Bin heute beim Stöbern auf § 9 AWaffV gestoßen. Danach darf auf Schießstätten nur schießen wer im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist. Das kommt mir komisch vor Ich bin hier davon ausgegangen, dass eigentlich jeder schießen darf der das erforderliche Alter hat. Schießen ohne waffenrechtliche Erlaubnis ist nach § 12 WaffG auf Schießständen grundsätzlich möglich. Sehe da nur ich einen Widerspruch ?
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten
(1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn
1.
die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,