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IGNORED

aktuelle Lage, Alkohol als Sportschütze


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1 hour ago, Proud NRA Member said:

Es ist zu hinterfragen, weil eine dahinter stehende Logik so schwer zu erkennen ist, dass es nach Willkür riecht, um jemandem die WBK zu lochen, und Willkür ist im Rechtstaat eigentlich unerwünscht.

 

Willkür ist bereits aus rein technischen Gründen unvermeidlich. Aber es geht noch einfacher: Ein Gesetz/VO etc. ist nicht davon abhängig, ob der ihm Unterworfene willens ist, eine Logik hiinter ihm zu sehen. Oder befolgst du nur die Regeln, deren Logik du nachvollziehen kannst?

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vor 2 Stunden schrieb Gewehrgranate:

OVG Münster, 20 A 2430/11, Rn 36f

Lese dir das mal durch, da beantwortet sich deine Frage.

 

Das OVG Münster bezieht sich hierbei auf eine Frage die das BVA im Fragenkatalog zur Waffensachkundeprüfunfg erlassen hat. In dieser Frage heist es sinngemäß dass es zu den Grundregeln beim Umgang mit Schusswaffen gehöre, nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel zu stehen.

Wenn ich ehrlich sein soll, für mich ist das in Ordnung Alkohol und Waffen passen neunmal nicht zusammen. Ob 0,0‰ jetzt ein lebensnaher Wert ist kann man darüber streiten, aber es ist konsequent und wenn jemand der Alkoholkonsum wichtiger ist als seine Waffen dann muss er sich halt für eines entscheiden entscheiden.

Tja ... nun sind weder ein Gerichtsurteil (auch nicht vom OVG) noch ein Fragenkatalog des BVA eine gesetzliche Grundlage ... 

 

Ich teile tatsächlich auch die Ansicht, das ein Rausch und Waffen nicht zusammenpassen.

Aber 0 Promille sind doch was anderes als kein Rausch.

Und das nun auch noch auf den reinen Transport (auch wenn das natürlich Führen ist) auszudehnen sehe ich als SEHR problematisch.

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vor 4 Stunden schrieb Thamiel:

Das ist zumindest mal eine Behauptung.

 

Edit: Was ist so schwer daran zu akzeptieren, das das eine eine Tätigkeit ist und das andere eine andere Tätigkeit?

 

Beides ist als "potenziell risikobehaftete" Ausübung anzusehen.

Dann muss zumindest ein Vergleich zulässig sein, bzw. eine die Risiken beider Ausübungen vergleichende Betrachtung...

Siehe auch @Sigges.

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vor 45 Minuten schrieb Sigges:

....

Und das nun auch noch auf den reinen Transport (auch wenn das natürlich Führen ist) auszudehnen sehe ich als SEHR problematisch.

Autofahren darfst mit 0,5‰ ...baust einen Unfall mit 0,3‰ stehst schon vor dem Richter.

Die Realität zeigt ja auf, dass Gewohnheitstrinker stets einen Grundgehalt intus haben. Wir müssen uns damit abfinden, dass uns die Knarren nur widerwillig, wenngleich noch dazu unter strengen Repressalien, zugebilligt werden.

Die Ausweitung auf 0,0‰ beim Führen von Waffen ist somit nur eine logische Folge

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vor 45 Minuten schrieb Sigges:

Tja ... nun sind weder ein Gerichtsurteil (auch nicht vom OVG) noch ein Fragenkatalog des BVA eine gesetzliche Grundlage ... 

Das ist richtig, beides hat keine allgemeine Gültigkeit.

ABER, eine Waffenbehörde kann und wird sich bei seinen Entscheidungen darauf beziehen und wenn die Entscheidung der Waffenbehörde dann selber vor Gericht geprüft wird, ist es doch wahrscheinlich (zumindest bei gleichen Rahmenbedingungen) dass das überprüfende Gericht genauso oder zumindest ähnlich entscheiden wird.

 

ob 0,1‰, 0,2‰ oder 0,3‰ ein Rausch ist, den Charakter oder Körper  beeinflusst oder eventuell keine Auswirkungen hat ist halt von Individuum zu Individuun unterschiedlich und da liegt das Problem. 

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vor 15 Stunden schrieb mikopo112:

So vor 2 Tagen im Netz gefunden. Vielleicht hat einer weitere Infos:

 

Update: Der Vorstand unseres Schützenvereins hat den Erhalt des Schreibens bestätigt.

So schnell kann alles weg sein!

Information der Schützenvereine des SSK 8

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

anhängend folgende Informationen aus der Gesamtvorstandssitzung:

Vor Kurzem meldete ein Gastschütze und ehemaliges Vereinsmitglied den Ordnungsbehörden, dass in Eibau beim Schießen Alkohol konsumiert wurde. Nach einem SEK-Einsatz verloren sechs Personen ihre WBK und die Waffen.

Die Gesamtvorstandsmitglieder werden angehalten, ihre Mitgliedsvereine zu sensibilisieren, dass beim Umgang mit Schusswaffen Alkohol verboten ist. Bitte beachten: auch der Transport einer Waffe vom Schießstand nach Hause ist ein Umgang, es gilt die 0-Promille-Grenze.

Ich empfehle, das Thema bei der Jahreshauptversammlung der Vereine anzusprechen.

Ich möchte hier noch das besondere Maß an Hurensohnhaftigkeit erwähnen, das notwendig ist, sowas zu bringen.

Hatten wir im Verein auch schon, ohne Waffen und WBK, aber die Rennleitung ist einem Schützen bis nach Hause in die Garage gefolgt.

Der hatte aber nur kurz den Schlüssel zum Werkzeugschrank in den Verein gebracht, stocknüchtern und unbewaffnet.

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vor 32 Minuten schrieb Gewehrgranate:

ob 0,1‰, 0,2‰ oder 0,3‰ ein Rausch ist, den Charakter oder Körper  beeinflusst oder eventuell keine Auswirkungen hat ist halt von Individuum zu Individuun unterschiedlich

Aus diesem Grund wurden dazu (im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) auch schon zig Studien durchgeführt. Der aktuelle Stand ist, dass es ab 0,3‰ erste negative Beeinflussungen geben kann. Deshalb auch die entsprechende Grenze bei Auffälligkeiten oder Unfall.

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vor 59 Minuten schrieb Andor:

Aus diesem Grund wurden dazu (im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) auch schon zig Studien durchgeführt. Der aktuelle Stand ist, dass es ab 0,3‰ erste negative Beeinflussungen geben kann. Deshalb auch die entsprechende Grenze bei Auffälligkeiten oder Unfall.

Andere Studien Sagen das bereits ab 0,1‰ eine Wesensänderung eintreten kann. Da man das im Zusammenhang mit Waffen nicht möchte....

Ja ich könnte das belegen was ich schreibe. 

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1 hour ago, Gewehrgranate said:

Andere Studien Sagen das bereits ab 0,1‰ eine Wesensänderung eintreten kann. Da man das im Zusammenhang mit Waffen nicht möchte....

Ja ich könnte das belegen was ich schreibe. 

Es ist doch völlig bedeutungslos, Fakt ist, dass die Schergen das mit dem Alkohol benutzen um Bürgern ihre Waffen abzunehmen.

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vor 21 Minuten schrieb TTG:

Es ist doch völlig bedeutungslos, Fakt ist, dass die Schergen das mit dem Alkohol benutzen um Bürgern ihre Waffen abzunehmen.

Nicht nur.

Aber es ist eine weitere Falle und natürlich "Beifang".

 

Was ich die letzten Jahre so an "Verschärfungen" auch behördliche Eigeninterpretationen dazu erleben "durfte" ...........da sind wir echt in der DDR 2.0 angekommen.

Bearbeitet von Valdez
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1 hour ago, Gewehrgranate said:

Andere Studien Sagen das bereits ab 0,1‰ eine Wesensänderung eintreten kann. Da man das im Zusammenhang mit Waffen nicht möchte....

Ja ich könnte das belegen was ich schreibe. 

 

Fein....glaub ich Dir sogar....nur 

 

a) kann d.h. muss nicht

b) selbst wenn, dann heißt das immer noch nicht, dass da jemand mit den Schusswaffen* Scheiße baut, besonders wenn die nachdem Schießen ungeladen im Koffer verstaut sind und

c) Du ein Kfz. mit bis zu 0.5/0.3 Promille führen äh fahren darfst und dass bei dem Fahren eine Gefahr für andere, alleine schon von der kinetischen Energie ausgeht, dürfte klar sein. Anscheinend sind die Wesensänderungen da nicht das Problem...plus dass wahrscheinlich viel mehr Leute mit 0.5 Promille unterwegs sein werden, als Leute mit der gleichen Alk-Level Umgang mit Schusswafen haben. 

 

*= Ich schreib ihr immer explizit Schusswaffen, weil Messer und andere gefährliche Gegenstände auch Waffen sind und mit denen darfst Du selbst mit 1.1 Promille umgehen...

 

bj68

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@BJ68

 

alles vollkommen richtig was du schreibst, ich widerspreche dir da kein stück.

Mann kann über das WaffG sagen was man möchte, aber eines ist es auf jeden Fall, konsequent. Wenn man sich dieser Konsequenz bewusst ist, versteht man das Gesetz besser und kann sich besser darauf einlassen. 

Wenn man Waffen (ja auch ich meine hier erlaubnispflichtige Waffen) legal besitzen möchte, muss man sich an gewisse Regeln halten. Diese sind strenger als in anderen Rechtsgebieten (das ist auch gut so), aber diese Regeln erlauben uns dem Umgang mit unseren Waffen. Wem das nicht passt muss aufhören zu jammern und sich um den Posten des Innenmininist:jhasfdhjhhl, keine Ahnung wie man Innenminister richtig gendert, bewerben. 

Ob das alles der richtige Weg ist wage ich auch zu bezweifeln. Nur muss ich auch sagen das was ich hier von vielen höre ist meiner Meinung nach auch nicht der richtige Weg. 

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Wobei § 6 Abs. 1 S.1 Nr. 2 WaffG den Rausch ja zulässt. Erst die Entwicklung einer Abhängigkeit von einem berauschenden Mittel wie z.B. Nikotin führt zum Fehlen der persönlichen Eignung. Da mit der Entwicklung eines Abhängigkeitssyndroms oft auch eine Gewöhnung verbunden ist, fragt es sich, ob der Gesetzgeber nicht gerade den Rausch für LWB bewahren will. :confused:

 

Euer

Mausebaer :spiteful:

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vor 6 Stunden schrieb Thamiel:

Ein Gesetz/VO etc. ist nicht davon abhängig, ob der ihm Unterworfene willens ist, eine Logik hiinter ihm zu sehen. Oder befolgst du nur die Regeln, deren Logik du nachvollziehen kannst?

Hinterfrage mal deine Aussage in Bezug der Gesetze/VO etc. in den Jahren 33-45 bzw. 46-89. 

Ein Herr im schwarzen Talar (nicht mein Pastor) sagte mir mal das Gesetze und Verordnungen nicht in Stein gemeißelt sind, sie können ausgelegt werden.

Gegen Otto mit Aufschlag dafür bei so manch anderem mit zudrücken der Hühneraugen.

 

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vor 22 Minuten schrieb Mausebaer:

Erst die Entwicklung einer Abhängigkeit von einem berauschenden Mittel wie z.B. Nikotin führt zum Fehlen der persönlichen Eignung.

Ob das morgendliche große Glas Fruchtsaft, welches afaik auch zu Alkohol in meinem Luxuskörper führt, deswegen so gut tut? Ich schule lieber um zum Quartalsäufer!:drinks:

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vor 6 Minuten schrieb Josef Maier:

Ob das morgendliche große Glas Fruchtsaft, welches afaik auch zu Alkohol in meinem Luxuskörper führt

Das ist genau das Problem. Nach den Genuss von Fruchtsäften oder frischen Früchten wurden schon bis zu 0,2‰ gemessen. Von daher sehe ich kein Problem mit der im Staßenverkehr geltenden Grenze von 0,3‰.

 

vor 2 Stunden schrieb Gewehrgranate:

Andere Studien Sagen das bereits ab 0,1‰ eine Wesensänderung eintreten kann.

KANN. Zudem gilt es aber abzuwiegen, welche Auswirkungen diese Wesensänderung hat. Und für leichte Wesensänderungen gibt es zig weitere Ursachen. Willst du das immer vor Fahrtantritt kontrolliert sehen?

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vor 13 Minuten schrieb Andor:

Nach den Genuss von Fruchtsäften oder frischen Früchten wurden schon bis zu 0,2‰ gemessen.

Das ist wohl eher aus dem Reich der Märchen und Legenden. Ich hab schon mal 0,2 gepustet und nein, ich hatte kein Obst gegessen. 

 

Um das zu schaffen ist man wahrscheinlich bei einer Schubkarre voll gärigem Obst oder einem Hektoliter Apfelsaft. 

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vor 33 Minuten schrieb Josef Maier:

Ob das morgendliche große Glas Fruchtsaft, welches afaik auch zu Alkohol in meinem Luxuskörper führt, deswegen so gut tut? ....:drinks:



https://www.bzfe.de/lebensmittel/lebensmittelkunde/fruchtsaefte/


Teilzitat:

"... nach den Leitsätzen für Fruchtsaft und Fruchtnektar gilt ein Alkoholgehalt von drei Gramm pro Liter Fruchtsaft als tolerabel. Das entspricht 0,38 Volumenprozent Alkohol pro Liter – eine Menge, die angesichts der üblichen Trinkmengen von Saft selbst für Kinder als unbedenklich gilt. Zum Vergleich: Würde der tolerierte Höchstwert erreicht, was ohnehin eher unwahrscheinlich ist, müssten rund neun Liter Fruchtsaft getrunken werden, um dieselbe Menge Alkohol aufzunehmen, die durchschnittlich in einem halben Liter Bier steckt. ...."

Teilzitat Ende

Die Größe des Glases entscheidet über die mögliche Menge :D

Mit einer Halben ist man i.d.R. noch von 0,5‰ entfernt. 0,3‰ könnten aber drin sein... je nach körperlicher Verfassung und Zeitraum (und Bier).

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