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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

Empfohlene Beiträge

Gerade bekommen:

 

"

Sehr geehrte XXXXXXXXXX,

 

vielen Dank für Ihre Email bezüglich der geplanten Ausweitung der Kontrolle des Besitzes, des Erwerbs und der Verbreitung von Feuerwaffen.

 

Die Überarbeitungen der sog. Feuerwaffen-Richtlinie aus dem Jahr 1991 und der Verordnung  über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen wurde bereits im April 2015 im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda  von der Europäischen Kommission angekündigt. Es handelt sich deshalb um keine kurzfristige Reaktion auf die jüngsten Terroranschläge. Um organisierter Kriminalität und Terror wirksam entgegenwirken zu können fordern wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament von der Kommission einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels.

 

Im Folgenden möchte ich Ihnen gerne die Position der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament im Einzelnen darlegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jakob Weizsäcker

 

 

Aussehen von Schusswaffen als Merkmal ihrer Kategorisierung:

Viele Jäger und Sportschützen verwenden halbautomatische Schusswaffen. Ein generelles Verbot des Erwerbs dieser Schusswaffen lehnen wir ab, weil es die Ausübung von Jagd und Sport zu sehr einschränken würde.
Aufgrund der negativen Erfahrungen in Deutschland soll nach unserem Dafürhalten das Aussehen einer Schusswaffe außerdem kein Kriterium für die Einteilung in die Waffenkategorie A oder für die Kategorisierung zur Deaktivierung von Schusswaffen darstellen. Stattdessen wollen wir diesen Vorschlag der Europäischen Kommission durch Bestimmungen ersetzen, die sich an technischen Merkmalen von besonders gefährlich einzustufenden halbautomatischen Schusswaffen orientieren. Eine Einstufung in die Kategorie A soll es deshalb nur dann geben, wenn diese Schusswaffen aufgrund ihrer technischen Spezifikation als besonders gefährlich einzustufen sind.

Kennzeichnung von Schusswaffen

Die Kennzeichnung von wesentlichen Bestandteilen einer Schusswaffe soll durch gemeinsame europäische Bestimmungen geregelt werden, damit die Entfernung einer Kennzeichnung erschwert wird und Bestandteile von Schusswaffen im Kampf gegen illegalen Handel besser nachverfolgt werden können.

Deaktivierung von Schusswaffen:

Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Schlupflöcher, die auf teils erhebliche Unterschiede bei den nationalen Deaktivierungsstandards zurückzuführen sind, können derzeit unbrauchbar gemachte Waffen reaktiviert und damit für kriminelle Zwecke verwendet werden. Um diese Schlupflöcher der Mitgliedstaaten zu schließen, sind gemeinsame europäische Bestimmungen zur Deaktivierung von Schusswaffen unerlässlich, weil nur dadurch sichergestellt wird, dass deaktivierte Waffen tatsächlich dauerhaft unbrauchbar sind.

Fernabsatz:

Aufgrund der objektiven Gefährlichkeit von Schusswaffen muss sichergestellt werden, dass Schusswaffen ausschließlich von Personen erworben werden können, die eine gültige Genehmigung zum Gebrauch dieser Schusswaffe besitzen. Dies muss insbesondere beim Online-Kauf gewährleistet sein. Damit ausschließlich verantwortungsbewusste Bürger und Bürgerinnen Zugang zu ordnungsgemäß registrierten Schusswaffen zu Jagd- und Sportzwecken erhalten, muss die Online-Verifizierung des Käufers und die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Genehmigungen sichergestellt werden. Ein intransparenter Handel mit Schusswaffen, Waffenteilen oder Munition kann dadurch unterbunden werden, dass Fernabsatzverkäufe nur von registrierten Waffenhändlern und Maklern durchgeführt werden dürfen.

Sammler und Museen:

Die Pflicht zur Deaktivierung von Schusswaffen soll auch für private Sammler gelten, da diese eine mögliche Quelle des Handels mit Schusswaffen darstellen. Auch Museen sollen zumindest Schusswaffen der Kategorie A grundsätzlich nur dann ausstellen oder besitzen, wenn diese unbrauchbar gemacht worden sind, es sei denn, ein Museum erfüllt besonders strikte Auflagen zur Aufbewahrung dieser Schusswaffen.

Schreckschuss, Signal - und Salutwaffen

Während Salut- und akustische Waffen aufgrund ihrer Funktionalität  auf relativ einfache Weise in objektiv gefährliche Schusswaffen umgewandelt werden können, ist dies bei reinen Schreckschuss- oder Signalwaffen nicht der Fall. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Schreckschuss- und Signalwaffen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen bleiben.

 

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vor 57 Minuten schrieb Shelby:

 Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Schreckschuss- und Signalwaffen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen bleiben.

 

Interessanterweise, sind es aber gerade diese Waffen, die, zumindest in der BRD, am häufigsten bei Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffen eingesetzt werden. Eben weil diese Waffen einen sehr großen Verbreitungsgrad in der Bevölkerung haben.

Auch diese unsägliche Richtlinie, egal ob die Signal- und Schreckschusswaffen hiervon berührt werden oder nicht, wird an diesem Umstand nichts ändern.

 

Hat man vielleicht erkannt, dass da eventuell doch zu viele Bürger ( Wähler ) verärgert wären?

 

Inst

 

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vor 6 Stunden schrieb Empty8sh:

 

Als Information: Das ganze läuft aktuell auch durch andere Organisationsgruppen. Eine englische und französische Version der Anfrage sind fertig. Ich hoffe, dass sich diese dann auch in den anderen EU-Staaten verbreiten :)

 

In Erinnerung an der Film Independence Day,

 

.........den Virus injizieren :drinks:

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vor 18 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Aber auch für deutsche Sportschützen wird das nix, denn Du musst ein, zwei Abschnitte weiterlesen:

Die HA dürfen nur besessen werden:

  1. wenn man in einer Schützenorganisation Mitglied ist;
  2. regelmäßig an Wettkämpfen teilnimmt und
  3. die Waffe für eine Schiessdisziplin benötigt wird, die von einem INTERnational anerkannten und etablierten Schiessverband anerkannt ist.

Spätestens bei Punkt 3 wird es schwierig. IPSC? PPC1500? Bianchi ? Field Target? Alles vielleicht. Aber die vielen BDS-Standarddisziplinen oder auch viele andere nationale Schiessprogramme sind eben nicht international.

Ziemlich sicher geht wohl Olympische Schnellfeuerpistole, aber für viele HA wird es schon allein deswegen eng werden.

Und selbst wenn das Ganze mit IPSC oder PPC1500 funktioniert, heisst das, dann auch solche Wettkämpfe schiessen zu müssen, und zwar regelmäßig und davor natürlich die Kurse zu belegen.

Wenn jemand so 10 HA sein eigen nennt und die nicht alle regelmäßig bei IPSC einsetzen kann/darf/will, ist das ein enormes Problem.

Wenn "regelmäßig" dann als 2xWettkampfteilnahme/Jahr definiert würde, hätten wir bei 647 584 halbautomatischen Waffen in D plötzlich 1,3 Mio. IPSC Starts/Jahr in D und Österreich müsste dann 600.000 IPSC-Starts/Jahr durchführen.

Aber damit wir da nicht rankommen, wird IPSC schon mal der Gemeinnützigkeit beraubt...

 

Dessen bin ich mir auch bewusst, aber es ging ja hier nur um die Frage, wann  MPUs erforderlich sein sollen.

An deinen Sätzen zeigt sich wie unwissend und überstürzt der Ratsvorschlag rausgehauen wurde. Die Niederlande hatten sich selbst unter enormen Druck gesetzt bis zum Ende ihrer Ratspräsidenschaft irgendeine schriftliche Position als Verhandlungsgrundlage gegenüber dem EU Parlament vorlegen zu können.   Da wurde nicht auf Realisierbarkeit  geachtet   und die EU Experten in Genaval und Coreper haben von der Thematik  wenig Ahnung. Es ging nur darum, irgendetwas zu verbieten. Sinn und Logik darf  man da nicht groß erwarten.

 

Ist halt wie im deutschen Waffenrecht.

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Am 17.6.2016 um 17:12 schrieb Shelby:

Gerade bekommen:

 

"Schreckschuss, Signal - und Salutwaffen

Während Salut- und akustische Waffen aufgrund ihrer Funktionalität  auf relativ einfache Weise in objektiv gefährliche Schusswaffen umgewandelt werden können..."

 

Ach ja, ihr Experten - man benötigt dafür ja nur solche "Kleinigkeiten" wie einen neuen Lauf (erlaubnispflichtig und nur mit solcher Erlaubnis zu bekommen)...

 

Die Neukategorisierung von Salut-Waffen (wie z.B. eines Salut-Mausers, in die Kat. C, = künftig wie ein "scharfer" Mauser 8x57 IS) - mit allen Folgen (WBK-Pflicht, Waffenschrankpflicht...) - ist doch bürokratischer Irrsinn. 

 

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Am 17.6.2016 um 20:41 schrieb shooter2015:

 

Da wurde nicht auf Realisierbarkeit  geachtet  

 

Ich habe von Anfang an bei diesem "Verschärfungsprojekt" EU-Feuerwaffenrichtlinie den Eindruck, dass die Umsetzbarkeit/Realisierbarkeit nicht wirklich wichtig genommen wird. 

 

Nachregirstrierung z.B. von -zig Millionen in der EU vorhandenen, bislang "freien" und unregstrierten Magazinen, Waffenteilen, SRS/Salut, etc.....

Wer soll das denn wann und wie leisten?

 

Mal unabhängig von der inhaltlichen Unsinnigkeit. 

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Was wir, das Volk, wirklich brauchen, ist ein Gesetz zur Kontrolle von gefährlichen Politikern!  Ein   GPKG

 

Insbesondere von EU Apparatschiks, welche vollautomatisch gegen die  Interessen der Menschen handeln, von denen sie fürstlich alimentiert werden.

 

Dann gibt es noch die (Minderheit der) halbautomatisch gefährlichen Politiker. Bei jenen ist noch eine gewisse Hemmschwelle vor dem Missbrauch des politischen Amtes vorhanden, die erst durch Druck der vollautomatischen Politiker gebrochen wird...

 

Daher setze ich mich vehement für ein ausnahmsloses Totalverbot von vollautomatischen Politikern ein, während man die halbautomatischen Funktionsträger noch per Wahl erziehen kann...

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vor 42 Minuten schrieb Rubberduck70:

Habe soeben eine Rückmeldung von Hans-Olaf Henkel (ALFA) erhalten:

 

Als Anhang die Stellungnahme von ALFA

16 06 17 EU Waffenrecht STN ALFA FIN.pdf

 

Auch erhalten, Wochen später. Also kündigen wir über 2 Mil. LWB an, und wählen ALFA. Mal sehn, ob dann die anderen Parteien mit dem Irrsinn der EU auf die Potte kommen. Ich glaube, dass nur über das Wahlerverhalten der LWB bei den Parteien was weiter geht. Übrigens, um unsere Verbände ist es sehr ruuuuuhig geworden.

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vor 5 Stunden schrieb karlyman:

 

Ich habe von Anfang an bei diesem "Verschärfungsprojekt" EU-Feuerwaffenrichtlinie den Eindruck, dass die Umsetzbarkeit/Realisierbarkeit nicht wirklich wichtig genommen wird. 

 

Nachregirstrierung z.B. von -zig Millionen in der EU vorhandenen, bislang "freien" und unregstrierten Magazinen, Waffenteilen, SRS/Salut, etc.....

Wer soll das denn wann und wie leisten?

 

Mal unabhängig von der inhaltlichen Unsinnigkeit. 

Keine Realisierbakeit?

In der logischen Sekunde in der das Gesetz in Kraft tritt, werden Millionen von Menschen zu Kriminellen, ganz real.

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Vielleicht sollte man über einen EU-Austritt nachdenken.

Das Ganze muß bzw. sollte gar nicht am Waffenbesitz aufgehangen werden.

Es gibt garantiert mehr EU-Gegner, als es Legalwaffenbesitzer gibt.

Das vorhandene Mißtrauen bzw. die Ablehnung der EU gegenüber in der Bevölkerung muß forciert und erweitert werden.

Wie ist die Abstimmung zum Brexit zustandegekommen?

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vor 1 Stunde schrieb guardde:

 

Auch erhalten, Wochen später. Also kündigen wir über 2 Mil. LWB an, und wählen ALFA. Mal sehn, ob dann die anderen Parteien mit dem Irrsinn der EU auf die Potte kommen. Ich glaube, dass nur über das Wahlerverhalten der LWB bei den Parteien was weiter geht. Übrigens, um unsere Verbände ist es sehr ruuuuuhig geworden.

 

Auch erhalten, ziemlich genau 2 Monate später.

 

Bin auf den nächsten Infobrief unseres BDS gespannt.

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vor 3 Minuten schrieb 2011-Jack:

 

Korrekte These - hau wech das Ar15 Zeug.

Welcome 50 BMG Repetierer !

Schenkelklopf.

 

Du glaubst doch nicht dass damit genug reglementiert wurde.

E0 für Jäger 1000-3000 Joule, für Sportschützen <100 Joule. Geräuschpegel 105-130dB, natürlich ohne Dämpfung. CO2 Ausstoß pro Schuss <0,1mg. Hochsitze <1,0m und nur noch mit Statik und Baugenehmigung.

 

Da sitzen noch genügend gelangweilte Kinderfreunde a'la Cohn-Bendit bei den EU-Institutionen, die ihr sinnloses Dasein berechtigen müssen.

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