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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb sonnyboy:

Wenn Du die Waffen bei der Kontrolle vorzeigst (ist gleich mit wenigen Handgriffen zugriffsbereit) haste die A-Karte gezogen!

 

Man liest hier ja viel Blödsinn, das hier gehört da definitiv dazu.

 

vor 51 Minuten schrieb EL Heat:

Wenn ich die Waffen (im Kofferraum, im Futteral, mit Vorhängeschloss, Waffen sind nicht geladen, Munition von der Waffe getrennt), dann ist das doch nicht in "wenigen Handgriffen (unter 3s)" zugriffsbereit????

 

Eben.

 

Wenn Du diesen Zustand auf Aufforderung von Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten änderst, liegt das nicht mehr in Deinem Verantwortungsbereich.

Bevorzugt lässt man die Beamten/Befugten mit den Waffen hantieren (der Mündung dann lieber aus dem Weg gehen), außer, sie fordern einen anderweitig auf (und auch dann auf die Mündung und den Abzugsfinger achten).

 

Man kann natürlich auch auf solche "Tipps" hören, muss dann aber mit den Folgen leben:

 

vor 35 Minuten schrieb sonnyboy:

Folgen musst dem nicht!!!!!

 

Die fünf Ausrufezeichen machen die Aussage nämlich richtiger!!!!!

 

:rolleyes:

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb 45ACP:

Was viel wichtiger wäre. Muss ich ihnen Waffen zugänglich machen, wenn ich welche mitführe?

Du bist gesetzlich verpflichtet den Beamten darauf aufmerksam zu machen das Du Waffen transportierst. Natürlich wird er sie dann auch sehen wollen und mit der WBK abgleichen.

Das Waffen und Munition getrennt sein müssen ist ein Aberglaube. Der Gesetzgeber verlangt nur das keine Munition in der Waffe sein darf. 

Geschrieben (bearbeitet)

Rein so aus Interesse, gibts eigentlich noch, oder wieder mal was zum ursprünglichen Thema? Weil jetzt hatten wir Tresore, Dübel, Polizeikontrollen…

Nicht, das ich künftig nimmer reingucke und dann was wichtiges verpasse 🙄

Bearbeitet von Andy72
Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb Bender:

Du bist gesetzlich verpflichtet den Beamten darauf aufmerksam zu machen das Du Waffen transportierst.

 

Das findet sich in welchem Gesetz genau wo?

Kannst Du das irgendwie belegen?

 

Dass es in manchen Situationen Sinn ergibt, steht außer Frage. Aber in jeder?

Im Übrigen ist man verpflichtet, den Ausweispflichten aus dem WaffG nachzukommen und die mitzuführenden Dokumente auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Und natürlich ist man im Übrigen verpflichtet, den berechtigten Anweisungen der Polizisten Folge zu leisten.

 

vor 58 Minuten schrieb Bender:

Das Waffen und Munition getrennt sein müssen ist ein Aberglaube. Der Gesetzgeber verlangt nur das keine Munition in der Waffe sein darf

 

Das bedeutet, dass Waffen und Munition getrennt sind. Es ist also kein Aberglaube.

 

 

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Andy72:

Rein so aus Interesse, gibts eigentlich noch, oder wieder mal was zum ursprünglichen Thema? Weil jetzt hatten wir Tresore, Dübel, Polizeikontrollen…

Nicht, das ich künftig nimmer reingucke und dann was wichtiges verpasse

 

An der politischen Front der WaffG-Verschärfung/-Novellierung tut sich momentan, zumindest für Außenstehende wahrnehmbar, praktisch nichts.

Nach dem FDP-Veto steht das noch alles mehr oder weniger auf "Halt".

Die Bundesregierung arbeitet sich offenbar gerade an anderen, noch konfliktreicheren Themen und Gesetzesvorhaben ab...

 

Von daher hast du diesbezüglich noch nichts verpasst.

 

Und das oben Genannte ist auch der Grund, warum es hier so in andere Themen als die WaffG-Novelle abschweift.

Geschrieben

 

 

Interessant wird es, was passiert, wenn Nancy erwartungsgemäß die Hessen Wahl verliert. Bisher will sie ja zweigleisig fahren, also ihr Ministeramt, anders als Armin Laschet nicht riskieren durch Aufgabe desselben vor der Wahl, obwohl die politischen Messerstecher schon bereitstehen um sie loszuwerden. 

 

Dementsprechend viel Druck "Erfolge" vorweisen zu können um sich im Ministeramt halten zu können wird sie haben. Nach der Klatsche im ersten Anlauf ist ohnehin eine Scharte auszuwetzen. Bemerkenwert nach Hamburg war, das die übliche mediale Maschinerie nicht so richtig anlaufen konnte, zu viele kritische Stimmen auch im Mainstream. Der Faktor Sektenmitglied mordet Sektenmitglieder war einfach zu stark.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb ASE:

 

Es ist wirklich faszinierend, wie hier der Erwerb &Installation eines 10€ Schwerlastankers zur existenziellen Freiheitsfrage im Waffenrecht hochgejazzt wird.... 

 

Ich glaube ja eher, daß Problem liegt darin, daß die billigen Schränke scheinbar oft nur ein Loch im Boden haben. Wurde hier ja schon öfter diskutiert... 

Und ein Dübel durch die Fliesen, den Estrich und die Fußbodenheizung ist halt eine andere Nummer, als ein Loch in der Wand... 

vor 4 Stunden schrieb ASE:

 werden können jeweiligen Mauerwerk wird im Ernstfall keine Figur machen.

 

Wie gesagt, Mauerwerk kommt da ja nicht zum tragen, wenn du nur ein Loch im Boden hast... 

 

vor 4 Stunden schrieb 45ACP:

Mahlzeit

Die schauen immer in unseren Kofferraum, egal wir ihr es dreht und wendet. Verbandskasten und Warndreieck. 

Selber schuld, wenn du das Spiel mitmachst... 

Für 10-12 Euro hast du eine Mini Tasche, die unter jeden Fahrersitz passt... 

https://www.hygi.de/holthaus-medical-mini-verbandtasche-auto-combi-blau-inhalt-din-13164-pd-87151?mcid=5&gclid=CjwKCAjwvJyjBhApEiwAWz2nLZjJx1tTz58ek3KpQpNLlB_njbvPUYWjJI8PncZySaxJAG3Fb78ZGxoCGVwQAvD_BwE

 

 

Wer natürlich vor lauter Angeberei schon vor dem Gruß aus dem Fenster schreit, daß er Knarren dabei hat, der kann sich auch in den Kofferraum schauen lassen 

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb karlyman:

Die Frage ist nur, ob bei Ier-Schränken, die kein 60 kg-Würfel sind, sondern Klötze mit 400 oder 500 kg, Zusatzverankerungen im Hinblick auf den Nutzungs-/Schutzzweck tatsächlich erforderlich sind.

Und vor allem,  ob die Verankerung überhaupt einen großartigen Zusatznutzen bringt. Einen mehrere hundert kg schweren Schrank zum Auto zu transportieren und das schnell und unauffällig,  ist nicht so easy. Daher ist der Aufstellungsort interessanter als ein oller Dübel, den man, sofern es irgendwo in der Nähe einen festen Punkt gibt,  mit einen Kettenzug entsprechender Stärke ausziehen kann oder bei schlampiger Montage auch einfach durchsägen. So ist es aus einem Obergeschoss oder Keller schon echt schwierig.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Stunden schrieb ASE:

Weil auch nur das Schutzniveau "0" durch einen Schrank unter 1000kg nicht erreicht werden kann, wenn er mit weniger als 50kn abegerissen werden kann. 

 

Jetzt bin ich neugierig.

Warum gibt es Tresorhersteller die es dem Kunden überlassen, ob die Bohrung für die Wandverankerung durchgebohrt ist oder nicht. Die müssten dann ja ein anderes Zertifikat mit herabgestufter Klasse mitgeben. Komischerweise schreibt kein einziger Hersteller auf seiner Homepage oder seine Zertifikate "gilt nur bei Verschraubung/Verankerung"...

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Bounty:

Komischerweise schreibt kein einziger Hersteller auf seiner Homepage oder seine Zertifikate "gilt nur bei Verschraubung/Verankerung"...

 

Doch, das tut der eine oder andere Hersteller.

 

https://www.hartmann-tresore.de/assets/download/28/BA_Serie_Andreas-2654-2728.pdf

 

Zitat

Der garantierte Einbruchwiderstand nach Grad 0 oder I ist nur gegeben, wenn Schränke unter einem Eigengewicht von 1000 kg fachgerecht am
Aufstellort verankert werden.

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb sealord37:

Daher ist der Aufstellungsort interessanter als ein oller Dübel, den man, sofern es irgendwo in der Nähe einen festen Punkt gibt,  mit einen Kettenzug entsprechender Stärke ausziehen kann oder bei schlampiger Montage auch einfach durchsägen. So ist es aus einem Obergeschoss oder Keller schon echt schwierig.

Naja... Angenommen, denen wäre unerwarteterweise deine Marmorstufen egal... 

 Dann ist der Schrank innerhalb einer Minute vom Obergeschoss alleine bis durch die Haustür durchgerutscht.... 

Nochmal zwei Minuten und das Ding ist im Sprinter hinten drin... 

(Keller benötigt natürlich schon eine Sack Karre mit Treppenrutsche.) 

Der Sprinter ist im Zweifel zwanzig Minuten vorher vom örtlichen Bäcker "ausgeliehen" worden und brennt dann 2 Stunden und 30  km weiter.... 

Ist doch egal, ob die Nachbarn wach werden. 

Die sprengen ja auch reihenweise Geldautomaten... Da ist der ganze Ort wach... 

Die Cops haben aber trotzdem fünfzehn Minuten Anfahrt.... 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Kreppel:

 

Doch, das tut der eine oder andere Hersteller.

 

https://www.hartmann-tresore.de/assets/download/28/BA_Serie_Andreas-2654-2728.pdf

 

 

 

Zitat Hartmann:

"Ziel der Verankerung ist es, zu verhindern, dass Diebe Kurzwaffenschränke einfach mitnehmen und später in einem entspannten Arbeitsumfeld in aller Ruhe öffnen."

 

Da mögen sie durchaus recht haben.

Ich würde die handlichen Kurzwaffen-Würfel auch stets verankern.

 

Hat aber mit einem großen 400-kg-Schrank nichts zu tun.  

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb karlyman:

Hat aber mit einem großen 400-kg-Schrank nichts zu tun.  

 

Das hat mit allen Waffenschränken zu tun, bei denen das im Nutzerhandbuch steht.

 

Im Handbuch des gleichen Herstellers der Serie "Ferdinand" mit 340 kg oder 685 kg steht das ebenfalls.

Woran das liegt, kann man in der Norm nachlesen. Die hatte die Tage hier jemand auszugsweise gepostet.

 

vor 30 Minuten schrieb sniperd:

Andere (günstige) Hersteller schreiben auf ihren Internetseiten nichts zu Verankerung.

 

Dann musst Du halt mal in die entsprechenden Handbücher bzw. Nutzeranleitungen schauen.

 

Ich bin ziemlich sicher, dass das der EN 1143-1 geschuldet ist.

 

vor 33 Minuten schrieb sniperd:

Dann sollte man dort nicht kaufen, weil denen ihre Tresore wohl viel zu schlecht sind und deshalb nur verankert als 0/1 gelten.

 

Und Du kennst alle Handbücher und Hersteller?

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb karlyman:

Er will ggf. verhindern, dass er bei einer durch Auffahrunfall verklemmten Heck-/Kofferraumklappe nicht an Verbandskasten und Warndreieck dran kommt. 

Nö, ich will nur verhindern, daß irgend ein Neubürger mit seiner Rostlaube mich zwischen meinem eigenen Kofferraum und seinem Schrott zerquetscht.:gutidee: Wäre mir in meiner Jugend nämlich ums Arschlecken passiert wenn ein saublödes Gefühl mich nicht veranlasst hätte, noch mal den Schädel zu drehen.

 

Und bei der letzten Schikane anlaßlosen Verkehrskontrolle (alles Rentner und Hausfrauen in Neuwagen am hellichten Tag in der Stadt) hat es die Herren nicht gestört, daß ich Verbandstasche und Warndreieck greifbar hatte ohne meinen Luxuskörper aus meinem schönen Auto bewegen zu müssen und unnötig zu "posen".

Geschrieben

Verankerung ist regelmäßig eine Anforderung bei (Höher-)Versicherung des Schrankinhaltes.

 

https://www.waffenschrank24.de/Waffenschraenke/Klasse-N-0/WaffenschrankWF7XL.html

 

Zitat

Versicherungsschutz:
Privat bis 40.000 €, Gewerblich bis 10.000 €
bei fach- und sachgemäßer Verankerung gemäß beigefügter Anleitung
 

 

Die Klasse 0 in dem Beispiel hat der Schrank auch ohne Verankerung.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Kreppel:

 

Das hat mit allen Waffenschränken zu tun, bei denen das im Nutzerhandbuch steht.

 

Der Satz von Hartmann lautete:

"Ziel der Verankerung ist es, zu verhindern, dass Diebe Kurzwaffenschränke einfach mitnehmen und später in einem entspannten Arbeitsumfeld in aller Ruhe öffnen."

 

 

Eben das. Verankerung schützt vor Mitnehmen. Bei einigen Schränken ist das sehr relevant. Bei anderen nicht. 

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