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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

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Gerade eben schrieb Empty8sh:

 

Genau das haben Sie versucht, und das hat nicht funktioniert. Die MEPs waren nahezu einstimmig dagegen, Aussehen von Schusswaffen nicht als Kriterium zu nutzen. Aussehen lässt sich im Notfalls schnell ändern.

 

Blieben die generellen technischen Ausschlusskriterien, die stehen im Ratspapier. Aber die sind ein Rundumschlag.

 

Beste Grüße

Empyts8h

 

vor 3 Minuten schrieb Empty8sh:

 

(...)Ich kann mir theoretisch vorstellen, dass sie ein 100% Milspec-AR15 auf Basis der Colt 6920 verbieten könnten. Sobald ein Hersteller minimal davon abweicht, haut das schon nicht mehr hin.

Und genau weil das nicht geht verbietet man einfach alle HA mit Wechselmagazin!

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vor 29 Minuten schrieb Sebastians:

Mir fällt da schon eine fast perfekte Definition ein. Poste ich aber lieber nicht, denn Paranoia muss man kultivieren...:)

Da ist dann auch AR10 und Varianten dabei.

 

Kann man evtl. auch umgehen, mit genügend Aufwand.

 

Zur Beruhigung aller, ich habe bereits eine Möglichkeit zur Umgehung gefunden. Schaut scheisse aus, müsste aber legal sein.

 

Davon abgesehen wird es schwer, das betreffende Kriterium als besonders sicherheitsrelevant darzustellen.

 

Und dann wären immer noch alle andere Halbautomaten mit militärischem Vorbild erlaubt. AK-Klone sollen nämlich auch verboten werden.

 

Selbst wenn die das irgendwie hinbekämen, genau diese beiden zu verbieten, sehe ich einen massiven Anstieg an 550ern, XCRs, Masadas, VZ58 und ähnlichem.

 

Beste Grüße

Empty8sh

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vor 1 Minute schrieb Sebastians:

Sorry, wollte keinem Angst machen !

Wir sind in der Hinsicht mindestens genauso erfinderisch wie unsere Kameraden in Amiland.:)

 

War auch eine top Idee :)

 

Ich habe grade nachgesehen, in Kalifornien gibt es auch nur zwei spezifische Verbotskategorien:

 

1) Liste mit diversen Hersteller- und modellbezeichungen

--> Sehe ich problematisch, gerade als Binnenmarktregelung. Das könnten Hersteller sich dumm und dusselig klagen, wie SIG Sauer das gerade in Österreich mit der 516 macht, die das Innenministerium nicht vond er Kriegswaffenliste nehmen möchte.

 

2) Liste an technischen und optischen Merkmalen

Beides wurde ja versucht. Optische Kriterien sind von den MEPs abgelehnt worden. Der Ratsvorschlag hat entweder ein Totalverbot, was die MEPs ablehnen, oder ein Teilverbot, das erst bei Einführen eines Magazins zum tragen kommt, was die Waffe nicht verbietet.

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vor 4 Minuten schrieb Tom22:

Ich dachte,die Innenminister haben sich darauf geeignet HA nur im zusammenhang mit der Magazinkapazität zu verbieten ? Also zb. AR15 mit 20 schuss Magazin.

 

So ist es auch. Das Verbot von AR15 beruht auf einem heutigen Statement eines EU-Kommissars im LIBE-Ausschuss, der "explizit" AR15 und Kalaschnikovs wegen Orlando verbieten möchte und dies bis in den finalen Gesetzestext durchdrücken wird/möchte. LIBE hat bereits abgestimmt und IMCO wird deren Meinung folgen. Halbautomatenverbote stehen bei LIBE nicht mehr drin.

 

Er hätte wohl genauso auch sagen können, "Ich möchte ein Eis am Stiel", um Urban Priol zu zitieren. Das wäre vermutlich inhaltlich ähnlich effizient gewesen.

 

Beste Grüße

Empty8sh

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vor 4 Stunden schrieb Empty8sh:

Nachdem sich IMCO aber nun deutlich auf unsere Seite stellt hat, die Ratspräsidentschaft auf Slowakei wechselt und die Kommission inzwischen nicht mehr richtig ernst genommen wird, ist das doch keine neue Meldung. Hat da jemand was verschlafen oder wird da sinnlos wieder Panik gemacht?

 

Nun ja firearms united, die GRA und Andere behaupten, dass der EU Rat letzten Fr ein Totalverbot sämtlicher  Zentralfeuerhalbautomaten mit der Aufnahmemöglichkeit von Magazinen über 10/20 Schuss vorgeschlagen hat. Damit wäre z.B. die Glock 17 verboten.

 

Aber zumindest ich lese davon nichts im Ratsbeschluss.  Es sollen nur  Magazine über 10/20 Schuss für diese Waffen verboten werden, aber Sportschützen dürfen die Magazine unter bestimmten Bedingungen weiter verwenden. 

 

Mir ist nicht klar, warum immer wieder dieses Halbautomatenverbot behauptet wird. Entweder haben die den Text des Ratsvorschlages nicht vollständig gelesen, deuten ihn anders oder wissen mehr als ich.

 

 

 
 

Bearbeitet von shooter2015
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vor 6 Minuten schrieb shooter2015:

Nun ja firearms united, die GRA und Andere behaupten, dass der EU Rat letzten Fr ein Totalverbot sämtlicher  Zentralfeuerhalbautomaten mit der Aufnahmemöglichkeit von Magazinen über 10/20 Schuss vorgeschlagen hat. Damit wäre z.B. die CZ 75 verboten.

 

Aber zumindest ich lese davon nichts im Ratsbeschluss.  Es sollen nur  Magazine über 10/20 Schuss für diese Waffen verboten werden, aber Sportschützen dürfen die Magazine unter bestimmten Bedingungen weiter verwenden. 

 

Mir ist nicht klar, warum immer wieder dieses Halbautomatenverbot behauptet wird. Entweder haben die den Text des Ratsvorschlages nicht vollständig gelesen, deuten ihn anders oder wissen mehr als ich.
 

 

Zitat

ii) In Kategorie A werden die folgenden Nummern angefügt:

(7) jede der folgenden halbautomatischen Zentralfeuerwaffen:

a)Kurz-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 21 Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird, und

b)Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird

 

Kategorie A heißt "Verbotene Waffen". Es soll zwar theoretisch Ausnahmeregelungen geben, aber zuerst mal sind diese Waffentypen verboten.

 

Und jetzt erkläre mir: Welche Pistole oder welcher Selbstlader kann NICHT mehr als 21/11 Schuss abfeuern, wenn ein entsprechend großes Magazin von über 20/10 Schuss eingesetzt ist? Antwort: KEINER!

 

Alle können theoretisch mit größeren Magazinen ausgestattet werden. Ob so eins existiert oder nicht, kann man nicht beweisen. Und es gibt genug Hersteller, die für CZ75, Beretta92, HK USP, Glock, Sig Sauer oder sonstiges entsprechende Magazine fertigen.

 

Zwar ist der Paragraph eigentlich so gedacht, dass sich nur durch Einsetzen des Magazins die Kategorie ändert. Aber das ist in beide Richtungen zu interpretieren.

 

Quelle: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9841-2016-INIT/de/pdf

Seite 25

 

Beste Grüße

Empty8sh

 

Bearbeitet von Empty8sh
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vor 19 Minuten schrieb Empty8sh:

Zwar ist der Paragraph eigentlich so gedacht, dass sich nur durch Einsetzen des Magazins die Kategorie ändert. Aber das ist in beide Richtungen zu interpretieren.

 

Ja, das sehe ich ähnlich. Sollte es am Ende zu Magazinbeschränkungen als (faulen) Kompromiss kommen, so wäre diese Formulierung fatal, da sie mit etwas bösen Willen beide Deutungen zulässt.

Der ganze Ratsvorschlag wurde unter Zeitdruck verfasst da die Niederlande Ende Juni den Ratsvorsitz abgeben und sie ja irgendetwas verbieten wollten. Tja,  so etwas kommt  dann am Ende dabei herraus. 

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Gerade eben schrieb shooter2015:

Ja, das sehe ich ähnlich. Sollte es am Ende zu Magazinbeschränkungen als (faulen) Kompromiss kommen, so wäre diese Formulierung fatal, da sie mit etwas bösen Willen beide Deutungen zulässt.

Der ganze Ratsvorschlag wurde unter Zeitdruck verfasst da die Niederlande Ende Juni den Ratsvorsitz abgeben und sie ja irgendetwas verbieten wollten. Tja,  so etwas kommt  dann am Ende dabei herraus. 

 

Am Ratsvorschlag lässt sich nichts mehr ändern, aber der Verhandlungsführer auf Ratsseite beim Trialog mit Parlament und Kommission wird die Solwakei sein. Wenn's ganz lustig wird, sogar Richard Sulik als Chefverhandler. Da ist es recht wahrscheinlich, dass der Rat sich kompromissbereit zeigt. Die Kommission versucht natürlich nach wie vor alles, um uns Klötz zwischen die Beine zu werfen.

 

Beste Grüße

Empty8sh

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vor 8 Stunden schrieb Empty8sh:
Ein sehr positives Pressestatement mit Stefano Maullu, MEP (EVP), Italien, mit Erwähnung von "Concealed carry"
 
Kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
 
- Im Zuge des Terrorismus der letzten Wochen und Monate gab es viel Polemik in italienischen und europäischen Medien
 
- Jeder der eine legale Waffen haben darf, muss diese z.B. für Selbstverteidigung nutzen dürfen
 
- Im Bataclan hätte es wesentlich weniger Tote gegeben, wenn die Leute bewaffnet gewesen wären. Diese Form des Kampfes gegen Terroristen ist extrem effizient.
 
- Alle Terroranschläge in Europa wurden mit illegalen Waffen begangen, z.B. Kalashnikovs vom Balkan
 
- Ein Totalverbot in Europa für legale Feuerwaffen wäre eine Dummheit
 
- Es wäre genauso, als ob man Landwirtschaftsprodukte verbieten würde, weil Terroristen Bomben und Sprengürtel (aus Dünger) machen
 
- Wir sind aktuell in einem epochalen Kampf gegen den radikalen Islam, also braucht es eine Möglichkeit für die Bürger, sich individuell zu verteidigen
 
 
Im Link ist seine Facebookseite zu finden. Hängt ihm doch ein „Gefällt mir“ und ein „Mille grazie dalla Germania“ darunter.
 
 

Das war ja wohl das bisher beste Statement - wobei man jetzt schon über ein in Stein gemeißeltes  Grundrecht  (sollte auf jeden Fall so sein) wie SV debattieren muß.

Hat jemand eine Mailadresse von dem Mann ?

 

Grüße

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vor 32 Minuten schrieb Sal-Peter:

Walther SSP.

Die ist Randfeuer. Der Vorschlag handelt von Zentralfeuer.

Mir fiele gerade nur das M1 Garand ein...

 

Die Frage ist ja auch, reicht es dann abgeänderte/kastrierte Magazine (wenn ja, durch wen und wie) zu verwenden oder muss man Werksmagazine verwenden... Ich würde nur ungern auf meine Tommygun-Trommel verzichten müssen...

 

Für den Fall das man sich auf die reine "Aufnahmefähigkeit" einer Waffe für größere Magazine einigt :

Vielleicht ließe sich ja auch die Umwegslösung finden, eine Art "Begrenzer" an die Waffen anzubringen. Eine Art Haken, der seitlich am Magazinschacht nach unten führt und die Aufnahme längerer Magazine verhindert. Sieht zwar Schei*e aus, aber würde die Waffen retten... <_<

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vor 24 Minuten schrieb Tom22:

Für mich ist die Formulierung eindeutig....sofern eingebaut ist oder eingesetzt wird.

Da steht nicht,wenn es möglich ist diese einzusetzen.

 

Ich sehs wie du, schrieb ich ja schon öfter...

 

ABER: Es ist schon so, dass der Satz nicht eindeutig ist, denn "mehr schießen können, sofern ein Magazin eingesetzt ist" könnte von irgendwem auch so ausgelegt werden, dass ein AR15 selbstverständlich mehr als 11 mal schießt sofern ein 30er Magazin drinsteckt...Und somit das schon als A7 "gedeutet" wird...

 

Für mich aber an der Intention des Rats vorbei, da der komplizierte Satz keinen Sinn ergibt wenn man Ihn so auslegt...Denn natürlich kann jede Halbautomatische Waffe genau so lange schießen wie was im Magazin ist und wäre somit betroffen, da irgendwie immer was größeres eingebaut werden kann (auch in ein Gewehr mit Festmagazin kann man irgendwie was größeres reinpacken so man nur will)

Konsequenterweise hätte es dann einfach heißen müssen: Halbautomatische Gewehre --> A7

 

Welche ja übrigens auch nicht verboten wären, sondern wie in Deutschland üblich für Sportschützen mit Bedürfnis erlaubt...Aber da darf man nicht nur an Deutschland denken, sondern 1. auch an Jäger und 2. an Länder in denen der Bedürfniskram nicht so besteht...

 

 

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vor 35 Minuten schrieb Doggenrotti:

Für den Fall das man sich auf die reine "Aufnahmefähigkeit" einer Waffe für größere Magazine einigt :

Vielleicht ließe sich ja auch die Umwegslösung finden, eine Art "Begrenzer" an die Waffen anzubringen. Eine Art Haken, der seitlich am Magazinschacht nach unten führt und die Aufnahme längerer Magazine verhindert. Sieht zwar Schei*e aus, aber würde die Waffen retten... <_<

 

Die sch**ße hatten wir vor vielen Jahren schon mal <_< Ich will kein kack Begrenzer in meinen Magazinschacht einschweißen, nur um dann die gesetzeskonformen Magazine an entsprechender Stelle auszufräsen. Außerdem hindert dich nix daran, die 30er Magazine auch an entsprechender Stelle auszufräsen. Es sei denn, die großen Magazine werden, wie gewünscht, EWB-pflichtig. Denn dann hat ja keiner mehr große Magazine um diese auszufräsen...

 

Gruß

Bearbeitet von LordofWar
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