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VDB-Aktion - Next Guneration


Glockeroo

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Am 13.8.2023 um 07:19 schrieb micky123:

Das wird sowieso niemals etwas. Das hat schon damit zu tun das die meisten legal Waffenbesitzer in Deutschland eine sehr zweifelhafte Einstellung zur freiheitlichen Grundordnung dieses Landes haben.

 

Haben sie nicht.

 

Dieser ganze Verschärfungskram beruht auf Verrat aus den eigenen Reihen:

 

Hätten nicht 1972 Jäger UND Sportschützen eine massive Verschärfung des Waffenrechts gefordert, weil man fürchtete, der gemeine Pöbel könnte sich, angeregt durch die damalige Terrorgruppe RAF, gesamtbewaffnen und Revolution machen, hätten wir diesen ganzen Bedürfnisquatsch etc. nicht mal ansatzweise.

 

Hab irgendwo noch einen Originalkatalog von Eduard Kettner von 1959 rumliegen. Was man da zu der Zeit (oder bei Neckermann etc.) alles ganz easy per Bestellkarte ohne jegliche Nachweise oder Überprüfungen bestellen konnte, lässt einem heutzutage wirklich die Tränen in die Augen steigen.

 

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Bei Operation Reset habe ich niemals an den Sturm auf irgendwelche Regierungen oder Regierungsmitglieder gedacht. Keine Ahnung was da manche Leute hier für kranke Gedanken hegen das sie gleich daran denken...

Der VDB legt einfach ein forsches Marketing an den Tag, will damit vermutlich und die jungen Leute erreichen (etwas das uns LWB auch verdammt gut tun würde da wir doch eher einen recht hohen altersdurchschnitt haben) und vielleicht auch noch witzig rüberkommen. Kann ich persönlich mit leben, es fällt halt auf und ist keine Geheimdiplomatie und wenn vorher viele gescheitert sind sollte man es auch mal mit etwas neuem Probieren!

 

Mein persönlicher erste Gedanke zu "Operation Reset" war ein WaffG das von Grund auf (mit Sinn und verstand von Leuten die nen Mindestmaß an Ahnung haben) neu geschrieben wird und nicht einfach nur an verschiedenen Stellen immer weiter rumgedoktort wird bis keiner mehr versteht was drin steht und durch die unterschiedlichen Auslegungen irgendwie immer alle gegen irgendwas verstoßen das sie angeblich falsch verstanden haben. 

 

 

vor einer Stunde schrieb GermanKraut:

Hätten nicht 1972 Jäger UND Sportschützen eine massive Verschärfung des Waffenrechts gefordert, weil man fürchtete, der gemeine Pöbel könnte sich, angeregt durch die damalige Terrorgruppe RAF, gesamtbewaffnen und Revolution machen, hätten wir diesen ganzen Bedürfnisquatsch etc. nicht mal ansatzweise

 

Ach, die waren das? Ich dachte immer das da Polizei und vorallem die Politiker selber Angst um Ihre eigene Haut hatten, nicht mehr mit KKs aus dem Neckarmann Katalog beschossen werden wollten und dies von denen ausgegangen ist. Klar sind die Jäger und Sportschützen da mitgegangen, das damalige Recht von 1972 erträumen sich heute aber trotzdem noch die allermeisten hier. Der teil mit dem "Bedürfnisquatsch" kam dann wohl eher viel später und hat mit der RAF dann überhaupt nix mehr zu tun

Bearbeitet von BlackFly
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vor 15 Minuten schrieb BlackFly:

Der teil mit dem "Bedürfnisquatsch" kam dann wohl eher viel später und hat mit der RAF dann überhaupt nix mehr zu tun

 

Der Teil mit dem Bedürfnisquatsch und der Vereinspflicht kam ebenfalls 1972 ins Gesetz und sollte die Vereins-Überlebensfähigkeit und ebenfalls die Existenzgrundlage von Vereins- und Verbandsfunktionären durch die Bestätigung des "Bedürfnisses" sichern.

 

Und das war keine ursprüngliche Forderung des Gesetzgebers, sondern wurde von den damaligen Jäger - und Sportschützenfunktionären und "-vertretern" so ausgehandelt. Der Rest ist dann ja bekanntlich Geschichte, deren Folgen und Konsequenzen sich bis heute nachziehen.

 

 

Bearbeitet von GermanKraut
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vor 13 Minuten schrieb BlackFly:

die jungen Leute erreichen (etwas das uns LWB auch verdammt gut tun würde da wir doch eher einen recht hohen altersdurchschnitt haben)

Das mag ein Teil des ganzen sein, aber auch da zweifle ich etwas daran, dass man mal ein paar Junge gefragt hat wie man sie denn so erreichen könnte...

Was "sozialmediale" Präsenz angeht können sich ohnehin alle Verbände mal hinsetzen und nachdenken. Der DSB ist einigermaßen präsent, aber mit dem allseits bekannten Fehlen der Großkaliberdisziplinen. Der BDMP ist gerade etwas zumindest auf YT aktiv, stellt Disziplinen vor. Von BDS fehlt quasi jegliche Präsenz.

Wenn man die Jugend erreichen will wird das nicht alleine lokal durch die Vereine gehen.

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vor 36 Minuten schrieb GermanKraut:

 

Der Teil mit dem Bedürfnisquatsch und der Vereinspflicht kam ebenfalls 1972 ins Gesetz und sollte die Vereins-Überlebensfähigkeit und ebenfalls die Existenzgrundlage von Vereins- und Verbandsfunktionären durch die Bestätigung des "Bedürfnisses" sichern.

 

Wobei ich diesen Teil noch nicht als Quatsch bezeichnen würde. Ob dies wirklich notwendig ist, darüber kann man natürlich geteilter Meinung sein. Ich  persönlich empfinde diesen Teil aber noch nicht als blödsinnig oder Quatsch. So gut wie jedes Land hat in seinen Waffengesetzen ein Bedürfnis irgendeiner Art als Grundvoraussetzung. Die bekannteste Ausnahme davon sind die USA die ein Grundrecht in einem Verfassungszusatz haben, aber auch Länder wie Österreich in denen die Waffen zum Teil frei verkäuflich sind haben ein Bedürfnis in Form von Jagd oder Selbstverteidigung das angegeben wird. 

Quatsch wird es in meinem Augen erst wenn es um die Begrenzung auf irgendwelche willkürlich festgelegten Kontingente geht und man dann für das erweiterte Bedürfnis eine schießsportliche Aktivität nachweisen muss die darauf hinausläuft das man halt einmal im Jahr die VM schießen muss und/oder sich einmal für einen anderen Wettbewerb seines Verbandes melden muss. Und dies kam erst viel später...

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vor 18 Minuten schrieb BlackFly:

auch Länder wie Österreich in denen die Waffen zum Teil frei verkäuflich sind haben ein Bedürfnis in Form von Jagd oder Selbstverteidigung das angegeben wird. 

Aber damit sind wir halt schon beim gigantischen Unterschied: während man in Österreich ein Bedürfnis angeben muss muss man es in Deutschland nachweisen.

Das ganze Thema wurde ohnehin ab dem Zeitpunkt lächerlich, als man in Deutschland nach Bedürfnisprinzip für Schusswaffen, Anscheinsregelungen noch und nöcher und der faktischen Unmöglichkeit, als "Normalsterblicher" eine Waffe zum Selbstschutz führen zu dürfen den kleinen Waffenschein eingeführt hat, bei dem weder eine konkrete Bedrohung dargelegt, noch ein ernsthafter Sachkundenachweis erbracht werden muss, um eine nunmal selbst für Polizeibeamte aus der Entfernung täuschend echte Waffe führen zu dürfen...

Aber wehe beim überprüften, sachkundigen und bedürftigen Sportschützen sind beim 14 Zoll AR "Lüftungsschlitze" aka MLok-Schnittstellen im Handschutz...

Bearbeitet von ChrissVector
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vor 56 Minuten schrieb ChrissVector:

Aber damit sind wir halt schon beim gigantischen Unterschied: während man in Österreich ein Bedürfnis angeben muss muss man es in Deutschland nachweisen.

Wobei es ja um den Stand von 72 und der Vereinspflicht ging. Die Hürde einem Verein Beizutreten gegenüber der blosen Angabe des Bedürfnisses Selbstverteidigung halte ich jetzt ehrlich gesagt nicht für unüberwindbar.

Hier die Vereinspflicht als Bedürfnisquatsch abzutun halte ich etwas übertrieben. Ob es nötig ist, darüber kann man gerne diskutieren und geteilter Meinung bleiben, einen gewissen Sinn dahinter kann ich auch verstehen aber auch Argumente dagegen und unabstreitbar profitieren die Vereine und Verbände davon ganz essenziell, aber ist das so schlimm?

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Nachdem ich weiter oben schonmal ein Video von Ghost TV verlinkt habe in dem er andeutet das er schon mehr Infos hat ist mir heute bei YT ein Short von Ihm vorgeschlagen worden:

Es geht also im nächsten Video um das aktuelle WaffG. Ist das vielleicht wieder in kleiner Spoiler für die Operation Reset?

 

PS: Auch gunvlog hat das thema schon aufgegriffen, bei Ihm bisher aber nur mit einem Standbild ohne irgendwelche weiteren Infos. Haben andere auch schon sich dazu geäußert und vielleicht etwas gespoilert von dem ich noch nix mitbekommen habe?

Bearbeitet von BlackFly
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vor einer Stunde schrieb BlackFly:

Die Hürde einem Verein Beizutreten gegenüber der blosen Angabe des Bedürfnisses Selbstverteidigung halte ich jetzt ehrlich gesagt nicht für unüberwindbar.

 Naja, was heißt denn Hürde...

In der Praxis hat man den Vereinen und Verbänden damit genau die Machtposition eingeräumt die sie wollten, ohne, dass dies einen nennenswerten Gewinn für die Sicherheit oder die Schützen selbst bedeutet hätte.

Und es ist durchaus ein erheblicher Unterschied, ob man zum Erhalt einer entsprechenden Erlaubnis "abstrakt" ein Bedürfnis angeben muss, oder dieses erst mal über einen längeren Zeitraum durch Vereinsmitgliedschaft und Termine nachweisen.

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vor 4 Stunden schrieb GermanKraut:

Haben sie nicht.

 

Dieser ganze Verschärfungskram beruht auf Verrat aus den eigenen Reihen:

 

Hätten nicht 1972 Jäger UND Sportschützen eine massive Verschärfung des Waffenrechts gefordert, weil man fürchtete, der gemeine Pöbel könnte sich, angeregt durch die damalige Terrorgruppe RAF, gesamtbewaffnen und Revolution machen, hätten wir diesen ganzen Bedürfnisquatsch etc. nicht mal ansatzweise.

 

Was genau hattest du an meiner vorherigen Aussage nicht verstanden? Du hast es doch sogar bestätigt. "Hätten nicht 1972 Jäger und Sportschützen ...."

Glaubst du das sei heute anders?

Der deutsche Waffenbesitzer fasst (im Gegenzug zu Waffenbesitzern im Ausland) seinen legal Waffenbesitz eigentlich immer als privileg auf. Wo anders haste halt ne "Plempe" liegen, oder eben hunderte und niemand kratzt das.

Der deutsche an sich neigt halt immer zum (Ich bin wichtig) ich bin auch legalwaffenbesitzer, man meine Doppelflinte ist seit Monaten im Futteral hinter mir im Büro. Andere Geschichten die in DE erlaubnispflichtig wären ebenfalls oder sie stehen oben im "Waffenschrank" (Holzschrank mit Glastür) der im Zimmer meiner jungsten steht. in Deutschland würden die alle schäumen. 

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vor 13 Minuten schrieb ChrissVector:

Und es ist durchaus ein erheblicher Unterschied, ob man zum Erhalt einer entsprechenden Erlaubnis "abstrakt" ein Bedürfnis angeben muss, oder dieses erst mal über einen längeren Zeitraum durch Vereinsmitgliedschaft und Termine nachweisen.

Wie war das denn 72 geregelt? Davon sprechen wir hier eigentlich! Nach meinem Wissensstand (allerdings bin ich erst Jahre später geboren worden, also ist mein Wissen dahingehend eher lückenhaft) gab es zu dem damaligen Zeitpunkt noch keine Termine die nachgewiesen werden mußten. Nach dem schnellen überfliegen musste man einfach nur Sachkundig sein und z.B. in einem Verein Mitglied sein und Vorkehrungen treffen das die Waffe nicht abhanden kommt und durfte auch damals weder Psychopath noch Drogenabhängig oder kriminell sein (sehr vereinfacht ausgedrückt, aber auch im Detail war es nicht viel komplizierter). 

Würde das im großen und ganzen nicht auch heute noch funktionieren? Könnte man dieses Gesetz nicht einfach noch um ein paar Punkte erweitern wie z.B. eine Normung des Tresors, Kontrollmöglichkeiten und ähnliches ohne so ein unverständliches Monster zu schaffen wie wir es heute haben bei dem keiner mehr weiss was wirklich Sache ist und sich selbst die Gerichte regelmäßig widersprechen?

Ja, die Vereine und Verbände haben damit eine gewisse Machtposition erhalten die sicherlich auch von dem einen oder anderen Fürsten ausgenutzt wurde (dies ist aber dem Fürsten sowie seinen Untertanen und nicht dem Gesetz anzukreiden). 

Aber unter dem Strich sehe ich nicht den Riesen Unterschied ob ich einfach nur bei einem Formular "abstrakt" ein Bedürfnis angebe oder ob ich einem Verein beitrete und notfalls, falls ich nur Deppenvereine mit machtgeilen Fürsten in der nähe habe, mit ein paar Kumpels einen eigenen Verein gründe (was ja auch viele heute machen).

 

 

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vor 8 Minuten schrieb BlackFly:

Wie war das denn 72 geregelt? Davon sprechen wir hier eigentlich! Nach meinem Wissensstand...

Das lässt sich gar nicht wirklich beantworten, weil es gar keine bundeseinheitliche Regelung dafür gab. Der Bund hatte nicht einmal eine Gesetzgebungskompetenz dazu.

vor 12 Minuten schrieb BlackFly:

Würde das im großen und ganzen nicht auch heute noch funktionieren? Könnte man dieses Gesetz nicht einfach noch um ein paar Punkte erweitern

Ich denke auch das ist damit beantwortet, denn es gibt schon dieses "alte Gesetz" gar nicht, das man entsprechend erweitern könnte.

vor 14 Minuten schrieb BlackFly:

mit ein paar Kumpels einen eigenen Verein gründe

Das ist immer noch leichter gesagt als getan, und immer noch weit komplizierter als beim Antrag "Selbstverteidigung" oder "Schießsport" reinzukloppen, ein zustimmendes Nicken vom Sachbearbeiter zu sehen, und seiner Wege zu gehen...

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vor 5 Stunden schrieb GermanKraut:

 

Haben sie nicht.

 

Dieser ganze Verschärfungskram beruht auf Verrat aus den eigenen Reihen:

 

Hätten nicht 1972 Jäger UND Sportschützen eine massive Verschärfung des Waffenrechts gefordert, weil man fürchtete, der gemeine Pöbel könnte sich, angeregt durch die damalige Terrorgruppe RAF, gesamtbewaffnen und Revolution machen, hätten wir diesen ganzen Bedürfnisquatsch etc. nicht mal ansatzweise.

 

Hab irgendwo noch einen Originalkatalog von Eduard Kettner von 1959 rumliegen. Was man da zu der Zeit (oder bei Neckermann etc.) alles ganz easy per Bestellkarte ohne jegliche Nachweise oder Überprüfungen bestellen konnte, lässt einem heutzutage wirklich die Tränen in die Augen steigen.

 

Das darf man nicht so isoliert auf Waffen sehen , die Welt war da insgesamt anders -nicht immer besser. Waffen waren Waffen uns sonst gar nix. Ideologie kam erst später hinzu und damit auch die Problematik, dass es

Kräfte gab und gibt die Waffen generell verbieten möchten und es in diesem "absurden" Ringen um einen Weg immer schrägere Kompromisse, Regelungen gab. Wäre ähnlich man wollte Sportwagen verbieten, weil´s aber nicht geht, wird´s so geregelt, dass man damit kaum noch fahren kann bzw. möchte. Ich bin immer wieder so an einem Punkt, wo ich da drüber gleichzeitig lachen und heulen könnte. Heulen dann, wenn ich Vergleiche ziehe mit anderen Bereichen, wo der Staat scheinbar Kopf steht.

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vor 10 Minuten schrieb ChrissVector:

dieses "alte Gesetz"

 

Das Waffengesetz von 1928 (Gesetz über Schußwaffen und Munition, 12. April 1928) hatte etwa ein Dutzend Seiten.

 

https://www.yumpu.com/de/document/read/21240114/gesetz-uber-schusswaffen-und-munition-12-april-1928

Bearbeitet von Elo
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vor 10 Minuten schrieb Elo:

Das Waffengesetz von 1928 (Gesetz über Schußwaffen und Munition, 12. April 1928) hatte etwa ein Dutzend Seiten.

Aber auch hiervon konnten die Länder, nach Ende der entsprechenden Regelungen unter Besatzung, abweichen. Zumal die Regelungen in diesem Gesetz gerade kein Bedürfnisprinzip umfassten, außer für den Waffenschein.

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Es ging mir nur um die Darlegung, daß sich ein Waffengesetz auf einer sehr überschaubaren Seitenzahl formulieren läßt.

 

Die Zeit danach wurde dann ja vom Verordnungsweg/NS-Zeit geprägt, dann kam Besatzungsstatut und schließlich die Ländergesetzgebung bis zur notwendigen GG-Änderung für das (Bundes-)Waffengesetz.

Wo wir heute sind, wissen wir alle.

WaffG, AWaffV, WaffRG, WaffRGDV, WaffVwV, WaffVordruckVwV, BKA-Leitfaden, dazu Beschußrecht, Sprengstoffrecht, Jagdrecht, Kriegswaffenrecht, EU-Richtlinien ...

 

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vor 2 Minuten schrieb Elo:

Es ging mir nur um die Darlegung, daß sich ein Waffengesetz auf einer sehr überschaubaren Seitenzahl formulieren läßt.

Geht alles, mit dem nötigen Willen und Verstand.

Wobei auch "kurze" Forumlierungen ihre Tücken haben. Der Gesetzgeber hat zwar die Tendenz überzuregulieren, aber er gesteht damit dem Sachbearbeiter oder Richter auch weniger Interpretationsspielraum zu. Man vergleiche beispielsweise die Regelung zur Zuverlässigkeit im damaligen und heutigen Gesetz, erstere auch mit der Geschichte im Hintergrund....

Ich stimme aber insoweit zu, dass es dringend eine Reform des deutschen Waffenrechts bräuchte, die einerseits die zahlreichen verschiedenen Regelungen bündelt und wo nötig harmonisiert, aber andererseits auch zu zahlreichen Punkten für den Einzelnen, der nunmal regelmäßig auch mit entsprechender Sachkundeprüfung kein Rechtsgelehrter ist, unmissverständliche Regelungen trifft. Mal ganz davon abgesehen, dass die eine oder andere Regelung ersatzlos gestrichen werden darf...

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vor 2 Stunden schrieb ChrissVector:

Das lässt sich gar nicht wirklich beantworten, weil es gar keine bundeseinheitliche Regelung dafür gab. Der Bund hatte nicht einmal eine Gesetzgebungskompetenz dazu.

Was ist das? https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl172105.pdf']#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl172105.pdf']__1692022234063

 

vor 2 Stunden schrieb ChrissVector:

Das ist immer noch leichter gesagt als getan, und immer noch weit komplizierter als beim Antrag "Selbstverteidigung" oder "Schießsport" reinzukloppen, ein zustimmendes Nicken vom Sachbearbeiter zu sehen, und seiner Wege zu gehen...

Klar ist es aufwendiger, da habe ich nie etwas anderes behauptet. Auch habe ich nicht behauptet das solch eine Regelung wirklich notwendig ist. Es sollte aber echt keine Hürde sein eine Satzung zu googlen und mit ein paar Freunden einen Verein zu gründen (kann man gemütlich bei einem Bierchen erledigen). Gibt ja schließlich auch genug die dies schon getan haben um sich das eine oder andere zu erleichtern...

Ich habe selber auch mal auf die schnelle einen Verein gegründet um an eine Metro Karte zu kommen...

 

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vor 3 Minuten schrieb BlackFly:

Was ist das?

Vermutlich ein gedanklicher Fehler meinerseits, ich dachte es wäre dir um die Rechtslage VOR der Verabschiedung des "heutigen" WaffG in seiner Ursprungsfassung von 1972 gegangen.

vor 11 Minuten schrieb BlackFly:

Klar ist es aufwendiger, da habe ich nie etwas anderes behauptet. Auch habe ich nicht behauptet das solch eine Regelung wirklich notwendig ist. Es sollte aber echt keine Hürde sein eine Satzung zu googlen und mit ein paar Freunden einen Verein zu gründen (kann man gemütlich bei einem Bierchen erledigen). Gibt ja schließlich auch genug die dies schon getan haben um sich das eine oder andere zu erleichtern...

Natürlich ist es eine Hürde, und natürlich soll es auch eine solche sein aus Sicht des Gesetzgebers.

Ist schon ein feiner Unterschied, ob man "mal eben" einen Verein pro forma gründet, der Zugang zu einer Metro-Karte bekommt, oder ob man einen Schießsportverein gründet, der dann wiederum einem anerkannten Verband angegliedert sein muss, damit er irgendeine Relevanz für das Bedürfnis hat. Natürlich geht das alles, wenn die Motivation ausreichend hoch ist, erst recht, wenn man über die Mitgliedschaft in einem bestehenden Verein leicht gleichgesinnte findet. Aber tun wir nicht so, als könnte jeder Antragsteller mal eben seinen eigenen Verein aus dem Hut zaubern, der ihm dann ein Bedürfnis begründet...

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@ChrissVector Nein, ich schrieb vom WaffG aus 1972. Und darin wird ein Verein, kein Verband gefordert, oder habe ich da etwas falsch gelesen?

Somit musste man da also auch keinen Verein gründen der einem Verband angeschlossen ist...

Aber selbst heute wäre dies eigentlich möglich: Man gründet selber einen Verein (wobei ich mir nicht mal wirklich sicher bin ob das wirklich erforderlich ist), mietet sich in einem Stand ein und wird Einzel Mitglied in der DSU und beantragt seine Befürwortung als Einzelmitglied (keine Ahnung ob einer der anderen Verbände das auch ermöglicht).

 

PS: Ehrlich gesagt bin ich aber auch etwas froh das es Hürden gibt eine Waffe zu bekommen. Gibt genug vollidioten auf der Welt denen ich lieber keine Waffe in die Hand geben würde und froh wäre wenn es dem einen oder anderen verwehrt wird weil er es nicht auf die reihe bekommt. Schon schlimm genug das die pimpern und sich damit vermehren dürfen...

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@BlackFlyOk, jetzt verstehe ich langsam, worauf du hinaus wolltest.

Nein, darin war nur die Mitgliedschaft in einer "Vereinigung", also regelmäßig einem Verein Voraussetzung.

Klar ist es grundsätzlich möglich, aber der Aufwand doch auch nicht zu vernachlässigen.

Klar sollte es Hürden für den Erwerb einer Waffe geben. Allerdings sehe ich da den Schwerpunkt nicht bei der Regelung über ein konkretes Bedürfnis, sondern über Zuverlässigkeit und Sachkunde.

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@ChrissVector Sehe ich im Prinzip genauso, Zuverlässigkeit und Sachkunde sind auf jeden Fall Grundvorraussetzungen!

Allerdings habe ich persönlich kein Problem mit einem "allgemeinen" Bedürfnisprinzip das dann ggf auch gerne nachzuweisen ist. Dies kann, wie im WaffG von 72, dann natürlich auch gerne ein Jagdschein und eine Vereinsmitgliedschaft sein. Es sollte dann aber auch dabei bleiben, ein nachweis von x Wettkämpfen auf irgendeiner Waffe um eine zusätzliche Waffe zu kaufen mit der ich dann wiederrum y Wettkämpfe bestreiten muss um sie nicht abzugeben (wobei y auch größer x sein kann) ist absoluter Blödsinn.

 

Darum mein Gedanke, um auf das ursprüngliche Thema "Operation Reset" und "Next GUNeration" (deute ich als Nächste generation im Umgang mit Waffen bzw dem Gesetz) zurück zu kommen: Das heutige WaffG durch ein WaffG entsprechend dem ursprünglichen WaffG von 72 ersetzen und dann mit Sinn und Verstand hier Dinge verbessern. Einer kontrollmöglichkeit der Aufbewahrung stehe ich z.B. durchaus positiv gegenüber da ich denke diese kann durchaus eine Wiederholung von Winnenden oder Unfälle mit Kindern und Waffen verhindern. Oder auch das die Aufbewahrung in einem Behältnis nach einer bestimmten Norm zu erfolgen hat ist ja prinzipiell nicht schlecht sofern es eben mit mehr Sinn und Verstand und weniger Lobby Arbeit der Tresorhersteller festgelegt wird. Oder auch eine Abfrage der Vorstrafen usw ist durchaus in regelmäßigen abständen sinnvoll.

 

Ehrlich gesagt hoffe ich sogar richtig darauf das etwas in diese Richtung kommt und dann auch entsprechend durchdacht das eigentlich keiner der normal denken kann die Sinnhaftigkeit abstreiten kann. Ein "entmüllen von Unsinn" aus dem WaffG halte ich nicht für optimal, ich denke das müsste einmal komplett überarbeitet werden (next Generation)

Bearbeitet von BlackFly
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vor 4 Minuten schrieb BlackFly:

Einer kontrollmöglichkeit der Aufbewahrung stehe ich z.B. durchaus positiv gegenüber da ich denke diese kann durchaus eine Wiederholung von Winnenden oder Unfälle mit Kindern und Waffen verhindern. Oder auch das die Aufbewahrung in einem Behältnis nach einer bestimmten Norm zu erfolgen hat ist ja prinzipiell nicht schlecht sofern es eben mit mehr Sinn und Verstand und weniger Lobby Arbeit der Tresorhersteller festgelegt wird.

 

Man o man, genau so etwas meinte ich. Allein schon die Geschichte mit der Kontrollmöglichkeit der Aufbewahrung und der angeblichen verhinderung eines Winnenden ist grottenschlecht.

 

Beantworte mir doch bitte eine Frage. Wie konnte die RAF ihre Terrortaten verüben?

Aber wir können auch weitermachen.

In Anbetracht dessen das in der letzten Zeit zahlreiche Terrortaten mit Küchenmessern und Äxten verübt wurden, stellt sich mir die Frage, warum man bei jemanden wie dir nicht regelmässig Kontrollieren sollte , ob du deine Küchenmesser in einem genormten Behältnis unter Verschluss hast, auch wie du deine Putzmittel verwahrst,und vor allem ob du dein Werkzeug vor dem Zugriff minderjähriger in deinem Haushalt genügend gesichert hast.

 

Wie verwahrst du eigentlich deine Autoschlüssel auf ? ich behaupte mal das jedes Jahr mehr Menschen durch die unbefugte Nutzung eines KFZ umkommen als durch den legalen Waffenbesitz. 

 

Das einzigste was mich wirklich beruhigt ist der Umstand das man Waffen in Europa immer noch relativ einfach so erwerben kann, sie selbst bauen kann und damit Leute wie du mit ihren Ansichten komplett ins leere laufen.

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vor 28 Minuten schrieb BlackFly:

Das heutige WaffG durch ein WaffG entsprechend dem ursprünglichen WaffG von 72 ersetzen

Ich wäre mit solchen Wünschen, gerade in Bezug auf den Schießsport, extrem vorsichtig. Das könnte nämlich, wenn ich das damalige Gesetz richtig lese, eine Beschränkung auf KK-Einzellader bedeuten...

Das WaffG von 1972 hat bereits die ersten Weichen in eine stark fragwürdige Richtung gestellt, und das mit wenn ich nicht irre offen kommunizierter Zielsetzung, eine (weitere) Bewaffnung der Bevölkerung zu unterbinden.

vor 16 Minuten schrieb micky123:

Man o man, genau so etwas meinte ich. Allein schon die Geschichte mit der Kontrollmöglichkeit der Aufbewahrung und der angeblichen verhinderung eines Winnenden ist grottenschlecht.

Bei der fragwürdigen Argumentation mit Taten wie damals in Winnenden stimme ich dir zu, zumal ja auch damals bereits gegen die geltenden Lagerungsvorschriften verstoßen wurde. Aber ich denke eine vorgeschriebene sichere Lagerung ist dennoch Konsens, und ich würde dem Gesetzgeber hier sogar zugestehen, dass er konkreter für verschiedene Waffen oder Munition Normen zur Klarstellung nennt. Sonst landen wir wieder beim ominösen "Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertigen Behältnis", wobei in letzteres der Kontrolleur hinein interpretieren kann was er gerade will...

Was die Kontrollen der Lagerung angeht werden wir immer vor einem Dilemma stehen, denn eine Vorschrift ohne Kontrollmöglichkeit ist weitgehend wertlos, aber ein Betreten der Wohnung durch Kontrolleure unter hintergründiger Drohung mit dem Entzug der Erlaubnis ist grundrechtlich auch keineswegs unproblematisch.

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