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IGNORED

Verlust einer WBK


OSM_Gerry

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Beim Verlust einer WBK kann eine weitere Ausfertigung beantragt werden. Wir haben das bei unserer Vereins-WBK vor einigen Jahren machen müssen.

Wie ist nun zu verfahren wenn die alte WBK wieder auftaucht. Muss die Waffenbehörde unverzüglich informiert werden und gibt es Probleme wenn das aus irgend einem Grund unterlassen wird.

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vor 9 Minuten schrieb OSM_Gerry:

Probleme wenn das aus irgend einem Grund unterlassen wird.

Jetzt mal ehrlich.........wo ist das problem die Behörde anzurufen? Vermutlich wollen sie sie alte zurück und gut.

Wenn Fragen zu befürchten sind, die man nicht beantworten kann oder möchte, Tipp von Ice.

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Nein, nein, nein.

 

Geh nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst.

 

Oder geh nur dann hin, wenn er Dich ruft.


Die WBK ist nicht wiedergefunden worden. Ganz sicher nicht.


Du hast das nur geträumt. Dann bist Du aufgewacht und weg war sie wieder.

 

Weg ist weg. Mach bloss keinen Scheiss, sonst machst Du ein Fass auf, an dem Du Dir den Magen verderben könntest.

 

Kotzen kann man auch stressfreier, wenn man unbedingt will.

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vor 2 Stunden schrieb OSM_Gerry:

Wie ist nun zu verfahren wenn die alte WBK wieder auftaucht. Muss die Waffenbehörde unverzüglich informiert werden und gibt es Probleme wenn das aus irgend einem Grund unterlassen wird.

 

Ist gesetzlich nicht geregelt.  Behörde Fragen.

Ich habe nach Ausstellung neuer Vereinswbks mit dem vorgesehen Formular auch noch die alten improvisierten da, die wollte die Behörde nicht wiederhaben.

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vor einer Stunde schrieb grizzly45:

Test eines Behördenmitarbeiters zur Ehrlichkeit von LWB.

Täglich verlieren, neu beantragen, wieder finden und der Behörde melden, dass wieder gefunden. 
Probier’s einfach aus und schau wieviel Zeit und Bock Deine Behörde auf Dich hat. 
Ich versuche mir das gerade bei einer Behörde mit Wartezeiten von 6-8 Wochen Wartezeit pro Vorgang vorzustellen. 

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Naja,

 

rechtlich "richtig" verhält man sich mit Sicherheit, wenn man dies ( unverzüglich )

meldet, wie beim Verlust ja auch vorgeschrieben.

 

"Verbrennen" ist mich Sicherheit die schlechteste Lösung; man schaue sich bitte einmal

an, wem denn dieses Dokument gehört, also wer Eigentümer der WBK ist ( kleiner Tip: es ist nicht der, 

dessen Name draufsteht ).

Wer dann dieses Dokument verbrennt, der kann seine Zuverlässigkeit gleich mit abgeben.

 

Und wer meint, so was kommt ja nie raus: 

schon so häufig erlebt, man streitet sich, es wird schmutzige Wäsche gewaschen

und dann wird sowas breitgetreten ( "der hat aber auch mal dies und jenes gemacht..." )

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Daran denken, daß bei Abhandenkommen von (...) Erlaubnisurkunden auch die örtliche Polizeidienststelle unterrrichtet wird [§ 37b (5) WaffG].

 

Es liegt nahe, daß in der Folge diese verlorenen Urkunden auch in entsprechenden Datensystemen geführt werden.

 

Wenn man das nun weiterdenkt, dürfte die Frage, ob eine Information der Behörde notwendig (und sinnvoll) ist, leicht zu beantworten sein.

 

NWR wäre dann auch noch ein Aspekt.

 

Eigentlich müßig, über ein solches Thema überhaupt zu diskutieren ...

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vor 10 Minuten schrieb Elo:

Eigentlich müßig, über ein solches Thema überhaupt zu diskutieren ...

das sehe ich genauso, aber auch wenn ich hier grundsätzlich mit @Icerise und @EkelAlfred übereinstimme: 

Du hast die Angelegenheit nun in einem öffentlichen Forum kund getan.

Also bespreche das weitere Vorgehen mit Deinem SB  

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Mein Sachbearbeiter ist nicht mein "Fürst" sondern viel eher mein "Freund und Helfer". Schrieb ich hier schon mal. Insofern kann ich manche der obigen Ratschläge nicht nachvollziehen. Und ich wohne in NRW, wo es laut einigen Forums-Mitgliedern besonders kommunistisch sei. Ist zumindest hier im Landkreis bei der Polizei nicht so, habe keinen Grund zur Klage.

 

Allerdings: Wenn man nicht paranoid ist, können sie trotzdem hinter einem her sein. 😉

Bearbeitet von mwe
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vor 19 Minuten schrieb Zordus:

Urkunde ist aufgetaucht geht zur Behörde zurück und wird von denen aus der Sachfahndung genommen. Wo soll denn da groß das Problem sein?

 

Hm ob da wirklich "gefahndet" wird? 

Die Urkunde an sich nützt ja nichts, sofern der Überlasser den Ausweis kontrolliert...

 

Das wäre für mich allerdings DAS Argument abseits waffenrechtlicher Vorschriften, eine verlorene WBK sofort zu melden: Bei eine Grünen/VereinsWBK  ohne Voreintrag wohl eher unwahrscheinlich, mit ausnahmen von Wechselsystemen, aber falls es doch jemand schafft, damit eine Waffe zu erwerben oder gar Auszuleihen ohne das die Personalie geprüft wurde, spart man sich dann jede Menge Diskussionen ob man dann nicht doch die verschwundene Waffe/Waffenteil erworben habe. Reine Pragmatik.

 

 

 

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vor 17 Stunden schrieb mwe:

Mein Sachbearbeiter ist nicht mein "Fürst" sondern viel eher mein "Freund und Helfer". Schrieb ich hier schon mal. Insofern kann ich manche der obigen Ratschläge nicht nachvollziehen. Und ich wohne in NRW, wo es laut einigen Forums-Mitgliedern besonders kommunistisch sei. Ist zumindest hier im Landkreis bei der Polizei nicht so, habe keinen Grund zur Klage.

 

Allerdings: Wenn man nicht paranoid ist, können sie trotzdem hinter einem her sein. 😉

Warum dann die Frage?

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Moin,

meine erste WBK sollte per Post zugestellt werden, kam nicht an. Der damalige Briefträger hat die Post “verschwinden“  lassen🤔

Kurzer Anruf beim SB und die „Ersatz WBK“ wurde wieder versendet, mit Erfolg👍. Einleiten musste ich von meiner Seite nichts. Nach Monaten bekam ich die verloren gegangene WBK von der Post zugestellt, wurde in einen Kellerraum mit tausend anderen Briefen gefunden 😵💫.

Die gefundene WBK habe ich mit einen kurzen Anschreiben an den SB zurückgeschickt.

Der bedankte sich mehrmals und gut wars.

 

Was ich manchmal nicht verstehe ist das Misstrauen gegenüber der Behörde, ich habe seit 1992 mehr oder weniger Kontakt zu Mitarbeitern der

Waffenbehörde (S-H) Trefferquote im positiven 99%….

 

Gruß

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Ich hatte vor Jahren meine WBK als verloren gemeldet und bekam eine " Ersatz " WBK ausgestellt. Nach Jahren fand ich meine als verloren gemeldete WBK wieder. Das habe ich damals sofort meiner Waffenbehörde gemeldet, die wiedergefundene WBK dort abgegeben, mir den ganzen Vorgang bescheinigen lassen und die Sache war in Ordnung.

Keinerlei Probleme.

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