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IGNORED

VDB-Aktion - Next Guneration


Glockeroo

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Es fängt schon an ...

 

Mädels, zieht doch mal den Daumen aus dem Arsch!

Wenn das medial einigermaßen sauber ausgearbeitet wird,

könnte ich mir vorstellen, dass man einiges an Zustimmung in der Bevölkerung,

gerade bei den "Tierabwehrspray und Nagelknipser Mit-Sich-Rumschleppern", erhalten wird.

 

Es geht um Aufmerksamkeit.

Scheint ja auch bei den hysterischen Dreisatzleugnern zu funktionieren.

Die haben keinerlei Mehrheit, bestimmen aber in der öffentlichen Wahrnehmung den Diskurs.

Da könnte man ja mal gegenhalten ...

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1 minute ago, karlyman said:

Ja, jetzt lass' sie doch einfach mal machen.

Dieses vorauseilende Genöle, ohne wirklich was zu wissen, nervt übrigens. 

Sollen sie doch ruhig, man kann sie ja auch nicht hindern, es geht doch nur darum später sagen zu können: "Ich habe es euch ja gesagt"

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Dann lassen wir doch ALLES am besten so, wie es ist.

Kassieren im Rhythmus von 24 Monaten, oder eben nach aktuellem Anlass, Verschärfungen und Einschränkungen und freuen uns solange an unserem Hobby

wie man uns eben lässt, bzw. bis der letzte die Lust daran verloren hat.

 

ECHT? Ist es das was ihr wollt?

Bearbeitet von Glockeroo
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Ausweis ist bestellt.

 

Freue mich auf die Petition. Politiker in der Öffentlichkeit zur Diskussion gezwungen.

 

Ordentlich vorbereitet werden die dann öffentlich zerlegt. Aufgenommen auf Film und Ton.

 

Die ÖR werden es natürlich nicht senden. Aber man kann es bestens im Internet ausschlachten und noch viel mehr erreichen. :s82:

 

 

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13 hours ago, Glockeroo said:

Und dadurch, das man NICHTS oder eben nichts was Unmut erregen könnte, unternimmt wird die Eintrittswahrscheinlichkeit geringer?

Nö, gibt sich nach meiner persönlichen Meinung nichts.

 

13 hours ago, Glockeroo said:

Ich glaube nicht, dass "Wohlverhalten" belohnt wird.

Leider glaubt dies die Masse der olympischen Gutschützen. Leider sind dies die welche relevant sind.

 

Wenn es eine Petition geben wird, werde ich wie immer daran teilnehmen. Nur wirklich an einen Erfolg glaube ich nicht.

 

BTW: Sehenswert zum Thema Petition mit über 100T Zeichnern:

 

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Am 14.8.2023 um 18:34 schrieb BlackFly:

Soll man nun auch alle Blitzer abschaffen mit dem "Argument" das viel mehr durch Messer als durch zu schnell fahrende Autos verletzt werden? Achja, und beim Blitzer werden ja auch Persönlichkeitsrechte verletzt weil Fotos gemacht werden ohne das Wissen oder gegen den Willen der betreffenden Personen.

 

Mal zu den Blitzern.

Warum stehen in Schweden vor jedem festinstalliertem Blitzer immer ein Schild auf dem steht das gleich ein Blitzer kommt ?

Weil der Staat , weil die Gemeinschaft will das an bestimmten Punkten (gefährlichen einmündungen, Schulen usw.) definitiv langsamer gefahren wird.

Und durch die Ansage das dort definitiv geblitzt wird bist du gezwungen dort auch langsam zu fahren.

und wer das nicht beachtet, der wird dafür auch hart bestraft.

 

Warum wird in Deutschland geblitzt?  Weil die Kommunen Geld brauchen. warum werden in Deutschland die geschwindigkeistkontrollen nicht an den wirklich wichtigen Punkten durchgeführt? Weil es dem Staat eigentlich egal ist ob so markante Punkte wie eine Schule wirklich sicher sind. Es geht ums Geld.

 

Nun mal zu deinem Punkt mit der Kontrolle von Vorschriften. Ist schon merkwürdig deine Einstellung.

Es gibt z.b. Vorschriften wieviel Treibstoffe du bei dir zu Hause lagern darfst.  Das müsste dann doch auch regelmässig kontrolliert werden.

Es gibt sogar Vorschriften wie du ein Luftgewehr unter 7,5 Joule zu verwahren hast. Das müsste bei dir dann ja auch regelmässig kontrolliert werden.

 

Und dann gibt es sogar Vorschriften und Gesetze darüber was du gar nicht erst besitzen darfst. Da müssten dann ja auch regelmässig bei dir Kontrollen stattfinden.

 

Vielleicht besitzt du ja auch Kinderpornos auf deinem Rechner. Du wirst sagen "ich niemals" nun, es liegt in der Natur der Sache (Strafbewährung) das die Täter

diesen Besitz immer abstreiten. Ergo, regelmässige Kontrollen deines Rechners, Verbot von Kryptosoftware für Private.

 

Deine Einstellung ist die, die ich meinte, das viele Legalwaffenbesitzer eine sehr komische Einstellung zur freiheitlichen Grundordnung haben.

Solange jemand durch ein Tun in seinen eigenen vier Wänden niemanden anderen schadet, hat der Staat dort auch nichts zu suchen oder zu kontrollieren.

Und es hat unerheblich zu sein wie dort jemand seine Waffe verwahrt, oder wo er seinen Penis reinsteckt ,welcher politischen Richtung er angehört oder welchen sonstigen fetisch er so frönt.

 

Und bei Leuten die der Meinung sind durch strenge Waffenaufbewahrungskontrollen und Vorgaben könnten in einem freien Europa irgendwelche nennenswerte Taten verhindert werden können, zweifel ich doch einwenig an ihrem Verstand. Ich zweifle auch an das die überhaubt ein Fahrzeug führen dürften.

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vor einer Stunde schrieb micky123:

Solange jemand durch ein Tun in seinen eigenen vier Wänden niemanden anderen schadet, hat der Staat dort auch nichts zu suchen oder zu kontrollieren.

Und es hat unerheblich zu sein wie dort jemand seine Waffe verwahrt, oder wo er seinen Penis reinsteckt ,welcher politischen Richtung er angehört oder welchen sonstigen fetisch er so frönt.

 

Solange er niemanden Schadet, aber was ist wenn jemand damit geschadet wird? Dies ist der Knackpunkt, das eben davon ausgegangen wird das jemanden geschadet wird bzw. die Wahrscheinlichkeit dafür inakzeptabel hoch angesehen wird wenn die Waffe geladen auf dem Wohnzimmertisch liegt, wenn jemand seinen Penis irgendwo reinsteckt wo er nicht hingehört oder wenn gewisse fetische ausgelebt werden. 

Sagt die freiheitliche Grundordnung aus das erst etwas passieren muss, das Menschen sterben, verletzt oder vergewaltigt werden müssen bevor der Staat handeln darf? Eigentlich ist der Staat dazu verpflichtet dies zu verhindern und ich sehe nicht das die FDGO den Staat daran hindern sollte diese Verpflichtung auszuüben. Aber natürlich sehe ich ganz klar ein Problem wo genau die Grenze zwischen OK und Nicht-OK zu ziehen ist, dies ist der Knackpunkt über den man sich streitet. Dann sollte man das aber auch so nennen. Die Kontrolle von Gesetzen ist in meinen Augen kein verstoß gegen die FDGO sofern dies nötig und gerechtfertigt ist und die Einschränkung weniger gewichtig ist als das Ergebnis. Bei der Kontrolle der Waffenaufbewahrung hat der Gesetzgeber dies so entschieden, bei der Kontrolle von Höchstmengen an Kraftstoff in Kanistern nicht.

Nicht meine Sichtweise auf die FDGO oder Deine Sichtweise auf die FDGO ist komisch, nur der Punkt an dem wir die Grenze ziehen was abgedeckt ist und was nicht ist unterschiedlich. 

 

Das Bundesverfassungsgericht schrieb (BVerfGE 5, 85 (112, 140 ff.)) ist es ein wesentliches Merkmal der fdGO, dass sie unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsform auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.

Von Gewalt und Willkürherrschaft kann eigentlich nicht die Rede sein wenn Gesetze eingehalten und entsprechend kontrolliert werden, vorallem nicht dann wenn die Mehrheit der Gesellschaft es so möchte (und das der LWB in der Mehrheit der Gesellschaft keinen guten Stand hat ist ja leider auch bekannt). Bei der Waffenkontrolle wird normalerweise keiner Verprügelt und Willkürherrschaft ist auch nicht gegeben wenn es gesetzlich für jeden gleich vorgeschrieben ist.

 

vor einer Stunde schrieb micky123:

Und bei Leuten die der Meinung sind durch strenge Waffenaufbewahrungskontrollen und Vorgaben könnten in einem freien Europa irgendwelche nennenswerte Taten verhindert werden können, zweifel ich doch einwenig an ihrem Verstand. Ich zweifle auch an das die überhaubt ein Fahrzeug führen dürften.

Ich zweifel an dem Verstand und der Eignung ein Fahrzeug zu führen bei Leuten die der Meinung sind das der Staat sie aufgrund der FDGO nicht einschränken darf und Gesetze nicht kontrollieren darf

Bearbeitet von BlackFly
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@BlackFly der Knackpunkt ist doch aber schon, welche Gesetze darf eine Legislative erlassen? Alle wofür sie eine Mehrheit findet?

Eigentlich sollte unser GG da Grenzen ziehen. Aber, ich zitiere aus Art. 13:

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Manche Grundrechte sind also kein Hindernis für die Gesetzgebung. 

Zudem ist es halt schwer zu belegen, dass die Aufbewahrungskontrolle etwas bringt. Oder wieviel Unfälle passierten davor mit herumliegenden Waffen? Die bekannt gewordenen Straftaten mit nicht ordungsgemäß gelagerten Waffen waren ja durchweg Vorsatz. Und ob da eine andere Aufbewahrung geholfen hätte?

 

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vor 2 Minuten schrieb Thomas St.:

 welche Gesetze darf eine Legislative erlassen?

Das ist eine verdammt gute Frage!

Gibt es dafür kein Gesetz oder Urteil? 

 

Die Grenzen die das GG setzt werden ja irgendwie auch wieder eingeschränkt oder aufgehoben für bestimmte Fälle und nun streiten wir uns dann darüber wann ein Gesetz eine "dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" verhütet. Das meinte ich mit dem Satz das die Grenze zwischen dem OK und nicht OK individuell sehr verschieden ist. Hier sollte man nicht auf dem anderen rumhacken sondern vielleicht akzeptieren das der andere es individuell anders sieht und gerne auch hinterfragen warum der andere es anders sieht, am ende könnte man vielleicht sogar auf einen gemeinsamen Nenner kommen :)

 

Bei der Aufbewahrungskontrolle scheinen es viele so zu sehen das dies gerechtfertigt ist nach der definition des Art 13. andere sehen das vielleicht nicht so aber sehen die Einschränkung als "gering genug" an um das zu tolerieren damit diejenigen die es als gerechtfertigt ansehen zufriedengestellt werden und wieder andere sehen es nicht so und lehnen es kategorisch ab weil es ihnen an anderer Stelle zugesichert wurde.

Wenn man nun nachweisen würde das die Kontrolle nix verhindern würde (was vermutlich nicht möglich ist), dann würde sich vermutlich an keiner der Sichtweisen etwas ändern. Wenn man nun nachweisen würde das die Kontrollen etwas verändern (was vermutlich ebenfalls nicht möglich ist), dann würde sich auch nix an den persönlichen Sichtweisen ändern.

 

Also was ist nun richtig? Akzeptieren das andere Menschen anders empfinden und das auf einem demokratischen Wege die Entscheidungen so getroffen wurden, egal ob sie Sinn machen oder nicht (tun sie bei so emotionalen Themen sehr häufig nicht) ist keine Option?

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Ehrlich gesagt ist das Erlassen von Gesetzen aufgrund von Empfindungen einer Mehrheit für mich keine Option im Sinne der FDGO.

Siehe auch Verhältnismäßigkeit:

 

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/verhaeltnismaessigkeit/verhaeltnismaessigkeit_node.html#:~:text=Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit,ihn zu fördern (Geeignetheit).

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vor 4 Stunden schrieb BlackFly:

Bei der Kontrolle der Waffenaufbewahrung hat der Gesetzgeber dies so entschieden, bei der Kontrolle von Höchstmengen an Kraftstoff in Kanistern nicht.

 

ist das der selbe Gestzgeber der mal entschieden hatte das sex zwischen Männern verwerflich und strafbar ist ?

Ist das der Gesetzgeber der mal entschieden hatte das es ok ist ganze Landstriche einzusperren ?

 

Diese ganze Diskussion führt doch zu nichts, da die Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht gegeben ist. Der Gesetzgeber selbst verstößt andauernd gegen die freiheitliche Grundordnung dieses Landes .

Das ist es was die meisten deutschen nicht verstehen wollen, Unrecht wird nicht zu Recht (juristisch dann doch) wenn es ordentlich in Gesetze und Verordnungen verpackt wird.

 

Es gibt gute Gründe warum das ganze Land so abschmiert, und einer der fundamentalsten ist eben der das eure Obrigkeitshörigkeit die Einsicht nicht zuläßt

das der Staat, der Gesetzgeber mal wieder auf Abwegen wandelt.

Beim letzten mal hat er um die 28 Millionen Menschen umgebracht. Das wollt ihr nicht verstehen oder? Im Konflikt freier Waffenbesitz für freie Bürger versus

Waffen nur für den Staat, hat dieser Staat, dieses Land jegliche Argumente für die nächsten hunderte von Jahren verwirkt.

 

Das in Deutschland ,in so einem Land , mit der Geschichte, der Staat (als geschichtlicher Totalversager) den Waffenbesitz für Bürger überhaupt einschränken kann ist schon im Hinblick auf die Geschichte des Landes  ein Paradoxum und zeigt das der Deutsche nichts, aber auch gar nichts verstanden hat.

 

Allein schon im Hinblick darauf das selbst der europäische Gerichtshof entschieden hatte das die Justiz in der Bundesrepublik Deutschland nicht unabhängig ist

gibt euch schon nicht zu denken.

 

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vor 40 Minuten schrieb micky123:

...

Allein schon im Hinblick darauf das selbst der europäische Gerichtshof entschieden hatte das die Justiz in der Bundesrepublik Deutschland nicht unabhängig ist

gibt euch schon nicht zu denken.

 

 

Hallo micky123,

 

welche Entscheidung des EuGH meinst Du?

(Beginn EDITIERT) Ging es da um den Europäischen Haftbefehl? (Ende EDITIERT)

 

Viele Grüsse,

Markus

Bearbeitet von markus.thaddaeus
Frage eingefügt
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vor 6 Stunden schrieb micky123:

[...] Beim letzten mal hat er um die 28 Millionen Menschen umgebracht. Das wollt ihr nicht verstehen oder? Im Konflikt freier Waffenbesitz für freie Bürger versus

Waffen nur für den Staat, hat dieser Staat, dieses Land jegliche Argumente für die nächsten hunderte von Jahren verwirkt. [...]

Fühl Dich von mir geknutscht!

:bussi:

 

Und hier noch ein paar:

th?id=OIP.DUVgSq6lMfCB6WrVFDfe3wHaHa%26p th?id=OIP.DUVgSq6lMfCB6WrVFDfe3wHaHa%26p th?id=OIP.DUVgSq6lMfCB6WrVFDfe3wHaHa%26p

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Am 14.8.2023 um 17:56 schrieb ChrissVector:

, und ich würde dem Gesetzgeber hier sogar zugestehen, dass er konkreter für verschiedene Waffen oder Munition Normen zur Klarstellung nennt. Sonst landen wir wieder beim ominösen "Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertigen Behältnis 

 

Klar.. 

Wir Schützen fordern jetzt vom Gesetzgeber noch genormte Behälter für die Munition... :bump:

Alter... 

Für abgeschossene Hülsen bitte auch. Könnte noch pulver drin sein... 

Und was ist dein Problem mit dem Stahlblechbehältniss? 

Ich würde es meinen Knarren auch da drin hübsch gemütlich und trocken machen.... 

 

vor 12 Stunden schrieb BlackFly:

Bei der Aufbewahrungskontrolle scheinen es viele so zu sehen das dies gerechtfertigt ist

Also hier in diesem Faden redest hauptsächlich nur du ständig davon, daß es eigentlich okay ist..... 

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14 hours ago, Thomas St. said:

Eigentlich sollte unser GG da Grenzen ziehen. Aber, ich zitiere aus Art. 13:

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Manche Grundrechte sind also kein Hindernis für die Gesetzgebung. 

 

Genau deswegen hat der Gesetzgeber ja ins WaffG geschrieben, dass eine Kontrolle in Wohnräumen gegen den Willen des Bewohners nur in Fällen solch dringender Gefahren statthaft ist:

Quote

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

 

Es dürfte unstrittig sein, dass bei einer anlasslosen Kontrolle eines auf seine Rechtstreue, Eignung, Sachkunde, (Unterordnung) geprüften Bürgers eine dringende Gefahr nicht vorliegt.

 

Der Gesetzestext ist natürlich in sich verquer und der Bruch des Gesetzes offenbar erwünscht. Einer Anlassgesetzgebung, die das ja ist, gegen das Vorhalten einer Waffe im Nachttisch, wäre offensichtlich der Boden entzogen, wenn sie in Wohnräumen nicht greifen würde. Das wissen die Schützen, das wissen die Behörden. Gleichzeitig ist eine Gesetzgebung mit Wohnungsbetretung ohne dringende Gefahr unter dem Grundgesetz eigentlich nicht statthaft, auch das wohl unstrittig. Deswegen schreibt man, damit das nicht schon rein der Form nach vom ersten Gericht einkassiert werden muss, eben rein, dass die Sache bei Wohnräumen doch rein freiwillig sei. Die offensichtliche Frage, was passieren soll, wenn jemand nicht freiwillig will, wirft man Behörden, Waffenbesitzern, Gerichten vor die Füße.

 

Im Übrigen sollte man natürlich nicht vergessen, dass die Anlassgesetzgebung an einen völlig verqueren Sachverhalt anknüpft. Bei der riesigen Mehrheit der Waffenbesitzer ist die Verwahrung einer Waffe im Nachttisch genauso unproblematisch wie die Verwahrung eines Autoschlüssels oder großen Küchenmessers auf dem Küchentresen oder einer Kettensäge in der Garage. Die Familie, die der Gesetzgebung als Anlass diente, war aber nicht normal, sondern hat den Sohn aus Gründen in die Psychiatrie geschleppt, das aber auch nicht ernsthaft verfolgt, sich schon gar nicht mal die eigene Nase gefasst oder vielleicht ein paar Therapiestunden gemacht. Wenn man nachdem einem die Therapeutin des eigenen Sohnes gesagt hat, dieser erzähle von konkreten Tötungsabsichten, einfach zur Tagesordnung übergeht, -- was sollen denn die Nachbarn sagen, wenn rauskommt, dass man psychiatrische Hilfe in Anspruch nimmt? -- dann ist die Kanone im Nachttisch unter diesen Umständen nur ein Symptom eines viel tiefgreifenderen Problems.

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Am 11.8.2023 um 21:35 schrieb ChrissVector:

Sollen wir jetzt alle zum "single issue voting" übergehen?

Mir fallen jede Menge Gründe ein, wen ich garantiert nie mehr wähle.

Das sollte eigentlich ganz vielen Bürgern so gehen.

Jetzt müssen sich manche halt nur noch trauen, mal etwas neues zu wagen.

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