for the possession of the firearms for which the ammunition is intended.

Das verbietet die Regel dass Jagdscheininhaber beliebige Langwaffenmunition erwerben dürfen.

 

Dann gibt es ein Erwerbsverbot für Magazine mit höherer Kapazität als 20 oder 10 Schuss.

Zitat

The acquisition of loading devices for semi-automatic centre-fire firearms which can hold more than 20 rounds or more than 10 rounds for long firearms shall only be permitted for those persons who are granted an authorisation under Article 6 or Article 7(4a).

 

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb schmitz75:

Das hier ist auch interessant:

The arrangements for the acquisition and possession of ammunition shall be the same as those for the possession of the firearms for which the ammunition is intended.

Das verbietet die Regel dass Jagdscheininhaber beliebige Langwaffenmunition erwerben dürfen.

 

 

Langwaffe = Jagdschein vorlegen

Munition = Jagdschein vorlegen

 

Wo ist - für uns - der Unterschied? In Ländern, in denen der Munitionserwerb bisher "frei" war, wird man über die "deutsche Regelung" sicher erfreut sein.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 35 Minuten schrieb Gruger:

Langwaffe = Jagdschein vorlegen

Munition = Jagdschein vorlegen

 

Possession heißt Besitzt nicht Erwerb, der Jagdschein allein berechtigt zum Erwerb nicht zum Besitz von Langwaffen, wobei vielleicht geht der vorübergehende Besitz. 

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben

Es gibt die Möglichkeit von Bestandsschutz für Waffen die vor dem Inkrafttreten in Kat B waren und in A verschoben werden und vorher registriert waren:

Zitat

Member States may decide to confirm authorisations for semi-automatic firearms classified in point 6, 7 or 8 of category A for a firearm which was classified in category B set out in Annex I of the Directive, as amended by Directive 2008/51/EC, and legally acquired and registered before [date of entry into force], and to renew or prolong those authorisations, subject to the other conditions laid down in this Directive, and may also allow such firearms to be acquired by other persons authorised by Member States in accordance with this amending Directive.


Das bietet ganz neue absurde Strukturen.

Man hat eine Erlaubnis für einen Halbautomaten in A mit 30er Magazin, wenn man jetzt zusätzlich einen Halbautomaten in B kauft der das Magazin benutzen kann, verliert man automatisch alle waffenrechtliche Erlaubnisse.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb schmitz75:

Man hat eine Erlaubnis für einen Halbautomaten in A mit 30er Magazin, wenn man jetzt zusätzlich einen Halbautomaten in B kauft der das Magazin benutzen kann, verliert man automatisch alle waffenrechtliche Erlaubnisse.

 

Ich verweise auf (9)

 

Zitat

The mere possibility of fitting a loading device with the capacity over 10 rounds for long firearms and 20 rounds for short firearms does not determine the categorization of the firearm.

 

Ergo: Du hast eine "erlaubte" Waffe mit großem Magazin. Die reine Möglichkeit dieses Magazin in deinen anderen Waffen zu verwenden, ändert deren Kategorie nicht.

 

 

Die Regelung " When individuals are found to be in the possession of such loading devices these should be seized, as well as any semi-automatic centre fire firearms to which these could be fitted, even if the possession of these firearms was authorised. These individuals should also be deprived from their authorisation" ist aus (9) gestrichen worden.

 

 

Das "Verbot" (Einordnung in A9) von Magazinen >20/10 ist wohl auch gestrichen (S. 90)

 

 

Nachtrag:

 

S. 29 Artikel 1, 1b) --> SD fällt nicht unter die Definition wesentliches Teil.

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben (bearbeitet)

GEn1 oder Gen2?

Mir gefällt das polnische Radom besser?

Bearbeitet von Gast

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