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IGNORED

Salutschiessen bei Beerdigung


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Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb karlyman:

 

Wahrscheinlich schon.

Aber bis die dort zuständige Berliner Bezirksverwaltung die Genehmigung endlich mal erteilt hätte, wäre die Beerdigung (einschließlich "Soundkulisse") wahrscheinlich schon 4 Monate vorbei.

Nicht, dass das einen Unterschied gemacht hätte... 

Und wenn die Erlaubnis nicht erteilt worden wäre, hätte es vermutlich niemand gehört..................:grin:

Für mich als  Rhein-Mainler  wirkt die Sache arg überzwerch. Hier gibt´s Friedhöfe, da muss der Pfarrer dann ggf. schon mal auf die Flieger

Rücksicht nehmen, um gehört zu werden und dort macht man wegen 3x Peng so einen Aufriss.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb raze4711:

 

Sag mal , wieso ist dein Verhalten nur in diesem Forum so ? 

In anderen Foren , in denen du aktiv bist , verhälst du dich doch auch normal . 

 

Meinst Du die Foren, in denen Du gesperrt bist? 

Geschrieben
56 minutes ago, Longhair said:

Das geht in Tschechien auch..

d.h., man kann sich dort verbrennen lassen und die Urne mitnehmen.

 

Geht in Deutschland auch, allerdings nur halb legal, wenn über Tschechien, Österreich oder Holland kremiert wird....dann kommt man als Privatperson auch an die Urne. 

In unserer Familie wurden so schon mehr Leutchen verstreut auch in Deutschland....

 

bj68

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Geschrieben

Ein weitgereister Seemann wünschte sich nach seinem Ableben eine besondere Seebestattung.

 

Seine Asche sollte mittels einer Kanone von einem Schiff aus über der Ostsee verschossen werden.

 

"Warum ausgerechnet Ostsee?" ---- "Da war ich noch nie!"

 

(Etwas OT - sorry!)

 

Gruß Habakuk

 

 

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Longhair:

Das geht in Tschechien auch..

d.h., man kann sich dort verbrennen lassen und die Urne mitnehmen.

In Holland auch, da kann man die noch warme Urne mitnehmen. Und für die deutschen Behörden wird man dann im Ijsselmeer ausgestreut.  

Geschrieben

Meine Cousine hat ein Bestattungsinstitut. 

Sie hat mir erzählt , daß sie bei Familien die die Urne des Angehörigen Zuhause haben wollen , diese vorher in die Schweiz geschickt hat .

Sie hat dort mit einem Bestatter zusammen gearbeitet .

In der Schweiz galt die Urne als bestattet , wenn der Bestatter sie in den Händen hält.

Somit durfte er die Bescheinigung ausstellen , das die Urne bestattet ist.

Ausreichend für die Behörden hier .

Ab dem Moment wenn er sie in den Händen hält, ist der Inhalt nur noch Staub , und durfte problemlos nach Deutschland versendet werden . 

Wollte eine Familie nach Jahren die Urne besetzten lassen , geht das aber in Deutschlannd nicht mehr . Der Schweizer Bestatter betreibt aber einen Urnenfriedhof auf einer Bergwiese .

 

Außerdem hat sie mir erzählt , daß sie mehrere Hinterbliebene hat , die aus der Asche einen schwarzen Diamanten pressen ließen,  und diesen am Hals tragen . 

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb groucho:

im Friedwald bestatten lassen. Garantierte Ruhezeit 99 Jahre.

Wirklich? Ich habe aktuell auch den Fall, ich habe da einen "normalen" Baum genommen und da ist die Zeit 20 Jahre mit der option (kostenpflichtig, wieviel das kostet weiss ich aber noch nicht) danach zu verlängern, sollte ich gleich im voraus mehrere Plätze kaufen zählt die Frist dann auch erst ab der letzten Beisetzung. Die 99 Jahre gab es da nur bei einem "Familienbaum" und da sind es auch nur "bis zu" 99 Jahre. Der betroffene Friedwalt wurde glaub im Jahr 2014 oder 2015 eröffnet und für 100 Jahre gepachtet. Damit wären also heute nur noch ca 92 Jahre möglich. Wobei der älteste Friedwald glaub 2001 oder 2002 eröffnet wurde und wenn es da genauso geregelt ist wäre da bis maximal 2101 ode 2102 möglich, selbst das würde mein Kind vermutlich nicht mehr erleben...

Geschrieben

@EkelAlfred 

Danke.

 

@BlackFly

Ich habe einen Familienbaum genommen, denn ein mit Fremden geteiltes Grab erschien mir unwürdig.

Ich hatte im Kopf, dass 99 Jahre genannt wurden, habe das nun aber nochmal nachgelesen. Tatsächlich hast du aber recht, es sind "bis zu". Die Frist geht bei mir bis 2104. 

Damit kann ich leben, da wäre ich 125.

 

Geschrieben

@groucho

Das mit den 99 Jahren wird sich vermutlich auch verlängern falls der Pachtvertrag (der über 100 Jahre geschlossen wurde) verlängert werden würde, aber das ist so eine Zukunftsmusik über die wir uns heute glaub noch keine Gedanken machen müssen. Und letzten Endes denke ich auch das selbst die 20 Jahre nur ein theoretischer Wert ist. Das Grab, der Baum bleibt ja weiterhin bestehen, das einzige was verschwindet ist der Name auf der Plakette.

Und, es ist ja nicht so das man ein Grab teilt, ich sehe das eher so wie im Freibad mit jemand fremden unter einem Baum im Schatten liegen. Schön wenn man seine Ruhe hat und der andere sieht es genauso und lässt einen auch in Ruhe.

Was mich persönlich aber doch etwas stört ist dann natürlich die Plakette: Hier stehen dann eben alle, also auch die Fremden, Namen drauf und persönliche Worte sind da auch nicht möglich. Insofern hast Du natürlich auch recht mit dem "geteilten Grab".

Aber das kann natürlich jeder anders sehen und sich auch anders entscheiden. Meine Mutter z.B. hatte den Wunsch "keine Umstände zu machen" und hätte auch den "Basisplatz" (irgendein Baum ausgesucht vom Förster, also im Normalfall vermutlich der Baum der am weitesten weg ist und am krummsten ist und darum von den Leuten die sich den Baum aussuchen können nicht genommen wird) gewählt. Dies empfinde ich dann aber als unwürdig so das ich mich dann dafür entschieden habe einen normalen Baum zu nehmen und am Ende wurde es dann einer der teuersten Kategorie. Wenn ich nun einen Familienbaum genommen hätte so hätte das dann mindestens das doppelte gekostet und wäre dann anstelle von einer schönen kräftigen Buche nur ein kleiner Zahnstocher gewesen oder ich hätte dann doch einen großen für mehr als das 5 fache des jetzigen Baumes und deutlich mehr als das 10 fache des Basisplatzes (was Sie vermutlich gewählt hätte wenn Sie sich "vorbereitet" hätte). Insofern denke ich das ich hier einen guten Mittelweg zwischen dem Wunsch meiner Mutter und meinen Wünschen gegangen bin. 

 

Ein anderer kleiner "Trick" um die 20 Jahre zu verlängern ist übrigens zwei Plätze zu kaufen. Wenn ich zwei Plätze gekauft hätte würden die 20 Jahre erst ab Beisetzung des zweiten anfangen zu zählen. Würde ich also z.B. erst in 30 Jahren sterben hätte meine Mutter den Platz 50 Jahre lang ohne das man für die Verlängerung zahlen müsste, ich selber hätte den Platz zwar "nur" 20 Jahre aber wenn ich einmal Tot bin ist mir das vermutlich ziemlich egal. Da ich aber nicht weiß ob ich wirklich bis zu meinem Lebensende hier in der Gegend bleiben will habe ich das auch sein lassen und muss dann halt in 19 Jahren überlegen ob ich weiterhin den Namen meiner Mutter auf der Plakette sehen will und dann ggf. nochmal nachzahlen (wobei das vermutlich nicht mehr als ein "neuer Platz" an dem baum kosten wird und damit eigentlich auch ziemlich erschwinglich ist)

 

Was jetzt im Rahmen dieses Themas aber noch interessant wäre: Würde ein Friedwald den Salutschuss erlauben? Falls nicht könnte man aber natürlich herausfinden wer der Jäger in dem Wald ist. Klar darf er im Friedwald selber nicht Schießen, aber vielleicht könnte man denjenigen überreden "auf Kommando" neben dem Friedwald ein Schuss abzugeben, Jäger dürfen Ihre Waffe ja im Wald benutzen ohne eine extra Schiesserlaubnis zu beantragen...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb BlackFly:

Aber das kann natürlich jeder anders sehen und sich auch anders entscheiden

So sehe ich das auch. 

Für mich war es die einzig tragbare Entscheidung für meinen Fall. Preis egal.

Wie andere entscheiden ist deren Sache, ich urteile da nicht. Das "unwürdig" bezog sich auch nur auf meine Entscheidung, nicht auf deine oder die anderer.

Unabhängig von den persönlichen Präferenzen geht es da ja auch um Tausende €. Nicht jeder kann oder will das aufbringen.

Und mancher will auch gar nicht, dass die Angehörigen mehr als das Minimum investieren.

 

ps.: Mit Salutschüssen habe ich mich nicht beschäftigt. Wer es mag - meinetwegen. Ich brauche es nicht und mache die Schüsse lieber zu Lebzeiten.

Bearbeitet von groucho
Geschrieben

@BlackFly

 

Zum Thema Jäger habe ich das hier gefunden 

 

Bedeutet für den Jäger das auch er , dort nicht ohne Genehmigung schießen / böllern darf.

Gleiches Spiel wie bei Sportschützen und Böllergruppen . 

 

Ein FriedWald ist ein nach öffentlichem Recht genehmigter Friedhof, hier ruht die Jagd. In Ausnahmefällen berühren Jagdaktivitäten aus angrenzenden Waldgebieten die FriedWald-Fläche. An einigen Standorten muss gelegentlich gejagt werden, um den Wildbestand zu reduzieren und den Wald zu schützen. Beides ist selten der Fall und wird im Vorfeld kommuniziert, um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten.

 

 
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb groucho:

Und mancher will auch gar nicht, dass die Angehörigen mehr als das Minimum investieren.

Ich denke das dies für viele der Hauptgrund für den Friedwald ist. Ich selber kannte den Friedwald bis vor kurzem nicht, in wie weit meine Mutter den Friedwald kannte weiss ich gar nicht. Anfang Corona ist dann meine Oma gestorben und da haben wird dann glaub zum ersten mal so wirklich mitbekommen wie teuer das sterben ist, meist macht man sich ja keine Gedanken darüber bis es einen dann plötzlich selber trifft. Bis dahin habe ich persönlich z.B. die Seebestattung bevorzugt, problem ist da halt die Entfernung zum Meer in meinem Fall (meine Oma wohnte z.B. bei Stuttgart, sie hatte aber eine Ferienwohnung in St Peter-Ording). Ich vermute mal meine Mutter hat damals bei google nach "billigste Bestattung" oder etwas ähnliches gesucht und kam so auf den Friedwald und war dann letzten endes von dem Konzept auch sehr begeistert (ich z.B. jetzt auch) und sich dann dies gewünscht. Sie hat immer einerseits von dem Friedwald selber geschwärmt und andererseits natürlich auch immer auf die 590€ (einmalig für 20 Jahre) verwiesen. Aber wie gesagt, da setze ich mich darüber hinweg, ich kann es mir leisten und ich halte das für unwürdig weswegen ich dann eben einen normalen Baum (Preisklassen 890/1190/1390) entschieden habe. Ein Familienbaum ist natürlich auch eine sehr schöne sache, vorallem wenn man wirklich als "ganze Familie" dort bestattet wird, aber mit fast 3000 bis glaub 9000€ (+ diverse zusätzliche kosten bei der Beisetzung) ein anderes Kaliber.

 

Also für jemand der es günstig braucht halte ich den Friedwald für eine sehr gute Sache genauso wie für jemanden der einen Ort haben möchte an dem er gedenken kann aber trotzdem nicht ständig hin muss zum Unkraut zupfen

vor 4 Minuten schrieb raze4711:

@BlackFly

 

Bedeutet für den Jäger das auch er , dort nicht ohne Genehmigung schießen / böllern darf.

Gleiches Spiel wie bei Sportschützen und Böllergruppen . 

 

Ein FriedWald ist ein nach öffentlichem Recht genehmigter Friedhof, hier ruht die Jagd. In Ausnahmefällen berühren Jagdaktivitäten aus angrenzenden Waldgebieten die FriedWald-Fläche. An einigen Standorten muss gelegentlich gejagt werden, um den Wildbestand zu reduzieren und den Wald zu schützen. Beides ist selten der Fall und wird im Vorfeld kommuniziert, um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten.

Darum habe ich ja geschrieben das der Jäger ggf. neben dem Friedwald dies auf Kommando macht. Neben dem Friedwald wird normal gejagt, bei meiner Besichtigung zur Baumauswahl habe ich z.B. ein Hochstand (oder Hütte) gesehen die ein paar Meter neben dem Friedwald aufgebaut war (natürlich mit "Wirkrichtung" vom Friedwald weg). Wenn man also Salut haben möchte und der Friedwald dies nicht erlaubt wäre ein workaround einen Baum am Rand zu wählen und den Jäger für das Waldstück nebenan zu fragen ob er nicht im Waldstück auf der anderen Seite des Forstweges im richtigen Moment Schüsse abgeben kann (Waffe einschiesen, Hundetraining usw.).

Ist nicht dasselbe wie Salutschuss am Grab mit uniformierten aber ggf eine einfache und unbürokratische Alternative (und vielleicht hat ja auch der eine oder andere mit Tracht einen Jagdschein und bekommt vom dem Jäger eine Einladung)

Geschrieben

Es wurde geredet und unsere Geschäftsführerin soll jetzt einen Antrag an das Ordnungsamt schicken .

Ich denke alles wird gut. Genaueres möchte ich zunächst hier nicht schreiben. Ich werde aber über den weiteren Verlauf berichten.

Geschrieben

Bei uns läuft das noch problemlos, letztes Jahr Schützenfreund verstorben, Salut direkt vor der Kirche 15m vom Friedhof entfernt, Dorf bei Gotha Thüringen, auch bei runden Geburtstagen problemlos, im Grunde egal wo und wann, halt anmelden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Josef Maier:

Führen inkl. imho öffentlicher Veranstaltung muß per WS teuer und kompliziert geregelt werden oder wird das in der Regel in der Schießerlaubnis mit untergebracht?

Das Führen mit dem Bedürfnisgrund "Brauchtum" ist hier einschlägig, wenn die Veranstaltung behördlich genehmigt ist (wie soll das sonst auch funktionieren?) . sowohl für die Schußwaffen als auch für den Säbel des Kommandanten. Das ist eine Schießerlaubnis.

 

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 16 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege

(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen und bis zu drei Repetier-Langwaffen sowie der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung (Brauchtumsschützen) anerkannt, wenn sie durch eine Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung glaubhaft machen, dass sie diese Waffen zur Pflege des Brauchtums benötigen.
(2) Für Veranstaltungen, bei denen es Brauch ist, aus besonderem Anlass Waffen zu tragen, kann für die Dauer von fünf Jahren die Ausnahmebewilligung zum Führen von in Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen sowie von sonstigen zur Brauchtumspflege benötigten Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 einem verantwortlichen Leiter der Brauchtumsschützenvereinigung unter den Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 erteilt werden, wenn gewährleistet ist, dass die erforderliche Sorgfalt beachtet wird.
(3) Die Erlaubnis zum Schießen mit den in Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen außerhalb von Schießstätten mit Kartuschenmunition bei Veranstaltungen nach Absatz 2 kann für die Dauer von fünf Jahren einem verantwortlichen Leiter der Brauchtumsschützenvereinigung erteilt werden. Sie ist zu versagen, wenn
1. in dessen Person eine Voraussetzung nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 nicht vorliegt,
2. die Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nicht gewährleistet ist,
3. Gefahren oder erhebliche Nachteile für Einzelne oder die Allgemeinheit zu befürchten sind und nicht durch Auflagen verhindert werden können oder
4. kein Haftpflichtversicherungsschutz gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 5 nachgewiesen ist.
Die Erlaubnis nach Satz 1 kann mit der Ausnahmebewilligung nach Absatz 2 verbunden werden.
(4) Brauchtumsschützen dürfen in den Fällen der Absätze 2 und 3 oder bei Vorliegen einer Ausnahmebewilligung nach § 42 Abs. 2 die Schusswaffen ohne Erlaubnis führen und damit schießen. Sie dürfen die zur Pflege des Brauchtums benötigten Schusswaffen auch im Zusammenhang mit Veranstaltungen, bei denen es Brauch ist, aus besonderem Anlass Waffen zu tragen, für die eine Erlaubnis nach Absatz 2 oder nach § 42 Abs. 2 erteilt wurde, ohne Erlaubnis führen.
 

Waffengesetz (WaffG)
§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen

(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen. Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche und für Tanzveranstaltungen.
(2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn
1. der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
2. der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann, und
3. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.
(3) Unbeschadet des § 38 muss der nach Absatz 2 Berechtigte auch den Ausnahmebescheid mit sich führen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden
1. auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden,
2. auf das Schießen in Schießstätten (§ 27),
3. soweit eine Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 vorliegt,
 

Waffengesetz (WaffG)
§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

(5) Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein erteilt.

 

 

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben
Am 11.2.2023 um 18:13 schrieb JuergenG:

Da sollte §16 WaffG ab Absatz 2 einschlägig sein

Der ist halt nur einschlägig bei Brauchtumsvereinen . Wenn das Bedürfnis  über eben diesen §16 kommt. Bei uns liegt der § 14 zugrunde. Ich habe mittlerweile den Schriftwechsel mit der Dienststellenleiterin übernommen . Sie sagt nun nicht mehr wegen der Gefahr für die innere Sicherheit und Ordnung generell ab, verlangt aber in meinen Augen überzogene nachweise. Antrag für eine Schiesserlaubnis für JEDEN Schützen, incl nachweis der Haftpflichtversicherung , Kopien Perso und WBK plus für jeden Schützen eine Gebühr von 30 Euro. Sie nutzt ihren Ermessensspielraum also nicht zu unseren Gunsten aus......................wir stehen aber noch in Verhandlung................und die Antwort auf ihre Anfrage wegen dem angrenzenden Naturschutzgebiet steht auch noch aus..........

Der befragte Leiter der Ordnungsbehörde einer anderen Gemeinde hier im Umfeld würde für eine Schiesserlaubnis bei einem eingetragenen Verein die Vereinshaftpflicht als Nachweis verlangen und die Gebühr für EINE Schiesserlaubnis , hier auch die 30 Euro. Der "Ermessensspielraum " lässt also einiges zu...........Und wir wollen ja nicht vor der israelischen Botschaft Salut schiessen um die Hisbola zu unterstützen, wir wollen nur einem verstorbenen Vereinskameraden die letzte Ehre erweisen.....................................in alter, gelebter Tradition

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb PetMan:

Und wir wollen ja nicht vor der israelischen Botschaft Salut schiessen um die Hisbola zu unterstützen,

wir wollen nur einem verstorbenen Vereinskameraden die letzte Ehre erweisen... in alter, gelebter Tradition

 

So schwer, wie sich die Ordnungsbehörde in dem Fall tut, bekommt man tatsächlich den Eindruck, es gehe um ersteres.

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