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IGNORED

Entwurf Sprengstoff Gesetz


Justus

Empfohlene Beiträge

Ja, jeder Fehlgriff wird gleich zur Straftat. Und auch schon der "versuchte Umgang" ohne entsprechende Erlaubnis wird zur Straftat. Theoretisch also schon das anschauen eines Videos auf YouTube wie in den USA jemand selbst Schwarzpulver herstellt. Wenn man Dir böse will.

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vor 11 Minuten schrieb huhnelli:

Man ist wohl mittlerweile eher auf den Inhalt von Polenböllern ausgewichen, da besser zu handhaben....

Ich habe gehört, dass keine halben Sachen mehr gemacht werden und gleich Semtex verwendet wird.

Das halte ich auch für plausibel, wenn man sich mal die massiven Schäden nach so einem Anschlag ansieht.

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vor 34 Minuten schrieb huhnelli:

Man ist wohl mittlerweile eher auf den Inhalt von Polenböllern ausgewichen

Das war anscheinend nur eine kurze Übergangszeit, nachdem die Schutzmaßnahmen gegen Gaseinleitung zugenommen hatten. Lediglich ein paar Nachahmer setzen das wohl noch ein. Allerdings sind da aufgrund der benötigten Satzmengen die Schäden im Umfeld massiv.

 

vor 22 Minuten schrieb chr:

Ich habe gehört, dass keine halben Sachen mehr gemacht werden und gleich Semtex verwendet wird.

Das ist auch mein Kenntnisstand. Und da hilft die Verschärfung des Sprengstoffgesetzes wenig.

Eine Zeit lang gab es da wohl Versuche mit Selbstlaboraten, nachdem sich aber einer von denen bei Versuchen selbst in die Luft gesprengt hat nehmen die wohl jetzt das gute Zeug vom Schwarzmarkt. Man benötigt eben sehr viel Kraft auf einer sehr kleinen Fläche.

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Für die derzeitigen Erlaubnisinhaber ändert sich dadurch wohl nichts.

 

An die große Reform wie 2002 zum Waffenrecht traut sich anscheinend immer noch keiner dran. Kein Wunder bei der Komplexität, die im Sprengstoffrecht Einzug gehalten halt. Die zahlreichen Relikte aus den 80er-Jahren in den Richtlinien und der SprengVwV entsprechen schon lange nicht mehr dem "Stand der Technik". Von den Aufbewahrungsbestimmungen will ich schon gar nicht reden...

 

Gruß aus der Sonne

SBine

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vor 2 Stunden schrieb chr:

Ich habe gehört, dass keine halben Sachen mehr gemacht werden und gleich Semtex verwendet wird.

Das halte ich auch für plausibel, wenn man sich mal die massiven Schäden nach so einem Anschlag ansieht.

 

vor 2 Stunden schrieb huhnelli:

Man ist wohl mittlerweile eher auf den Inhalt von Polenböllern ausgewichen, da besser zu handhaben....

 

Unterschätzt mal nicht die Wirkung von Polenböllern.

Silvesterblödsinn um die Ecke bei mir.

Öffentliches WC an der Bushaltestelle gesprengt. Die gerissene Außenwand auf dem 2. Foto oben. Das "Gehäuse" ist aus 7 cm Stahlbeton.

Polenböller 01.jpg

Polenböller 02.jpg

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Im Straßenverkehr sterben jedes Jahr dreitausend Menschen und die Anforderungen, um tonnenschwere Metallpanzer mit mehreren Hundert PS rumfahren zu dürfen, sind extrem gering. Vielleicht sollte man das mal im Hinterkopf behalten, wenn man wieder mal sinnlos am SprengG oder WaffG rumschraubt. 

Bearbeitet von cz75sp
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vor 1 Stunde schrieb Lavendel:

 

Unterschätzt mal nicht die Wirkung von Polenböllern.

Silvesterblödsinn um die Ecke bei mir.

Öffentliches WC an der Bushaltestelle gesprengt. Die gerissene Außenwand auf dem 2. Foto oben. Das "Gehäuse" ist aus 7 cm Stahlbeton.

 

 

Woher weißt Du jetzt genau was dort verwendet wurde?

Das kann ja auch ein Selbstlaborat oder das gute vom Schwarzmarkt gewesen sein.

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6 hours ago, Fyodor said:

Ja, jeder Fehlgriff wird gleich zur Straftat. Und auch schon der "versuchte Umgang" ohne entsprechende Erlaubnis wird zur Straftat. Theoretisch also schon das anschauen eines Videos auf YouTube wie in den USA jemand selbst Schwarzpulver herstellt. Wenn man Dir böse will.

 

Na ja, Information ist ja nicht der Versuch, diese Information auch praktisch zu nutzen. Hier ist übrigens der berühmte Artikel zum Geheimnis der Wasserstoffbombe, der in Amerika ein bekannter, aber letztlich nicht vor Gericht entschiedener Fall zur Redefreiheit wurde (weil die Regierung lieber ihre Klage zurückgenommen hat, als die Korrektheit des Artikels auch noch zu bestätigen).

 

Ansonsten: Bekomme ich bitte, bitte Amnestie für meine Versuche so in der fünften Klasse (bei denen ich auch im Rückblick durchaus vernünftig war, kleinste Mengen, schon aus finanziellen Gründen, nie verdämmt, immer mit Schutzbrille)?

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vor 13 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Na ja, Information ist ja nicht der Versuch, diese Information auch praktisch zu nutzen. 

 

Ansonsten könnte man ja auch sagen, die Leute holen sich bei "Tatort" oder "Polizeiruf 110" Anleitungen zum Begehen von Morden...

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vor 54 Minuten schrieb chr:

Woher weißt Du jetzt genau was dort verwendet wurde?

Das kann ja auch ein Selbstlaborat oder das gute vom Schwarzmarkt gewesen sein.

 

Es war eine Serie mehrerer Sachbeschädigungen kurz hintereinander mit den typischen Detonationsgeräuschen dieser Böller und der überwiegende Anteil der Bevölkerung in diesem Wohngebiet scheidet als Selbstlaborat aus.

Aus dem Polizeibericht, der Sachschaden war weit im fünfstelligen Bereich, die haben etwas intensiver ermittelt.

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vor 3 Stunden schrieb Stefan Klein:

Und was ist an der Aufbewahrung auszusetzen? Ist unter den derzeitigen Regeln je was passiert? Deliktrelevanz?

 

Eben. Das wäre eine Gelegenheit mal den ganzen überkomplizierten und kleinkarierten Blödsinn wieder etwas zu normalisieren. Aber da geht keiner ran.

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Hintergrund sind die ganzen "Feuerwerksshops" und Hobbypyrotechniker mit kistenweise F4 material ohne Erlaubnis.

 

Für uns bedeutet das jetzt, dass 1g über Aufbewahrungsmenge den illegalen und in Zukunft strafbaren Betrieb eines Explosivstofflagers bedeutet 

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vor 3 Stunden schrieb Lavendel:

Unterschätzt mal nicht die Wirkung von Polenböllern.

Silvesterblödsinn um die Ecke bei mir.

 

Ja Gott sei Dank wollen die das Sprengstoffgesetz ändern. Dann sind Pollenböller endlich bei uns verboten und so etwas passiert nicht mehr....

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vor 22 Minuten schrieb ASE:

Hintergrund sind die ganzen "Feuerwerksshops" und Hobbypyrotechniker mit kistenweise F4 material ohne Erlaubnis.

 

Also weil es Shops gibt, die illegal an Leute verkaufen, für die es illegal ist den Sprengstoff zu besitzen, muss man auch aus der Aufbewahrung noch eine extra Straftat machen?

Was soll das bringen?

 

Was läuft hier schon wieder für ein Schwachsinn? @VDB

Bearbeitet von Vroma
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Es ist mehr so, das es bisher wohl guten Anwälten gelungen ist ihre Mandanten herauszuboxen mit dem Hinweis darauf, das der Betrieb eines nicht genehmigten Lagers nur für den gewerblichen Umgang strafbar ist.

 

Ich lese das ehrlich gesagt anders: §28 erklärt §17 als entsprechend auf §27, d.h.auf den nicht gewerblichen Umgang anwendbar. Es ist ein Analogieverweis, dementsprechend finden die Worte gewerbsmäßig u.ä. in §17 keine Beachtung bei Fällen des nichtgewerblichen Umgangs. 

 

Wo da was unklar sein soll ist mir nicht klar: Betrieb ohne Genehmigung ist eine Straftat ob gewerblich oder nicht.

 

Kann aber auch nur Nebelkerze oder ein Feigenblatt sein um einen Grund für die Schnüffel- und Abhörenparagraphen des Entwurfs zu konstruieren

Bearbeitet von ASE
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vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Für die derzeitigen Erlaubnisinhaber ändert sich dadurch wohl nichts.

 

An die große Reform wie 2002 zum Waffenrecht traut sich anscheinend immer noch keiner dran. Kein Wunder bei der Komplexität, die im Sprengstoffrecht Einzug gehalten halt. Die zahlreichen Relikte aus den 80er-Jahren in den Richtlinien und der SprengVwV entsprechen schon lange nicht mehr dem "Stand der Technik". Von den Aufbewahrungsbestimmungen will ich schon gar nicht reden...

 

Gruß aus der Sonne

SBine

Da soll auch mal besser keiner ran.

Komplexität ist nicht deren Ding, wird später alles nur noch schlimmer und undurchsichtiger und die Gerichte sind überlastet. Beispiele gibt es dafür ja genug.

Die Aufbewahrung ist aktuell völlig i.O.. Für eine Veränderung gibt es keinen Grund.

Oder soll später mein "Pulver-Schlüssel" auch  einen eigenen "Nacht-Tresor" bekommen?

Der Deutsche versucht gleich immer alles zu "überregulieren", während die wahren Probleme der Gesellschaft mal wieder keinerlei Beachtung finden.

Hauptsache den Erlaubnisinhaber durch Veränderung der allgemeinen Hürden einen großen  Schritt näher an die Möglichkeit einer "Karte-Lochung" bringen.

Bin schon gespannt wann eine Bedürfnispflicht für Matrizen eingeführt wird, max. 10 Stück pro Schütze.

GK-Gewehr-Matrizen in 7,62×39 könnte man ja auch gleich verbieten, da ein Mißbrauch nicht auszuschließen ist.

2/6er Regelung muss zwingend beachtet werden. 

Bedürfniserteilung nur über die Verbände gegen Gebühr.

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