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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

Empfohlene Beiträge

vor 17 Minuten schrieb Sebastians:

Perfekter Zeitpunkt, die Europaabgeordneten daran zu erinnern, dass das in jedem Mitgliedsland irgendwann passieren kann !

Schlagt in die Bresche, Leute !

 

Nö. Bei uns ist ein solcher Volksentscheid ja nicht im Gesetz vorgesehen. Und selbst wenn wäre Mutti viel zu schlau um sowas zuzulassen. 

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Am Friday, June 24, 2016 um 13:32 schrieb Harry Callahan:

 

Nö. Bei uns ist ein solcher Volksentscheid ja nicht im Gesetz vorgesehen. Und selbst wenn wäre Mutti viel zu schlau um sowas zuzulassen. 

Ja, aber irgendwann wird sie wohl nix mehr zu sagen haben. Das machen dann Andere und die könnten in so einigen Dingen ganz anderer Meinung sein. 

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vor einer Stunde schrieb Bender:

Ja, aber irgendwann wird sie wohl nix mehr zu sagen haben. Das machen dann Andere und die könnten in so einigen Dingen ganz anderer Meinung sein. 

 

Wer sollte denn kommen, der einem "Dexit" wohlgesonnen wäre? Frauke Petry wird an den ganzen Rechten in den eigenen Reihen scheitern. Und sonst? 

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vor 2 Stunden schrieb Harry Callahan:

 

Wer sollte denn kommen, der einem "Dexit" wohlgesonnen wäre? Frauke Petry wird an den ganzen Rechten in den eigenen Reihen scheitern. Und sonst? 

 

Die Petry käme so oder so nicht für eine politische Führungsrolle in Frage da die AfD an keiner Regierung beteiligt wird.

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Ein "Dexit" ist m.E. ein Luftschloss und nicht mal entfernt in der Nähe der Realität.

 

Sinnvoller wäre es, die Energie auf das (öffentlichkeitswirksame) Konterkarieren der EU-Kommission mit ihren Irrwitz-Gesetzesvorhaben zu richten. 

 

Dabei wird nicht zuletzt der ganze (systematische) Wahnsinn der Kommission aufgezeigt.

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Hier der Link zu Vicky Fords Twitteraccount https://twitter.com/vickyford?lang=de

Auch wenn sie nach dem Brexit nicht  abgesetzt werden würde kann es  sein, dass sie es ihrem britischen MEP Kollegen Herr Duncan  gleichtut und sie  von ihrem Posten als Chefberichterstattterin im IMCO zurücktritt.

 

 

Bearbeitet von shooter2015
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vor 15 Minuten schrieb Redfox333:

War mit den Hund draußen 

Bericht mal

 

Ging hauptsächlich um den Brexit, habe auch etwas zu spät eingschaltet.

Von der Leyen hat für Vereinigte Staaten von Europa geworben, kleine Dinge dürfen Mitgliedsstaaten noch regeln, blabla.

Zum Waffenrecht habe ich nichts mitbekommen, vielleicht war es am Anfang dabei, würde mich aber wundern.

 

Dürfte bald online sein:

http://mediathek.daserste.de/Anne-Will/Sendung?documentId=328454&topRessort&bcastId=328454&mcontents=page.1

 

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@karlyman: zu Frau Dr. von der Leyen:

Die Frau hat sehr genau verstanden, was man von ihr will. "man" darf man dabei aber leider nicht mit "das Volk" gleichsetzen...;)

 

Ansonsten hier mal der aktuelle FWR Newsletter:

Zitat

Ratspapier enthält Licht und Schatten

Wie bereits in der letzten Woche berichtet, hat sich Europäische Rat auf ein Papier zur Änderung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie geeinigt, dessen Inhalt und Änderungsvorschläge allerdings, und dies sei noch einmal deutlich gesagt, durch das Europäische Parlament verabschiedet - oder auch abgelehnt oder geändert - werden müssen. Es gibt also noch Verhandlungszeit- und - Verhandlungsspielraum. Endgültig entschieden und festgeschrieben ist also noch nichts.

Das Papier des Europäischen Rates enthält einige Verbesserungen zum Kommissionsentwurf vom November, aber auch Punkte, die immer noch erhebliche Probleme bereiten und deshalb aus unserer Sicht nachgebessert werden müssen. Auf einige gehen wir nachstehend noch einmal ein.

Mit der gefundenen Regelung, dass erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse spätestens nach fünf Jahren zu überprüfen und lediglich bei Wegfall der Voraussetzungen zu widerrufen sind, entspricht die bereits bestehende deutsche Rechtslage dieser Vorgabe. Hiernach wird der Waffenbesitzer regelmäßig alle drei Jahre geprüft, so dass hier keine Änderung der nationalen Bestimmungen auf Grund europäischer Bestimmungen notwendig und nach unserer bisherigen Kenntnis aus unseren Gesprächen in Berlin auch nicht vorgesehen ist.

Das zunächst angedachte bürokratische Monstrum, wonach die Erlaubnisse alle fünf Jahre neu erteilt werden müssten, dürfte damit auf nationaler Ebene vom Tisch sein.

Auch enthält das Papier keine zwingende medizinische oder psychologische Untersuchung aller Waffenbesitzer mehr. Lediglich bei Auffälligkeiten oder Anhaltspunkten, also bei gegebenem Anlass, kann eine solche Untersuchung angeordnet werden. Auch dies entspricht bereits bestehendem deutschem Recht. Eine darüber hinausgehende Änderung ist deshalb nach unserer Kenntnis ebenfalls nicht beabsichtigt.

Neuland beschreitet der Ratsvorschlag aus deutscher Sicht mit der Einführung der Kategorie C ("Meldepflicht") für Gas- und Schreckschusswaffen. Eine denkbare Möglichkeit zur Umsetzung ist nach Gesprächen mit dem Bundesinnenministerium, dass die Gaswaffe lediglich durch den Händler oder Privatverkäufer elektronisch im Nationalen Waffenregister (NWR) gespeichert werden. Dies wird in der nächsten Entwicklungsstufe des NWR möglich werden, wenn der jetzt noch ausgenommene Handel dort integriert sein soll (NWR II). Eine Meldung des Erwerbers auf der Behörde könnte so vermieden werden.

Das im November von der Kommission vorgeschlagene und am heftigsten kritisierte Verbot der halbautomatischen Waffen, die Vollautomatischen ähnlich sehen (Kategorie B 7 der Richtlinie) ist im aktuellen Papier des Rates ebenfalls modifiziert.

So verbietet der Ratsbeschluss keine Waffen mehr rein an Hand optischer Kriterien sondern stellt auf technische Kriterien ab und hier hauptsächlich auf die Magazinkapazität.

Halbautomatische Waffen, die aus Vollautomaten umgebaut wurden, werden als Kategorie A 6 zu grundsätzlich verbotenen Waffen.

Ebenso werden halbautomatische Kurzwaffen, in die ein Magazin mit mehr als 20 Patronen eingeführt ist, und halbautomatische Langwaffen, in welche ein Magazin mit mehr als 10 Patronen eingeführt ist, als Kategorie A 7 zu grundsätzlich verbotenen Waffen.

Magazine für mehr als 20 Patronen und Langwaffen-Magazine mit mehr als 10 Patronen werden dann zu verbotenen Gegenständen, deren unbefugter Besitz strafbewehrt ist und zwingend zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führt.

Unbefugt deshalb weil sowohl für den Erwerb und Besitz der vorgenannten verbotenen Waffen der Kategorien A 6 und A 7, als auch für die verbotenen Magazine hoher Kapazität (A 9) ausnahmsweise für verbandsorganisierte Sportschützen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Hierfür ist jedoch die Zulassung für die Disziplin eines anerkannten Schießsportverband und dessen Befürwortung Voraussetzung. Zudem wird für diesen Fall auch eine medizinische und psychologische Untersuchung vorausgesetzt.

In Deutschland wird eine solche Ausnahme wahrscheinlich größtenteils Theorie bleiben weil bereits bisher halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat, vom Schießsport ausgeschlossen waren.

Insgesamt werden Magazine durch Zuordnung zur Kategorie der Waffe, für welche sie bestimmt sind, in Deutschland vollständig erlaubnispflichtig.

Das Erfassen von Magazinen und Eintragen in die Erlaubnisunterlagen sowie nicht zuletzt deren Kennzeichnung würde die Behörden über Jahre mit unnötiger und wenig sinnvoller Arbeit auslasten.

Das Verbot von Magazinen, die bisher frei erwerbbare Teile waren, führt zu einer unnötigen Belastung von tausenden unbescholtenen Bürgern, die völlig legal Magazine gekauft und weiter im Besitz haben. Entweder kommen die Besitzer mit dem Gesetz in Konflikt oder müssen damit ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum aufgeben.

Diese Vorschläge, die hauptsächlich auf dem Betreiben Frankreichs beruhen, stoßen nicht nur bei den im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbänden auf erheblichen Widerstand, und deshalb stehen weitere Gespräche mit den Verantwortlichen in Brüssel, und hier insbesondere mit unseren dortigen Parlamentariern, an. Durch solche Regelungen würde sich die Änderung der Feuerwaffenrichtlinie wieder zum dem bürgerfeindlichen Bürokratiemonster entpuppen, welches der Entwurf der Kommission von November 2015 von Anfang an war.

Wie bereits erwähnt, werden wir auch weiterhin unsere Ablehnung der angesprochenen, kritischen Punkte sowohl in Brüssel als auch in Berlin in den anstehenden Gesprächen zum Ausdruck bringen und sie mit sachlichen Argumenten begründen. Letztendlich wird es zum entscheidenden Trilog zwischen Europäischer Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament mit den verantwortlichen Ausschüssen IMCO und LIBE kommen. Bis zur endgültigen Entscheidung dürfte es aber noch ein weiter Weg sein. Aus heutiger Sicht wird die endgültige Festschreibung der geänderten Europäischen Richtlinie erst zum Jahresende, wenn nicht sogar erst im Frühjahr 2017 zu erwarten sein. Also noch Zeit genug, uns mit sachorientierten Argumenten einzubringen.

.

Regelung für Halbautomaten noch vor der Sommerpause

Der DJV meldet nach aktuellen Gesprächen, dass die Änderung des Bundesjagdgesetzes, die für Jäger endlich wieder Rechtssicherheit für die halbautomatischen Jagdwaffen schafft, noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll. Link:

Über andere Änderungspunkte muss dagegen weiter verhandelt werden, so dass hier keine zeitnahen Lösungen zu erwarten sind.

 

Ich finde die Interpretationen des FWR zum Teil ziemlich beschönigend. Vor allem "Licht" sehe ich hier wenig.

Auch übersieht das FWR, dass "A6-A9"-Ausnahmen sehr wohl für die meisten dt. Schusswaffen nötig sein werden, mit dem

ganzen Aufwand, der dann auf Sportschützen zurollt. Und deutsche Sportordnungen verbieten idR nicht die Verwendung von

Kurzwaffenmagazinen mit > 20 Schuss. 

Ganz allgemein wrd mir auch das Komplettverbot von A8 Waffen zu wenig thematisiert, hierfür wird es noch nichtmal eine Ausnahme-

genehmigung geben!

 

Erstaunt nehme ich zur Kenntnis, dass das FWR meint, den Magazinkrampf habe Frankreich zu verantworten, während der BDS

hier das Betreiben deutscher Regierungskräfte für ursächlich sieht.

Was stimmt da? Ist wichtig, wenn man ggf. deutsche Politiker anschreibt, man sollte niemand zu Unrecht beschuldigen.

 

Grüße

Schwarzwälder

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Am ‎24‎.‎06‎.‎2016 um 13:06 schrieb trader:

 

Nur wenn die Jugoslawienkriege in den 90zigern mit rund 100.000 Toten nicht zählen.

Deutscher Aufstand in der DDR

Aufstand in Ungarn

Aufstand in der Tschechoslovakei

Aufstände in Polen

Krieg in Jugoslavien

England gegen Argentinien

Diverse Kampfeinsätze der Beundeswehr

Krieg in Ukraine

 

 

Ich weiß nicht wie man auf 70 Jahre kommt.

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vor 10 Stunden schrieb Sebastians:

...

Von der Leyen hat für Vereinigte Staaten von Europa geworben, ...

 

Am ‎24‎.‎06‎.‎2016 um 13:32 schrieb Harry Callahan:

 

... .Mutti ... 

 

Ja, ja, die wollen alle nur unser Bestes. Mutti und Horsti haben sich zusammengerauft, hier das Fazit:

Beide Parteien wollten bei den wichtigsten aktuellen Themen gemeinsam „daran arbeiten, dass wir Lösungen für die Menschen in Deutschland finden, die auch in Zukunft Wohlstand und Sicherheit garantieren”, sagte Merkel nach einer Strategieklausur beider Parteien in Potsdam. Man wolle den Menschen das Gefühl geben, „dass die Politik ihre Sorgen, ihre Ängste und ihre Erwartungen ernst nimmt”. Seehofer wollte sich allerdings nicht auf Merkel als gemeinsame Kanzlerkandidatin festlegen.

 

Der Satz in Fett sagt eigentlich alles: weiter einlullen ist die Parole. Sonst würde da stehen "Wir werden zukünftig die Sorgen... ernst nehmen." Die Vögel sind rhetorisch so geschult, da ist keine Floskel Zufall.

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Ein Rücktritt von J.C. Juncker wäre doch schon mal ein schönes Zeichen. Die Rücktrittsforderungen mehren sich.

http://www.lessentiel.lu/de/news/dossier/juncker/story/22605479

 

[Kristallkugelmodus:]

Glaube übrigends nicht an einen schnellen Austritt der Briten aus der EU. Die Engländer sind gute Taktiker. Das Britische Parlament wird sich Querlegen und letztlich werden nur weitere Sonderrechte für die Briten vom Brexit-Votum übrig bleiben. Die EU wird alle Zugeständnisse liefern, die London haben will.

Sehe den NATO-Austritt der Franzosen 1966 als Modellbeispiel.

 

 

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vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:
vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

Auch übersieht das FWR, dass "A6-A9"-Ausnahmen sehr wohl für die meisten dt. Schusswaffen nötig sein werden, mit dem

ganzen Aufwand, der dann auf Sportschützen zurollt.

 

Inwiefern?

 

(Meinst du hier die mögliche Interpetation im Sinne von "HA, die Magazine größer als.... aufnehmen können" ?)

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Am 24.6.2016 um 13:32 schrieb Harry Callahan:

Nö. Bei uns ist ein solcher Volksentscheid ja nicht im Gesetz vorgesehen.

Das stimmt nicht. Volksentscheide stehen sogar ausdrücklich im Grundgesetz.

Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

 Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

 

Also...

Zeit für ein Referendum zum Dexit.

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vor 17 Minuten schrieb John Marston:

Das stimmt nicht. Volksentscheide stehen sogar ausdrücklich im Grundgesetz.

Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

 

 

 

Also...

Zeit für ein Referendum zum Dexit.

 

Tüpflischeissmodus an:

 

Schon richtig, aber: da steht nicht, welches Volk gemeint ist: 

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."

 

Es könnte ja so ausgelegt werden, dass ein ganz anderes Volk die Staatsgewalt über Deutschland haben soll.

 

Tüpflischeissmodus aus.

 

Wie gut, dass das völlig abwegig ist. Die Aluhüte können wieder in die Verkleidungskiste, und alles ist gut, ach was: Es ist noch besser als gut! Deutschland hat 3:0 gewonnen! Trööööt!

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